Hallo Dieter,
willst Du mir ein Ei auf die Schiene nageln?
Jetzt spricht in diesem Brett ein Versicherungsfritze mal gegen eine Versicherungart und schon muss er den Beweis antreten und seine persönliche Meinung anhand von "Es könnte ja mal …-Beispielen auseinanderdividieren lassen. 
Nun, wer alle Unwägbarkeiten abgesichert wissen will, der soll um Himmels Willen auch eine Insassenunfallversicherung abschliessen. Es könnte ja mal … .
Ich denke das es, wenn Dein Beispielfall vor fünf Gerichten verhandelt werden sollte, u. U. auch zu fünf unterschiedlichen Urteilen kommen könnte.
Aber bleiben wir bei der aussergerichtlichen Klärung. Und die sieht m. E. nach so aus:
Es handelt sich um keine höhere Gewalt, da die Ursache von einem Menschen bzw. dessen Fahrzeug hervorgerufen wurde.
Haftpflichtig wäre an erster Stelle derjenige zu machen, der die Ölspur verursacht hat. Ist dieser nicht zu ermitteln (was in solchen Fällen vermutlich überwiegend so ist), dann bin ich der Meinung, dass der Fahrer, um den es hier geht, haftpflichtig gemacht werden kann. Dies deshalb, weil er seine Fahrweise so einzurichten hat, dass er auch bei unvorhersehbaren Ereignissen einen Unfall vermeiden kann. Tut er das nicht, so liegt m. E. nach ein Verschulden seinerseits und damit auch eine Haftung vor.
Unabhängig davon könnte man die Meinung vertreten, dass sich eine Haftung schon alleine durch die vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr ergibt.
Letztendlich sollte man die Beurteilung und Beantwortung aber den Schadenregulierungsexperten (ein solcher bin ich nicht!) überlassen.
Vielleicht befindet sich ein solcher Experte ja bei w-w-w. Oder bist Du selbst vielleicht einer und willst mich testen?
Hast Du Dir die Frage selbst ausgedacht oder kennst Du einen, der einen kennt, dessen Onkel eine Stieftochter hat, die im Bekanntenkreis einmal von einem solchen Fall gehört hat? 
Gruss und allzeit gute ölspurfreie Fahrt
WALTER HUETTENHAIN