Ist das Verhalten der Deutschen Bahn Betrug?

Blackhawk, um es ehrlich zu sagen, bei der entsprechenden
Stelle kümmert sich niemand intensiv darum, ob die
Fahrpreisnacherhebung berechtigt ist oder nicht.

Das ist ja das Problem. Es interessiert die Unternehmen nicht.

Wenn du unbedingt Strafanzeige erstatten willst, kann dich da keiner
von abhalten. Dem Beschuldigten muss aber trotzdem Vorsatz
nachgewiesen werden. Dem ersten Anschein nach liegt ein Fehler
vor, also kein Vorsatz.

Ich will keine Strafanzeige stellen. Dafür habe ich keine Zeit.
Diesen Vorgang habe ich exemplarisch genommen. Immer wieder kassieren Unternehmen mit falschen Behauptungen ab. Wenn sie dann zugeben müssen, daß sie im Unrecht sind, wird sich entschuldigt und es geht weiter. Der Kunde muss seine Unschuld beweisen.
Eine Anzeige wegen Betrugs, die öffentlich wird, währe vieleicht wirksamer.
Nach dem Motto, der Laden betrügt seine Kunden.
Vieleicht würde sich dann etwas ändern.

Hallo,

die Frage ist nur,wer hier betrügen will…:smile:

Denn :

Ein Behinderter mit Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „B“ und dem Vermerk :„DieNotwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ reist mit Begleitperson.
Der Behinderte besitzt wegen der fehlenden Wertmarke eine gültige Fahrkarte.
Bei einer Kontrolle wird der Begleitperson eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt mit :der :Begrüdung, der Schwerbehindertenausweis sei ohne Wertmarke ungültig und die
Begleitperson brauche deshalb auch eine Fahrkarte.

Da fragt man sich doch schon,warum der Behinderte sich einen regulären Fahrschein kauft,wenn er hier vehemmt darauf „rumreitet“ das sein Schwerbindertenausweis zur Fahrt gültig auch ohne Wertmarke wäre, obwohl das SGB IX was ganz anderes sagt.

Hallo,

vielleicht mal das hier lesen:

6.d Beförderung einer Begleitperson/Hunde:
die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX
bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.

Maßgebend ist immer noch das SGB IX…

Hallo,

Gesetze gehen nun einmal vor…und falls es dir noch nicht aufgegangen sein sollte…

es gibt keine unentgeltliche Beförderung

Sinn und Zweck der Wertmarkenregelung ist es ja,zu erfassen welche Behidnerten die

sogenannte „Freifahrt“ im ÖPNV nutzen,damit die Verkehrsunternehmen anteilig aus der

Staatskasse (und damit von uns Steuerzahlern) die Beförderungskosten erstattet

bekommen.

Lesen bildet.
Es geht hier um die Beförderung der Begleitperson.
Der Ausweis ist auch ohne Wertmarke gültig und die Beförderung der Begleitperson auch ohne Wertmarke unentgeltlich.
Außerdem kostet die Wertmarke normalerweise 60€. Bei 5 Fahrten a 10€ pro Jahr ein klasse Deal.

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Auch hier gilt erst richtig lesen.
Der Behinderte will nicht unentgeltlich befördert werden, sondern die Begleitperson.

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Hallo,

vielleicht mal das hier lesen:

6.d Beförderung einer Begleitperson/Hunde:
die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson/Hunde nach dem SGB IX
bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.

6.d wovon

Maßgebend ist immer noch das SGB IX…

Genau deshalb! $145 SGB 9
"(2) Das Gleiche gilt im Nah- und Fernverkehr im Sinne des § 147, ohne dass die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 2 erfüllt sein muss, für die Beförderung

einer Begleitperson eines schwerbehinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen und dies im Ausweis des schwerbehinderten Menschen eingetragen ist, und
2.
des Handgepäcks, eines mitgeführten Krankenfahrstuhles, soweit die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt, sonstiger orthopädischer Hilfsmittel und eines Führhundes; das Gleiche gilt für einen Hund, den ein schwerbehinderter Mensch mitführt, in dessen Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist."
Abs 1 Satz 2 kannst du selber nachlesen zur Bildung.

Das SGB IX sagt: „Die Wertmarke wird nicht ausgegeben, solange der Ausweis einen gültigen Vermerk über die Inanspruchnahme von Kraftfahrzeugsteuerermäßigung trägt.“
Der Ausweis ist trotzdem gültig und die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson/Hundes ist mit den entsprechenden Eintragungen erfüllt.
Da in diesem Fall keine Wertmarke ausgegeben wird, muss der Behinderte für die Fahrt einen Fahrschein lösen. Die Begleitperson/Hund ist davon nicht betroffen. Man kann ein KFZ auch steuerermäßigt auf ein Kind zulassen.

6.d habs gefunden.
Lies mal 6.f

Nein
Betrug ist ein Straftatbestand. Straftäter können nur natürliche Personen sein. Die Deutsche Bahn ist keine natürliche Person.

Allenfalls können also die beteiligten Personen (Schaffner, ggf Vorgesetzte, Verantwortliche) einen Betrug begehen. Ich persönlich glaube nicht, dass sich das rechtlich sauber begründen lässt.

Gruß,
Max

Hoi.

Nachdem die rechtlichen Fragen nach Betrug der DB und dem Fehler der DB geklärt sind…

Du willst ja eigentlich auf diesen Missstand/dass falsche Verhalten der DB hinweisen und publik machen.

Warum also nicht

a) http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Home/home_no…

b) deinen zuständigen Bundestagsabgeordneten

c) den VdK, den SozVD etc.

d) die Blödzeitung, Spügel und andere Blätter oder auch Onlineforen

e) TV-Sender z.B. ZDF „Menschen - das Magazin“

informieren und mit dem Thema „nerven“?

Ciao
Garrett

owt

Hallo,

das:

Der Ausweis ist auch ohne Wertmarke gültig und die Beförderung der Begleitperson auch :ohne Wertmarke unentgeltlich.
Außerdem kostet die Wertmarke normalerweise 60€. Bei 5 Fahrten a 10€ pro Jahr ein
klasse Deal. …

nenne ich Jammern auf hohen Niveau…

Schon einmal überlegt,das für ein Jahr und 72 € ZWEI Personen die

Leistungen der Bahncard 100 2mal erhalten ???..

Ein normaler Bürger müsste für 2 Personen 8.180,- € für die gleiche

Leistung in der 2.Klasse bezahlen.

Von den ganzen örtlichen Bus-Strab-U-Bahn-Linien,die über die Bahncard gar nicht abgedeckt werden,mal ganz zu schweigen.

Mithin für 72 € also Leistungen in Höhe von 15.000,- € (grob überschlagen)

zu bekommen…

man muss sie aber auch lesen können!
und das kannst du offensichtlich überhaupt nicht. wie hier wieder ausgiebig bewiesen. von deiner lernresistenz ganz zu schweigen. dafür ist deine klappe um so größer.

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oje…

Schon einmal überlegt,

schon mal überlegt, dass das genau gar nichts zur frage beiträgt? dass du genau gar keine ahnung von irgendwas hast? dass deine kinderkacke kein mensch hier wissen will?

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Er soll mal die Aufwendungen und Einschränkungen für ein behindertes Familienmitglied gegenrechnen, die durch nicht abgedeckt werden.

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Die Frage war einfach. Ist ein solches Verhalten ein Betrug nach StGB?
Kann man die Veranwortlichen dafür zur Rechenschaft ziehen. Ob das vor Gericht Erfolg hat (war alles nur ein Irrtum), ist dabei nebensächlich.
Wenn ich aus einem solch Grund eine Fahrpreisnacherhebung bekomme, muss ich der DB beweisen, daß ich im Recht bin. Wenn ich Strafanzeige wegen Betrugs stelle, müsste doch die DB beweisen, daß ich Unrecht habe? Oder seh ich das falsch?

Ich habe hier bei weitem nicht alle Beiträge gelesen - ist man bislang in keiner der Beiträge auf diese eigentliche Frage eingegangen?

Nach der Sachverhaltsbeschreibung liegt kein Betrug nach StGB vor. Es wird ja aufrichtig eine Forderung behauptet, der Schaffner will nicht täuschen und hat wohl - wenn denn überhaupt tatsächlich kein Rechtsanspruch besteht - kein Bewusstsein bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten „Vermögensvorteils“.

Im Übrigen hat den Strafanspruch gegen den Delinquenten der Staat - weitgehend unabhängig davon, was der Anzeigende für Recht oder Unrecht hat (es kann ja auch *jeder* Anzeige erstatten), prüft der darum, ob der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. Er muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern andersherum (daher auch der Grundsatz: in dubio pro reo).

Das ist etwas völlig anderes als das, was du zivilrechtlich (bzgl Fahrpreisnacherhebung) angesprochen hast. Die Beweisfragen sind nicht vergleichbar.

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Danke für die Antwort. Der Schaffner kann meistens nichts dafür. Für die Schulung ist die DB zuständig.
Es geht mir um das grundlegende Rechtsverständnis.
Bei einem Widerspruch sollte das Unternehmen die Angelegenheit doch prüfen.
Es wird aber immer wieder mit standartisierten Antworten auf der Forderung beharrt.
Die haben doch eine Rechtsabteilung. Diese sollte darauf hinweisen, daß die Forderung unbegründet ist. Wenn trotzdem auf Grund einer falschen / rechtswidrigen Behauptung auf der Forderung bestanden wird, ist es dann Betrug.
Wenn ich etwas unrechtes tue, weil ich zu faul oder zu blöd war, mich zu informieren, werde ich auch zur Rechenschaft gezogen.
Wenn ich es auf die Spitze treibe, könnte ich bei jeder Kontrolle behaupten:
„Ich wusste nicht, daß ich in exakt diesem Zug auch bezehlen muss.“
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

Schon einmal überlegt,das für ein Jahr und 72 € ZWEI
Personen die

Leistungen der Bahncard 100 2mal erhalten ???..

Naja, es geht hier aber auch um eine Begleitperson. Also das, was man früher vielleicht Zivi nannte und heute Bufdi oder so. Selbst wenn die Arbeit mit Behinderten Spaß macht, macht er oder sie die Reise nicht aus Spaß.

Aber gut, dass Benny und du zumindest jetzt die Rechtslage verstanden habt.