Blackhawk, um es ehrlich zu sagen, bei der entsprechenden
Stelle kümmert sich niemand intensiv darum, ob die
Fahrpreisnacherhebung berechtigt ist oder nicht.
Das ist ja das Problem. Es interessiert die Unternehmen nicht.
Wenn du unbedingt Strafanzeige erstatten willst, kann dich da keiner
von abhalten. Dem Beschuldigten muss aber trotzdem Vorsatz
nachgewiesen werden. Dem ersten Anschein nach liegt ein Fehler
vor, also kein Vorsatz.
Ich will keine Strafanzeige stellen. Dafür habe ich keine Zeit.
Diesen Vorgang habe ich exemplarisch genommen. Immer wieder kassieren Unternehmen mit falschen Behauptungen ab. Wenn sie dann zugeben müssen, daß sie im Unrecht sind, wird sich entschuldigt und es geht weiter. Der Kunde muss seine Unschuld beweisen.
Eine Anzeige wegen Betrugs, die öffentlich wird, währe vieleicht wirksamer.
Nach dem Motto, der Laden betrügt seine Kunden.
Vieleicht würde sich dann etwas ändern.