Informationspflicht befristeter Arbeitsvertrag

Hallo,

wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der am Ende dieses Jahres ausläuft, dann kümmert man sich ja um eine neue Arbeit.
Jetzt könnte man z. B. ein Vorstellungsgespräch gehabt haben, welches nicht schlecht zu laufen schien. Voraussichtlich könnte man z. B. Anfang November Bescheid bekommen, ob es was wird.

Gleichzeitig hat man aber vom aktuellen AG avisiert bekommen, das es zu einer kürzeren Verlängerung (halbes bis dreiviertel Jahr) kommt. Geld wurde vielleicht schon angekündigt, nur das Schriftliche dauert noch.

Wie sollte man sich nun verhalten, wenn sich diese beiden Ereignisse überschneiden?

Der Arbeitnehmer könnte ja z. B. die Verlängerung der Befristung erstmal unterschreiben, wenn er von dem anderen („neuen“) AG noch keine Info hat. Aber eine ordentliche Kündigung eines befristeten Vertrages ist ja nicht so leicht möglich (evt. Aufhebungsvertrag bzw. lange Kündigungsfrist von 3 Monate zum Quartalsende).

Oder sollte er versuchen, die Unterschrift der erneuten Befristung hinauszuschieben? Sollte er die evt. neue Arbeit ansprechen in der Hoffnung, das der Personaler der „alten“ Firma Schweigepflicht hat?

Was würdet ihr denn in so einer Situation machen? Man will ja dem „alten“ AG auch nicht vormachen, man arbeitet weiter mit ihm (er rechnet dann ja auch mit dir) und zwei Wochen später kommt man plötzlich mit der Aufhebung.

Man ist also etwas in der Zwickmühle, oder?

Gruß
dgu