Inzest

Fall:

Familie: Vater, Mutter, Sohn (36 und aus dem Haus), Tochter (28 noch im Haus, aber eigene Wohnung)

Dann berichtet die Tochter eines Abends den Eltern (nach einem kleinen Familienstreit) , daß sie vor 14 Jahre vom Bruder sexuell mißbraucht wurde. Keine Vergewaltigung, aber gewaltsamer Oralverkehr. Das wäre nicht über Jahre hinweg passiert, sondern innerhalb 1-2 Monaten so 3-4 mal.

Wie sollen sich die Eltern verhalten?

  • Sollen Sie der Tochter glauben? Warum hat sie das nicht schon früher erzählt, warum jetzt, nach sooo vielen Jahren? Ist soetwas dann noch glaubwürdig?
  • Wie sollen sie sich gegenüber dem Sohn verhalten?
  • Sollten die Eltern nach diesem Geständnis kein Wort mehr darüber verlieren, und es so gut wie möglich verdrängen?

Vielen Dank

wuerde professionellen berater aufsuchen…

koennte hier im chat vielleicht nicht sensibel, genau und fein genug sein…

mfg
rene

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wuerde professionellen berater aufsuchen…

koennte hier im chat vielleicht nicht sensibel, genau und fein
genug sein…

mfg
rene

Hallo,

danke für die Antwort.
Nach so vielen Jahren noch?
Geht übrigens nicht direkt um mich, braucht also nicht besonders sensibel, genau und fein sein.

Vielen Dank :smile:

Hallo,

  • Sollten die Eltern nach diesem Geständnis kein Wort mehr
    darüber verlieren, und es so gut wie möglich verdrängen?

daß das eine der schleteren Möglichkeiten ist, dürfte Dir klar sein.
Verdrängen funktioniert nie auf Dauer zuverlässig. Irgendwann kommt’s immer nochmal auf den Tisch.

  • Sollen Sie der Tochter glauben?

Zunächst mal - warum nicht? Gibt es Gründe, die nahelegen, daß sie nicht die Wahrheit erzählt?

Warum hat sie das nicht
schon früher erzählt, warum jetzt, nach sooo vielen Jahren?

Das könnten die Eltern sie ja bspw. einfach mal fragen. Das sollte auch in einem nicht-vorwurfsvollen Ton möglich sein.

Ist soetwas dann noch glaubwürdig?

Ich würde die Frage, ob das glaubwürdig und wahr ist, erstmal hinten anstellen und diese Äußerung vorerst so nehmen, wie sie ist.

  • Wie sollen sie sich gegenüber dem Sohn verhalten?

Den könnte man auch mal fragen. Über kurz oder lang wird da vermutlich nur professionelle Hilfe mehr ans Licht bringen, aber es ist ein Gebot der Fairness, zumindest erstmal beide Seiten unvoreingenommen zu hören.

Allerdings ist das alles so sehr von den individuellen Persönlichkeiten aller Beteiligten und v.a. deren Verhältnis zueinander abhängig, daß eine Antwort hier nur kaum mehr als ein sehr allgemein gehaltener Schuß ins Blaue sein kann.

Gruß,

Malte

Hi Nathalie,

wichtig ist m. E. vor allem, dass die Tochter Ernst genommen wird, dass sie das gute Gefühl hat, auch mit diesem Erlebnis uneingeschränkt von den Eltern „angenommen“ zu sein. Ich denke, dass sich die Tochter nach so langer Zeit endlich wünscht, mit jemand über die Vorfälle sprechen zu können - es ist vermutlich wichtig, dass die Eltern in erster Linie zuhören, einfach zuhören, ohne Wertung, Verurteilung, Schuldzuweisung, Zweifel usw.!

Ggf. kann dann mit der Tochter auch das weitere Vorgehen beraten werden. M. E. sollte nichts getan werden, was die Tochter in dieser Angelegenheit nicht selbst aus freier Entscheidung will (dazu könnte auch gehören, dass sie die Geschichte auf keinen Fall „offiziell“ machen will).

Hallo Nathalie,

Wie sollen sich die Eltern verhalten?

Das ist eine verwirrende Frage. Müssen sie denn darauf reagieren - wer bestimmt das? (provokativ zurück gefragt)

  • Sollen Sie der Tochter glauben?

Das ist die Sache der Eltern, ob sie sollen. Ich würde mich eher fragen, ob sie das können. Mich in die Eltern hinein versetzt, stelle ich mir vor, wie sie die Zeit vor 14 Jahren Revue passieren lassen. Wie sind ihre Kinder damals gewesen, wieviel bekamen sie von einem 22jährigen bzw. von einer 14jährigen mit, wie war damals das Zusammenleben…?

Warum hat sie das nicht schon früher erzählt, warum jetzt, nach sooo vielen
Jahren?

Das könnte am besten ein Familientherapeut herausbekommen, und zwar so, dass die daraus entstehenden Gespräche konstruktive und keine destruktive Wirkung haben.

Ist soetwas dann noch glaubwürdig?

Ihr zu glauben oder nicht ist eine Frage der Eigenverantwortung mit entsprechenden Konsequenzen. Diese Entscheidung kann den Eltern nicht abgenommen werden.

  • Wie sollen sie sich gegenüber dem Sohn verhalten?
  • Sollten die Eltern nach diesem Geständnis kein Wort mehr
    darüber verlieren, und es so gut wie möglich verdrängen?

Es kommt darauf an, wie die Eltern mit der Behauptung der Tochter umgehen.

Wenn ich in der Situation der Eltern wäre, würde ich mich von einem Familientherapeuten im Vorfeld beraten lassen. Und dann der Tochter ein paar Gespräche mit dieser professionellen Moderation anbieten. Ich habe den Eindruck, dass die Tochter ein zerstörtes Verhältnis zu ihren Eltern aufarbeiten sollte. Vielleicht stellt sich bei dem Gespräch heraus, dass sie mit der Anschuldigung gegen ihren Bruder gelogen hat (was ungeheuerlich wäre). So besteht zumindest die Chance für die Tochter belastende Erlebnisse im Elternhaus auszusprechen, und solche Unwahrheiten? sind nicht mehr nötig.
Sollte sie nicht gelogen haben, kann sie ihren Bruder anzeigen. Das wäre ihrerseits konsequenter und erwachsener, als die Eltern mit diesem Berg an Vorwürfen alleine zu lassen.
Wie die Eltern dann mit der (eventuellen) Schuld ihres Sohnes umgehen, ist wiederum eine eigene Sache.
Bei der ganzen Angelegenheit geht es nicht nur um Recht sondern vorallem auch um kaputte Vertrauensverhältnisse innerhalb der Familienbande, meiner Meinung nach.

viele Grüße
claren

hier eine infoline, bei der sich die eltern, die tochter selbst und auch du informieren können - jede verdrängung, jedes nichtglauben, jedes ignorieren ist nicht nur nicht richtig, nicht gut, es kann fatale auswirkungen haben - deshalb sind erste informationen sehr wichtig. im übrigen gibt es im netz viele viele seiten von betroffenen - google hilft - (sexueller missbrauch und ähnliche begriffe benutzen)

hier kann man evtl rat bekommen für die ersten schritte im umgang mit alldem (ich habe mit der sache nichts zu tun - sags nur wg. nina…)

hier nun ein ausschnitt aus - http://www.mdr.de/brisant/1891317.html

N.I.N.A., die erste bundesweite Infoline
Telefon: 0180 5 - 123465

Eine Nummer für den Notfall
Etwa 250 Beratungsstellen für Opfer sexueller Gewalt gibt es in Deutschland. Was fehlte war eine zentrale Rufnummer. Zusammen mit dem Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch und Innocence in Danger, einer Organisation gegen Kinderpornographie, wurde schließlich das nötige Geld für den Telefonnotruf gesammelt. Immerhin bis zu 300.000 Euro sind jedes Jahr für den Erhalt nötig.

Gegen das Schweigen, zum Wohl des Kindes
Sexueller Missbrauch ist immer noch ein Tabuthema. Es kostet Überwindung, einen Verdacht auszusprechen. Viele Betroffene haben Angst, jemandem zu schaden oder Gerüchte in den Umlauf zu setzten. Um Kinder besser zu schützen, wurde Anfang Februar N.I.N.A., eine Nationale Info-Line, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen gestartet.

Bei der ersten bundesweiten Hotline gegen Kindesmissbrauch stehen Experten den Fragen und Nöten der Erwachsenen zur Seite. Bei N.I.N.A. erhält der Anrufer dreimal die Woche Rat und Informationen - direkt, unbürokratisch und auf Wunsch anonym. Rund 300 Anrufe sind bisher bei der Hotline eingegangen.
Kein Kind kann sich alleine schützen. Sie sind auf die Hilfe der Erwachsenen angewiesen.

E-Mail: nina-info.de

Telefonzeiten:
Mo 9-13 Uhr
Di 13-17 Uhr
Do 13-17 Uhr

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Hallo,

vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Nehmen wir mal an, es stimmt was die Tochter sagt, und die Eltern glauben ihr 100%.

Wie sollen die Eltern sich verhalten?
Es ist 14!!! Jahre her.
Ist es nicht wirklich das beste, wenn alles totgeschwiegen wird?
Es ging ja nicht über Jahre, sondern innerhalb 1-2 Monate dann war endgültig alles Schluß.
Sollen Sie den Sohn jetzt anders behandeln? Er ist ja schließlich auch ihr Kind, Kind bleibt Kind, egal was dieses Kind gemacht hat.
Eltern würden es ja nicht fertigbringen, z.B. der Tochter den Rat zu geben, das eigene Kind anzuzeigen? Oder doch? Die lieben ja alle Kinder gleich. Ist das nicht alles etwas übertrieben? Anzeige nach 14 Jahren? Geht das überhaupt noch?
Vielleicht habe ich keine Ahnung und sehe das alles nicht schlimm genug. Ich habe weder eigene Kinder noch bin ich je sexuell belästigt worden. Ich weiß nicht, ob soetwas ein schlimmes Erlebnis fürs ganze Leben für den Betroffenen ist.
Ist es falsch, wenn die Mutter ihren Sohn vor der Tochter weiterhin als das Unschuldslamm behandelt?
Erwartet die Tochter vielleicht, daß sich das ändert? Vielleicht hat sie das Gefühl, daß ihr die Eltern deshalb nicht glauben?

Ich weiß, alles Spekulationen, aber vielleicht kann sich da jemand besser reindenken.

Vielen Dank

Hallo Nathalie,

Warum kann es ausser toschweigen und anzeigen
nicht andere Alternativen geben.
Ich glaube, die Tochter will sich verstanden
und angenommen fuehlen. Totschweigen wuerde ihr
das ganz bestimmt nicht vermitteln.
Vielleicht koennte man sie einmal mal fragen,
was sie moechte, dass die anderen mit der Information
machen.
Da sich die Familie mit dieser Situation offensichtlich
ueberfordert fuehlt, waere eine Beratung, spaeter
eventuell eine Therapie doch gar nicht so schlecht.

Gruesse
Elke

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Hallo,

Nehmen wir mal an, es stimmt was die Tochter sagt, und die
Eltern glauben ihr 100%.

gut, nehmen wir das mal an.

Es ist 14!!! Jahre her.
Ist es nicht wirklich das beste, wenn alles totgeschwiegen
wird?

ich bin ehrlich gesagt ziemlich erstaunt, daß Du ein Totschweigen a) überhaupt als ernstzunehmende Möglichkeit erachtest und b) so vehement vertrittst. Diese Aussagen von Dir lassen mich beide Augenbrauen hochziehen.

Es ging ja nicht über Jahre, sondern innerhalb 1-2 Monate dann
war endgültig alles Schluß.

Das ändert nichts daran, daß da was passiert ist, was nicht hätte passieren dürfen. Die Folgen dieses Ereignisses kannst Du in keiner Weise abschätzen.

Sollen Sie den Sohn jetzt anders behandeln?

Das ist vermutlich weniger eine Vernunftsentscheidung.

Eltern würden es ja nicht fertigbringen, z.B. der Tochter den
Rat zu geben, das eigene Kind anzuzeigen? Oder doch?

Warum nicht?

lieben ja alle Kinder gleich.

Das hat mit Liebe erstmal wenig zu tun, und eine Familie, in der sowas wie von Dir beschrieben so passiert, ist kaputt.

Ist das nicht alles etwas übertrieben?

Das entscheiden allein Opfer und Richter. Sonst niemand.

Anzeige nach 14 Jahren? Geht das überhaupt noch?

Sicher. Vergewaltigung - und erzwungener Oralverkehr ist eine Vergewaltigung! - verjährt erst nach 20 Jahren.

Erwartet die Tochter vielleicht, daß sich das ändert?
Vielleicht hat sie das Gefühl, daß ihr die Eltern deshalb
nicht glauben?

Reagieren die Eltern in diesem angenommenen Beispiel nicht?
Das hattest Du bislang so nicht festgelegt. Nun, irgendeine Reaktion darf das Opfer wohl mit Fug und Recht erwarten.

Ich weiß, alles Spekulationen, aber vielleicht kann sich da
jemand besser reindenken.

Wie kommst Du auf diese Spekulation?

Gruß,

Malte

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tatsache scheint zu sein, dass es nun mal auf dem tisch liegt.

ich kann mit dem hammer draufhaun, bis es platt ist und nicht mehr stoert.
ich kann es wegraeumen…und in die ecke stellen.
aber nur ein profi kann mir sagen, wohin ich es stellen soll, damit ich es nicht laufend in eine andere ecke stelle.
es ist nun mal da und loest sich nicht auf.

der beste rat, den ein freund geben kann, ist ausser dasein das empfehlen professioneller hilfe.

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Hi,

Anzeige nach 14 Jahren? Geht das überhaupt noch?

Sicher. Vergewaltigung - und erzwungener Oralverkehr
ist eine Vergewaltigung! - verjährt erst nach 20
Jahren.

wurde nicht mal diskutiert die Verjährungsfrist bei sowas erst mit der Volljährigkeit des Opfers beginnen zu lassen?

Grüße,
J+

Dann berichtet die Tochter eines Abends den Eltern (nach einem
kleinen Familienstreit) , daß sie vor 14 Jahre vom Bruder
sexuell mißbraucht wurde. Keine Vergewaltigung, aber
gewaltsamer Oralverkehr. Das wäre nicht über Jahre hinweg
passiert, sondern innerhalb 1-2 Monaten so 3-4 mal.

Hm, es tun sich ein paar Fragen auf.

Aber erstmal: Totschweigen ist das schlimmste, was man nun anstellen könnte!

Meiner Meinung nach sollten die Eltern die Tochter fragen, wie sie damit umgehen möchte:

Hält sie es für nötig, dies zu verarbeiten, also zB eine Therapie zu machen?

Möchte sie, dass der Bruder vom Wissen der Eltern weiss, oder im Gegenteil?

Möchte sie, dass sich die Familie damit auseinandersetzt?

etc etc etc.

Unter den Teppich kehren KANN man es nicht.

Nur hier die Fragen:
Das Ganze kam innerhalb eines ‚kleinen Familienstreits‘ ans Licht.
Wieso, inwiefern?
Weil die Eltern die Tochter irgendwie abwerteten, und den Sohn aufwerteten, und sie sagte, ach tut doch nicht so - wisst ihr, was der mir angetan hat?

Oder…

Die Tatsachen ändern sich zwar nicht damit, aber die Gründe, warum sie es nun gerade zu dem Zeitpunkt erzählte, lassen doch immerhin ein klein bisschen darauf schliessen, WIE sie selbst damit umgeht.

Also, hat sie es ausgespuckt, weil sie sauer war, sich verteidigen wollte, ihn schlechtmachen wollte, oder weil es sie belastete, und es halt ‚rauskam‘?

Sprich, hat sie es weit genug verarbeitet, dass sie es nun endlich aussprechen kann, oder hat sie es ausgesprochen, weil sie noch verarbeiten muss? etc etc.

Nochmal: Die Eltern müssen sie unterstützen. Und zwar auf die Art und Weise, wie sie es wünscht.

gruss, isabel

PS: selbst WENN die Geschichte erfunden WÄRE, so gäbe es selbst dafür sicher Gründe, die in einer Therapie erkundet werden müssten. Aber diese Version ist extrem unwahrscheinlich, quasi an den Haaren herbeigezogen.

Hallo Nathalie,

Keine Vergewaltigung, aber
gewaltsamer Oralverkehr.

Gemäß § 176a, 177 Abs. 2 (1) (den genauen Wortlaut kannst Du hier nachlesen: http://dejure.org/gesetze/StGB/176a.html) ist es nicht nur ein Kindesmißbrauch bzw. eine Vergewaltigung sondern sogar ein besonders schwerer Fall eines bzw. einer solchen. Inzest im Sinne von § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten) ist es dennoch nicht.

Das wäre nicht über Jahre hinweg
passiert, sondern innerhalb 1-2 Monaten so 3-4 mal.

Das Obige in 3-4 Fällen. Auch wenn der Bruder strafrechtlich nicht mehr belangt werden kann, weil die Taten verjährt sind (siehe: §§ 78, 78 b StGB), trägt er die moralische Verantwortung für das, was er angestellt hat…

  • Sollen Sie der Tochter glauben?

Ja!

Warum hat sie das nicht
schon früher erzählt, warum jetzt, nach sooo vielen Jahren?

Es gibt viele Gründe… Manche schämen sich und fressen es jahrelang in sich hinein, bis es irgendwann ausbricht. Manche wollen den nach Außen gelebten, ‚vorbildlichen‘ Familienfrieden nicht gefährden. Manche befürchten, daß man ihnen die Schuld für das, was passiert ist, geben. Manche wollen die Eltern nicht damit belasten.

Ist soetwas dann noch glaubwürdig?

Warum denn nicht?

  • Wie sollen sie sich gegenüber dem Sohn verhalten?
  • Sollten die Eltern nach diesem Geständnis kein Wort mehr
    darüber verlieren, und es so gut wie möglich verdrängen?

Phhhhh… Gute Frage… Wie hat sich denn der Sohn zu der Aussage seiner Schwester geäußert? Haben ihn die Eltern überhaupt darauf angesprochen?

Viele Grüße

Renee

Aus Elternsicht
Naja, wenn das 14 Jahre lang keiner Rede wert war, dann besteht jetzt erstmal auch kein Grund zur Eile.
Das erste ist die Wahrheitsfindung. Was sagt der beschuldigte Bruder denn dazu?
Wie dem auch sei, Eltern und Kinder sollten so besonnen handeln, wie es ihnen möglich ist, damit eine Zerstörung der Familie vermieden wird.

Gruß

Pavel

Hi,

der Bruder sagt da nichts zu, weil die Schwester auf keinen Fall will, daß darüber geredet wird, mit niemanden, und schon gar nicht mit dem Bruder. Ich glaube, sie will das das schnell wieder vergessen wird. I
Also könnte man meinen, daß das nicht so schlimm für sie ist. Aber wenn sie nach 14 Jahre dabei in Tränen ausbricht, dann wird es wohl doch sehr schlimm für sie gewesen sein. Aber sie will nicht darüber reden, und ich glaube die Eltern sind sehr froh darüber. Die sind total überfordert damit und versuchen es zu ignorieren und zu vergessen.

Viele Grüße

Meine Vermutung ist, daß hinter diesem Totschweigen - und ich behaupte, daß die Eltern etwas mitbekommen hatten - religiöse Gründe stecken, und ich tippe auf Zeugen Jehovas. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Gruß

Hi,

der Bruder sagt da nichts zu, weil die Schwester auf keinen
Fall will, daß darüber geredet wird, mit niemanden, und schon
gar nicht mit dem Bruder. Ich glaube, sie will das das schnell
wieder vergessen wird.

genau deshalb wird sie es jetzt gesagt haben…damit es alle schnell vergessen.

Also könnte man meinen, daß das nicht so schlimm für sie ist.

genau.

Aber wenn sie nach 14 Jahre dabei in Tränen ausbricht, dann
wird es wohl doch sehr schlimm für sie gewesen sein.

ach!

Aber sie

will nicht darüber reden, und ich glaube die Eltern sind sehr
froh darüber.

mit DEN eltern und DER freundin scheint das ja auch schwierig zu sein.

naja, da ist ja alles in butter. friede wieder hergestellt.

Die sind total überfordert damit und versuchen

es zu ignorieren und zu vergessen.

jetzt brauchen sie nur noch eine gute freundin, die ihnen dabei hilft.

irgendwie gibst du einem das gefuehl, du unterstuetzt die eltern in ihrem unwissen und ihrer angst.

so ziemlich jeder hat hier professionelle hilfe angeraten und fragst wirklich noch, ob das gut sei.

dein bruder vergewaltigte dich.
du kennst deine eltern und weisst, dass sie nicht wissen, was sie tun sollen.sie wuerden dir eh nicht glauben.

also:jetzt frag ich dich:
wie wuerdest du dich fuehlen?

mfg
rene

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Die Schwester klagt also vor dem Familiengericht jemanden (ihren Bruder) einer Straftat an, verlangt aber, daß der Angeklagte dazu nicht gehört werden soll.
Das ist schäbig.
Ich würde in dem Falle mal darauf aufmerksam machen, daß solche ich-bin-vor-langer-Zeit-sexuell
-belästigt-worden-und-darum-bringe-ich-
im-Leben-nichts-zuwege-und-alle-müßten
mich-darum-auf-Händen-tragen-
Geschichten in letzter Zeit von den Massenmedien doch sehr in Mode gebracht worden sind.

Gruß

Pavel

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Verjährung bei Vergewaltigung
Hi,

Anzeige nach 14 Jahren? Geht das überhaupt noch?

Sicher. Vergewaltigung - und erzwungener Oralverkehr
ist eine Vergewaltigung! - verjährt erst nach 20
Jahren.

wurde nicht mal diskutiert die Verjährungsfrist bei sowas erst
mit der Volljährigkeit des Opfers beginnen zu lassen?

das wurde nicht nur diskutiert, das ist Gesetz.
Die Verjährungsfrist beträgt zwar auch hier 20 Jahre, die Verjährung ruht aber bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers. Das steht in http://dejure.org/gesetze/StGB/78b.html

Gruß,

Malte

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