Hallo,
Kannst du oder willst du es nicht verstehen.
nein du offensichtlich wohl nicht…
Für die Regelung für die Begleitperson gibt es einen Rechtsanspruch. Es ist völlig Wurst,
was das „Ticket“ kostet.
Aber nur unter den Voraussetzungen,die im Gesetz genannt sind…
Wenn der Normalsterbliche nur 5 mal im Jahr Bahn fährt, kauft er sich auch keine :Bahncard100 oder bezahlt einen Fahrschein für ein Kind unter 6 Jahren, weil es ja :kostenfrei befördert wird.
Nein,der kauft sich ein enstprechend billliges Ticket je nach Fahrtstrecke…da gibt es ja zig Sonderangebote und Möglichkeiten…
Auch ein Kind unter 6 Jahren wird nicht „umsonst“ befördert…wann kapierst du das endlich,das es NICHTS für umsonst gibt.
Die kostenlose Beförderung bezahlt der Staat (und damit nämlich wir alle über die Steuern).
Weil Politiker sind nämlich immer supergroßzügig mit Geldern,die ihnen nicht gehören…
Wenn ein KFZ steuerermäßigt auf den Behinderten zugelassen ist, gibt es keine :Wertmarke.
Also verfügt die Person doch über genügend Geld um einen Pkw zu unterhalten…
Warum also nicht die 10 € aus eigener Tasche zahlen anstelle hier so einen Aufstand zu veranstalten ??
Sicher zahlst du beim ALG I ein. Es ging ja auch darum, daß du im Fall der Fälle auf nicht :darauf verzichtest. Für ALG II zahlst nicht ein.
Natürlich,schließlich ist das eine von mir bezahlte Versicherung (auch ALG II…nicht immer dem Herrn Hartz glauben,der mit einer Werkspension von 25.000,- € im Monat die Arbeitslosenhilfe auf ein Almosen gedrückt hat…von seinen anderen Bezügen wollen wir mal gar nicht reden bzw. den Bordellbesuchen,die hätte ich auch gerne von meinem AG bezahlt bekommen).
Verzichtest du auf alles, worauf DU Anspruch hast ander aber nicht? …
Nein,sofern ein solcher vorliegt…was in diesem Falle eben fraglich ist…