Sind alle Gruppierungen in Deutschland automatisch Vereine, wenn sich mehrere Leute regelmäßig zusammenfinden? Und gilt dann das Vereinsrecht, auch wenn man es nicht ausdrücklich formuliert?
Nein, der Verein muss formell gegründet werden. Dafür müssen mindestens 7 Leute sich zusammenfinden und eine gemeinsame Satzung haben.
Erstrangig gilt die Satzung sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstößt. Das Vereinsrecht gilt aber automatisch (subsidiär zur Satzung) , sobald ein Verein gegründet wurde.
Es gibt eingetragene und nicht eingetragene Vereine. Wenn man von einm Verein sprirthct, muß meiner MNeinung nach das Vereinsrecht gelte. Z.b. Anzalh der Gründungsmitgleider, Satzungen und Ordnungen etc. Hierüber hilft das Internet weiter bzw. das zuständige Amtsgericht, Abteilung Vereinsregister
Sind alle Gruppierungen in Deutschland automatisch Vereine,
wenn sich mehrere Leute regelmäßig zusammenfinden? Und gilt
dann das Vereinsrecht, auch wenn man es nicht ausdrücklich
formuliert?
Meine Frage sollte vor allem klären, ob eine Internet-Community, die von einem selbst ernannten Team betrieben wird, missliebige Mitschreiber ausschließen darf, wenn es keine Satzung gibt und keine offensichtlichen Gesetzesverstöße vorliegen
Entschuldige, ich möchte nicht schroff sein. Aber wenn du formulierst, dass du nur eine Meinung dazu hast, könntest du dich ja auch irren. Deshalb stelle ich keine Anschlussfrage, Trotzdem vielen Dank dass du geschrieben hast.
Das halte ich für völlig unproblematisch. Wer eine Seite betreibt, darf natürlich auch darüber entscheiden, wer oder was auf dieser Seite erscheint.
Ist alles Verein?
Hallo Mr. Qpido,
vielleicht kann ich hier noch etwas zur Klärung beitragen:
Meine Antwort ist klar ein NEIN, warum? Regelmässige Treffen von mehreren Personen sind noch keine gemeinsame Entscheidungsfindung.
Ein Treffen ist auch noch kein Entschluss, einen Verein mit mindestens 7 volljährigen Personen nach § 56 BGB zu gründen, einen Vorstand zu wählen und diesen zu beauftragen, gemäß § 59 BGB den neu gegründeten Verein ins Vereins- Register des zuständigen Amtsgerichts eintragen zu lassen.
Konnte ich mit diesen Hinweisen bereits etwas weiterhelfen?
Mit freundlichen Grüssen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.