Hallo!Ich hoffe, ich bin im richtigen Brett.Habe mal ne Frage:Wie verhält es sich,wenn ein Kunde eines Ladens seine Rechnung nicht begleicht und ein Inkassounternehmen nun versucht, das Geld einzutreiben.Der Kunde hat aber bereits Privatinsolvenz angemeldet. Wird dann Meldung an den Inkassoverwalter des Kunden gegeben? Oder kann sich der Laden darauf einstellen, dass er sichsein Geld abschminken kann?Vielen Dank im voraus für alle Antworten,Grüße Lissi.
Hi
Der Kunde hat also Insolvenz - Ok - die Bestellung der Ware, war diese VOR oder NACH der Insolvenz?
War es nach dem Auftrag zur Insolvenz kann das ganze unter Insolvenzbetrug genommen werden…
Hi
Der Kunde hat also Insolvenz - Ok - die Bestellung der Ware,
war diese VOR oder NACH der Insolvenz?
Die Bestellung war NACH der Insolvenz.
War es nach dem Auftrag zur Insolvenz kann das ganze unter
Insolvenzbetrug genommen werden…
dann erfährt der Insolvenzverwalter des Kunden also automatisch davon und die Privatinsolvenz des Kunden steht auf der Kippe? Kann dann die Insolvenz nachträglich abgelehnt werden?
Mh k.a. aber les mal hier
da gabs des Thema (fast) schonmal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Lissi,
Die Bestellung war NACH der Insolvenz.
Was nach Insolvenzeröffnung an Verbindlichkeiten begründet wird, fällt nicht in das Insolvenzverfahren. Diese so genannten „Neugläubiger“ können während des Insolvenzverfahrens titulieren und vollstrecken (ob das was bringt steht auf einem anderen Blatt), und die Restschuldbefreiung nach 6 Jahren hat keine Wirkung auf die Forderung.
Die Inso des Kunden steht nicht auf der Kippe und kann auch nicht abgelehnt werden, denn: mit dem Insolvenzverfahren hat eine solche Forderung rein gar nichts zu tun. Ein Neugläubiger hat also auch keinerlei Rechte im Insolvenzverfahren und kann diese Forderung z.B. gar nicht zur Tabelle anmelden.
Gruß Oskar