Insulinpflichtig Nachtdiesnt allein

Hallo,

meine Frau ist seit kurzem insulinpflichtiger Diabetiker (5x Insulin tgl.) und arbeitet als Dauernachtwache in einem Behindertenheim, wo sie während des Dienstes allein die Fürsorge für 40 geistig und körperlich behinderte Menschen hat.

Gibt es eine gesetzliche Regelung, die unter diesen Umständen eine Dienstausübung allein verbietet oder gibt es nur Empfehlungen?

Sollte es Gesetze geben, bitte ich um eine Quellenangabe, möglichst detailgetreu mit dem (den) entsprechenden Paragraphen.

Vielen Dank im Voraus!

LG sapphoris

So nicht !

Hallo,

Hallo,

Sollte es Gesetze geben, bitte ich um eine Quellenangabe,
möglichst detailgetreu mit dem (den) entsprechenden
Paragraphen.

Für so etwas gibt es Menschen, die damit ihren Lebensunterhalt verdienen - die nennt man Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Wer übrigens derart fordernd-unverschämt schreibt, sollte erst mal selbst - gerade als langjähriges Mitglied - sich an die w-w-w-Regeln halten wie zB die FAQ:1129, deren Einhaltung Du per Mausklick bestätigt hattest.

Vielen Dank im Voraus!

Lieber nicht

LG sapphoris

Wolfgang

Hallo,

Hallo,

meine Frau ist seit kurzem insulinpflichtiger Diabetiker (5x
Insulin tgl.) und arbeitet als Dauernachtwache in einem
Behindertenheim, wo sie während des Dienstes allein die
Fürsorge für 40 geistig und körperlich behinderte Menschen
hat.

Mir stellt sich hier die Frage:

willst Du deiner Ehefrau ihre Arbeit vermiesen ?
Auch Diabetiker sind Menschen die damit zurecht kommen können und immer noch ihren Mann(Frau) stehen können.

Du solltest dich schämen!

Gruß Merger

Bevor die Frage wg. Verstoßes der FAQ1129 gelöscht wird: Selbstverständlich obliegt es jedem AN selbst, seine medikamentöse Therapie verordnungsgemäß einzuhalten, regelmäßig Blitzuckerwerte und ggf. zusätzlich erforderliche Insulingaben festzustellen und eine drohende Unterzuckerung durch Mitführen von Traubenzucker o. ä. jederzeit entgegenwirken zu können.

Wie man da auf den Gedanken kommt, der AG müsse eine medizinische Betreuung bereitstellen, sich an den Kosten eines Notrufgebers beteiligen oder für den hypothetischen Ausfall des AN parallel eine Ersatzkraft in Dienst zu stellen, erschliesst sich mir da nicht.

G imager

Wenn man Ahnung von der Materie hätte…

Wie man da auf den Gedanken kommt, der AG müsse eine
medizinische Betreuung bereitstellen, sich an den Kosten eines
Notrufgebers beteiligen oder für den hypothetischen Ausfall
des AN parallel eine Ersatzkraft in Dienst zu stellen,
erschliesst sich mir da nicht.

… (zB von diversen UVVs) könnte sich im Einzelfall sehr wohl erschließen, daß es Anspruch auf zusätzliche Sicherungsmaßnahmen wie zB einen Notfallknopf oder regelmäßige Meldungen für Einzelarbeit gäbe.

G imager

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Bevor die Frage wg. Verstoßes der FAQ1129 gelöscht wird:
Selbstverständlich obliegt es jedem AN selbst, seine
medikamentöse Therapie verordnungsgemäß einzuhalten,
regelmäßig Blitzuckerwerte und ggf. zusätzlich erforderliche
Insulingaben festzustellen und eine drohende Unterzuckerung
durch Mitführen von Traubenzucker o. ä. jederzeit
entgegenwirken zu können.

So weit, so gut!

Wie man da auf den Gedanken kommt, der AG müsse eine
medizinische Betreuung bereitstellen, sich an den Kosten eines
Notrufgebers beteiligen oder für den hypothetischen Ausfall
des AN parallel eine Ersatzkraft in Dienst zu stellen,
erschliesst sich mir da nicht.

Wo - konkret - ist diese Forderung dem Post zu entnehmen???

Ich frage mich, weshalb man die Intention zur Fragestellung nur so interpretieren kann!?
Hier noch einmal der UP:

meine Frau ist seit kurzem insulinpflichtiger Diabetiker (5x Insulin tgl.) und arbeitet als Dauernachtwache in einem Behindertenheim, wo sie während des Dienstes allein die Fürsorge für 40 geistig und körperlich behinderte Menschen hat.

Das ist die Schilderung einer Sachlage.

Gibt es eine gesetzliche Regelung, die unter diesen Umständen eine Dienstausübung allein verbietet oder gibt es nur Empfehlungen?

Könnte die Intention für die Frage nicht auch die sein, dass der Fragesteller (zumindest ist der Account nicht nur der einer Frau, sondern auch der einer Krankenschwester) sich einfach nur Sorge macht darüber, das man vlt. irgendwelchen Gesetzten oder Vorschriften genügen muss wenn man an entsprechenden Erkrankungen leidet, die eine - warum u. wie auch immer begründete - kurzfristige Situation der „nicht Verfügbarkeit“ verursachen kann, also einfach nur aus Sorge darüber, irgendwelchen Ansprüchen - die des Arbeitgebers, aber vor allen Dingen auch die der Heiminsassen - nicht erfüllen zu können.

Die Intention für diese Frage wäre dann eine fürsorgliche. Oder auch nur die, ob man seine Erkrankung dem Arbeitgeber mitteilen muss.
Also, kann die Frage lauten: gibt es Gesetzte oder Vorschriften, die eine allein verantwortliche Tätigkeit einschränkt oder gar verbietet, bei Erkrankung wie insulinpflichtigen Diabetes oder aber auch z. B. die eines Annfallsleiden (z. B. eine Art der Epilepsie mit - trotz medikamentöser Einstellung - häufigen Anfällen). Die Verantwortlichkeit für 40 Heiminsassen ist eine andere als die für eine Maschine, die dann „nur“ viereckige Kugellager herstellt…

Nur soviel zum Thema deiner Vorposter: „fordernd, unverschämt schreiben“ und „du solltest dich schämen“…!

Im übrigen kann ich keinen Verstoß gegen FAQ1129 erkennen, wenn man fragt ob es für gewisse Zustände/Sachzwänge gewisse Gesetzte oder Vorschriften gibt.

G imager

Gruß
rolli

2 Like

… (zB von diversen UVVs) könnte sich im Einzelfall sehr wohl
erschließen, daß es Anspruch auf zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen wie zB einen Notfallknopf oder regelmäßige
Meldungen für Einzelarbeit gäbe.

Aber diese Problematik ergibt sich doch auch ohne Diabetes, oder

RS99

G imager

&Tschüß
Wolfgang

Nein, ich möchte ihr auf keinen Fall die Arbeit vermiesen!
Ihr Diabetologe sagte, es sei unverantwortlich, wenn nicht gar unzulässig, als insulinpflichtiger Diabetiker allein Dienst oder gar Nachtdienst zu machen, da sie ja im Fall einer plötzlichen Unterzuckerung nicht in der Lage sei, die Fürsorge für ihre „Schutzbefohlenen“ zu übernehmen. Er sagte, dass es (für Ihn) zu umständlich sei, entsprechende Gesetzlichkeiten herauszusuchen.
Also gehen wir beide (meine Frau und ich) einfach davon aus, es gäbe solcherlei Gesetze und ich habe jeglich danach gefragt, ob möglicherweise jemand eine Quelle kennt.
Ich habe nicht um Rechtsbeistand oder einen Ratschlag für unser Verhalten gebeten sondern nur um eine Information für eine mögliche Quellenangabe.
Wenn das soooo falsch gewesen sein soll, dann schicke mir bitte jemand einen großen Eimer Asche, den ich mir übers Haupt rieseln lassen kann.

Gruß sapphoris

Hallo,

FAQ:1129 habe ich gelesen und verstanden und bestätigt. Ich habe nur nach einer (wenn existenten) Quellenangabe gefragt und nicht nach einem Anwalt oder sonst einem Experten.
Ich habe auch nicht um Rechtsbeistand gebeten.
Mein Schreiben war lediglich eine Bitte um eine hilfreiche Information, wo ich, wenn es denn so etwas gäbe, suchen müsste.
Wenn ich in einer anderen Kategorie eine Frage stelle, findet sich möglicherweise jemand, der mich auf einen Link verweist, wo ich die betreffende Information vielleicht finden kann.
Das und nicht mehr hatte ich hier erwartet, vor allem aber keine Schmähungen wegen einer simplen Frage.

Trotzdem Danke

Gruß sapphoris

Warum ist hier jemand der Meinung, dass der AG sich darum kümmern muss? Auch als Diabetiker ist man ein mündiger Erwachsener. Aber auch dieser hat einen Anspruch darauf, sich nach Informationen umzutun. Fragen kostet nichts und antworten ist ja nicht zwingend.
Möglicherweise habe ich mich nicht korrekt ausgedrückt, deshalb einen reuigen Kniefall vor allen, die sich genötigt sahen, mcih mit Schmähungen zu rügen. Und Danke an diejenigen, die meinen Post richtig verstanden haben.

LG sapphoris

Keine Ahnung - aber pöbeln
Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man…
Diese Weisheit gilt mal wieder, wenn man sich die ersten Antworten durchliest. Genauso wie der traurige Umstand, dass einige Altuser offenbar WWW in erster Linie noch dafür nutzen, andere anzupöbeln anstatt Fragen zu beantworten und wenn sie dies nicht können, s.o.

Natürlich ist die Frage arbeits- und haftungsrechtlich relevant!
Dies gilt u.a. für den Fall der Unterzuckerung und da ganz besonders, wenn der Beruf derart gestaltet ist, dass es zu Schäden kommen kann. Das ist bei besonders gefährlichen Berufen der Fall (Pilot, Führer bestimmter Maschinen etc) oder bei Personen, die eine besondere Verantwortung tragen wie ein Arzt bei der Operation oder eben eine Nachtwache, die alleine ausgeführt wird.

Das ist nur der Fall Unterzuckerung, darüber hinaus gibt es noch weitere zu beachtende Punkte, die wohl hier weniger bis gar nicht eine Rolle spielen, bspw. besonderes stressige Berufe oder solche mit völlig unplanbarer Struktur.

Der allgemeine Überbau dafür: Eigen- und Fremdgefährdung muss ausgeschlossen sein!

Die Krankheit sollte daher unbedingt mit dem Arbeitsmediziner der Einrichtung abgesprochen sein. Es könnte bspw. dabei rauskommen, dass nur in einer Übergangsphase, konkret in der Zeit der Einstellung auf die Diabetes keine Nachtwache alleine gemacht werden kann. Ist der Umgang diszipliniert und zeigen sich keine extremen Schwankungen, die eine Unterzuckerung befürchten lassen und weiß derjenige Anzeichen für eine Unterzuckerung richtig zu deuten, kann der Job dann ausgeführt werden.
Hier kann auch noch einmal der behandelnde Arzt gefragt werden, ob und warum er konkret befürchtet, dass eine relevante Unterzuckerung bei dieser Patientin droht!

Mehr dazu hier:
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/fileadm…

Ein besonderer Augenmerk zur Einschätzung kann auf die Checkliste auf S. 30 gerichtet werden.

Hi!

Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man…
Diese Weisheit gilt mal wieder, wenn man sich die ersten
Antworten durchliest.

Aus der Brettbeschreibung:
Dieses Brett dient dem Gedankenaustausch zu arbeitsrechtlichen
Themen. Wir weisen darauf hin, dass Beratung in konkreten Rechtsfragen
nach dem Rechtsberatungsgesetz regelmäßig nur durch Anwälte erbracht
werden dürfen. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/board/topic_info/215

… und weiter …
Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr anwaltliche Hilfe in
Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche
Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben. … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/board/topic_info/215

Da kann er noch so oft betonen, es wäre kein Verstoß gegen die FAQ:1129 - bei einer Äüßerung wie
Ihr Diabetologe sagte, es sei unverantwortlich, wenn nicht gar unzulässig, als insulinpflichtiger Diabetiker allein Dienst oder gar Nachtdienst zu machen, da sie ja im Fall einer plötzlichen Unterzuckerung nicht in der Lage sei, die Fürsorge für ihre „Schutzbefohlenen“ zu übernehmen. Er sagte, dass es (für Ihn) zu umständlich sei, entsprechende Gesetzlichkeiten herauszusuchen. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5g0fh
ist das nun einmal eindeutig.

Genauso wie der traurige Umstand, dass
einige Altuser offenbar WWW in erster Linie noch dafür nutzen,
andere anzupöbeln anstatt Fragen zu beantworten und wenn sie
dies nicht können, s.o.

Von den hier Beteiligten: Zumindest Wolfgang kann und wird, wenn man sich als Fragender an die Regeln hält und das Ganze mit einer etwas weniger fordernden Worten angeht.

Gruß
Guido

Pöbeln - nicht Offtopic und dann doch Offtopic
Wenn es nur um die 1129 geht, hätte der Hinweis eben darauf erfolgen können und gut ist. Genau das ist aber von den Pöblern ja nicht gemacht worden! Ein Indiz mehr, dass es nur ums Pöbeln geht. Abgesehen davon waren die Antworten, die trotz 1129 gegeben wurden! - da spielte die Brettbeschreibung plötzlich keine Rolle mehr! - auch inhaltlich falsch!

Ich lese übrigens keine Forderung, sondern eine ÜBERForderung des Fragestellers! Der Unterschied in der Wahrnehmung liegt hier sehr eindeutig in der Grundhaltung Fragestellern gegenüber!

Unter vielen Altusern hat sich eine wahre Pitbull-Mentalität mit Hang zum Blockwart breit gemacht, was das Verhalten gegenüber (neuen) Fragestellern betrifft. Da wird aggressiv bemängelt, wenn jemand die Anrede unterlässt - dabei steht nirgendwo in der Nettiquette, dass es einer solchen bedarf. Dort steht etwas über Umgangsformen! Schon die Beiträge dieser Pitbulls hier zeigt aber, dass man mit Anrede und Gruß weniger Umgangsformen an den Tag legen kann als mit. Wenn ich diese aggressive Haltung: Fragesteller sind fordernd, böse, Schmarotzer (gerade hier in den Brettern, insbesondere, wenn es um ALGII geht), es sei denn, sie haben das Gegenteil bewiesen - nicht an den Tag lege, dann lese ich solche Ausgangsfragen wie hier auch ganz anders.

Nachtrag
Um auch deine Unverschämtheiten mal klarer zu machen:

Da kann er noch so oft betonen, es wäre kein Verstoß gegen die
FAQ:1129

Wo hat er „so oft betont“?

  • bei einer Äüßerung wie

Ihr Diabetologe sagte, es sei unverantwortlich, wenn
nicht gar unzulässig, als insulinpflichtiger Diabetiker allein
Dienst oder gar Nachtdienst zu machen, da sie ja im Fall einer
plötzlichen Unterzuckerung nicht in der Lage sei, die Fürsorge
für ihre „Schutzbefohlenen“ zu übernehmen. Er sagte, dass es
(für Ihn) zu umständlich sei, entsprechende Gesetzlichkeiten
herauszusuchen. … mehr auf http://w-w-w.ms/a5g0fh

ist das nun einmal eindeutig.

Nicht ist eindeutig! Dass dies zu umständlich sei, ist Aussage des Diabetologen! Und der Fragestellter schreibt, dass er sich selbst versucht hat kundig zu machen und es nicht geschafft hat! Genau das ist doch die ideale Ausgangsbasis für WWW! Wenn das schon als Forderung zählt, weil jemand, der nicht aus der Materie kommt, nicht geschafft hat, sich schlau zu machen selbst - welche Fragen willst du dann hier zulassen?

Und DASS die Materie nicht so einfach ist, sieht man daran, dass bis auf Rollifern hier alle nur fachlichen Stuss geschrieben haben!

Von den hier Beteiligten: Zumindest Wolfgang kann und wird,
wenn man sich als Fragender an die Regeln hält und das Ganze
mit einer etwas weniger fordernden Worten angeht.

Auch Wolfgang hat wie Kampfpöbler geschrieben! Außerdem hat er fachlich nur sehr bedingt die richtige Antwort gegeben, weil es hier gar nicht vorrangig um Arbeitsrecht sondern um Arbeitsmedizin geht! Pitbull-Modus halt.

3 Like

Nur mal für Dich zur Klarstellung…

Von den hier Beteiligten: Zumindest Wolfgang kann und wird,
wenn man sich als Fragender an die Regeln hält und das Ganze
mit einer etwas weniger fordernden Worten angeht.

Auch Wolfgang hat wie Kampfpöbler geschrieben! Außerdem hat er
fachlich nur sehr bedingt die richtige Antwort gegeben, weil
es hier gar nicht vorrangig um Arbeitsrecht sondern um
Arbeitsmedizin geht! Pitbull-Modus halt.

Wer einen Unterschied zwischen Arbeitsmedizin und den daraus resultierenden ( z. T. zwingenden) arbeitsrechtlichen Folgen macht, sollte die Qualifikation von anderen Antworten nicht auch noch bewerten.

2 Like

Diesen Unterschied habe ich nicht gemacht!
Aber du hast den Fragesteller zum Arbeitsrechtler geschickt. Richtiger Ansprechpartner ist hier aber der Betriebsarzt!

Apropos Klarstellung
Wo wir gerade beim Thema Klarstellung sind:
Bist so freundlich und gibst die Passage der Ausgangsfrage an, die du als „fordernd unverschämt“ gewertet hast?
Trotz „bitte“ und „Vielen Dank im Voraus“ im UP?

Und bevor du antwortest: Hast du darüber hinaus die Güte, unter den gleichen Kriterien deine eigenen Antworten und die der Anderen zu bewerten?

Herzlichsten Dank.

Der ‚Kampfpöbler‘
Hallo,

da hast Du ja ganz schön was ausgelöst. Deswegen will ich doch mal meine Antwort erläutern.

Das Arbeitsrecht ist in weiten Teilen sog. „Richterrecht“. Da helfen in vielen Fällen §§ überhaupt nicht weiter, da es auf die konkrete Auslegung ankommt. Außerdem ist es über viele einzelne Gesetze verstreut und nicht konzentriert in einem Werk.
Zu Deinem Problem sind mir spontan mindestens 4 Gesetze mit 10 einzelnen §§ eingefallen, die hier (z. T. aufeinander aufbauend bzw. voneinander abhängig) eine Rolle spielen könnten.
Die Darstellung dieses komplexen Geflechtes für eine konkret benannte Person (hier: Deine Frau) kann sehr wohl Grenzen überschreiten, die das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz), auf dem die FAQ:1129 beruht, für einen Laien zieht. Und du mußt es schon einem Antwortenden überlassen, wie nah er sich an diese Grenze „herantraut“. Bei einfachen Dingen kann man da schon etwas lässig sein, aber bei komplexeren Sachverhalten wird es riskant. Es gab auch schon in anderen Foren diesbezüglich Abmahnungen an Betreiber und auch Antwortende.
Im Übrigen ist es auch wirklich nicht schwer, einen Fall neutral darzustellen.
Aus diesen Gründen hast Du auch nur eine Antwort - von rollifern - erhalten, die wenigstens einen Teilbereich des Problems korrekt behandelt hat. Imager und Merger haben schlicht und ergreifend keine Ahnung und deswegen sollte man diese Postings ignorieren.

Bei der Formulierung
Sollte es Gesetze geben, bitte ich um eine Quellenangabe, möglichst detailgetreu mit dem (den) entsprechenden Paragraphen.
bist du schon ganz schön fordernd gewesen. Da hast Du Dich - gewollt oder ungewollt - in eine Reihe gestellt mit so manchen ebenfalls fordernden Fragestellern, die am falschen Platz gespart haben (Gewerkschaftsbeitrag oder private Rechtsschutzversicherung) und jetzt meinen, daß ein Internetforum die Kosten für eine fachliche Beratung einsparen hilft.

Und abschließend mußt Du halt akzeptieren, daß ein solches Forum auf Freiwilligkeit beruht - insbesondere dann, wenn Du wirklich fundierte Antworten erwartest.
Und deswegen haben - vermutlich eben aufgrund der Art und Weise der Fragestellung - mehrere Fachmenschen, die zumindest fachlich fundiert auf Teilaspekte hätten eingehen können oder aber den Gesamtkomplex beantworten können, sich überhaupt nicht gemeldet - abgesehen davon, daß eh`Nachfragen zum Sachverhalt notwendig gewesen wären, da sich allein aufgrund deiner Angaben nur sehr vage und mit vielen Eventualitäten hätte antworten lassen.

Eins kann ich Dir aber zum Schluß durchaus sagen. Der Diabetologe Deiner Frau
„Er sagte, dass es (für Ihn) zu umständlich sei, entsprechende Gesetzlichkeiten herauszusuchen.“
hat entweder keine Ahnung oder aber keine Lust, denn für eine ärztliche Stellungnahme an den AG muß er keine „Gesetzlichkeiten“ heraussuchen.
&Tschüß
Wolfgang

2 Like

Diesen Unterschied habe ich nicht gemacht!

Natürlich machst Du den - auch im folgenden Satz

Aber du hast den Fragesteller zum Arbeitsrechtler geschickt.
Richtiger Ansprechpartner ist hier aber der Betriebsarzt!

Auch der Betriebsarzt gehört zu dem (arbeitsrechtlichen) Komplex, der zu klären ist, aber nicht nur der.
Falls es dich beruhigt, ich weiß sehr wohl, daß auch ich nur ein Mensch bin, der mal was „in den falschen hals“ bekommen kann. Aber wer bist eigentlich Du, daß du Dich hier zur Forumsgouvernante aufschwingst ???
Da ich keine Lust habe, mit Dir weiter über Benimmfragen zu diskutieren und Du offensichtlich fachlich nix beitragen kannst, ist hier für mich Schluß.

&Tschüß
Wolfgang

1 Like

Um auch deine Unverschämtheiten mal klarer zu machen:

Sorry, aber wenn Du das

Da kann er noch so oft betonen, es wäre kein Verstoß gegen die FAQ:1129

als Unverschämtheit wertest, hast Du ein echtes Wahrnehmungsproblem.

Nicht ist eindeutig!

Doch, ist eigentlich ausgesprochen einfach, denn in der FAQ:1129 steht eindeutig:
_ Beiträge die einen persönlichen Bezug haben oder z. B. einen persönlichen Hilferuf wie „Wer kann helfen?“ enthalten, sind verboten.
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/3?entries=…_

… welche Fragen willst du dann hier zulassen?

Es geht eigentlich nicht darum, was ICH zulassen will, es geht darum, dass der Betreiber der Seiten der Meinung ist, mit der Regel, Fragen nur ohne persönlichen Bezug zuzulassen, auf der sicheren Seite zu sein.
Wenn man hier eine Frage stellt, bestätigt man doch, dass man sich daran hält …

Und DASS die Materie nicht so einfach ist, sieht man daran,
dass bis auf Rollifern hier alle nur fachlichen Stuss
geschrieben haben!

Das sehe ich anders.
Einer, der eigentlich nie etwas fachliches zu sagen hat, hat seinen üblichen Müll hinterlassen.
Einer, der häufig mit Halbwissen glänzt, tat es ihm nach.
Einer, der hier seit Jahren mit Fachkompetenz überzeugt, hat vermutlich schon allein deshalb nicht geantwortet sondern nur einen falschen Beitrag am Rande als solchen gekennzeichnet, weil auch seine Antwort gegen die Regeln verstoßen hätte - und
Rollifern hat das halt aufgegriffen.

Auch Wolfgang hat wie Kampfpöbler geschrieben!

Nun, Du regst Dich (teilweise zurecht) auf, weil einige Mitglieder rüde antworten, andere Leute regt es auf, dass Fragende so ziemlich alles ignorieren, was man vorab zu lesen
bekommt, wenn man hier eine Frage stellt.

Außerdem hat er fachlich nur sehr bedingt die richtige Antwort gegeben, weil
es hier gar nicht vorrangig um Arbeitsrecht sondern um Arbeitsmedizin geht! Pitbull-Modus halt.

Er hat GAR NICHT geantwortet sondern nur einen (!) möglichen
Punkt genannt, der eine Rolle spielen könnte.

Dass Arbeitsmedizin im Arbeitsrecht einen festen Platz hat, erwähne ich nur der Vollständigkeit halber.

Nicht, dass wir uns missverstehen: Ich kann nachvollziehen, dass es sauer aufstößt, wenn einige Mitglieder hier immer und immer wieder der Meinung sind, auf Fragen nach dem Wetter einfach nur dümmlich eine Farbe als Antwort geben zu müssen.
Sprich sie mal konkret darauf an, und Du wirst persönlich angegriffen!

Ich kann es aber ebenso verstehen, dass man mal heftig reagiert, wenn immer und immer wieder die einfachsten Dinge gnoriert werden.

VG
Guido

1 Like