Ist das Jobcenter eine Behörde?!

Hallo zusammen,

ist das Jobcenter eine Behörde?

Wenn das Jobcenter eine Bescheinigung ausstellt, ist die dann rechtlich abgesichert?

Beispiel:

Ein ALG II Empfänger hat gesundheitliche Einschränkungen (schwerbehindert).
Das Jobcenter veranlasst daraufhin bei der Arbeitsagentur ein arbeitsmedizinisches Gutachten.
Ergebnis des Gutachtens: gesundheitliche Einschränkungen, die die Vermittlung auf den 1.Arbeitsmarkt erschweren.
Das Jobcenter bescheinigt dem ALg II Empfänger schriftlich EInschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.
Der ALGII Empfänger klagt auf Trennungsunterhalt.
Das zuständige Gericht will das Gutachten sehen. Die Bescheinigung des Jobcenters erkennt es nicht an.

Ist das in Ordnung?!

Gruß
Bori

Hallo,

ist das Jobcenter eine Behörde?

Ja.

Wenn das Jobcenter eine Bescheinigung ausstellt, ist die dann rechtlich abgesichert?

Kommt drauf an, was da besceinigt wird. Soll beispielsweise ein Kaufvertrag über ein Grundstück beurkundet werden, dann muss das ein Notar machen, Behörde hin oder her.

Beispiel:
Ein ALG II Empfänger hat gesundheitliche Einschränkungen (schwerbehindert).
Das Jobcenter veranlasst daraufhin bei der Arbeitsagentur ein arbeitsmedizinisches Gutachten. Ergebnis des Gutachtens: gesundheitliche Einschränkungen, die die Vermittlung auf den 1.Arbeitsmarkt erschweren. Das Jobcenter bescheinigt dem ALg II Empfänger schriftlich Einschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.
Der ALGII Empfänger klagt auf Trennungsunterhalt. Das zuständige Gericht will das Gutachten sehen. Die Bescheinigung des Jobcenters erkennt es nicht an.
Ist das in Ordnung?!

Ja. Solche Gutachten erstellen ja meistens Leute, die mehrere Jahre Medizin studiert haben und dann als Arzt tätig sein dürfen. Entsprechend wird da etwas beagutachtet und das Ergebnis formuliert.
Da muss sich dann der Richter nicht auf einen Zettel verlassen, der von irgendeinem kurzfristig angeheuerten Mitarbeiter eines Jobcenters verfasst und unterschrieben wird. Dieser Zettel hat bestenfalls für das Jobcenter und den Bedürftigen selbst eine Bedeutung.
Da geht es eben darum, dass er Einschränkungen bei der Vermittelbarkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt hat. Das ist dann SGB II und/oder III. Außerdem kann der Bearbeiter/das Jobcenter ein Interesse haben, einen mehr aus der Statistik zu haben und das Gutachten nach seinem Gutdünken interpretieren.
Trennungsunterhalt ist eine ganz andere Baustelle. Im dümmsten Fall hat dieses Gutachten da überhaupt keine Bedeutung und es müsste ein neues erstellt werden.
Wahrscheinlich wäre der Richter sogar mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn er sein Urteil auf solch einen Zettel gründen würde.

Grüße

Hallo,

ist das Jobcenter eine Behörde?

ja, § 6 SGB II

Wenn das Jobcenter eine Bescheinigung ausstellt, ist die dann
rechtlich abgesichert?

Kann jederzeit sozialgerichtlich überprüft werden

Das Jobcenter bescheinigt dem ALg II Empfänger schriftlich
EInschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt
laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.
Der ALGII Empfänger klagt auf Trennungsunterhalt.
Das zuständige Gericht will das Gutachten sehen. Die
Bescheinigung des Jobcenters erkennt es nicht an.

Logisch, es handelt sich um zwei verschiedene Rechtsbereiche.

Ist das in Ordnung?!

Kann im Zweifel nur ein Gericht entscheiden.

Gruß
Otto

Medizinisches Gutachten des ÄD
Hi!

Das Jobcenter veranlasst daraufhin bei der Arbeitsagentur ein arbeitsmedizinisches Gutachten.

Ja. Solche Gutachten erstellen ja meistens Leute, die mehrere Jahre Medizin studiert haben und dann als Arzt tätig sein dürfen. Entsprechend wird da etwas beagutachtet und das
Ergebnis formuliert.

Richtig. Genauso solche Leute («Ärzte») arbeiten auch in den Ärztlichen Diensten (ÄD) der BA, und genau so ein beim ÄD beschäftigter Arzt hat o. g. Gutachten erstellt.

Da muss sich dann der Richter nicht auf einen Zettel verlassen, der von irgendeinem kurzfristig angeheuerten Mitarbeiter eines Jobcenters verfasst und unterschrieben wird.

Jetzt frage ich mich allerdings, wie Du darauf kommst? Ich hatte Deinen vorherigen Abschnitt so verstanden, dass Du darin übereinstimmst, dass hier ein ärztliches Gutachten erstellt worden ist. Warum hat das jetzt plötzlich der JC-Mitarbeiter erstellt??

Missverstehe ich Dich oder irrst Du Dich hier?

Gruß
Jadzia

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Da muss sich dann der Richter nicht auf einen Zettel verlassen, der von irgendeinem kurzfristig angeheuerten Mitarbeiter eines Jobcenters verfasst und unterschrieben wird.

Jetzt frage ich mich allerdings, wie Du darauf kommst? Ich
hatte Deinen vorherigen Abschnitt so verstanden, dass Du darin
übereinstimmst, dass hier ein ärztliches Gutachten erstellt
worden ist. Warum hat das jetzt plötzlich der JC-Mitarbeiter
erstellt??

Missverstehe ich Dich oder irrst Du Dich hier?

Ich glaube, du missverstehst :wink:

Ich denke, die Aussage, mit dem „Zettel“ des angeheuerten Mitarbeiters eines Jobcenters ist das hier (aus dem UP) gemeint:

:smiley:as Jobcenter bescheinigt dem ALg II Empfänger schriftlich EInschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.

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Hallo,

Missverstehe ich Dich oder irrst Du Dich hier?

Ich glaube, du missverstehst :wink:
Ich denke, die Aussage, mit dem „Zettel“ des angeheuerten Mitarbeiters eines Jobcenters ist das hier (aus dem UP) gemeint:
:smiley:as Jobcenter bescheinigt dem ALg II Empfänger schriftlich EInschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1.Arbeitsmarkt laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.

Genau das meinte ich.

Grüße

Hi!

Missverstehe ich Dich oder irrst Du Dich hier?

Ich glaube, du missverstehst :wink:

Ah, danke. :smile:

Ich denke, die Aussage, mit dem „Zettel“ des angeheuerten Mitarbeiters eines Jobcenters ist das hier (aus dem UP) gemeint:

Das Jobcenter bescheinigt dem Alg-II-Empfänger schriftlich Einschränkungen bei der Vermittlung auf dem 1. Arbeitsmarkt laut Gutachten, das vom Jobcenter beauftragt wurde.

Dann wundere ich mich aber, warum das Gericht für viel Geld ein neues ÄG anfordert, statt – viel kostengünstiger – das vom ÄD anfordert?! Das Recht dazu hätte es ja.
Na ja, vielleicht gibt’s da irgendwelche Sondervorschriften zu, die den Richter zu einer Neuerstellung veranlasst haben.

LG
Jadzia

Hallo,

Missverstehe ich Dich oder irrst Du Dich hier?

Ich glaube, du missverstehst :wink:

Ah, danke. :smile:
Dann wundere ich mich aber, warum das Gericht für viel Geld ein neues ÄG anfordert, statt – viel kostengünstiger – das vom ÄD anfordert?! Das Recht dazu hätte es ja.

Ich zitiere mal aus dem Ursprungsposting: „Das zuständige Gericht will das Gutachten sehen.“
Ich verstehe das so, dass der Richter genau das will, worüber Du Dich hier wunderst.

Grüße

*seufz* Ich geb’s auf. Irgendwie bringe ich bei diesem Fall alles durcheinander. :frowning: Sorry.

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