Ich bin demnächst für längere Zeit in Asien unterwegs und habe überlegt, ein paar Artikel die dort günstig zu erwerben sind bei eBay in Deutschland anzubieten. Reicht es wenn ich den Artikel anbiete mit dem Hinweis des Absenderlandes (z.B. Singapur) oder muss ich mich um Zollbestimmungen und deutsche Steuern kümmern? Also meine Frage ist eigentlich, wer (Verkäufer oder Käufer) dafür zuständig ist, die Zollbestimmung einzuhalten und Gebühren/Steuern zu bezahlen… Es handelt sich um Artikel aus dem Bereisch der DSLR-Fotografie (Kameras und Objektive) mit Werten ab 300€.
Hallo,
der Artikelstandort muss natürlich korrekt bei ebay angegeben werden im dafür vorgesehen Feld im ebay Formular.
Bezüglich der Zollbestimmungen reicht es meines Wissens nach, wenn ein gewerblicher Verkäufer in seinen AGB und in seinem Angebot einen Hinweis anbringt, dass für den Empfänger evtl. Zölle und Einfuhrsteuern anfallen können.
Die Artikel dürfen natürlich nicht verstoßen gegen
http://www.buzer.de/s1.htm?a=7&g=ElektroG&dorg=1
Abschnitt 2 Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
Siehe auch
http://www.internetrecht-rostock.de/kennzeichnung-el…
Fehlende Kennzeichnung von Elektrogeräten nach ElektroG ist wettbewerbswidrig
Falls irgendetwas mit Batterien betrieben wird ist auch zu beachten
http://de.wikipedia.org/wiki/Batterieverordnung
Batterieverordnung
Falls du noch nicht gewerblich gemeldet bist, wirst du dich ja vermutlich sowieso anwaltlich beraten lassen müssen um die Widerrufsbelehrung und AGB richtig hinzubekommen, dann kannst du das ja gleich mit fragen.
Auch lesenswert
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…
Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_17…
17. Internationaler Handel
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_12…
12. Besondere Kennzeichnungspflichten für bestimmte Produkte
Stephanie
hallo,
Darüber weiss ich leider nicht Bescheid. Hab nur von einigen schon gehört dass Sie die ersteigerte Ware beim Zoll abholen müssen und dafür Gebühren/Strafe zahlen und das nicht schlecht!
Wer ein wenig nachdenkt steigert sich keine Ware von Asien.
Gruß
monika61
Meines Wissens nach muss der, der hier die Ware erhält, sich um die Zollgebühren kümmern. Da sie ja direkt aus Singapur zum Käufer nach Deutschland kämen, müsste dieser hier ans Zollamt zahlen. Weitere Gebühren kenne ich nicht. Könnten aber welche sein.
Als ich selber für 1000 Dollar Ware aus den USA gekauft habe, die hier zu mir nach Deutschland geschickt wurden, musste ich zum Zollamt fahren, dort die Ware abholen und den Zoll bezahlen. Für kleinere Sendungen aus dem Ausland muss man glaube ich an den Lieferanten GPS (German Parcel Service) zahlen, habe ich auch. Ich hatte da ein paar Kleider gekauft. Die Grundgebühr waren da auch schon mal 10 Euro, die auf jeden Fall anfallen.
Ich kenne mich allerdings nicht mit dem Versand aus Singapur aus, vielleicht sind da wieder andere Richtlinien, weiß ich leider auch nicht genau.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen,
viel Erfolg
Julia
Hallo,
P. S.
Bezüglich der Zollbestimmungen reicht es meines Wissens nach, wenn ein gewerblicher Verkäufer in seinen AGB und in seinem Angebot einen Hinweis anbringt, dass für den Empfänger Zölle und Einfuhrsteuern anfallen können. Und das der Käufer diese Kosten trägt.
Diese Informationspflicht ergibt sich übrigens meines Wissens nach durch
http://dejure.org/gesetze/EGBGB/246.html
_§ 1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
7. den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
- gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden_
Zum Nachlesen auch noch http://www.zoll.de/index.html
und
http://www.hannover.ihk.de/ihk-themen/international/…
Warenimport in die EU
Die im Absenderland geltenden Zollerklärungen (Aufkleber für die Sendung) muss der Absender natürlich korrekt ausfüllen.
Stephanie
Zunächst einmal hoffe ich, das du vom Zoll kontrolliert wirst, denn du führst Asien B-Ware nach Deutschland ein, die nicht einmal annähernd so gut ist, wie die die für den europäischen Markt bestimmt ist.
Zum anderen ist es kein Problem, alles bis 430€ ist zoll- und umsatzsteuerfrei einzuführen. ABER nur im Reiseverkehr bei Luftbeförderung. Danach kommt bis 700€ die Pauschalbesteuerung in Höhe von 17%. Danach wiederum geht es normal ans Eingemachte mit Warentarifnummer ermitteln, Zoll und EinfuhrUmsatzsteuer.
Beste Grüße!
Hallo,
wohl eher eine Frage zum Steuerrecht oder zollrecht.
Gruß
Habe keine Ahnung zu Zoll und Steuer für den Käufer.
liebe grüße
Hallo Yaffam Retep,
Damit kenne ich mich leider nicht aus, tut mir leid.
LG passo.www
Ich bin demnächst für längere Zeit in Asien unterwegs und habe
überlegt, ein paar Artikel die dort günstig zu erwerben sind
bei eBay in Deutschland anzubieten. Reicht es wenn ich den
Artikel anbiete mit dem Hinweis des Absenderlandes (z.B.
Singapur) oder muss ich mich um Zollbestimmungen und deutsche
Steuern kümmern? Also meine Frage ist eigentlich, wer
(Verkäufer oder Käufer) dafür zuständig ist, die
Zollbestimmung einzuhalten und Gebühren/Steuern zu
bezahlen… Es handelt sich um Artikel aus dem Bereisch der
DSLR-Fotografie (Kameras und Objektive) mit Werten ab 300€.
Hi, leider kenne ich mich mit internationalem Versand und Zollbestimmungen überhaupt nicht aus. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass derjenige, der Ware einführt, zollpflichtig ist, da es ja Einfuhrumsatzsteuer ist, aber wie gesagt, das ist nur eine Vermutung von mir.
Danke für die Antwort. Es handelt sich keineswegs um B-Ware, sondern Original Canon Produkte!
Hallo Yaffam Retep,
vielen Dank für deine Anfrage.
Ich nehme an, du willst die Produkte privat anbieten und nicht gewerblich. Beim Anbieten auf Ebay (gewerblich oder privat) sind die dortigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
Generell läuft der internationale Handel auf privater Basis (Nicht-EU-Länder Deutschland) so ab:
Der Anbieter im Ausland bietet ein Produkt an und gibt auch preis, wo der Artikelstandort ist. Der Ebay-Preis ist inklusive der Umsatzsteuer des Artikelstandortes. Der Käufer prüft das Produkt und muss auch kalkulieren, dass er 19 % (deutsche) Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (Höhe je nach Zolltarifnummer) bezahlen muss (was dem Otto-Normal-Bürger meistens nicht bekannt ist und sich dann über die Zoll-Formalitäten und die verbundenen Kosten ärgert.)
Des Weiteren besteht die Frage nach der Gefahr über die Ware (bedeutet, wer haftet, wenn das Produkt verloren oder beschädigt wird.). Meistens geht die Gefahr bereits mit Übergabe an den Spediteur (Post/DHL/FedEx/etc.) am Artikelstandort an den Käufer über. Da der Verkäufer der Auftraggeber der Sendung ist, muss er dann bei entsprechender Meldung gegenüber seinem Sendungs-Auftragnehmer entsprechend agieren (Nachforschungsauftrag, Rückabwicklung, Neu-Sendung, usw.). Hier versicherten Versand auswählen und prüfen, ob noch höher versichert werden muss (auf Höhe des Warenwertes=Verkaufspreis). Der Verkäufer muss in der Regel eine Zollerklärung über die Ware abgeben inklusive Zolltarifnummer, hier sind die Zollbestimmungen des Artikelstandortes zu beachten, damit kenne ich mich nicht aus, der Spediteur sollte dort weiterhelfen können.
Die Sendung wird entweder vom Spediteur direkt an den Käufer ausgeliefert und er verlangt eben die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Anderenfalls wird die Ware beim nächsten zuständigem Hauptzollamt weitergeleitet und der Käufer schriftlich vom Zoll benachrichtigt. Der Käufer hat dann 21 Tage Zeit, die Ware auszulösen.
Private Abnehmer sind dann richtig überfordert, wenn der Wert der Ware inklusive Versandkosten 1000 EUR oder höher liegt. Dann muss der Käufer eine Einfuhranmeldung ausfüllen, dessen Studium fast unmöglich ist, wenn man nicht die Erfahrung und das Wissen besitzt. Daher müsste der Käufer eine Firma einsetzen, die diese Formalitäten kostenpflichtig für ihn erledigen.
Daher mein Tipp: Wert der Ware inklusive Versand- und Verpackungskosten dürfen nicht 999 EUR übersteigen.
Als fairer Verkäufer kann man ins Angebot reinschreiben, dass bei Versand nach Deutschland eben die oben genannten Kosten zusätzlich anfallen.
Was das Kennzeichungs- und Markenrecht sowie Lizenzrechte usw. angeht, so kenne ich mich bei Produkten aus der Fotografie nicht aus. Da würde ich vielleicht jemanden befragen, der sich damit besser auskennt wie ich, also einen Fachanwalt für Kennzeichungs-/Markenrecht. Viele Produkte aus dem Nicht-EU-Ausland dürfen nicht so ohne weiteres in die EU verkauft werden, da Lizenzrechte vergeben sind, oder gar der Verkauf verboten ist.
Weitere Informationen kannst du bekommen unter www.zoll.de.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Bis denne
gitarrejoern
Von wo aus soll denn der Versand erfolgen, von Asien oder von Deutschland? Von Asien wird der Zoll mit hoher Wahrscheinlichkeit das Paket öffnen und den Käufer zur Kasse bitten. Du musst ja den Artikel angeben und den Wert. Sind die Angaben falsch geht das automatisch an die Staatsanwaltschaft und das kann teuer werden. Von Deutschland aus bist Du für die Einfuhr und die Einfuhrzollgebühren zuständig. Gibst Du die Artikel nicht an und Dein Gepäck wird kontrolliert gibt das ebenfalls eine Strafanzeige. Mein Rat lass die Finger davon.
MfG
Hallo,
das ist etwas komplizierter. Das die Ware ordentlich verschickt wird und damit auch alle Kosten bezahlt sind, die damit zusammen hängen, dafür bist eigentlich du als Verkäufer zuständig. Etwaige Extrakosten, wie Steuern/Zoll mußt du entsprechend beim Angebot/Auktion angeben und sind natürlich zu zahlen vom Käufer. Frage ist jetzt nur, hat er an dich zu zahlen, weil du sie mit dem Versand der Artikel aus Asien bereits die Steuern/Zoll vorschießen mußt (wie auch immer das funktionieren mag) oder ob der Käufer die Ware irgendwo abholen muß und nur gegen Zahlung der Zollgebühren sie dann ausgehändigt bekommt.
Dafür solltest du dich entweder bei internaional operierenden Versendern erkundigen (UPS, DHL oder ähnliches) und unbedingt auch beim deutschen Zoll. Gerade dei technischen Geräten sind die besonders „scharf“!
Viel Glück,
mouseberg
Der Käufer ist für die Abwicklung des Importes verantwortlich.