In Forum wird verkehrswidriges verhalten empfohlen

Negativ, denn es ist nicht verboten, in einer gefährlichen Situation seine Geschwindigkeit zu verlangsamen.

Im Zusammenhang mit der StVO meint man mit „Wegerecht“ üblicherweise die Umsetzung der Regelung §38 (1) StVO.

Könntest Du bitte noch belegen, dass zur Wahrnehmung von Sonderrechten Sondersignale vorgeschrieben sind?

Grüße!

Negativ, denn es ist nicht verboten, in einer gefährlichen
Situation seine Geschwindigkeit zu verlangsamen.

Nochmal negativ, wer hat denn die Gefährlichkeit objektiv festgestellt? Oder reicht Deine subjektive Einschätzung?

Ja, und? Worauf genau hast Du Dich jetzt beziehen wollen?

Hallo
um die Bestrafung ging es mir aber nicht, sondern darum, dass Du es so abwegig fandest, dass vielleicht jemand einen Grund haben könnte, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten zu wollen.

Zum Ankündigen der Überholabsicht darf die Lichthupe ausserorts allerdings eingesetzt werden.

Nur der Vollständigkeit halber.

Grüße!

Was machst du denn, wenn vor dir beispielsweise ein Hindernis auftaucht? Wartest du dann erst solange, bis eine Durchsage im Verkehrsfunk kommt?

Was machst du denn, wenn vor dir beispielsweise ein Hindernis
auftaucht? Wartest du dann erst solange, bis eine Durchsage im
Verkehrsfunk kommt?

und weil dies ein Beispiel ist, wo ich Deine Auffassung teile, dass die objektive Prüfung, ob es sich tatsächlich eine Gefahrenlage handelt, mit Deiner Einschätzung einhergeht, muss das immer so sein?

Hallo

um die Bestrafung ging es mir aber nicht, sondern darum, dass
Du es so abwegig fandest, dass vielleicht jemand einen Grund
haben könnte, die zulässige Höchstgeschwindigkeit
überschreiten zu wollen.

Ich sagte nicht, dass niemand einen Grund haben könnte, die Höchstgeschwindigkeit überschreiten zu wollen. Ich sagte, ich bräuchte als Vorausfahrender nicht auf die Idee zu kommen, dass ein Krankentransport vorliegt. Der findet in Deutschland notfalls nämlich im Sankra mit Sondersignal statt.

smalbop

hallo,
da sollte besser der „blinker“ gesetzt werden.
die lichthupe als signalgeber zum überholen einzusetzen ist rechtswiderig.

Könntest Du bitte noch belegen, dass zur Wahrnehmung von
Sonderrechten Sondersignale vorgeschrieben sind?

Es ist eine Soll-Vorschrift.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bs…
Denn natürlich kann nicht jedes Fahrzeug, das Sonderrechte in Anspruch nehmen möchte (im vorliegenden Fall z. B.: Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit), auf eine Sondersignalanlage oder überhaupt auf eine Kennzeichnung (z. B. Baufahrzeuge) zurückgreifen. Das ist dann aber nicht das Problem der anderen Verkehrsteilnehmer. Und beim Wegerecht ebensowenig.

Gruß
smalbop

Nabend!

die lichthupe als signalgeber zum überholen einzusetzen ist
rechtswiderig.

Was eine Behauptung!
§ 5 StVO
(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Erklärung bitte.
Gruß!
T.

Negativ, denn es ist nicht verboten, in einer gefährlichen
Situation seine Geschwindigkeit zu verlangsamen.

Nochmal negativ, wer hat denn die Gefährlichkeit objektiv
festgestellt? Oder reicht Deine subjektive Einschätzung?

Abstand von 5 m ist OK bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h.
Wird bei mehr als 10 km/h Abstand von nur 5 m eingehalten, so liegt schon allein dadurch eine objektiv gefährliche Situation vor. Folglich lässt man von 130 km/h auf 10 km/h ausrollen, um die Ungefährlichkeit des Abstands wiederherzustellen.

Gruß
smalbop

Negativ, denn es ist nicht verboten, in einer gefährlichen
Situation seine Geschwindigkeit zu verlangsamen.

Nochmal negativ, wer hat denn die Gefährlichkeit objektiv
festgestellt? Oder reicht Deine subjektive Einschätzung?

Abstand von 5 m ist OK bei einer Geschwindigkeit von 10 km/h.
Wird bei mehr als 10 km/h Abstand von nur 5 m eingehalten, so
liegt schon allein dadurch eine objektiv gefährliche Situation
vor. Folglich lässt man von 130 km/h auf 10 km/h ausrollen, um
die Ungefährlichkeit des Abstands wiederherzustellen.

Wobei Du dadurch, dass Dein Fahrzeug langsamer wid, also erstmal den Abstand weiter verringerst und ggf. die Kollision in Kauf nimmst?

Hallo

Ich sagte nicht, dass niemand einen Grund haben könnte, die
Höchstgeschwindigkeit überschreiten zu wollen. Ich sagte, ich
bräuchte als Vorausfahrender nicht auf die Idee zu kommen,
dass ein Krankentransport vorliegt.

Nein, Du sagtest, Du bräuchtest überhaupt nicht auf die Idee zu kommen, dass er vielleicht überholen will.

und weil dies ein Beispiel ist, wo ich Deine Auffassung teile,
dass die objektive Prüfung, ob es sich tatsächlich eine
Gefahrenlage handelt, mit Deiner Einschätzung einhergeht, muss
das immer so sein?

Naja, ich habe nicht geschrieben, dass ich wenige Meter zu wenig Abstand als gefährlich einstufe. Gemeint sind Situationen, in denen der Hintermann äußerst dicht auffährt, um zu signalisieren, dass er nicht bereit ist, ein Paar Sekunden zu warten. Dies ist mit dem Rückspiegel durchaus erkennbar.

Wobei Du dadurch, dass Dein Fahrzeug langsamer wid, also
erstmal den Abstand weiter verringerst und ggf. die Kollision
in Kauf nimmst?

  1. ist eine Kollision bei geringer Geschwindigkeit weniger gefährlich als bei hoher
  2. nimmt primär der Hintermann die Kollision in Kauf - oder kennst Du noch nicht den Aufkleber „Entschuldigen Sie, dass ich so dicht vor Ihnen herfahre“?

Hallo

Ich sagte nicht, dass niemand einen Grund haben könnte, die
Höchstgeschwindigkeit überschreiten zu wollen. Ich sagte, ich
bräuchte als Vorausfahrender nicht auf die Idee zu kommen,
dass ein Krankentransport vorliegt.

Nein, Du sagtest, Du bräuchtest überhaupt nicht auf die Idee
zu kommen, dass er vielleicht überholen will.

Was auf das gleiche hinausläuft bei einem äußerlich nicht erkennbaren Notfall-Krankentransport.

Hi

Diese geschichte kenne ich nur vom Hörensagen , mag sein oder auch nicht .
aber nach den restlichen Antworten zu urteilen hat man nicht ganz verstanden was hier diskutiert wurde .
Es ging darum , das jemand serinen Wackeldackel gemütlich auf der Autobahn spazierenfährt , mittig oder rechts .
dann von hinten einen schnellen Wagen erkennt , der die möglichkeit der weitgehenst freien Autobahn nutzt um so um 200 km/h zu fahren .
er nötigt niemand , gefährdet niemand , weil die Autobahn das zu diesem Zeitpunkt zulässt.
hier wird Diskutiert das der Wanderdünen-Fahrer jetzt auf die linke Spur zieht , um den Schnellfahrer an die 130 zu erinnern.
es gibt keinen Überholvorgang oder einen anderen Grund warum dieser Fahrer des langsamen Fahrzeuges auf die Linke Spur wechseln müsse .

2 User meldeten sich zu Wort die eine solche Situation schon erlebt hatte , einer bremste sich alle 4 Räder platt und traf gerade noch die Stosstange des Vordermannes und in einem anderen Fall konnte der Fahrzeugführer noch eben auf die mittlere Spur ausweichen und der Fahrer des Ihm nachfolgenden Fahrzeuges erkannte die Gefahr zu spät und knallte dem Spurwechsler karacho drauf .

Alle User fielen dann über diese beiden User wie Wölfe her , das Sie die Verursacher seien und nicht der „Oberlehrer“

gruss

Toni

Naja, nun kann man sich natürlich trefflich drüber streiten ob ein
Fahrstreifenwechsel nicht die wesentlich schnellere Möglichkeit ist die Situation zu entschärfen.
Also so roundabout 3 Sekunden für einen Fahrstreifenwechsel oder ~60 sek
ausrollen lassen :smile:

Gruss