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Roter Kristall: das Zeichen des dritten Zusatzprotokolls
Das Zeichen des dritten Zusatzprotokolls, auch „Roter Kristall“ genanntBereits im Jahr 2000 gab es nach einer über mehrere Jahre geführten Diskussion erstmals einen Versuch, ein weiteres Zeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond einzuführen. Hintergrund war die Debatte um die Anerkennung der israelischen Gesellschaft Magen David Adom mit ihrem Roten Davidstern, die zahlreiche islamische Staaten seit Jahrzehnten blockieren. Weitere Versuche zur Einführung neuer Schutzzeichen bzw. gesonderter Regelungen waren beispielsweise Anträge der nationalen Gesellschaften Thailands (1899 und 1906) für eine Kombination aus Rotem Kreuz und einer Roten Flamme (in Anlehnung an buddhistische Symbolik), Afghanistans (1935) nach Anerkennung eines Roten Torbogens in Anlehnung an seine damalige Landesflagge, sowie Sri Lankas (1957) und Indiens (1977) nach Verwendung einer roten Swastika. Die nationalen Gesellschaften Kasachstans (derzeit Roter Halbmond) und Eritreas (derzeit Rotes Kreuz) streben darüber hinaus an, eine Kombination aus Rotem Kreuz und Rotem Halbmond verwenden zu dürfen, ähnlich der Kombination aus beiden Symbolen, die von der Allianz der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der Sowjetunion bis zu ihrer Auflösung verwendet wurde. Die nationale Gesellschaft Eritreas hat zur Zeit nur Beobachter-Status in der Generalversammlung der Föderation.
Für Änderungen und Ergänzungen bezüglich der Schutzzeichen und damit der Genfer Konventionen ist eine diplomatische Konferenz unter Teilnahme aller 192 Unterzeichnerstaaten notwendig. Die für das Jahr 2000 geplante Konferenz wurde jedoch aufgrund des Beginns der sogenannten Zweiten Intifada in den palästinensischen Gebieten abgesagt. Fünf Jahre später lud die Regierung der Schweiz erneut zu einer solchen Konferenz ein. Diese sollte ursprünglich am 5. und 6. Dezember 2005 stattfinden, wurde dann jedoch bis zum 7. Dezember verlängert. Nachdem Magen David Adom im Vorfeld der Konferenz ein Abkommen mit dem Palästinensischen Roten Halbmond geschlossen hatte, das die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit bei Einsätzen in den palästinensischen Gebieten regelte, forderte Syrien ein ähnliches Abkommen für den Zugang seiner Rothalbmond-Gesellschaft zu den Golanhöhen. Entsprechende Verhandlungen mit MDA führten jedoch trotz Kompromissangeboten des IKRK an Syrien zu keinem einvernehmlichen Ergebnis. In der Folge wurde das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das die Einführung des neuen Schutzzeichens regelt, nicht wie bisher üblich im Konsens beschlossen. In einer Abstimmung stimmten von den anwesenden Staaten 98 dem Protokoll zu, 27 lehnten es ab und zehn enthielten sich ihrer Stimme. Da die notwendige Zweidrittelmehrheit damit erreicht wurde, ist das Protokoll angenommen.
Das damit neu eingeführte Schutzzeichen ist ein auf einer Spitze stehendes rotes Quadrat. Die offizielle Bezeichnung ist „Zeichen des dritten Zusatzprotokolls“. Für den umgangssprachlichen Gebrauch wird vom IKRK und der Föderation im Gegensatz zu früheren Vorschlägen wie „Rote Raute“ (engl. Red Lozenge) oder „Roter Diamant“ (engl. Red Diamond) die Bezeichnung „Roter Kristall“ favorisiert, da die Abkürzung „RC“ für dessen englische Übersetzung Red Crystal identisch ist mit den Abkürzungen für Red Cross (Rotes Kreuz) und Red Crescent (Roter Halbmond). Gleiches gilt für die Abkürzung „CR“ der französischen Begriffe Croix Rouge (Rotes Kreuz), Croissant Rouge (Roter Halbmond) und Cristal Rouge (Roter Kristall).
Während der 29. Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz in Genf stimmten am 21. Juni 2006 von den anwesenden 178 Delegationen nationaler Gesellschaften und 148 Delegationen von Vertragsparteien der Genfer Konventionen insgesamt 237 einer Änderung der Statuten der Bewegung zur Aufnahme des Roten Kristalls zu. 54 Delegationen votierten dagegen, 18 enthielten sich der Stimme. Die für die Änderung notwendige Zweidrittelmehrheit wurde damit klar erreicht. Das IKRK beschloss auf der Grundlage dieser Entscheidung, Magen David Adom und den Palästinensischen Roten Halbmond als nationale Gesellschaften anzuerkennen. In Folge dessen wurden beide Gesellschaften als Vollmitglieder in die Föderation aufgenommen.
Roter Davidstern
Emblem von Magen David AdomDie nationale Gesellschaft Israels, Magen David Adom, verwendete seit ihrer Gründung, ohne Anerkennung als Schutzzeichen durch die Genfer Abkommen, einen Roten Davidstern als Kennzeichen. Ein Antrag Israels, den Roten Davidstern als zusätzliches Schutzzeichen in die Genfer Konventionen aufnehmen zu lassen, wurde jedoch mit knapper Mehrheit bei der Neufassung der Abkommen im Jahr 1949 abgelehnt.
Da die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung jedoch die Verwendung eines anerkannten Schutzzeichens als eine Bedingung für die Anerkennung einer nationalen Gesellschaft enthalten, war Magen David Adom bisher die Vollmitgliedschaft in der Bewegung verwehrt. Die Organisation hat sich bereit erklärt, bei Auslandseinsätzen den Roten Kristall zu verwenden, je nach Situation mit oder ohne Davidstern innerhalb des Kristalls. Die Regeln des Dritten Zusatzprotokolls ermöglichen es Magen David Adom, innerhalb der Grenzen Israels weiterhin den Roten Davidstern zu verwenden.
Trotz der früher bestehenden Einschränkungen besitzt Magen David Adom bereits seit vielen Jahren ein hohes Ansehen innerhalb der Bewegung und ist im Rahmen von Kooperationen mit dem IKRK und der Internationalen Föderation in vielfältige internationale Aktivitäten eingebunden.