Inkasso Zahlungsaufforderung Abmahnung?

Hallo,

angenommen, man erhält ein Schreiben, dass man im Juli 2007 (!) Lieder in einer Tauschbörse angeboten habe.

Inhalt des Schreibens sei eine Forderungsauflistung, da die Gläubigerin das Inkassounternehmen mit dem Einzug beauftragt hat.

Die folgenden Positionen sind Inhalt der Auflistung:

  1. Hauptforderung aus Schadensersatzforderung (26.07.08 /Musikalbum)
  2. Verzugszinsen vom 10.08.07 bis zum 02.02.09
  3. Inkassokosten
  4. Kontoführungskosten
  5. Ermittlungskosten

Der Angeschriebene ist sich nicht bewusst, etwas zum Download angeboten zu haben und hat ausser dem Brief des Inkassounternehmens noch nie diesebzüglich Post erhalten.

Wie sollte er vorgehen?
Verbraucherschutz informieren?
Sollte er Stellung nehmen? Schriftlich?

Danke für die Info.
Grüße,
Ecki

Der Angeschriebene ist sich nicht bewusst, etwas zum Download
angeboten zu haben und hat ausser dem Brief des
Inkassounternehmens noch nie diesebzüglich Post erhalten.

Dann sollte er …

Wie sollte er vorgehen?

… sich über diese Frage vielleicht erst mal Gewissheit verschaffen. War er es nun oder nicht?

Verbraucherschutz informieren?

Wozu?

Sollte er Stellung nehmen? Schriftlich?

Und dann? Was bringt das?

Levay

Ist es arg aufwändig, zwei Möglichkeiten zu betrachten?

  1. Er hat es gemacht
  2. Er hat es nicht gemacht + die im Schreiben erwähnte Kanzlei ist als „Massenabmahner“ im Internet bekannt.

Zu 1.: Er zahlt und alles ist gut? Oder kommt dann noch was nach?

Zu 2.: … Tja…?

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr wahrscheinlich haben Sie bei der Recherche um Ihr Schreiben anzubringen fälschlicherweise meine Anschrift bei der Personensuche über die Meldeämter erhalten.

Tatsächlich bin ich nicht die von Ihnen gesuchte Kontaktperson.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihre unverlangt zugesandten Unterlagen selbst abholen möchten, oder ob ich diese eine sachgerechten Aktenvernichtung zuführen soll.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg mit den weiteren namensgleichen Personen auf Ihrer Anschriftenliste und verbleibe

mit freundlichem Gruß

(Unterschrift)

Wenn der Vorwurf zutrifft, würde ich mich anwaltlich beraten lassen. Die Forderung könnte dem Grunde nach berechtigt sein, ist aber womöglich der Höhe nach falsch. das zu beurteilen, würde ich wirklich einem Fachmann überlassen.

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Hallo,

ein Kollege hat ein ähnliches Schreiben bekommen und ist damit zur Polizei gegangen.
Die kannten das schon…scheint ein Masche zu sein.

gruß
schnuppa3