In Forum wird verkehrswidriges verhalten empfohlen

Hi
Ich lese gelegentlich noch in anderen Internetplattformen mit .

Hier kam bei einem Forum das Gespräch auf , das vor rund 2 Jahren ein Testfahrer , ich glaube das war von BMW oder Mercedes , einen Kleinwagen gerammt hatte , der zum überholen eines LKW’s auf einer 2 spurigen Autobahn angesetzt hatte und der Testfahrer genötigt wurde auf einer 2 spurigen Fahrbahn eine dritte Spur aufzumachen um nicht mit voller Wucht auf den Kleinwagen aufzufahren , schrammte aber trotztdem den Kleinwagen , der dann in den Strassengraben flog .

In diesem Forum diskutiert man , das es eine Richtgeschwindigkeit von 130 gibt , der Testfahrer eben auch 130 fahren hätte müssen , dann wäre es nicht zu dem Unfall gekommen.
man steht auf der Position , das man sogar rechtens von mittig auf Links wechseln sollte , wenn von hinten ein „Raser“ kommt um dem Fahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 nochmals nahe zu legen.
also provokant auf die linke Fahrspur zu wechseln , den Verkehr zu behindern , damit man 130 fährt .
so jedenfalls sieht man das in dem Forum als Recht an und wer drauf fährt ist schuld , man bräuchte ja nicht zu rasen.

meines Erachtens wird dort die Straftat der Nötigung und des gefährlichen eingriffes in den Strassenverkehr als richtiges Fahrverhalten empfohlen .

kann man das unterbinmden , z.b. den Web Master anschreiben , den Quark zu löschen , welche möglichkeiten hat man ?

Toni

Art. 5 GG
owt

owT

1 „Gefällt mir“

hallo,

es ist leider so, dass es dinge gibt die von vielen einfach ignoriert und bagatellisiert werden. insbesondere wenn es um die persönliche einschränkung beim auto fahren geht. jeder nimmt „das recht“ für sich in anspruch auch „recht“ zu haben.
die verkehrs- und strafgesetze sind da oftmals anders gestrickt.

den tatbestand der NÖTIGUNG im straßenverkehr sollte aber niemand unterschätzen.
in der rechtssprechung wird da heute knallhart reagiert.
bedeutet i.d.r. 6 monate führerscheinverlust und eine empfindliche geldstrafe. dazu kommt dann von der verkehrsbehörde die aufforderung zur mpu um die charakterliche eignung zum führen eines fahrzeuges zu überprüfen. aus erfahrung kann ich da nur sagen, dass diese verkehrsteilnehmer diese mpu garantiert nicht schaffen, weil sie die eigene raserei nicht erklären können.

ich bin der meinung, dass rücksicht im straßenverker das oberste gebot ist. das muss aber von allen beteiligten (radfahrer und fußgänger eingeschlossen)beherzigt werden.

es ist aber sehr schwer umzusetzen, weil alle medien die „freiheit vom fahren“ propagieren und somit auch die raserei als normal hinstellen.

in den foren darauf reagieren macht wenig sinn. die jenigen die unbelehrbar sind, sollte man einfach mit der gesetzeslage konfrontieren und schlicht ignorieren. ein forum ist nicht der nabel der welt und in der rechtssprechung gilt die persönliche meinung eh nix. selbst wenn die rechtsanwälte hier noch hoffnungen machen,um so einen rechtsstreit zu gewinnen, vor gericht und auf hoher seee ist man immer in gottes hand, aber wenn etwas wirklich klar und unmissverständlich ausformuliert ist, dann sind es die verkehrsgesetze.
mfg
mpu24

Hallo,

um dem Fahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 nochmals nahe zu legen.

Man kann diese Vorgehensweise nur jedem nahe legen!
Denn nur so erfährt der „Hilfssheriff“, was es bedeutet bei 130 km/h von der Piste geschossen zu werden.
Der „Hilfssheriff“ hat dann, nach langem Krankenhausaufenthalt, Weigerung der Versicherung den PKW-Schaden zu begleichen (wg. Vorsatz) und ner angekündigten Verhandlung (wg. Nötigung und Körperverletzung) viel Zeit, um umzuschulen!

Und er hat sehr viel Zeit, seine Handlungen zu überdenken!

VG, René

Turbo-Rolf
Hi

Hier kam bei einem Forum das Gespräch auf , das vor rund 2
Jahren

Das war vermutlich die Geschichte von Turbo-Rolf, die geschah allerdings schon im Juli 2003.

Den Unfallhergang und die abschließende rechtliche Würdigung des Verhaltens der beiteiligten Verkehrsteilnehmer verrät dir Tante Gugel.

Gruß
smalbop

hallo,

den tatbestand der NÖTIGUNG im straßenverkehr sollte aber
niemand unterschätzen.

Gilt das jetzt für Leute, die gerne mal 220 fahren oder für die Personen, welche meinen, dass sie auf einem Teilstück der Autobahn, welches z.B auf 120 begrenzt ist, die linke Spur für ein Fahrzeug mit Überholabsicht nicht mehr frei machen müssen, sofern ihr Tacho bereits die 120 anzeigt?

LG, Bommel

Hi,

Gilt das jetzt für Leute, die gerne mal 220 fahren oder für
die Personen, welche meinen, dass sie auf einem Teilstück der
Autobahn, welches z.B auf 120 begrenzt ist, die linke Spur für
ein Fahrzeug mit Überholabsicht nicht mehr frei machen müssen,
sofern ihr Tacho bereits die 120 anzeigt?

Da alle Tachos ungefähr gleich genau anzeigen, kann so eine Situation ja gar nicht auftreten :wink:

Gruß S

Da alle Tachos ungefähr gleich genau anzeigen, kann so eine
Situation ja gar nicht auftreten :wink:

Und warum nicht?

Da alle Tachos ungefähr gleich genau anzeigen, kann so eine
Situation ja gar nicht auftreten :wink:

Und warum nicht?

Wenn auf dem Teilstück 120 erlaubt sind und der Tacho des auf der linken Spur fahrenden 120 anzeigt, fährt er ja schon die erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Bzw. nahezu. Wie soll dann jemand von hinten herankommen?

Gruß S

Sonderrechte?

1 „Gefällt mir“

Sonderrechte?

Hallo!

Sehr gute und einzige Begründung. Allerdings sind bestimmt mehr als 99,8% der Fahrer, die sich bei einer Begrenzung auf 120 km/h einem vor ihm mit 120 fahrenden Fahrzeug mit Überholabsicht nähern, gerade nicht mit Sonderrechten ausgestattet.

Lust am Schnellfahren oder normale Eile begründet kein Sonderrecht.

Hans

1 „Gefällt mir“

Sonderrechte?

Sonderrechte sind den anderen Verkehrsteilnehmern mit Sondersignal anzuzeigen.

Wenn ansonsten jemand etwa auf einem Tempo-120-Abschnitt hinter mir herfährt und ich bin schon mit 120 unterwegs, dann brauche ich überhaupt nicht auf die Idee zu kommen, dass er vielleicht überholen will - egal, was er an Mätzchen veranstaltet.

Vom Bundesverfassungsgericht ist doch schon längst geklärt, dass die bloße Anwesenheit an einem Ort (z.B. im Rahmen einer Sitzblockade oder eben auch durch Befahren der Überholspur) keine Nötigung im strafrechtlichen Sinne ist.

Allenfalls wenn die Grundrechte anderer beschnitten werden, kann dies eine Straftat sein. Das Fahren mit ordnungswidrig überhöhter Geschwindigkeit ist aber kein Grundrecht, wie eine Vielzahl deswegen täglich rechtskräftig werdender Bußgeldbescheide belegt.

Gruß
smalbop

2 „Gefällt mir“

Sonderrechte?

Sonderrechte sind den anderen Verkehrsteilnehmern mit
Sondersignal anzuzeigen.

Wenn ansonsten jemand etwa auf einem Tempo-120-Abschnitt
hinter mir herfährt und ich bin schon mit 120 unterwegs, dann
brauche ich überhaupt nicht auf die Idee zu kommen, dass er
vielleicht überholen will - egal, was er an Mätzchen
veranstaltet.

Dann empfehle ich noch dies als Lektüre:

Aktenzeichen: 2 Ss OWi 808/04 OLG Hamm

Leitsatz: Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einem akut erkrankten Patienten erste Hilfe zu leisten, kann nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Allerdings muss eine solche Gefahrenlage tatsächlich gegeben sein und darf nicht - ohne weiteres - nach der Einlassung des Betroffenen als unwiderlegbar angenommen werden.

http://www.burhoff.de/rspr/texte/bq_00010.htm

Sonderrechte?

Sonderrechte sind den anderen Verkehrsteilnehmern mit
Sondersignal anzuzeigen.

Sicher? Verwechselst Du das jetzt nicht mit „Wegerechten“?

Hallo,

Ich lese gelegentlich noch in anderen Internetplattformen mit

Ich auch. Im zu meinem Auto passenden Forum hatte sich jemand geärgert, weil er häufig mit Tempomat fährt und im Zuge dessen bedrängt wird. Er schrieb, er stelle bei erlaubten 100 den Tempomat auf eben diese Geschwindigkeit ein und fahre zum Teil auch auf der linken Spur, um LKW zu überholen.

Es folgte ein Nutzer, der dazu aufrief, einem solchen Fahrer dicht aufzufahren, zu bedrängen und zu nötigen. Schließlich wollten einige ja schneller als 100 fahren, was die anderen nichts anginge. Diese könnten ja rechts bleiben. Auch dieser Aufruf zur Straftat blieb unbeanstandet.

Was das Wechseln auf die linke Spur angeht, so ist dies zwar nicht in Ordnung. Eine Nötigung muss man darin aber nicht sehen, wenn man rechtzeitig vor dem Raser auf die linke Spur geht. Allein dass der von hinten kommende Fahrer seine Geschwindigkeit verringern muss, ist mE keine Nötigung, da es nicht gefährlich ist, solange nicht scharf gebremst werden muss.

Ein solches Verhalten wäre eher ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, also ein Ordnungswidrigkeit. Einen Aufruf zur Ordnungswidrigkeit sehe ich nicht als besonders gravierend an. Nichtsdestotrotz würde ich das beschreibene Verhalten keinesfalls empfehlen. Der Raser wird dann wahrscheinlich rechts überholen, was die Sache gefährlich macht.

Ich persönlich mache es immer so: Zum Überholen schere ich natürlich nur aus, wenn links frei ist. Ich überhole dann mit 130, ggf. auch schneller, damit der Überholvorgang nicht zu lange dauert. Nach dem Überholen natürlich gleich wieder auf die rechte Spur. 99 % der schnellen Hintermänner akzeptieren das auch, weil sie wissen, dass es kein Anrecht auf eine freie linke Spur gibt, selbst wenn man ein teures Auto fährt. Bei den restlichen 1 %, die das nicht schaffen, kriege ich immer zufällig einen Krampf im rechten Fuß und muss leider vom Gas gehen, bis ich so bei 90 bin. Dann dauert alles natürlich etwas länger.

Gruß
Ultra

Hallo,

Bei den restlichen 1 %, die das nicht schaffen, kriege ich immer
zufällig einen Krampf im rechten Fuß und muss leider vom Gas
gehen, bis ich so bei 90 bin. Dann dauert alles natürlich
etwas länger.

Wäre laut dieser Quelle gut für 80 EUR und einen Punkt

http://magazine.web.de/de/themen/auto/verkehr-servic…

hallo,
grundsätzlich gibt es auf deutschen straßen ein rechtsfahrgebot.
insbesondere auf mehrstreifigen straßen wird dieses rechtsfahrgebot sehr oft missachtet und dadurch die linke spur blockiert.
es ist dabei unerheblich wie schnell ich nun auf der linken spur fahre. ob 120 km/h oder schneller ist unerheblich. wenn nun so ein notorischer „linksfahrer“ die überholspur nicht frei macht und sich in die rechte spur einfädelt, bedeutet es aber nicht, dass ich dieses fahrzeug nun durch „drängeln oder lichthupe“ von der bahn schupse.
jede art von zu dichtem auffahren, drängeln oder anblinken ist eine NÖTIGUNG im straßenverkehr.
mfg
mpu24

Sonderrechte?

Sonderrechte sind den anderen Verkehrsteilnehmern mit
Sondersignal anzuzeigen.

Sicher? Verwechselst Du das jetzt nicht mit „Wegerechten“?

Nein. Wegerechte finden sich im Grundbuch.

Hallo

Leitsatz: Die Überschreitung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit mit dem Ziel, einem akut erkrankten
Patienten erste Hilfe zu leisten, kann nach § 16 OWiG
gerechtfertigt sein. Allerdings muss eine solche Gefahrenlage
tatsächlich gegeben sein und darf nicht - ohne weiteres - nach
der Einlassung des Betroffenen als unwiderlegbar angenommen
werden.

Hier geht es um die Nicht-Bestrafung eines Überholenden. Die Nicht-Bestrafung, weil ein rechtferigender Notstand geltend gemacht wird, impliziert noch lange nicht die Bestrafung des Nicht-Überholen-Lassenden, weil der den rechtfertigenden Notstand nämlich nicht erkennen konnte und brauchte.

smalbop

1 „Gefällt mir“