falls jemand von dem Vorfall in dem ein Jäger kürzlich einen Einbrecher erschossen hat gelesen hat, kann er mich vielleicht aufklären.
Ich verstehe nicht, warum das Notwehr ist.
Selbst wenn der Einbrecher, wie in dem Fall ein Messer hat, aber gibt`s da nicht eine Verhältnismäßigkeit?
Immerhin hat er ihm mit einem Revolver in den Kopf geschossen und getötet.
Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?
M.W. nach gab es noch kein Urteil welches das festgestellt hat.
Ja, die ist aber mehr dass ich als Obsthändler nicht jemandem ein Messer in den Bauch rammen darf weil er einen Apfel aus der Auslage stiehlt. Bei einem Angriff auf mein Leben (Angreifer mit Messer) gibt es diesen Grundsatz aber nicht.
Ich würde so ähnlich handeln, mein Leben wäre mir wertvoller als das des Einbrechers.
Man kann auch so lange warten, bis das Messer im eigenen Hals steckt. Dann hat man als Opfer verhältnismäßig viel riskiert.
Immerhin läuft der Einbrecher mit einem Messer herum und man kann ihn schlecht fragen, wie gewalttätig er ist. Zudem ist die Frage wie viel Zeit zum Handeln bleibt.
Rechne mal mit zwei Jahren auf Bewährung. Ein motivierter Staatsanwalt könnte alles daran setzen, denn Mann unbedingt ins Gefängnis zu bringen.
Die gibt es grundsätzlich immer und wird auch immer von Staatsanwaltschaft und Gericht geprüft und gewertet.
Nur, in so einer Überraschungsaktion, nachts taucht plötzlich eine fremde Person in Deinem Haus oder Schlafzimmer auf.
Licht an, man sieht Messer in der Hand des Person.
Ein Griff zur Waffe und man hält drauf.
Niemand zielt auf den Kopf, er wäre entweder ein Kunstschütze oder selten dämlich !
Man zielt auf die Körpermitte, da ist das Ziel am breitesten und ein Treffer viel eher möglich.
Und so wird es auch hier gewesen sein, ein Fehlschuss der tödlich endet.
Und, ohne dem Gericht groß vorzugreifen, sicherlich als Notwehr gewertet wird und straffrei bleibt.
Was ich für richtig halte.
Übrigens, inkonsequent wie unser Rechtssystem ist, wird man den Schützen zwar von einem Strafvorwurf freisprechen. Wegen der Lagerung der schussbereiten Waffe auf dem Nachttisch/unter dem Kopfkissen (so es so gewesen war) ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht auferlegen.
Waffen gehören in einen Waffenschrank. Sogar getrennt nach Waffe und Munition.
Erstmal ist ein kräftiger Mann einem untrainierten Rentner immer überlegen und in der Lage, ihn zu töten, egal ob mit oder ohne Messer. Und davon hält ihn auch kein unmittelbarer Bauchdurchschuss oder Beinschuss ab.
Ob sich jemand mit der Schusswaffe in seiner Wohnung verteidigen darf ist wohl eher eine politische Festlegung, aber für eine priveligierte Minderheit momentan erlaubt.
Ob der Schütze hier in reiner Rache/Tötungsabsicht agiert hat, wie seinerzeit beim Deutsch-Türken in USA, ist im Zweifel kaum aufklärbar, da alle Mitwisser tot sind. Ich hätte auch Lust, den nächsten Einbrecher bei mir zu erschießen. Hatte ich am Anfang noch Angst, wenn jemand hier einsteigt, packt mich mittlerweile die blanke Wut. Daher bin ich froh, dass ich keine Waffe habe und es kein Einbrecher drauf anlegt.
Messer und Pistole sind auf kurze Distanz beides tödliche Utensilien. Der Pistolenschütze sollte mind. sieben (?) Meter Abstand halten, um noch einigermaßen sicher mannstoppend reagieren zu können.
Naja, wenn einer schon einbricht und ein messer dabei hat, dann kann man nicht gerade davon ausgehen, dass er es zum Kuchen teilen nithat. Da muss man schon mit Gewaltbereitschaft rechnen. Dass da mal ein Treffer zu hoch liegen kann, kann mal vorkommen. Körpertreffer sind meist genauso tödlich, nur nicht so schnell.
Ausserdem, auch wenn man glaubt, ein Jäger sei vielleicht geübter, ein Kopf ist im Finstern kein so großes Ziel, da kann auch mal was daneben gehn und falls das gegenüber geübt ist im Umgang mit der Klinge, hat man mit der Schusswaffe oft das Nachesehen im Infight.
Ich meine, dass ein mit dem Messer Bewaffneter die 1,5 Meter schneller zurücklegen und einen lebensgefährlichen Stich versetzen kann, als ein Pistolenschütze sicher abgedrückt hat. Erst bei ca. 7 Metern Abstand kann man sehr sicher sein, zwei (Deut-)Schüsse in den Brustbereich abgeben zu können. Nur einer und dann mal abwarten, was der Tag noch so mit sich bringt, wäre schon ein Fehler.
Ich verstehe nicht, warum man sich um einen Verbrecher so viele Gedanken macht.
Der hat sich das nämlich zu 100% selbst zuzuschreiben!
Soll das Opfer warten bis er das Messer im Bauch hat?
In Deutschland kann man das Gefühl haben, dass Verbrecher mehr Rechte haben als die Opfer.
Gruß Michael