Ich bewohnte meine Eigentumswohnung selbst ca. 5 Jahre. Zum 31.12.2012 bin ich ausgezogen und in ein neues Eigenheim eingezogen. Die Wohnung habe ich vom 1.1.2013 bis zum 1.12.2013 vermietet. Darf ich nun die Wohnung steuerfrei verkaufen in diesem Jahr?
Nachdem die Wohnung vermietet war, müssen Sie einen eventuellen Verkaufsgewinn versteuern. Die Versteuerung des Gewinns entfällt erst nach 10 Jahren ab Kauf.
MfG Roland Ritt
Hallo,
§ 23 ESTG gibt vor:
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Wenn das zutrifft ist der Verkauf steuerfrei, sonst ist die Differenz zwischen Anschaffung und Verkaufpreis steuerpflichtig.
Grüße
Al
Leider nein. Liegen zwischen Kauf und Verkauf der Wohnung weniger als 10 Jahre, ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig. Ausgenommen sind Wohnungen die im Jahr der Veräußerung und in den zwei vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Da Du die Wohnung im Veräußerungsjahr 2013 aber nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast, bleibt es bei der Steuerpflicht.
Beratung in persönlichen Steuerangelegenheiten ist leider nach dem Steuerberatungsgesetz verboten und strafbar.
Auch in diesem Forum dürfen nur allgemein gehaltene Steuerfragen diskutiert werden.
Sorry, RHG.
Diese Frage darf und kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen mit einem Steuerberater zu reden.
Ich bedanke mich herzlich für die Auskunft. Dies hat vollständig meine Frage beantwortet.
Beste Grüße
Antonia
Ich bedanke mich herzlich für die Auskunft. Dies hat vollständig meine Frage beantwortet.
Beste Grüße
Antonia
.
Gerne !
PS: wir müssen antworten…
Grüße
al
Hallo Antonia,
für eine steuerfreie Veräußerung müssten Sie mind. 10 Jahre Eigentümerin gewesen sein.
Aus dem was Sie geschrieben habe, haben Sie die Wohnung erst 6 Jahre? (5 Jahre selbst bewohnt und 1 Jahr vermietet?).
Ansonsten müssen Sie die Wohnung bis zum Zeitpunkt der Veräußerung und in den beiden davor liegenden Kalenderjahren (angefangene Kalenderjahre genügen) selbst genutzt haben.
Es heißt: „…innerhalb der letzten 3 Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben“
Danach hätten Sie die Wohnung 2011, 2012 selbst genutzt. Wenn Sie nun im Dezember wieder einziehen, dann wäre zumindest teilweise im Jahre 2013 eine Eigennutzung vorgelegen. Somit wäre eine steuerfreie Veräußerung möglich. Das sollten Sie aber vorher mit dem Finanzamt klären. Keine Angst, gehen Sie hin und fragen Sie einfach. Im Zweifel stellen Sie einen Antrag auf verbindlich Auskunft und schildern den Sachverhalt, wie Sie es hier gemacht haben und lassen Sie meine Auskunft einfach bestätigen.
Konnte ich weiterhelfen?
Freue mich auf eine Rückmeldung.
Gruß
Ralf