meine Frage bezieht sich auf ein CO2 Ausstoß im Immobilienbereich.
Was würde passieren wenn ein Unternehmen (Immobilien), es verpeilen (nicht achten) und nicht auf das CO2 seiner Immobilie achten würde?
Hallo,
da bei einer Privatimmobilie der Schornsteinfeger regelmäig Abgasuntersuchungen durchführt und bei zu hohen Werten die Heizung stillgelegt wird, kann eigentlich nichts passieren.
Der Heizungsbauer misst bei Wartung von Anlagen ebenfalls und gibt Vorschläge ( z.B. neue Heizung) zur Abstellung.
Gruß H.
Entschuldigen Sie bitte, diese Frage kann ich so „aus dem Hut“ nicht beantworten. Entscheidend ist die EnEV (Energieeinsparungsverordnung) in der gültigen Fassung.
Ich bedaure, Ihnen momentan nicht besser helfen zu können.
Es ist gesetzlich geregelt, dass die Heizungsanlage regelmäßig durch einen Schornsteinfeger überprüft wird. Er prüft, ob die CO2 Werte im Toleranzbereich liegen. Weichen die Werte deutlich ab, muss der Immobilienbesitzer eine Heizungsfirma beauftragen, die entweder die Anlage einstellt oder dir relevanten Komponenten austauscht. Hält man sich an die Vorgaben passiert nichts. Ignoriert man die Vorgaben dauerhaft kann es sicher zu einem Bussgeld kommen.
Hochhäuser unterliegen der gleichen Kontrolle wie Eigenheime. Viel kritischer sind meiner Ansicht nach fie Fahrzeuge auf unseren Straßen. Hier werden schon die Hersteller unter Strafe gestellt, wenn diese bei Neufahrzeugen nicht die vorgebenen Normen einhalten. In vielen Städten gibt es für Fahrzeuge schon ein Fahrverbot, wenn diese nicht mit einer grünen Umweltplakette ausgestattet sind. Wie schon mitgeteilt, bei Immobilien findet die regelmäßige Kontrolle der Abgaswerte statt.
Ich hätte es besser vorher erwähnen sollen, hiermit sind z.B.
Hoch Häuser gemeint. Was passiert wenn die nicht auf ein Co2
Ausstoß achten.
Nichts würde passieren. Allerdings sollte jeder Eigentümer Wert auf seineEnergieeffizienz legen. Ist doch klar, das sich dies auf Wert und letztlich auf die Abrechnung auswirkt. Strom und Kohle schneiden zum Beispiel schlechter ab als Fernwärme und Biomasse. Ich hoffe Du hast einen Energieausweis, der beinhaltet deinen Status quo der Energieeffizienz.
Viele Grüße
Annette
Am 27.01.2013 um 12:53 schrieb „wer-weiss-was-Expertenanfrage [No Reply]“
Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Ich verstehe auch die Frage ehrlich gesagt nicht richtig. Was macht denn das Unternehmen genau?
Sorry.
Einstein
Der CO2 Ausstoß eines Gebäudes ist davon abhängig, wie das Gebäude beheizt wird und wie gut oder schlecht es gedämmt ist. Was der Eigentümer für Nachrüstverpflichtungen hat, ist in §§ 10 und 10a der EnEV 2009 (Energieeinsparverordnung) geregelt. Die Folgen bei Nichtbeachtung ergeben sich aus § 27 der EnEV.