Immobilien Vertrag - Anzahlung

Guten Tag, ich möchte mir ein Wochenendgrundstück an der Ostsee für knap 50t € kaufen. Nächste Woche soll bereits der Notartermin sein, weil einer der beiden Besitzer (Ehemann) bald ins Ausland vereist, doch will der Immobilienvertreter den Notartermin erst beantragen, wenn ich die Anzahlung von 10t € + Courtage überwiesen habe. Wann der Rest gezahlt wird, können wir dann beim Notartermin ausmachen, wichtig sind die 10t €. Die braucht der Verkäufer wohl schnell.
Nun ist mir auch klar, dass das nicht unbedingt der Paradeweg ist, dennoch mein Frage, inwieweit ich Chancen hätte aufgrund der vorvertraglichen Vereinbarung (schriftlich und vom Vermittler unterschrieben) und meinem Überweisungsnachweis an das Geld zu kommen, wenn doch etwas schief geht? Die Courtage ist bereits bezahlt, dennoch lieber nen Rückzieher machen? Das GB ist i.O…

Vielen Dank.

Hallo Alwin,

ganz ehrlich, das klingt nicht besonders vertrauenserweckend. Auf der Vermittlerseite wird Druck gemacht. Gibt es im Vorvertrag denn eine schriftliche Zusicherung auf Rückerstattung, falls der Kaufvertrag doch nicht zustandekommt? (Der eigentliche Kaufvertrag muss notariell beglaubigt sein.) Ich würde mir vorerst nach Möglichkeit weitere Informationen über den Verkäufer und Vermittler einholen. Und ich würde vielleicht eine Verbraucherberatung anrufen, inwieweit es sich um eine Betrugsmasche handeln könnte. Ansonsten würde ich den Vorvertrag vor Ort anwaltlich prüfen lassen. Soviel Zeit muss sein.

Gruß F.

Ohne die Einzelheiten zu kennen: Klingt unseriös, ist ungewöhnlich, keinesfalls üblich und mahnt zur absoluten Vorsischt!

Was heißt „Immobilienvertreter“? Makler? Der hat gar nichts zu bestimmen. Klären Sie die Angelegenheit direkt mit den Veräußerern. Die Courtage ist ohnehin niemals im Voraus fällig. Haben Sie mal dem Vermittler auf den Zahn gefühlt? Liegt da vllt. der Haken?

Ich pers. würde nicht darauf eingehen. Schon mal daran gedacht den Notartermin früher zu setzten. Z.B. noch in diese Woche.

Ohne notarielle Beurkundung nützen Ihnen Vorverträge nichts - zumind. nicht im Bezug auf GB oder Sicherheiten.

Guten Abend,

vielen Dank für Ihre Antworten. Also der Vertreter ist bereits Anfang 70. Wir haben den Vertrag in seinem Haus unterschrieben, in dem er auch eine Fewo vermietet. Ist im Internet auch zu finden. Rückversicherungen sind für keinen der beiden Parteien im Kaufvertrag zu finden. Den Notartermin will der Vertreter nicht ohne Anzahlung vermieten. Alles höchst merkwürdig, doch auch der Vermittler ist merkwürdig, so merkwürdig, dass ich ihm das auch irgendwie glauben könnte.
Der Verkäufer ist noch älter und würde mit Sicherheit nichts am Vermittler vorbei tun.

Ich werde Morgen mal versuchen, über den ansässigen Notar etwas über den Vermittler herauszubekommen und dann wahrsch. entscheiden, ob ich das Risiko eingehe.

Ist im Internet auch zu finden.

Wo?

Da fällt mir noch ein:

Alternativ können Sie den besagten Betrag natürlich auch beim Notar mit der Maßgabe hinterlegen, dass dieser selbigen sofort nach AV Eintragung an die Empfänger auskehrt.

Ich vermute mal, der Vermittler ist allenfalls Hobby-Makler. Wäre er Profi, wüsste er dass eine derartige Praxis eigentlich gar nicht geht - insbesondere ist ein Courtageverlangen ohne Vertragsabschluss unzulässig!!!

Hallo Alwin,

weshalb hast Du denn die Courtage schon bezahlt??
Fällig und verdient erst wenn Vertrag notariell geschlossen.
Wenn er Geld so dringend braucht dann soll er doch einen schnellen Notartermin machen.
Kannst dann eine Bankbestätigung vorlegen das die Zahlung des Kaufpreises gesichert ist.
Damit kann er von seiner Bank sich das Geld vorschiesen lassen.Kaufpreis kann auch beim Notar am Berurkundungstermin auf Notaranderkonto hinterlegt werden.Halte das alles für sehr dubios.
Auf keinen Fall Kaufpreis oder eine Anzahlung leisten
die nicht von dem Notar nach der Beurkundung fällig gestellt wird. Alle Vereinbarungen die außerhalb der
notariellen Urkunde getroffen werden sind nichtig,begründen keinen Anspruch auf Übertragung des Grundstückes.Die Ehefrau kann ja mit notarieller Vollmacht oder auch vollmachtslos Ihren Ehemann bei der Beurkundung vertreten.
So und das sind Deine Bedingungen alles andere riecht nach Betrug.Im äußerten Notfall kannst Du anbieten beim Notartermin eine Anzahlung von 10.000.- Euro zu leisten die auch im Vertrag bestätigt wird.

Gruß

:Guten Tag, ich möchte mir ein Wochenendgrundstück an der

Ostsee für knap 50t € kaufen. Nächste Woche soll bereits der
Notartermin sein, weil einer der beiden Besitzer (Ehemann)
bald ins Ausland vereist, doch will der Immobilienvertreter
den Notartermin erst beantragen, wenn ich die Anzahlung von
10t € + Courtage überwiesen habe. Wann der Rest gezahlt wird,
können wir dann beim Notartermin ausmachen, wichtig sind die
10t €. Die braucht der Verkäufer wohl schnell.
Nun ist mir auch klar, dass das nicht unbedingt der Paradeweg
ist, dennoch mein Frage, inwieweit ich Chancen hätte aufgrund
der vorvertraglichen Vereinbarung (schriftlich und vom
Vermittler unterschrieben) und meinem Überweisungsnachweis an
das Geld zu kommen, wenn doch etwas schief geht? Die Courtage
ist bereits bezahlt, dennoch lieber nen Rückzieher machen? Das
GB ist i.O…

Vielen Dank.

Guten Tag. Das von Ihnern geschilderte Abwicklungsprozedere ist in höchstem Maße unseriös, da es vor einer Beurkundung für Sie keinerlei Sicherheiten gibt. Der Makler hat erst Anspruch auf eine Courtage, wenn der Notarvertrag vollzogen ist. Eine Kaufpreisvorauszahlung ist brechtlich nur haltbar wenn Sie auf ein Notaranderkonto beim Notar gezahlt wird und an die eindeutige Bedingung geknüpft ist, dass der Kaufvertrag vollzogen wird und Sie als zukünftiger Eigentümer in die Auflassungsvormerkung im Grundbuch kommen. Der Notar hat dafür die passenden Formulierungen. Ich kann nur sagen, seien Sie vorsichtig. Viel Glück A. Frank

In Deutschland sind vertragliche Vereinbarungen über den Verkauf von Immobilien ohne Notar Makulatur! Das gilt ohne Wenn und Aber.
Also handelt es sich bei deinem Vorhaben um 2 völlig verschiedene DInge:

  1. Darlehensvertrag über 10000€
  2. Kaufvertrag über ein Grundstück und die dafür fällige Courtage.

Zu 1. Wenn du jmd. 10000€ leihst, liegt es in der Person des Schuldners, ob du das Geld zurückbekommst. Kann hier niemand beantworten. Wenn der Mann ins Ausland will, ist das eigentlich schon einmal Stress mit Ansage.
Mir würde sich die Frage stellen: Warum geht er nicht zur Bank, wenn er 10000€ braucht.

zu 2. Es ist doch noch vollkommen ungeklärt, ob es im Termin zum Abschluss kommt: alle Zusicherungen außerhalb des Notarvertrags sind prinzipiell unwichtig:

  • Was machst du, wenn der Verkäufer dir nicht bestätigen will oder kann, dass das Grundstück: frei von Rechten Dritter ist, Erschließungskosten bezahlt sind, er keine Kenntnis von Bodenverunreinigungen hat, keine Vorkaufsrechte Dritter existieren, die angegebenen qm stimmen u.s.w.
    Deswegen finde ich es sowieso schon recht unseriös, dass die Courtage vor(!) notariellem Vertragsabschluss fällig gestellt wurde.

Wenn du unter Druck gesetzt wirst, dass der Verkauf nur stattfindet, wenn du die 10000 € vorher bezahlst, ist das sicherlich substanzlos- wenn sich der Verkäufer einen neuen Käufer suchen müßte, würde das mit Sicherheit länger dauern, als wenn jetzt zügig der Verkauf abgewickelt würde. Bei solch einem Vertragspartner würde ich ein Notaranderkonto einrichten lassen - also alle Zahlungen nur über den Notar.
Gruß n.

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

So habe ich das bereits gedacht und befürchtet. Das Grundbuch habe ich bereits eingesehen sowie beim GB-Amt nachgefragt. Inhaber, qm-Zahl, Lastenfrei stimmt alles. die Erschließung fand bereits vor Jahrzehnten statt und sollte demnach bezahlt sein.

Ich bin mir schon sicher, dass die wirklich verkaufen wollen. Nur kann es natürlich sein, dass er das Grundstück - nachdem die Anzahlung auch noch eingegangen ist - an einen anderen weiterverkauft. Nüchtern betrachtet alles ganz schön blöd. Und eigentlich möchte man auch nicht der Dumme sein, über dessen fall dann im TV berichtet wird^^

Er nannte bereits die Notarin, bei der er den Termin vereinbaren möchte. Wir wollen die heute noch anrufen und uns mal nach dem Herren erkundigen, auch wenn das am Ende ebenso wenig aussagekräftig ist. Vielleicht gibts uns ja ein besseres Gefühl.

Hallo,
eigentlich sind das in der Praxis unübliche Methoden. Ich rate da wirklich zur Vorsicht. Letztendlich brauchst Du als Käufer natürlich vorrangig Sicherheit, dass Du auch Eigentümer wirst. Nicht nur DU als Käufer hast Verpflichtungen, sondern auch der Verkäufer (Lastenfreiheit des Grundbuches, Räumung des Hauses etc). Beim Grundstückskauf für den Käufer in Form der sog. Auflassungsvormerkung. Diese sperrt das Grundbuch zu Deinen Gunsten und Du hast die Sicherheit, dass der Verkäufer das Grundstück nicht andersweitig veräußern kann oder eventuelle Gläubiger des Verkäufers im Grundbuch Eintragungen vornehmen. Diese wird aber auch erst dann eingetragen, wenn der Kaufvertrag beurkundet wurde (i.d.R. erfolgt die Eintragung innerhalb von max. 2 Wochen nach Beurkundung). Man macht es oftmals so, dass eine Anzahlung erst fällig wird, wenn diese Auflassung für Dich als Sicherheit im Grundbuch eingetragen ist. Gleiches gilt für den Makler. Der soll ja erst sein Geld bekommen, wenn der Vertrag rechtswirksam beurkundet wurde. Wichtig ist, dass man diese Vereinbarungen dann auch im Kaufvertrag mit aufnimmt (Bsp. „Mit Eintragung der Auflassungsvormerkung zahlt der Käufer € 10.000,- an. Die Restsumme des Kaufpreises i.H.v. € 40.000,- ist am … zu zahlen.“).

Zu einem anderen Weg würde ich Dir nicht raten.

Hallo,
es ist schon etwas unüblich, denn normalerweise zahlt man an den Immobilienmakler kein Geld, nur an den Notar.
Sollte der Makler auf die Zahlung der 10000 € bestehen, würde ich lieber davon die Finger lassen.

Es wäre ratsam darauf zu bestehen, dass die Anzahlung dem Notar zu übergeben ist.(Eventuell auch auf ein sogenanntes Notar-anderkonto)

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.
LG Holger

Hallo!

nun ich bin kein Rechtsverdreher!

Aber bei Immobilienkäufen hat man allle Zeit der Welt. Da braucht man keine Hast. Wenn der Verkäufer sschnell ins Ausland reist, dann soll er alles Weitere regeln, wenn er weider da.
Auf die SChnelle mal anzahlen muss ich gar nicht. Und ein Wochenendhaus ist ja nun Luxus.

Lass Dich nicht unter Druck von irgendjemanden setzen. das ist der Tipp, den cih geben kann und möchte.

Hallo,
als Maklerin rate ich Ihnen dringend davon ab, diesen Forderungen nachzukommen. Die Maklercourtage ist grundsätzlich erst nach Notarvertrag verdient und fällig und niemals vorher. Anzahlungen sind in Deutschland bei Bestandsimmobilien nicht üblich und für Sie viel zu riskant. Anders sieht es aus, wenn der Notar ein Treuhandkonto einrichtet und Sie die 10 T€ + Maklercourtage darauf überweisen. Der Notar bekommt dann von Ihnen die Anweisung,das Geld erst weiter zu reichen wenn der Vertrag geschlossen und alle gesetzlichen Genehmigungen für den Verkauf eingeholt sind. Erst dann steht fest, daß Sie neuer Eigentümer werden.
Andernfalls ist Ihr Geld mit hoher Wahrscheinlichkeit verloren.

Gruß E.Loesche

Hallo,
dies ist ein einfacher Weg. Der Immobilienmakler zahlt die Notaranderkosten und du kannst das Geld an den Notar überweisen. Es ist wichtig, dass geklärt ist, dass die Kosten dafür bezahlt werden, sonst hängst du an den Kosten, sind zwar nicht hoch, aber die würde ich nicht bezahlen, wenn Vorschuss geleistet werden soll. Vorsicht, bezahlst du direkt, ist unter Umständen das Geld weg.
mfg
tummle

Guten Abend,

vielen vielen Dank für Eure zahlreichen Hinweise. Manchmal ist es halt nicht leicht, wenn man an einen eher schwierigeren Immo-vermittler gerät.
Wir hatten uns bei der ganzen Sache nämlich obendrein auch noch geeinigt, dass wir zusätzl. 8t € beim Notar anzahlen. Naja, nun ist jedenfalls alles klar. Wir waren letzte WOche beim Notar und haben alle brav unterschrieben. Und heute ist dann sogar schon der Brief vom Amtsgericht eingegangen, dass die Auflassungsvormerkung eingetragen wurde. Huuiii, damit sollte nun alles paletti sein. Das war eine ganz schön komische Angelegenheit und das bei meinem ersten Grundstückskauf. Es wäre schön, wenn man sich über das Wenn und Aber keine Gedanken machen müsste, sondern alle ehrlich miteinander umgehen würden. Dann bräuchte man auch keine Angst haben, fremden Leuten zu vertrauen.

Nochmals vielen Dank.