Immer noch nicht. Ist wohl keiner da.
oder du findest ihn einfach nicht. vielleicht willst du ihn ja nicht finden.
tja - nicht mein problem.
Ich auch nicht…
Rate mal wie der Verbrecher diese Notwehrsituation hätte vermeiden können.
Tipp: Kann das einem ehrlichen, anständigen Menschen passieren?
Ich glaube, das gilt pauschal nur für Gewehr oder Entfernung (also zeit). Auf so kurzer Distanz und in der Aufregung schießt man mit Pistole wohl eher in die Richtung Richtung Aufmerksamkeit. Wenn das Messer hochgehalten würde, oder der Angreifer ruft/schreit, wäre der Kopf das unwillkürliche Ziel.
Hallo,
dann solltest du vielleicht einmal ein Übungsprogramm absolvieren ![]()
Bei Anderhalb Metern Abstand kassiert dieser nämlich mindestens 3 oder 4 Kugeln aus der Pistole.
Der kommt dann auch nicht mehr weit
interessantes argument. gilt natürlich auch für parksünder und rasenbetreter.
ja. weil sich NIEMAND an alle gesetze hält. auch du nicht.
schönen gruß zurück an den stammtisch. erzähl deinen kumpels mal, dass die todesstrafe sinnvollerweise schon seit einiger zeit abgeschafft wurde. auch trunkenheit am steuer wird nicht mit dieser härte bestraft, ihr könnt euch also weiter die kante geben.
Wohl noch einen drin gehabt von deinem Stammtisch dass du Kritik am Täterschutz in diesem Lande mit der Forderung nach Todessstrafe für „Rasenbetreter“ gleichsetzt.
Also grüss schön heute Abend!
Hallo,
offenbar hast Du eine MP auf Dauerfeuer gestellt und das Reaktionsvermögen eines Boxers. Die 1,5 Meter sind unterhalb von 0,5 Sekunden überbrückt.
… wenn dieser mit der Waffe kommt und den Besitzer angreift, ja!
Oder einfach: „Eine Armlänge Abstand halten!“
SCNR; Glückauf!
hier hat noch niemand angegriffen und das ist auch nicht voraussetzung für notwehr. was ist deiner meinung nach eigentlich, wenn der angreifer keine waffe hat, darf man dann auch nicht schießen?
wie wäre es denn, wenn du dich erst mal schlau machst, was notwehr eigentlich ist?
darum ging es nicht. lies nach und versuch zu verstehen.
Ist die Grundvoraussetzung. Ohne Angriff keine Notwehr.
Notwehr setzt nach deutschem Strafrecht keine Verhältnismäßigkeit voraus.
es ist schwierig, mit jemand zu dikutieren, der begriffe nach lust und laune verwendet. der angriff auf die person, über den ich hier gerade schrieb, ist mit dem angriff, der im gesetz gemeint ist (und den du gerade zitert hast), nicht annähernd deckungsgleich. also mach auch du dich erst mal schlau: § 34 StGB - Einzelnorm
Hallo,
deswegen sagte ich ja üben und üben dann schaffste das auch mit der ganz normalen Glock.
Natürlich nicht als Deutscher Behörden-Anhängsel, der seine 10 Schuß pro Halbjahrestraining bekommt , wovon dann auch nur 50 % etwas auf der Scheibe treffen müssen. g
Nein. Die gibt es bei Notwehr grundsätzlich nicht.
„Rechtsgüterabwägung
Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH
NStZ 2003, 425, 427 m. N.; BGH, Urt. v. 26.8.2004 - 4 StR 236/04).“
http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32%20StGB.html#rechtsgueterabwaegung
nein nennt es sich nicht. Ein Notwehrexzess setzt Notwehr voraus (und bei der spielt die Verhältnismäßigkeit eben keine Rolle). Man darf nur Verhältnismäßigkeit nicht falsch verstehen - die fehlende Verhältnismäßigkeit bezieht sich auf die Rechtsgüterabwägung und ist so gemeint. Prinzipiell darf nur das gelindeste Mittel angewendet werden das noch zum Ziel führt (wenn man mit Verhältnismäßigkeit das meint - dann hättest du sozusagen Recht, nur ist das nicht die übliche Diktion…)