Hallo,
ist das Jobcenter eine Behörde?
Ja.
Wenn das Jobcenter eine Bescheinigung ausstellt, ist die dann rechtlich abgesichert?
Kommt drauf an, was da besceinigt wird. Soll beispielsweise ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet werden, dann muss das ein Notar machen, Behörde hin oder her.
Beispiel:
Ein ALG II Empfänger hat gesundheitliche Einschränkungen (schwerbehindert).
Das Jobcenter veranlasst daraufhin bei der Arbeitsagentur ein arbeitsmedizinisches Gutachten. Ergebnis des Gutachtens: gesundheitliche Einschränkungen, die die Vermittlung auf den 1.Arbeitsmarkt erschweren. Das Jobcenter bescheinigt dem ALg II Empfänger schriftlich Einschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.
Der ALGII Empfänger klagt auf Trennungsunterhalt. Das zuständige Gericht will das Gutachten sehen. Die Bescheinigung des Jobcenters erkennt es nicht an.
Ist das in Ordnung?!
Ja. Solche Gutachten erstellen ja meistens Leute, die mehrere Jahre Medizin studiert haben und dann als Arzt tätig sein dürfen. Entsprechend wird da etwas beagutachtet und das Ergebnis formuliert.
Da muss sich dann der Richter nicht auf einen Zettel verlassen, der von irgendeinem kurzfristig angeheuerten Mitarbeiter eines Jobcenters verfasst und unterschrieben wird. Dieser Zettel hat bestenfalls für das Jobcenter und den Bedürftigen selbst eine Bedeutung.
Da geht es eben darum, dass er Einschränkungen bei der Vermittelbarkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt hat. Das ist dann SGB II und/oder III. Außerdem kann der Bearbeiter/das Jobcenter ein Interesse haben, einen mehr aus der Statistik zu haben und das Gutachten nach seinem Gutdünken interpretieren.
Trennungsunterhalt ist eine ganz andere Baustelle. Im dümmsten Fall hat dieses Gutachten da überhaupt keine Bedeutung und es müsste ein neues erstellt werden.
Wahrscheinlich wäre der Richter sogar mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er sein Urteil auf solch einen Zettel gründen würde.
Grüße