Ist das ein Fall kumulativer Kausalität?

A schlägt B. B wird bewusstlos und blutet. A hält B irrig für tot und läuft davon. Kurz darauf findet C B und hält ihn ebenfalls für tot. Um eine strafrechtliche Verfolgung des A zu verhindern verscharrt er B, wodurch der erstickt.
Also: Hätte A B nicht geschlagen, hätte C B nicht für tot gehalten und ihn nicht verscharrt und B wäre nicht tot. Könnten sich demnach beide wegen Totschlags/Mord strafbar gemacht haben?

Danke schonmal für alle Denkanstöße und Antworten.

Guten Abend,

aus guten Gründen fertige ich keine Klausurlösungen.

Grüße,
strucki

Hallo, die „wer-weiß-was“-Seiten sind m.E. dafür da, unbedarften Bürgern bei alltäglichen Rechtsfragen ein wenig zur Seite zu stehen. Ich bin aber kein Nachhilfelehrer für strafrechtliche Klausuren. Und dass Sie nicht zu den „unbedarften Bürgern“ zählen, verrät mir schon der Begriff „kumulative Kausalität“. Bitte machen Sie ihre Hausaufgaben selber. Mit logischem Nachdenken kommen Sie sicherlich auf die Lösung, ob kumulative Kausalität vorliegt. M.f.G. Paul H.

Hallo,

Strafrecht in dieser Diskussionstiefe ist nicht mein Spezialgebiet. Über die bereits zu /t/ist-das-ein-fall-kumulativer-kausalitaet/6387646

Gruß
polos

Siehe Kokad und Strucki

Aber wenns ein wenig hilft: A beging eine KV und eventuell unterlassene Hilfeleistung; C beging Mord.
Das alle auseinander zu klamüsern (Merkmale für Mord u.s.w.) sollte ihre eigenste Aufgabe sein.
viele Grüße Cruiserpeter

Ich denke, der Sachverhalt gibt nicht genug her, um
sich durch eine Beurteilung festzulegen.
Zu viele offene Fragen!!!

„Aber wenns ein wenig hilft: A beging eine KV und eventuell unterlassene Hilfeleistung; C beging Mord.“

Das ist auch schon zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Da C den B für tot hielt, scheidet der Mord hier definitiv aus. Der Täter muss ja vorsätzlich ein Leben beenden. Fahrlässige Tötung kommt hier eher in Betracht.
Aber wie auch schon andere sagten: Die Hausaufgaben muss schon noch jeder selber machen. :smile:

Viel Spaß dabei…

Also in allem Ernst,
ich weiß, wie eklig das klingt, aber es hilft nach meiner Erfahrung für später am meisten, sich durch die AT- Probleme selbst und gründlich durchzuarbeiten. Die Aufgaben sollen schulen, und das tun sie auch, wenn man sie durchdenkt.

Es hilft einem doch auch so viel. Das Gesetz sagt es grob, die Prüfschemata sagen einem den Prüfungsweg Schritt für Schritt, so daß man nichts vergessen kann, und die Definitionen zu jedem Prüfungsschritt stehen im Kommentar.

Wie beim Revisionenschreiben später im Strafrecht: Wo einem etwas problematisch und komisch vorkommt, da soll man einhaken und die gängigen Probleme wälzen. Dann kommt man von selbst auf die Lösung.

Trotzdem viel Erfolg und nichts für Ungut.