Hi,
ich studiere Innenarchitektur und bin im vorletzten Semester. Mich interessiert allerdings auch der Beruf des Immobilienmaklers. Reicht mein Studium als Vorkenntnis aus, oder sollte / muss ich noch Fortbildungen anhängen?
also zunächst musst du erstmal wissen:
der Beruf des Immobilienmaklers ist nicht staatlich oder sonstwie überprüfbar…d.h. im Prinzip nichts anderes als das (wie z.b. im Berufszweig Journalismus) sich jeder einfach Immobilienmakler nennen kann! Diese berufsbezeichung ist nicht vergeben, was aber auch nicht schlimm ist!
Hauptsächlich geht es ja darum, den Interessenten dein Angebot schmackhaft zu machen, da spielt auch die Rhetorik, dein Auftreten eine Rolle!
Wenn dich dieser Job an sicher aber interessiert, solltest du mal einfach in einem Immobilienbüro oder Makleragentur anrufen und fragen, was die so denken (hab übrigens letztens den Job mal bei „Deine Chance“ auf Pro7 gesehen…die Kandidaten da mussten ein paar Aufnahmeprüfungen machen (wie z.b. Fehler finden im Sinne von in der Ecke steht ein Besen rum) und durften dann eine „Art“ Ausbildung machen)
wenn du gleichzeitig aber noch Innenarchitekt werden willst, passt das vlt sogar super gut und die in solch einer Agentur sind gleich an dir interessiert! Kannst ja mal einen Probetag machen, hast ja nix zu verlieren, studieren kannst du ja weiterhin (und solltest du auch:wink: )
Schließlich geht es auch darum das Verkaufsobjekt hübsch ein - und herzurichten bevor die Interessenten kommen…und bestenfalls nach Kauf sie gleich zu beraten
Also keine Ahnung was sich mancher so wünscht, aber selten so einen Blödsinn gelesen:
Zitat:
„Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist […] ein betriebswirtschaftliches Hochschulstudium mit entsprechender Schwerpunktsetzung erforderlich. Für die Maklertätigkeit bedarf es zudem einer Zulassung nach der Gewerbeordnung.“
Das einzige was da stimmt ist der letzte Satz. Ich kenne keinen Makler, der voher studiert hat. Die meisten holen sich eine Zulassung und nennen sich ab diesen Zeitpunkt so. Fertig! Vor allem „erforderlich“ ist es nicht, sich Makler zu nennen.
Sorry, aber so wie du es darlagst, ist das Blödsinn!
Immobilienmakler darf sich NICHT jeder nennen bzw. darf eben nicht jeder diese Tätigkeit einfach so ausführen, da dies sehr wohl eine Tätigkeit ist, die einer behördlichen Genehmigung nach §34c der Gewerbeordnung bedarf!
der Paragraf ist mir schon bekannt^^ was aber auch nichts anderes heißt, also das du ein Gewerbe ANMELDEST, dann dein Schild raushängst und sagst du bist Immobilienmakler