Insassenversicherung

Nabend

Braucht man eine Insassenhaftpflichtversicherung? Was passiert wenn ich jemanden in meinem Auto mitnehme und schuldhaft einen Unfall verursache? Ich denke, dass meine Haftpflichtversicherung den Schaden, den mein Beifahrer erlitten hat, begleichen wird. Ist das so? Immer wieder höre ich Diskussionen wie: „Ja pass auf wenn du bei mir mitfährst bist du nicht versichert, denn ich habe keinen Insassenversicherung.“ Das ist doch quatsch oder?

Hallo,

meines Wissens ist das so wie du sagst: Deine Haftpflicht zahlt auch, wenn deine Insassen Ansprüche gegen Dich geltend machen. Mir fällt auf die schnelle nicht´s ein was eine Insassenunfallversicherung rechtfertigen würde … Ausser, wenn du einen selbstverschuldeten Unfall baust und nur allein beteiligt bist ( gegen einen Baum gefahren … ). Mal angenommen du übernimmst den Schaden an deinem auto selber und pflanzt der Gemeinde auch einen neuen Baum, dann zahlt deine KfZ-Haftpflicht keine Schäden und du wirst nicht hochgestuft. Die Insassenunfall übernimmt die „Schäden“ an deinen Insassen. Hast du keine und deine Insassen machen Ansprüche geltend, müsste deine KfZ-Haftplicht zahlen und du wirst hochgestuft … :frowning:

Falk

eine Insassen-Unfall ist in der Regel rausgeschmissenes Geld. Wenn Du genau Bescheid wissen willst, dann schaue Dir mal die url des
http://www.bundderversicherten.de an. Dort, vermute ich, ist auch eine kapierfähige Erklärung der Versicherung vorhanden.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner Weise so erkrankt, dass Du eine eigenständige UV nicht bekommst.

Die Insassen UV fragt bei Abschluß nicht nach gesundheitlichen Vorerkrankungen.

Das fällt mir da noch zu ein…

Hallo,

meines Wissens ist das so wie du sagst:
Deine Haftpflicht zahlt auch, wenn deine
Insassen Ansprüche gegen Dich geltend
machen. Mir fällt auf die schnelle
nicht´s ein was eine
Insassenunfallversicherung rechtfertigen
würde … Ausser, wenn du einen
selbstverschuldeten Unfall baust und nur
allein beteiligt bist ( gegen einen Baum
gefahren … ). Mal angenommen du
übernimmst den Schaden an deinem auto
selber und pflanzt der Gemeinde auch
einen neuen Baum, dann zahlt deine
KfZ-Haftpflicht keine Schäden und du
wirst nicht hochgestuft. Die
Insassenunfall übernimmt die „Schäden“ an
deinen Insassen. Hast du keine und deine
Insassen machen Ansprüche geltend, müsste
deine KfZ-Haftplicht zahlen und du wirst
hochgestuft … :frowning:

Genau so ists! Es sit die überflüssigste aller Versicherungen - wird sogar jeder Bank/-Versicherungsberater zugeben müssen.

Ivo

Braucht man eine
Insassenhaftpflichtversicherung?

Du meinst sicher eine Insassenunfallversicherung. Nein, die braucht man eigentlich nicht.

Wenn Du schuldhaft einen Unfall verursachst, bei dem Deine Beifahrer zu Schaden kommen, so übernimmt Deine Kfz.-Haftpflicht die Regulierung der berechtigten Ansprüche.

Sofern Du dabei eigene Körperschäden erleidest, übernimmt Deine Krankenversicherung die Behandlungskosten. Ggf. auch die Berufsgenossenschaft, falls es sich um einen Berufsunfall handelt (z.B. auf dem Weg zur Arbeit).

Wenn ein dauernder Körperschaden verbleibt, gehst Du selbst (ohne Insassenunfallversicherung) leer aus, es sei denn, Du hast eine private Unfallversicherung (und die ist allemal besser und wichtiger als eine Insassenunfallversicherung - Ausnahme: siehe Posting von Lutz Balschuweid).

Diskussionen wie: „Ja pass auf wenn du
bei mir mitfährst bist du nicht
versichert, denn ich habe keinen
Insassenversicherung.“ Das ist doch
quatsch oder?

Ja, dass ist Quatsch.

Alles in allem ist m. E. nach die Insassenunfallversicherung für Privatleute wohl eine der unwichtigsten Versicherungen überhaupt.

Gruss
WALTER HUETTENHAIN

es stimmt, daß sie von den bestehenden Versicherungen die unnötigste ist. Sie wird auch meist nur deshalb mit angeboten, weil die Versicherung bzw. der Vermittler an einer Kfz-Versicherung relative wenig verdient und daß mit einer Insassenunfallversicherung ein wenig aufgebessert wird.

Es gibt aber doch einen Fall, wo sie sinnvoll sein kann. Nämlich dann, wenn bei einem Unfall die Schuldfrage nicht geklärt werden kann oder bei Unfällen an denen keiner eine Schuld hat. Dann würde nämlich keine Haftpflicht für den Personenschaden aufkommen. Aber wie gesagt, es sind wirklich absolute Ausnahmefälle.

Hallo Christian,

Sie
wird auch meist nur deshalb mit
angeboten, weil die Versicherung bzw. der
Vermittler an einer Kfz-Versicherung
relative wenig verdient und daß mit einer
Insassenunfallversicherung ein wenig
aufgebessert wird.

Aus Provisionsgesichtspunkten lohnt es sich bei der Kraftfahrt.-Vers. absolut nicht, auch nur einen einzigen cm aus dem Haus zu gehen, egal ob mit oder ohne Insassenunfallversicherung.

Gruss
WALTER HUETTENHAIN

Hallo Lutz,

Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner
Weise so erkrankt, dass Du eine
eigenständige UV nicht bekommst.

Das würde ich mir ja durchaus mal vorstellen wollen, allein mir fehlt die Kraft dazu. :wink:

Verrat’ mir doch mal ein paar Beispiele für Erkrankunegn, die zur generellen Ablehnung einer Privaten Unfallversicherung führen sollen.

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder

Hallo Walter,

Aus Provisionsgesichtspunkten lohnt es
sich bei der Kraftfahrt.-Vers. absolut
nicht, auch nur einen einzigen cm aus dem
Haus zu gehen, egal ob mit oder ohne
Insassenunfallversicherung.

… weshalb klar ist, dass nur dumme oder unseriöse Versicherungsvermittler die IUV zusammen mit der Kraftfahrtversicherung verkaufen.

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
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Hallo Klaus,

eine Insassen-Unfall ist in der Regel
rausgeschmissenes Geld.

Bis hierin o.k. :wink:

Wenn Du genau
Bescheid wissen willst,

Hier wird’s schon kritisch.

dann schaue Dir
mal die url des
http://www.bundderversicherten.de an.

Lieber nicht. :wink:

Dort, vermute ich, ist auch eine
kapierfähige Erklärung der Versicherung
vorhanden.

Falsch vermutet.

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder

Hallo Holger,

Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner
Weise so erkrankt, dass Du eine
eigenständige UV nicht bekommst.

hast vielleicht Recht. Immerhin werden bei einer Unfallvers. keine Gesundheitsfragen gestellt, sondern nach Berufsrisiko eingestuft. Kann höchtens sein, das Du asl Sprengmeister oder Entschärfer solcher Sprengsätze Probleme bekommst… :smile:

CU
Der Falk

Hallo Walter,
gilt das auch für einen Unfall, der durch höhere Gewalt, z.B. Ölspur auf der Fahrbahn, entstanden ist?
w-w-w-Grüsse Dieter

Hallo Dieter,

willst Du mir ein Ei auf die Schiene nageln?

Jetzt spricht in diesem Brett ein Versicherungsfritze mal gegen eine Versicherungart und schon muss er den Beweis antreten und seine persönliche Meinung anhand von "Es könnte ja mal …-Beispielen auseinanderdividieren lassen. :smile:

Nun, wer alle Unwägbarkeiten abgesichert wissen will, der soll um Himmels Willen auch eine Insassenunfallversicherung abschliessen. Es könnte ja mal … .

Ich denke das es, wenn Dein Beispielfall vor fünf Gerichten verhandelt werden sollte, u. U. auch zu fünf unterschiedlichen Urteilen kommen könnte.

Aber bleiben wir bei der aussergerichtlichen Klärung. Und die sieht m. E. nach so aus:

Es handelt sich um keine höhere Gewalt, da die Ursache von einem Menschen bzw. dessen Fahrzeug hervorgerufen wurde.

Haftpflichtig wäre an erster Stelle derjenige zu machen, der die Ölspur verursacht hat. Ist dieser nicht zu ermitteln (was in solchen Fällen vermutlich überwiegend so ist), dann bin ich der Meinung, dass der Fahrer, um den es hier geht, haftpflichtig gemacht werden kann. Dies deshalb, weil er seine Fahrweise so einzurichten hat, dass er auch bei unvorhersehbaren Ereignissen einen Unfall vermeiden kann. Tut er das nicht, so liegt m. E. nach ein Verschulden seinerseits und damit auch eine Haftung vor.

Unabhängig davon könnte man die Meinung vertreten, dass sich eine Haftung schon alleine durch die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr ergibt.

Letztendlich sollte man die Beurteilung und Beantwortung aber den Schadenregulierungsexperten (ein solcher bin ich nicht!) überlassen.
Vielleicht befindet sich ein solcher Experte ja bei w-w-w. Oder bist Du selbst vielleicht einer und willst mich testen?

Hast Du Dir die Frage selbst ausgedacht oder kennst Du einen, der einen kennt, dessen Onkel eine Stieftochter hat, die im Bekanntenkreis einmal von einem solchen Fall gehört hat? :smile:

Gruss und allzeit gute ölspurfreie Fahrt
WALTER HUETTENHAIN

Na Ihr kenn Euch ja so richtig gut aus.

es stimmt, daß sie von den bestehenden
Versicherungen die unnötigste ist.

Stimmt, diese Versicherung ist absolut überflüssig.

Sie
wird auch meist nur deshalb mit
angeboten, weil die Versicherung bzw. der
Vermittler an einer Kfz-Versicherung
relative wenig verdient und daß mit einer
Insassenunfallversicherung ein wenig
aufgebessert wird.

Alleine aus Sicht des Verdienst lohnt sich keine Kfz-Versicherung, die Courtage liegt viel zu niedrig. Aber die Kfz-Versicherung ist und bleibt (leider) ein Türöffner. Den Kunden gut beraten und schon kann man auch in weiteren Sparten anbieten.

Es gibt aber doch einen Fall, wo sie
sinnvoll sein kann. Nämlich dann, wenn
bei einem Unfall die Schuldfrage nicht
geklärt werden kann oder bei Unfällen an
denen keiner eine Schuld hat. Dann würde
nämlich keine Haftpflicht für den
Personenschaden aufkommen. Aber wie
gesagt, es sind wirklich absolute
Ausnahmefälle.

m.E. gibt es keine Schadenfälle in denen nicht wenigstens eine Haftpflichtversicherung eintreten muß. Alleine schon aus Gründen der Gefährdungshaftung für das Kfz muß zumindestens der Kfz-Versicherer leisten.

Gruß

Hallo Falk,

Hallo Holger,

Stell Dir mal vor, Du bist in irgendeiner
Weise so erkrankt, dass Du eine
eigenständige UV nicht bekommst.

hast vielleicht Recht.

Moment mal! Das stammt nicht von mir!

Immerhin werden
bei einer Unfallvers. keine
Gesundheitsfragen gestellt,

Oha! Wer hat Dir denn diesen Unsinn geflüstert?

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder

Hallo Lutz,

Na Ihr kenn Euch ja so richtig gut aus.

*Wer Lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.*

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder

Hallo Zusammen,

Ihr habt zu sagen wir mal 75 % recht.
Aber über unseren Verbundpartner gibt es eine „stinknormale“ 0815 Unfallvers. bei der man nur zwei Beiträge vorgegeben hat und wo KEINE Gesundheitsfragen gestellt werden. Es wird nur nach dem Beruf gefragt! Gut, es ist nicht gerade die individuellste Unfallvers. aber wir haben mehrere Möglichkeiten davon. Mal mit Progression mal ohne.
Zugegeben: Bei all unseren Möglichkeiten ohne Gesundheitsfragen lässt sich kein Krankenhaustagegeld bzw. Genesungsgeld vereinbaren.

Ich hoffe Ihr kommt mir ein Stück weit entgegen und stempelt einen nicht gleich als inkompetent ab.

MfG

Falk

PS: Hier ist der Link zur genannten Versicherung: http://www.sv-sachsen.de/

Hallo Falk,

Ich hoffe Ihr kommt mir ein Stück weit
entgegen und stempelt einen nicht gleich
als inkompetent ab.

Was wäre Dir denn lieber? „Räuber und Verbrecher“? :wink:)

PS: Hier ist der Link zur genannten
Versicherung: http://www.sv-sachsen.de/

Da Du diese Seiten hier zur Diskussion stellst, mal Einiges zu den dort veröffentlichten Informationen:

„Privat unfallversichert heißt: immer versichert. Rund um die Uhr. Weltweit“

Falsch!

„Mit einer privaten Unfallversicherung sind alle Unfälle des täglichen Lebens finanziell abgesichert.“

Falsch!

„Im beruflichen und im privaten Bereich.“

Falsch!

„24 Stunden am Tag und an jedem Ort der Welt.“

Falsch!

„Sollten Sie also bei einem Unfall einen bleibenden körperlichen Schaden davontragen, zahlen wir ab der kleinsten bleibenden Beeinträchtigung.“

Falsch!

„In jedem Fall sollten Sie Ihre private Unfallversicherung mit einer sogenannten Progression abschließen.“

Schwachsinn!

Gruß,
Holger


Holger Schröder, Berlin
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