Immobilien Kauf gemeinsam, Finanzierung alleine

Folgende Situation:
Kann ein Paar (nicht verheiratet) eine Eigentumswohnung zusammen kaufen, d.h. sich gemeinsam im Grundbuch eintragen lassen und nur einer von beiden die Finanzierung abschließen?
Die Finanzierung wird zwar gemeinsam dann bestritten (monatliche Rate jeweils hälftig bezahlt bzw. auf das Konto überwiesen, wo abgebucht wird) - doch nur einer soll bei der Bank Finanzierungsnehmer sein.
Danke für eure Antworten.

Hallo,

das sollten Sie mit der finanzierenden Bank besprechen.
Banken sichern sich über die Immobilie ab. Wenn einer genug verdient, sollte das nicht das Problem sein…

Falls Sie noch einen Gutachter suchen, gucken Sie gerne mal bei uns: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause
Geschäftsführer
Der Hausinspektor GmbH

Die Finanzierung könnte auf dem hälftigen Anteil des Einen eingetragen werden. Man muss nur eine Bank finden, die das macht, weil ja dann nur der halbe Anteil belastet wird und entsprechend weniger wert ist. Wenn aber das Grundstück z.B. 200.000 € wert ist und man eine Grundschuld von 100.000 € eingetragen haben möchte, ist das kein Problem. Allerdings ist es doch bei der Bank eh so, dass beide Eigentümer Schuldner sind und auch gemeinsam haften. Warum sollte das also nur auf einem Anteil eingetragen werden?

Viele Grüße von der Blonden

Ja, das ist grundsätzlich möglich.

Aber ein Punkt sollte dabei beachtet werden: die Bank braucht Sicherheiten für den Immobilienkredit.

Also müssen der Bank Sicherheiten gegeben werden. Die Bank wird sich mit 50% Anteil am Eigentum des einzigen Kreditnehmers als Sicherheit nicht zufrieden geben. Entweder tritt die zweite Person ihren Anteil am Eigentum auch als Sicherheit ab, oder der Bank müssen weiteren Sicherheiten (Lebensversicherung, Sparbuch, Eigenkapital) gegeben werden.

Absolut keine Frage des Grundbuchrechts.
Alles ist möglich,was die Bank mitmacht.
Ich denke, es wird von der Höhe der aufgenommenen Belastung abhängen. Die Bank wird auf jeden Fall eine Absicherung im Grundbuch haben wollen und zwar auf dem ganzen Grundstück. Und somit haftet dann indirekt auch der andere Eigentümer mit seinem Eigentumsanteil mit.
viel Erfolg bei den Verhandlungen

Hi,
natürlich geht das prinzipiell, aber ihr werdet Schwierigkeiten haben, eine ordentliche Bank zu finden, die da mitspielt!
Es sei denn: Deine finanzielle Situation ist so grandios, dass ich als Bank grundsätzlich kein Problem damit habe.

Als Banker möchte ich dir gerne die Gründe für das normale NEIN erklären…

  1. Warum möchte ein nicht verheiratetes Paar diese Variante?

Alle möglichen, mir für eine solche Nummer einfallenden Gründe, würden mir als Bank nicht gefallen
(Schufa-Einträge, Scheidung/Trennung, Erb-Geschichten usw.) und
was passiert mit der Finanzierung, wenn der nicht im Boot sitzende Teil plötzlich nicht mehr zahlen kann?

  1. Was passiert bei einer evtl. Trennung?
    Alle Beteiligten werden verlieren!!!
    Der eine hat die Hütte mitfinanziert, aber keine dinglichen Rechte und der andere ist der Eigentümer, aber nicht in der Lage das Ding alleine zu finanzieren.

  2. Außerdem habe ich bei einer Baufi als Bank von den Darlehensnehmern nicht nur die dingliche, sondern auch die persönliche Haftung. Warum sollte ich darauf verzichten?

Solltet ihr diese Variante nur aus steuerlichen Gründen andenken, habt ihr - wenn es denn überhaupt darstellbar sein sollte - die Risiken von Punkt 2 immer dabei.
Ich würde - egal welchen Part - nicht spielen wollen.

LG Moni

Hallo,

logisch, das geht - vom Grundsatz her.

Grundsätzlich deshalb, weil die Banken die Finanzierung üblicherweise nur dann machen, wenn der Darlehensnehmer alleine für die Finanzierung aufkommen könnte, d. h. die Finanzierung für ihn alleine darstellbar wäre.

Obligatorisch ist aber auch eine entsprechende Grundschuld auf dem Objekt, die beide (zukünftigen) Eigentümer bewilligen müssen.

U. U. wird die Bank auch eine Bürgschaft des Miteigentümers, der nicht Darlehensnehmer ist, verlangen. Diese greift zwar „nur“ im Verwertungsfall, bedeutet aber trotzdem volle Mithaftung für den unterschriebenen Betrag.

Vielen Dank für die vielen Antworten.

Hi,
natürlich geht das prinzipiell, aber ihr werdet
Schwierigkeiten haben, eine ordentliche Bank zu finden, die da
mitspielt!
Es sei denn: Deine finanzielle Situation ist so grandios, dass
ich als Bank grundsätzlich kein Problem damit habe.

Als Banker möchte ich dir gerne die Gründe für das normale
NEIN erklären…

  1. Warum möchte ein nicht verheiratetes Paar diese Variante?

Alle möglichen, mir für eine solche Nummer einfallenden
Gründe, würden mir als Bank nicht gefallen
(Schufa-Einträge, Scheidung/Trennung, Erb-Geschichten usw.)

Die Gründe sind ganz einfach:
Finanzierungs-Nehmer ist Beamter, d.h. super Status bei den Banken und ich bin selbständig(was die Finanzierung kompliziert macht und Zinsaufschläge mit sich bringt)

und
was passiert mit der Finanzierung, wenn der nicht im Boot
sitzende Teil plötzlich nicht mehr zahlen kann?

Wie Günter schreibt, kann sich die Bank dafür anscheinend über Wege absichern

  1. Was passiert bei einer evtl. Trennung?
    Alle Beteiligten werden verlieren!!!
    Der eine hat die Hütte mitfinanziert, aber keine dinglichen
    Rechte und der andere ist der Eigentümer, aber nicht in der
    Lage das Ding alleine zu finanzieren.

  2. Außerdem habe ich bei einer Baufi als Bank von den
    Darlehensnehmern nicht nur die dingliche, sondern auch die
    persönliche Haftung. Warum sollte ich darauf verzichten?

Solltet ihr diese Variante nur aus steuerlichen Gründen
andenken, habt ihr - wenn es denn überhaupt darstellbar sein
sollte - die Risiken von Punkt 2 immer dabei.
Ich würde - egal welchen Part - nicht spielen wollen.

LG Moni

Hi,
ich wollte niemandem auf die Füße treten, aber mit so wenig Infos geht natürlich das Gehirnkino los…
dennoch verstehe ich nicht, warum ihr über diese Lösung ernsthaft nachdenkt!

Wenn er als 1. Darl.Nehmer Beamter ist und über entsprechendes Einkommen verfügt und du als 2. Darl.Nehmer nun mal selbstständig bist, gibt es doch deshalb nicht automatisch schlechtere Konditionen!

Ich sagte ja, dass diese Variante eigentlich geht, aber wenn sich ein KI über separate Verträge auch deine persönliche Haftung usw. holt, wird sich die Bank diesen Aufwand doch wahrscheinlich auch bezahlen lassen, oder?!

Wenn ihr wollt, könnt ihr mir ja mal den tatsächlichen Grund für diesen Ansatz schreiben, dann kann ich auch mehr sagen.

LG Moni

PS: Bitte denke auch an deine dingliche Absicherung!

Hallo,
ich denke schon, daß das geht. Man sollte das aber auch im Einvernehmen mit beiden Partnern auch gegenseitig schriftlich klar absichern.
Grüße

Hallo,

die Bank wird verlangen, dass Sie beide Darlehnsnehmer werden, um einfach sicherzustellen, das die Forderungen auch bezahlt werden, ob A oder B.

Gern können wir telefonieren, Sie erreichen mich unter 0421-6956645 oder Internet: www.fi-con.de

MfG Kersken

Hallo,
nun es liegt zunächst an der Bank, ob diese sich mit nur einem Darlehensnehmer zufrieden gibt, da die Finanzierungslasten dann aus dessen laufenden Einnahmen zu decken sind. In der Regel verlangt die Bank, dass der andere Miteigentümer mit seinem Eigentumsanteil an der Wohnung für die Verbindlichkeiten mithaftet, d.h. er wird eine Grundschuld an der Wohnung eingetragen. Nennt sich Drittsicherheitengeber. Die Bank kann nämlich sog. Brucheigentumsanteile (z.B. 1/2-Wohnung) nur sehr schwer verwerten. Bedeutet also, ein Partner haftet direkt für die Finanzierungslasten gegenüber der Bank, der andere nur dann, wenn der erstere seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und die Bank die Immobilie verkauft/versteigert. Dann kann es für den Mithafter zum Problem werden, da bei einer Zwangsversteigerung i.d.R. nicht der Verkehrswert der Immobilie erzielt wird und vom Versteigerungserlös auch die Kosten der Versteigerung etc. abgezogen werden.

Hallo,
Eigentumswohnung kann zusammen gekauft werden. Grundschuld kann auch nur von einem bestellt werden (d.h., dass die Grundschuld nur auf eine Person im Grundbuch eingetragen wird). Der andere muss dann aber der Eintragung zustimmen und ich bin mir nicht sicher, wie das dann rechtlich ist, wenn der „Schuldner“ die Grundschuld nicht mehr begleichen kann, dann wird wahrscheinlich die Bank auf den anderen Eigentümer trotzdem zugehen können?!? Würde ich mit der Bank abklären.
Wer am Ende die Finanzierung zahlt bzw. wie sie bezahlt wird, ist gleich. Ich weiß nur nicht wie es aussieht, wenn beide eingetragen sind, einer nur als Schuldner für die Grundschuld und ob die Bank dann nicht auch gegen den anderen vollstrecken kann?!?
Grüße

Hallo,

vielen Dank für eure vielen Antworten.

Ich habe zwischenzeitlich mit der Bankberaterin gesprochen und diese hat mir gesagt, dass wir es so machen können. Sie hat mir sogar auch dazu geraten - aufgrund der Selbständigkeit nicht mit in die Finanzierung zu gehen. Natürlich wird sich die Bank absichern, dass sie im „Notfall“ auch an mich treten kann. Das ist ja auch ok und logisch.
Da die Finanzierungssumme sich in Grenzen hält (180tsd) und das Einkommen im Beamtenstatus gesichert ist, hat die Bank damit kein Problem.

Nochmal herzlichen Dank, an alle, die mir geantwortet haben. Viele Grüße

Hallo!
Es gibt dafür wirklich keinen anderen Grund, als oben geschrieben. Es geht dabei um die Konditionen und es nicht unnötig kompliziert zu machen. Denn natürlich ist es ein Unterschied ob ich 3 Gehaltsabrechnungen mit Dezemberabrechnung einreichen muss oder eine gesamte Steuererklärung, aktuelle BWA etc. - zudem wennn die Steuer 09 noch beim Steuerberater liegt.
LG und Danke für die Antworten

Beides geht zu machen. Rechtlich steht nichts entgegen. Jedoch rate ich dringend laufgrund einiger negativer Fälle, die in meiner Praxis bei gemeinsamem Erwerb von Immobilien und anderen Sachen auffällig waren, dass Sie beide für die Zukunft über das Schicksal der Immobilie und des Darlehns eine für alle möglichen Situationen, die entstehen können, rechtlich beständige Vereinbarung treffen. Da Sie ohnehin einen Notar benötigen, sollte dieser beauftragt werden, Ihnen eine solche zu entwerfen. Alle Fragen hierzu sind kostenneutral! Die Investition wird sich lohnen. Fragen Sie nach den Kosten.
Mit freundlichen Grüßen und Erfolg wünschend
H.G.
(seit 2470 Tagen registriert und 1749 -mal Anfragen beantwortet)

Okay, das verstehe ich.
Habe auch verpeilt, dass du ja auch mit ins GB willst und somit ist deine dingliche Absicherung ja gegeben, sorry.

Hatte ja anfangs schon gesagt, dass das prinzipiell geht, denn wenn er Beamter und sie Hausfrau ist, haften beide persönlich und dinglich und evtl. noch mehr, aber die Bank stellt die Finanzierung auf ihn ab und los gehts.
Natürlich sind Banken immer darauf erpicht - im Rahmen der Finanzierung - alles zu bekommen; alles an Infos und alles an Sicherheiten.
Wenn du aber sagst, dass er eine Bank hat, die auch „andere“ Varianten mitmacht, na…
Ich würde aber - wegen der Kond. - auf alle Fälle bei dem KI, bei dem du deine Konten hast, ihn als Darl.Nehmer eine Anfrage stellen lassen.
Die wissen, was auf deinen Konten los ist und sind da sicher entspannter; wäre nur ein Versuch und etwas, um die Kond. vergleichen zu können.
Wünsche euch viel Glück, kannst mich ja mal informieren, wie das alles so ausgegangen ist.
LG Moni

Hallo Salto,

als Antwort könnte man sagen: Klar könnt ihr das so machen - wenn Ihr eine Bank findet, die das dann finanziert. Dies dürfte ziemlich schwierig werden, denn die Banken wollen in der Regel schon, dass beide Eigentümer haften. Außerdem wäre eine solche Finanzierung nur dann möglich, wenn Du aus Sicht der Bank das Darlehen alleine bedienen könntest.

Eine solche Kombination wäre aus meiner Sicht keinesfalls zu empfehlen, da letzlich nur einer für das Darlehen haftet, aber der Partner/Partnerin die Vorteile des Eigentums genießt!

Ich vermute, dass einer von Euch beiden gerade in der Insolvenz ist? (nur dann wäre ein Wunsch zu solch einer Konstellation nachvollziehbar)Dann würde sich allerdingsdie Frage stellen, ob es nicht sinnvoller wäre, das Ende abzuwarten.

Sollte es „nur“ an negativen Schufaeinträgen liegen empfehle ich, dies offen bei den Banken zu kommunizieren, und beide als Darlehensnehmer vorzusehen. Dabei sollten die Chancen auf einer Finanzierung größer sein, als die von Euch vorgestellte Variante.

AUf jeden Fall viel Erfolg bei Eurem Vorhaben!

Gruß Schlarzi

Hallo Salto,
selbstverständlich werden die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch so eingetragen, wie die Eigentümer es beantragen. Es dürfte aber wohl sehr schwer sein, eine Bank oder Sparkasse zu finden, die ein Baudarlehen gewährt wenn von zwei Eigentümern nur einer persönlich haften will, auch wenn für die einzutragende Grundschuld an beiden Miteigentumsanteilen die gesamte Eigentumswohnung als Grundpfandrecht belastet wird und im Falle einer Zwangsversteigerung der Forderung des Kreditgebers als Sicherheit dient. Ich wünsch Ihnen viel Erfolg bei der Suche. Freundliche Grüße! Arthur