Insolvenz abwehren

Hallo,

ich bin Gewerbetreibender, natürliche Person. Auf Grund von Rückständen an Sozialversicherungsleistungen hat man mir einen Insolvenzantrag angedroht, wenn ich bis datum x nicht bezahlt habe.
Da ich so kurzfristig die geforderte Summe nicht aufbringen kann, habe ich eine Teilzahlung angeboten, mit Restzahlung NUR eine Woche später!
Leider ist man dort derat stur, dass man am Tag x definitiv Antrag auf Insolvenz stellen will.

Nun dazu meine konkrete Frage:
Angenommen der Insolvenzantrag wird am Tag x gestellt un dich zahle die Restforderung max 7 Tage später. Alos wahrscheinlih zu einem Zeitpunkt, wo ich wahrscheinlich noch gar nichts vom AG bekommen habe. Was passiert dann? Habe ich die Möglichkeit, wenn ich vom AG eine Schriftstück erhalte eine Art Widerspruchsmöglichkeit?

  • Kann ich die Insolvenz abwenden wenn ich Zahlung
    geleistet habe, BEVOR das AG etwas unternimmt
  • Kann ich die Insolvenz durch Zahlung abwenden wenn
    mich das AG bereits angeschrieben hat.
    Was passiert dann???

Mir ist der Werdegang in einem solchen Falle nicht klar!

Würde mich sehr über fundierte Aufklärung freuen.

Vielen Dank!
Pit

Nu mal keine Panik, sozialversicherungsträger sind nun mal so stur.

jedenfalls solltest du dich nicht mit eiem Sachbearbeiter rumschlagen sondern mit Entscheidungsträgern verhandeln.

Selbst wenn die einen Insolvenzantrag stellen sollten, so wird das Gericht nicht sofort reagieren das dauert locker 4 Wochen .

Wenn du alles bezahlt hast, besteht auch keine veranlassung eine Insolvenz zu eröffnen.

Ein Antrag besagt ers mal gar nix.

Hallo Pit,

ein Insolvenzantrag heißt noch lange nicht das Du automatisch in der Insolvenz bist, so lange das Verfahren vom Amtsgricht von nicht eröffnet wurde, hast Du immer noch die Möglichkeit es zu klären und einstellen zu lassen.

Also bitte verscherze es Dir nicht und versuche das, was Du momentan nicht leisten kannst aber in Deinem Angebot schriftlich dargelegt hast, einzuhalten.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo Pit,

also ich finde es schon einen Hammer, dass die sich da so querstellen. Ich hab mal irgendwo gelesen, dass man nicht pfänden kann, sobald Zahlungen (ungeachtet der Höhe) fließen, wie es bei dir ja der Fall ist.

Leider habe ich von dieser Art Insolvenz so gar keine Ahnung, da müssen hier die richtigen Fachleute ran. Ich bin sicher, du bekommst fundierte Hilfe.

Drück dir alle Daumen!!!

LG

Hallo Pit
ich bin mir leider nicht ganz sicher, aber ein Insolvenzantrag kann zurückgezogen/aufgehoben werden durch Zahlung der aussenstände, unkompliziert innerhalb von 4 wochen nach insolvenzantrag. dann mußt du noch nicht einmal lieferanten und kunden darüber informieren, die banken allerdings und das finanzamt erhalten automatisch über den insolvenzantrag kenntnis.

Banken frieren in der regel sofort die kreditlinien ein und stellen darlehen fällig. auch ist bei fortführung des unternehmens die bank in der regel nicht mehr bereit gewährte kreditlinien aufrecht zu erhalten. daher schnellstmöglich ein neues konto bei einer anderen bank nur auf guthabenbasis vereinbaren und alle einzahlungen auf dieses neue konto ausserhalb der normalbank umleiten.

ich begleite gerade ein solches Unternehmen für die bankgespräche aber es sieht doch recht düster aus.

Zukünftig solltest du einen teilhaber suchen der mit frischem geld und besserem leumund in dein geschäft einsteigt und die zahlungs-blessuren zukünftig ausgleichen kann.

Ab und zu kann es aber auch interessant sein, eine Insolvenz durchzuführen und einen neuanfang unter besseren Vorzeichen zu wagen.

das geht dann aber nur mit einem neuen partner, denn banken werden dich als „nicht kreditwürdig“ einstufen.

Bei einer Insolvenz sind die Löhne/Gehälter/Sozialversicherungsabgaben durch das Konkursausfallgeld gesichert für 3 Monate.

Ein Insolvenzverwalter wird in der regel an einer fortführung interessiert sein, soweit es sich nicht um eine gastronomie und nicht über ein IT-Unternehmen handelt… und mit dem kannst du das fortführungspaket am besten mit einem versierten berater neu schnüren.
Gruß
Michael

Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen, bitte an einen Fachanwalt wenden
ich bin Gewerbetreibender, natürliche Person. Auf Grund von
Rückständen an Sozialversicherungsleistungen hat man mir einen
Insolvenzantrag angedroht, wenn ich bis datum x nicht bezahlt
habe.
Da ich so kurzfristig die geforderte Summe nicht aufbringen
kann, habe ich eine Teilzahlung angeboten, mit Restzahlung NUR
eine Woche später!
Leider ist man dort derat stur, dass man am Tag x definitiv
Antrag auf Insolvenz stellen will.

Nun dazu meine konkrete Frage:
Angenommen der Insolvenzantrag wird am Tag x gestellt un dich
zahle die Restforderung max 7 Tage später. Alos wahrscheinlih
zu einem Zeitpunkt, wo ich wahrscheinlich noch gar nichts vom
AG bekommen habe. Was passiert dann? Habe ich die Möglichkeit,
wenn ich vom AG eine Schriftstück erhalte eine Art
Widerspruchsmöglichkeit?

  • Kann ich die Insolvenz abwenden wenn ich Zahlung
    geleistet habe, BEVOR das AG etwas unternimmt
  • Kann ich die Insolvenz durch Zahlung abwenden wenn
    mich das AG bereits angeschrieben hat.
    Was passiert dann???

Mir ist der Werdegang in einem solchen Falle nicht klar!

Würde mich sehr über fundierte Aufklärung freuen.

Vielen Dank!
Pit

warum man nicht auf die Zahlungsangebote ein geht kann ich nicht verstehen. Vielleicht waren Sie schon mal in Verzug, dass man so knall hart durchgereift,
Ich bin mir nicht sicher, ob die Insolvenz zurück genommen wird, glaube es aber nicht.
Jeder Gläubiger kann einen Insolvenzantrag veranlassen. Zu der Zeit wo es gestellt wird ist es in jedem Fall sein Recht.
Wenn eben möglich sofort bezahlen. Eine Insolvenz hat sehr schlimme Folgen.
Ansonsten können Sie nur einen Anwalt nehmen, was wieder Kosten verursacht.
Gruss

Selber Hallo,

wenn das Schreiben vom AG eintrifft und die darin genannte Forderung schon bezahlt ist - dann war es das für das AG. Ggf. werden noch ein paar Gebühren fällig - max. ca. 20 % der Forderung.

Gleiches gilt, wenn Sie innerhalb eines Monats nach Eintreffen des Schreibens vom AG hzahlen.

Viel Erfolg.

Hallo,
grundsätzlich einmal muß geklärt werden, ob die Sozialversicherung bereits alle Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung ausgeschöpft hat. Das fängt bei einfachen Mahnungen an und hört in solchen Fällen bei einem Gerichtsvollzieher des Zollamtes auf. Erst wenn alle diese Maßnahmen zu keiner Lösung beitragen - Gerichtsvollzieher kann Ratenzahlungen vereinbaren - kann die Gegenpartei bei zuständigen Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren stellen. Sie können diesem Antrag dann nur entgegenwirken, wenn Sie innerhlab der Fristsetzungen des Gerichts die geforderten Nachweise erbringen. Notfall müssen Sie sich mit einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht auseinander setzen, der Ihnen bei der Abwicklung behilflich ist. Notfalls kann der Rechtsanwalt dann eine Konzept dem Gericht vorlegen, das den Nachweis erbringt, daß die Zahlungsverzüge als einmalig darstellt.
Wir können Ihnen nur raten, sich finanzielle Unterstützung bei der Agentur für ARbeit zu holen, beantragen Sie dort entsprechnde Aufstockungen, das sichert Ihnen schon mal die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge an die nötigen Kassen monatlich. Dann kann Ihnen das in Zunkunft nicht mehr passieren.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

DANKE für die Antwort !

DANKE für die Antwort!

DANKE für die Antwort!.

DANKE für die Antwort

DANKE für die Antwort.

DANKE für die Antwort!..

DANKE für die Antwort - Noch einaml nachgefragt:

Sie können diesem Antrag dann nur entgegenwirken, wenn Sie innerhlab der Fristsetzungen des Gerichts die geforderten Nachweise erbringen.

… Heißt das konkret, dass wenn ich innerhalb dieser Fristsetzung alle Zahlungen geleistet habe, der Insolvenzantarg vom Tisch ist? Oder bezieht das schon die nächsten 2 Sätze… Notfalls… mit ein. Oder ist mit Notfalles der Fall gemeint, dass tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Danke. Pit

Hallo,
das zuständige Amtsgericht wird den Antrag auf Insolvenz durch den Sozialversicherungsträger nur prüfen, wenn die Gegenpartei die nötigen Nachweise dafür erbringt. Sieht das Gericht die Beweise als ausreichend an, dann werden Sie schriftlich aufgefordert den Gegenbeweis dazu anzutreten. Sie sollten sich daher bis zur der Gegenbeweisaufforderung des Gerichts im absoluten Haben bei dem Versicherungsträger befinden. Abschließend wird das Gericht den ganzen Sachverhalt dann prüfen, wenn die nötigen Beweise Ihrerseits vorliegen. Ausschlaggebend wird hier auch sein, um welche Forderungsgröße es sich handelt. Dreht es sich hier nur um ein paar hundert Euro wird das Gericht gehalten sein die Kosten für eine Insolvenz, die sehr schnell ein paar tausend Euro kosten kann so gering wie möglich zu halten. Sind Sie jedoch mit höheren Summen und vor allen Dingen schon über längere Zeit im Verzug, dann können Sie nur noch durch einen eventuellen Widerspruch, aber auch der setzt voraus, daß die Forderungen bis auf den letzten Cent ausgeglichen sind, das Verfahren aussetzen bzw. in Verzug bringen. Das Gericht allein entscheidet abschließend ob die beantragte Insolvenz durchgeführt wird. Für einen positiven Entscheid zu Ihren Gunsten würde sich dann natürlich auch der Nachweis der Behörde machen, der Ihnen die Übernahme Ihrer monatlichen Sozialversicherungen gewährt.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

DANKE!

Hallo Pit,

es ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Ich hatte schon des öfteren Anträge gehabt, wo die Kasse Insolvenz einleiten wollte, paar Tage später flatterte Fax vom Gegner mit der Bestätigung einer Überweisung. Der Antragsteller muss dann den Antrag ausdrücklich zurücknehmen. Die Kosten die dort anfallen sind bisher dem Antragsgegner auferlegt worden. Es gibt auch Firmen die ständig hinauszögern und die Kassen haben einfach keine Lust, da diese mit Sicherheit so gut wie nie Gerichtskosten tragen müssen. Will deine Firma auch von Monat zu Monat vom AG konfrontiert werden?!
Es könnte so aussehen: Kasse stellt Antrag, dieser wird vom Gericht geprüft und die kriegst es zur Stellungnahme. In der Zwischenzeit hast du aber schon gezahlt, bzw. bevor der Antrag vom Gericht geprüft wurde. Die Gerichtskosten sind aber entstanden! Mit Eingang des Antrages! Somit wären diese fällig, auch bei Rücknahme des Antrages - im Insolvenverfahren gibt´s leider keine Ermäßigung. (Die Mind.Gebühr beträgt 150 EUR). Und es ist auch egal, ob die Kassen dann jeden Monat Antrag stellt oder nur einmalig. Die Kosten werden mit Sicherheit dir/Firma auferlegt.

Hallo,

hunderprozentig kann ich Dir das nicht beantworten, aber meines Wissens nach kann man auch eine bereits beantragte Insolvenz wieder abwenden, wenn man den Gläubiger befriedigt. Es kommen dann aber noch die Kosten für den Insolvenzantrag, also Gerichtskosten, dazu, imho.

Viel Glück!