Ich finde da keine Erklärung für eine Begründung dafür, daß § 47 Grundbuchordnung hier nicht paßt, nur einen weiteren Versuch, einer konkreten Antwort aus dem Weg zu gehen.
Oh, tut mir leid, ich bin mittlerweile echt davon ausgegangen, dass wir inzwischen wissen, warum er (dh die Formalität, wie eine GbR ins Grundbuch einzutragen ist) für meine Aussage (dass - dem Rat des StB nach - eine GbR eingetragen werden sollte) keine Rolle spielt.
Aber bevor wir uns da wieder nur im Kreis drehen und dich anöden, verzichte ich diesmal auf längere Ausführungen.
Wir wäre es mit einer kurzen Ausführung, warum § 47 Grundbuchordnung hier nicht paßt?
Nicht, „er passt hier nicht“, sondern „er passt zu meiner Aussage nicht“, weil er eben nur regelt, wie eine GbR ins Grundbuch einzutragen ist, nicht jedoch, dass - dem Rat des StB nach - eine GbR einzutragen ist.