Illegale MP3 'runtergeladen, aber CD im Besitz

Hallo,
man nehme mal an, jemand lädt eine ganz offensichtlich illegale MP3-Datei herunter, hat die (nicht kopiergeschützte) CD, von der das Lied stammt, aber selber bzw. bereits bestellt/bezahlt. Handelt der Downloader illegal im Sinne des Urheberrechts?
Danke,
#.

Wirksamer Kopierschmutz

bestellt/bezahlt. Handelt der Downloader illegal im Sinne des
Urheberrechts?

Wenn die CD bei dem Downloader nicht durch einen wirksamen Kopierschmutz gesperrt wäre, dann wäre es ihm ja auch so möglich sich MP3s anzufertigen. Insofern könnte man es als faulheitsbedingte, mittelbare, erlaubte Privatkopie bezeichnen.

Gruß

Stefan

Hi,

man nehme mal an, jemand lädt eine ganz offensichtlich
illegale MP3-Datei herunter, hat die (nicht kopiergeschützte)
CD, von der das Lied stammt, aber selber bzw. bereits
bestellt/bezahlt. Handelt der Downloader illegal im Sinne des
Urheberrechts?

Ja.

Gruß

Christian

Insofern könnte man es als faulheitsbedingte, mittelbare, erlaubte :stuck_out_tongue:rivatkopie bezeichnen.

Nein, denn es ist ja keine Privatkopie.

Gruß Andreas

Hallo,

die Frage ist eher, wurde eine Tauschbörse benutzt? Wenn ja, stellt man automatisch das heruntergeladene sofort zum Tausch wieder zur Verfügung (auch wärend des herunterladens werden teile der Datei bereits freigegeben) und das ist ilegal!

Damit verstösst man automatisch gegen das Urheberrechtsgesetz, das wäre genauso als wenn von der Orig. CD eine Kopie zum Tausch in einer Tauschbörse bereitgestellt worden wäre.

Grüße

der Herbst

Hi,

die Frage ist eher, wurde eine Tauschbörse benutzt?

Das ist nicht die Frage - nicht mehr.

Seit kurzem ist alleine das Herunterladen aus nicht legalen Quellen verboten.

Gruß

Christian

Hi,

die Frage ist eher, wurde eine Tauschbörse benutzt?

Das ist nicht die Frage - nicht mehr.

Seit kurzem ist alleine das Herunterladen aus nicht legalen
Quellen verboten.

Hi,
Seid wann sind den Tauschbörsen Illegal? meines Erachtens ist nur Illegal, wenn man dort urheberrechtlich geschütztes Material erwirbt.

cu naseweis

Hi,

die Frage ist eher, wurde eine Tauschbörse benutzt?

Das ist nicht die Frage - nicht mehr.

Seit kurzem ist alleine das Herunterladen aus nicht legalen
Quellen verboten.

Hi,
Seid wann sind den Tauschbörsen Illegal? meines Erachtens ist
nur Illegal, wenn man dort urheberrechtlich geschütztes
Material erwirbt.

Ich bezog mich dabei auf die Ausgangsfrage:
„man nehme mal an, jemand lädt eine ganz offensichtlich illegale MP3-Datei herunter“

Gruß

Christian

Seit kurzem ist alleine das Herunterladen aus nicht legalen
Quellen verboten.

Hallo,
das hätte ich gerne schriftlich(er als von Dir).
Gruß,
#.

Ja.

Hallo,
Du hast zwar weiter unten noch was gesagt, aber mal ganz im Ernst: was soll eine solche Antwort? Sie mag stimmen, aber in der Form ist sie m.E. unfundiert vorgetragen und provoziert eine Antwort wie diese bzw. die Nachfrage nach einer Quelle bzw. einem Grund.
Danke,
#.

Wenn die CD bei dem Downloader nicht durch einen wirksamen
Kopierschmutz gesperrt wäre, dann wäre es ihm ja auch so
möglich sich MP3s anzufertigen. Insofern könnte man es als
faulheitsbedingte, mittelbare, erlaubte Privatkopie
bezeichnen.

Hallo,
man nehme folgendes Szenario:
Der Downloader hat sich die Platte heruntergeladen und sie für so gut befunden, dass er sie auch „physisch besitzen“ möchte.
Oder:
Der Downloader hat sie sich bestellt, will aber nicht bis zum Eintreffen der CD warten, bis er sie komplett hören kann.
Gruß,
#.

Hi,

Das Thema hatten wir vor kurzem:

/t/illegal-downloaden/4417212/7

Gruß

Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
man nehme folgendes Szenario:
Der Downloader hat sich die Platte heruntergeladen und sie für
so gut befunden, dass er sie auch „physisch besitzen“ möchte.
Oder:
Der Downloader hat sie sich bestellt, will aber nicht bis zum
Eintreffen der CD warten, bis er sie komplett hören kann.

Was soll das ändern? Ist und bleibt beides illegal. Er kann von seiner Platte seine Kopien ziehen, darf aber nicht die Kopien anderer Leute nehmen.

Gruß Andreas

Was soll das ändern? Ist und bleibt beides illegal. Er kann
von seiner Platte seine Kopien ziehen, darf
aber nicht die Kopien anderer Leute nehmen.

Naja, genau das ist ja irgendwie die Frage, denn das Ergebnis (Einsen und Nullen sowie der Song an sich) ist ja nun mal identisch.
#.

Hm, frage mich trotzdem, wo genau das Vergehen liegt, wenn jemand die Nutzungsrechte käuflich erworben hat und sich (trotzdem/aus welchem Grund auch immer) eine illegale Kopie davon herunterlädt. Es würde ja niemand geschädigt werden.
Gruß,
#.

Hallo,

Hm, frage mich trotzdem, wo genau das Vergehen liegt, wenn
jemand die Nutzungsrechte käuflich erworben hat und sich
(trotzdem/aus welchem Grund auch immer) eine illegale Kopie
davon herunterlädt.

Wenn Du ein Buch kaufst, hast Du kein Recht auf das entsprechende Hörbuch oder eine andere Ausgabe des gleichen Textes oder gar auf den Film. Wenn Du eine Schallplatte kaufst, hast Du keinen Anspruch auf die CD oder eine Tonbandcassette gleichen Inhaltes. Es handelt sich jeweils um völlig unterschiedliche Dinge. Du erwirbst schlicht nicht die Nutzungsrechte am Werk ganz allgemein, sondern nur die Nutzungsrechte an der speziellen Kopie des Werkes.

Es würde ja niemand geschädigt werden.

Außer dem, der vom Handel damit lebt.

Gruß
loderunner (ianal)

Wenn Du ein Buch kaufst, hast Du kein Recht auf das
entsprechende Hörbuch oder eine andere Ausgabe des gleichen
Textes oder gar auf den Film. Wenn Du eine Schallplatte
kaufst, hast Du keinen Anspruch auf die CD oder eine
Tonbandcassette gleichen Inhaltes. Es handelt sich jeweils um
völlig unterschiedliche Dinge.

Habe nichts Anderes behauptet, und darum geht es ja auch gar nicht.

Du erwirbst schlicht nicht die
Nutzungsrechte am Werk ganz allgemein, sondern nur die
Nutzungsrechte an der speziellen Kopie des Werkes.

…die ich aber digital in exakt dieselben Einser und Nullen verwandeln kann/darf.

Es würde ja niemand geschädigt werden.

Außer dem, der vom Handel damit lebt.

Nein, denn durch den Downloader, der ja selber in Besitz des entsprechenden Tonträgers ist (sprich: dafür bezahlt hat), ist ja kein finanzieller Schaden für den Handel entstanden.

Schon klar, dass die geschilderte Problematik konstruiert erscheinen mag, aber ich bin mir sicher, dass es diesen Fall tagtäglich mehrfach gibt, und frage mich halt, wie dann entschieden würde. Womöglich gibt es da zum jetzigen Zeitpunkt ganz einfach noch gar keine gesicherten Erkenntnisse, sondern eben nur Mutmaßungen (z.B. von Leuten hier, die das möglicherweise nur laienjuristisch selber so auslegen/vermuten) gibt. Finde die Frage aufgrund der ihr innewohnenden Widersinnigkeit halt interessant und kann mir (laienjuristisch) einfach nicht vorstellen, dass der per se illegale Erwerb ausreichen würde, hier jemanden zur Rechenschaft zu ziehen; wobei natürlich auch klar sein dürfte, dass jemand, bei dem dieser Fall sich so darstellt, sicherlich auch andere (und dann auch tatsächlich illegale) Dateien haben dürfte. Aber was, wenn nicht? :wink:

Gruß,
#.

Hallo,

Es handelt sich jeweils um
völlig unterschiedliche Dinge.

Habe nichts Anderes behauptet, und darum geht es ja auch gar
nicht.

Doch. Wenn Du eine CD kaufst, hast Du nur das Recht an dieser einen Form des Werkes.

Du erwirbst schlicht nicht die
Nutzungsrechte am Werk ganz allgemein, sondern nur die
Nutzungsrechte an der speziellen Kopie des Werkes.

…die ich aber digital in exakt dieselben Einser und Nullen
verwandeln kann/darf.

Zum einen nur für Dich selber, zum zweiten nur dann, wenn keine Kopierschutz umgangen wird (was hier nicht der Fall ist), zum dritten ist die Kopie auf Festplatte eben nicht Bit für Bit das gleiche wie der Inhalt der CD.

Und was Du nicht einsehen willst: aus einer illegalen Quelle kann nichts legales entstehen.

Schon klar, dass die geschilderte Problematik konstruiert
erscheinen mag,

Nö.

aber ich bin mir sicher, dass es diesen Fall
tagtäglich mehrfach gibt,

Eben.

und frage mich halt, wie dann entschieden würde.

Das ist ganz eindeutig: illegal, Schadenersatz, Strafe.

Womöglich gibt es da zum jetzigen Zeitpunkt
ganz einfach noch gar keine gesicherten Erkenntnisse, sondern
eben nur Mutmaßungen (z.B. von Leuten hier, die das
möglicherweise nur laienjuristisch selber so
auslegen/vermuten) gibt.

Nein, dazu gibt es haufenweise Urteile.

Und Du darfst auch selber nachlesen, dass es ausdrücklich verboten ist: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html
Gleich der erste Satz ist da ganz eindeutig: „…soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

Gruß
loderunner