Meine Frage ist ob ich einen Internetauftritt zu kommerziellen Zwecken unter einem Künstlernamen laufen lassen kann?
Unter der Vorraussetzung das ich in meinem Impressum meine realen Daten angebe, allerdings als Verantwortlicher der Seite? Im gleichen Zug präsentiere ich mich auf der Seite immer nur unter meinem Künstlernamen/Pseudonym nie unter meinem echten Namen, der nur als Verantwortlicher der Seite angezeigt werden soll.
Mit welchen Rechten wäre das umsetzbar?
Wenn der Link zum Impressum stets sichtbar ist und darin der volle Name angegeben ist dann sehe ich kein Problem für die Verwendung eines Pseudonyms/Künsterlernamens.
Die Domainregistrierung und der so hinterlegte Name bei www.denic.de (bei .DE Domains) ist ebenfalls zwingend.
Sie müssen auf den Inhaltsseiten Ihrer Website nicht mit Ihrem wirklichen Namen auftreten. Sie können dort Informationen bereitstellen zu jedem beliebigen Thema. Das kann ein Produkt, eine Person oder auch ein Künstler sein. Nur im Impressum muss klar zu erkennen sein, wer für den Inhalt verantwortlich ist. Hier muss der Vollständige Name, die Anschrift, eine Telefonnummer (KEIN Handy), eine Mail-Adresse und bei gewerblichen Seiten auch eine Steuernummer (oder Umsatzsteuer-ID) angegeben werden. Bei verschiedenen Berufsgruppen gibt es noch weitergehende Vorschriften, z.B. Angabe der Zugehörigkeit zu Berufsverbänden, Ort und Datum der Verleihung eines Titels (z.B. Doktor) und vieles mehr. Bei Künstlern sollte das aber kein Problem sein.
Bei weiteren Fragen rund um den Internetauftritt bitte fragen…
Gruß
Joachim Walter
Für rechtliche Fragen, sollten Sie generell einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen! Ich kann Ihnen die Frage nur nach bestem Wissen beantworten. Somit basiert die folgende Antwort nicht auf einer rechtlichen Grundlage.
Das Tele-Medien-Gesetz schreibt ein vollständiges Impressum vor. Somit ist nach § 5 TMG derjenige für alle Inhalte auf der Webseite verantwortlich, der im Impressum als Betreiber sowie Verantwortlicher der Website angegeben steht. Unter welchem Namen ein Autor Inhalte verfasst, steht somit auch im Verantwortungsbereich des Websitebetreibers.
Sie bewegen sich hier in einer rechtlichen Grauzone, grundsätzlich können Sie das machen, sofern Sie dadurch keine Markenverletzung begehen. Sollte dies der Fall sein, drohen Abmahnungen bis hin zur Sperrung der Seite.
Da Sie sagen, dass Sie einen kommerziellen Nutzen mit der Seite haben möchten, haben Sie doch sicherlich einen Gewerbeschein, der Sie dazu berechtigt ihren Fantasie-Namen zu benutzen. Da es sich um einen Künstlernamen handelt, würde ich empfehlen, diesen beim zuständigen Rathaus in Ihren Personalausweis eintragen zu lassen. Damit sollten Sie auf der sicheren Seite sein.
Der Sinn eines Impressums widerspricht dem Verschleiern des Website-Betreibers. Daher ist das nicht statthaft. Der Betreiber der Website muss mit sämtlichen Infos (§5 TMG) bekannt gegeben werden.
Es besteht aber die Möglichkeit, einen Künstlernamen beim Einwohnermeldeamt registrieren zu lassen. Der Personalausweis hat dazu ein eigenes Feld. Wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, darf man den Künstlernamen auch in einem Impressum verwenden. Zumindest wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte. Allerdings befreit die Verwendung eines registrierten Künstlernamens nicht davon, weiterhin auch noch die vollständige Anschrift, die Kontaktdaten (Telefon, Fax, Email, etc.) sowie die Steuernummer anzugeben.
Eine weitere Möglichkeit ist, ein Unternehmen zu gründen, welches den Künstlernamen als Firma verwendet. Will man die Angabe des Inhabers umgehen, so muss es sich um eine entsprechende Gesellschaft (z.b. GmbH) handeln. Hier ist man aber wieder nicht davon befreit, den Namen des Geschäftsführers zu nennen. Der kann allerdings vom Inhaber abweichen, so dass nicht offensichtlich der Rückschluss möglich ist, dass Geschäftsführer und Künstlername in der Firmierung die selbe Person darstellen.
Wie auch immer jeder Versuch in dieser Hinsicht seine (wahre) Identität zu verschleiern, egal aus welchem Grund, ist nur sehr umständlich und dazu auch noch sehr oberflächlich möglich. Von den (überflüssigen) Kosten muss man nicht weiter schreiben, oder?!
Mein Tipp:
Die Website in einem Land hosten, in dem es keine Impressumpflicht gibt und die Angelegenheit noch mit eigenen Nameservern abrunden, die ebenfalls im benachbarten Ausland stehen!
Unter dieser Konstellation kann man eigentlich alles im Internet darstellen, was man will, und es kostet kaum mehr, als gewöhnliches Hosting.
Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision praezi-tec GmbH, Berlin