Inkasso Brief

Grundsätzliche Zusatzfragen zum Verständnis
Hallo zusammen,
Schudner A gerät nach Überschreitung der Zahlungsfrist in Verzug. Kann Gläubiger nicht sofort ein Inkassounternehmen einschalten, ohne Mahnung?
a) Wo/Wie ist dies geregelt?
b) Wenn Inkassounternehmen sofort, wie verhält es sich mit der hier genannten Schadensminimierungspflicht?

Ich tendiere zu „sofortige Einschaltung des Inkassounternehmens“ ist rechtens. Bin aber relativ unsicher.
Wer kann mir auf die Sprünge helfen?

Gruß
Der Franke