Immobilienmakler kündigen

Hallo,
ich will mein Haus verkaufen und habe deshalb einen Vertrag mit einem Immobilienmakler geschlossen. Die hohen Provisionskosten begründete er mit teuren Anzeigen im Internet. Aber es dauerte 4 Wochen ehe er es online angeboten hat. Selbst auf der Seite seines Unternehmens war es  nachweislich nicht früher.  Darf er sich so lange Zeit nehmen?

Kann ich vom Vertrag zurücktreten? Ich hätte nämlich parallel einen Käufer, der sich auf Grund einer meiner Kleinanzeigen gemeldet hat und es kaufen will. Dieser hatte vor Vertragsabschluß bei dem Immobilienmakler erfolglos nachgefragt. Macht man sich da als Makler keine Notizen und ruft im Nachhinein an, daß man evtl. etwas hat?

Im voraus vielen Dank für Ihre Antworten.

Hallo,

nachweislich nicht früher.  Darf er sich so lange Zeit nehmen?

Ja, er ist nicht weisungsgebunden.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Vermutlich nicht.

Ich hätte nämlich parallel einen Käufer, der sich auf Grund einer meiner Kleinanzeigen
gemeldet hat und es kaufen will.

Das könnte schwierig werden. Wenn allerdings nachweisbar ist, dass der Makler den Kontakt zwichen Dir un dem Käufer nicht hergestellt hat, könnte der Käufer der Courtage entkommen.

Macht man sich da als Makler keine Notizen und ruft im Nachhinein an, daß man evtl. etwas hat?

Es gibt welche, die tun das. Andererseits starte ich 20 bis 25 Anfragen pro Kauf, sodaß ich ganz froh bin, dass die Makler mich nicht jedesmal anrufen, wenn sie ein Objekt für mich haben.

Gruß

Nordlicht

ich will mein Haus verkaufen und habe deshalb einen Vertrag
mit einem Immobilienmakler geschlossen.

„wer mit dem Teufel tanzt, muss warten, bis das lied zu ende ist.“
oder so ähnlich.

ich hoffe, dass der aktuelle interessent so klug ist, vor unterzeichnung des kaufvertrags in diesem klipp und klar zu regeln, dass der verkäufer - also du - für alle eventuellen forderungen des makler allein aufzukommen hat. schließlich warst du es ja auch, der sich die laus freiwillig in den pelz gesetzt hat.

und geh davon aus, das der makler himmel und hölle in bewegung setzt, um an seine unverdiente kohle zu kommen. wenn sie eins können, die kerle, dann geld eintreiben!

Hallo pong1919,

im Grunde hast du Recht, allerdings ist mir die pauschale über den Kamm ziehende Aussage ein wenig zuwieder.

Bevor man seinen Servus auf einen Immobilienmaklervertrag zur Vermarktung einer Immobilie setzt sollte man sich diesen mal durchlesen.

Handelt es sich um eine Vermarktungsvereinbarung die dem Immobilienmakler lediglich erlaubt die Immobilie anzubieten oder um einen qualifizierten Alleinauftrag zur Vermarktung.

In letztgenannten Vertragswerk steht auch drin oder sollte drin stehen, wie es sich verhält, wenn der Verkäufer die Wohnung selbst verkauft und wie die Kündigung geregelt ist.

Erstmal das Vertragswerk lesen und sich dann über einen beauftragten Immobilienmakler auskotzen!

Durch die eigene Ingnoranz und Unbelesenheit eine ganze Branche in Verruf zu bringen scheint in Deutschland mittlerweile Volkssport zu sein.

Zuerst waren es die Versicherungsleute, dann die Bänker, jetzt die Immobilienmakler, zudem noch die ach so bösen Vermieter die so viel Miete verlangen usw.

Leute ihr seid mündige Bürger und habt in der Schule bereits gelernt, dass man bevor man etwas unterschreibt es erst lesen soll, wenn man es nicht versteht, jemanden der sich damit auskennt fragen soll.

Natürlich, unbestritten, es gibt solche und solche aber mehr solche als solche!

Gruß

BHS-Huber

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Hallo Willi 11

Der Maklervertrag ist wahrscheinlich nicht kündbar. Eine solche Ausstiegsklausel muss bei
Vertragsabschluss vereinbart werden. Das gibt es immer wieder mal.
Der Makler hat doch auch viel Zeit und Geld investiert um das Angebot
auf den Markt zu bringen. Diese Kosten werden von der Maklerprovision gedeckt.
Die Makler führen in der Regel Interessentenlisten um bei Bedarf die Objekte
mit den Interessenten zusammen zu bringen.
Die Zeit, die vergeht bis ein Makler das Objekt im Markt veröffentlicht, entscheidet 
alleine der Makler.
Es kann sein, dass der Makler vor Veröffentlichung seine eigenen Interessenten
informiert, und dazu braucht er schon mal einige Tage o. Wochen.
Die Makler haben ja nicht nur ein Objekt, sondern in der Regel viele, die es zu 
bearbeiten gibt.

Die Frage kann man nicht global beantworten. Es kommt auf die Bedimngungen des Vertrages an. Dort steht in der Regel, dass Kaufinteressenten an den Makler verwiesen werden müssen. Auch die Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen gilt es zu prüfen. Diese sollte man sich vor Vertragsunterschrift schon ansehen. Ob ein Makler gut oder schlecht ist zeigt sich in der Regel im Nachhinein. Hier sollte man nach Empfehlungen zu urteilen. Keineswegs ist er verpflichtet ehemalige Interessenten zu kontaktieren. In seinem eigenen Interesse sollte er es allerdings tun. Schließlich bekommt er nur im Erfolgsfall eine Provision. Ob die Höhe der Provision angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt. Man sollte jedoch auch berücksichtigen, dass ein Makler vielerlei Akquise- und Vertriebsaufwabnd betreiben muss, der  nicht immer von Erfolg gekrönt ist. Daher wird unter Umständen nicht das Einzelprojekt honoriert, sondern die Dienstleistung in seinere Gesamtheit. Ein Makler mit Erfahrung und Kompetenz erreicht in der Regel mehr, als jemand der nur einfach eine Anzeige schaltet. Den Leistungsumfang kann man auch im Maklervertrag definieren. Viel Erfolgf. 

Wenn der Maklervertrag nicht handschriftlich verfasst wurde ist dieser vor Gericht normalerweise nicht haltbar. Dazu sollten Sie aber bei einem Rechtsanwalt nochmals geanu informieren.
Wielange sich der Makler Zeit läßt eine Immobilie zu inserieren ist seine Sache. Wenn der Maklervertrag zeitlich begrenzt oder kündbar ist, hat er selbst weniger Zeit.
Falls Ihr Interessent das Haus nicht über den Makler angeboten bekommen hat und der Nachweis somit nicht erbracht ist, sollten Sie den Maklervertrag kündigen und anschließend das Haus verkaufen.

MfG Roland Ritt

Falls Ihr Interessent das Haus nicht über den Makler angeboten
bekommen hat und der Nachweis somit nicht erbracht ist,
sollten Sie den Maklervertrag kündigen und anschließend das
Haus verkaufen.

…was von einem qualifizierten alleinauftrag gehört?

gruß inder

Erstmal das Vertragswerk lesen und sich dann über einen
beauftragten Immobilienmakler auskotzen!

erzähl das dem willi, der den makler beauftragt hat und ihn zusammen mit seinem kaufinteressenten jetzt nicht mehr vom hals bekommt, ohne dass die null-leistung berappt werden muss. bei mir bist du damit an der falschen adresse. als ehemaliger mieter und käufer und als heutiger vermieter und verkäufer kenne ich das parasitäre, sich anbiedernde pack mit all seinen „verträgen“ zur genüge.

Leute ihr seid mündige Bürger und habt in der Schule bereits
gelernt, dass man bevor man etwas unterschreibt es erst lesen
soll

kluge verkäufer oder vermieter, und nur um die geht es hier, holen sich die kerle erst gar nicht ins haus. dann sparen sie zeit, denn sie müssen erstens den maklervertragsmüll nicht lesen. Und zweitens können sie sich mit kauf- oder mietinteressenten beschäftigen, ohne dass ein parasit später die hand für das verhökern einer adresse aufhält.

genau das nenne ich mündig.

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Hallo pong1919,

zunächst, war mein Beitrag nicht in Ihre Richtung und auch keineswegs Böse gemeint.

Ich weis sehr wohl über das Verhalten der Herren u. Damen Immobilienmakler und den Telefonterror der bei so manchen Privatanbieter durchgeführt wird.

Für den der dann letztendlich die Provision für die Vermittlung zu zahlen hat, mutet es auch genauso wie Sie es beschreiben an, der hat mir die Wohnung gezeigt und die Adresse gegeben und dafür muss ich ein haufen Geld löhnen???!!!

Ich möchte jetzt aber auch nicht ausführen was ein Immobilienmakler bis zu diesem Zeitpunkt alles an Arbeit damit hatte, das sei dahin gestellt.

Wie ich schon erwähnte, es gibt solche und solche aber mehr solche als solche!

Also sollte ich Ihnen zu nahe getreten sein, bitte ich aufrichtig um Entschuldigung.

Gruß

BHS-Huber

Wenn Sie einem Makler einen Alleinauftrag unterschrieben haben, dann ist er auch verpflichtet für Sie tätig zu werden. Sie wiederum sind verpflichtet, eigene Interessenten an den Makler zu verweisen.

Sicher ist das Handeln des Maklers aus der von Ihnen geschilderten Sicht sehr un gewöhnlich und ich würde Ihnen raten, den Makler schriftlich in Verzug zu setzen und sich anwaltlich beraten zu lassen, damit Sie bei einer möglichen Kündigung des Auftrages keinen regressauslösenden fehler machen.

Thorsten Hausmann
Hausmann Immobilien Beratung
http://www.Hausmann-Immobilien-Beratung.de
[email protected]