Ist das Verhalten der Deutschen Bahn Betrug?

Die haben doch eine Rechtsabteilung. Diese sollte darauf
hinweisen, daß die Forderung unbegründet ist. Wenn trotzdem
auf Grund einer falschen / rechtswidrigen Behauptung auf der
Forderung bestanden wird, ist es dann Betrug.

Das ist technisch gesehen zwar richtig. Du musst aber einsehen, dass der Gesetzgeber hier auf etwas anderes abzielte. Nämlich auf Personen, die sich mal so richtig die Tasche vollstopfen wollen. Dass keine ordentliche Prüfung der Fahrpreisnacherhebung erfolgt, ist eher auf Organisationsverschulden zurückzuführen.

„Wenn ich etwas unrechtes tue, weil ich zu faul oder zu blöd war, mich zu informieren, werde ich auch zur Rechenschaft gezogen.“

Um die Sache vergleichbar zu halten: Wenn du der ernsthaft Ansicht bist, gegen jemanden einen Anspruch zu haben, darfst du diesen Anspruch auch behaupten und läufst dabei nicht Gefahr, dich wegen Betrugs strafbar zu machen. Es ist ja auch nicht so, dass der Irrtum oder die Dummheit als solche strafbar wären, sondern der Unrechtsgehalt der Folgen. Bei einem Streit über das Bestehen eines Anspruchs ist aber klar, dass einer sich irrt - das ist bei weitem noch kein Unrecht im Sinne vorwerfbarer Schuld.

Wenn man aber davon ausgeht, dass der Anspruch nicht besteht und man ihn dennoch behauptet, dann kann das natürlich Betrug darstellen; entsprechend geurteilt wurde bereits.

Der hier innerhalb des Betrugs diskutierte Irrtum bzgl des Bestehens des Anspruchs ist übrigens wieder gänzlich anderer Natur als der Irrtum darüber, ob du „in exakt diesem Zug auch bezehlen“ musst.

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Wenn man aber davon ausgeht, dass der Anspruch nicht besteht
und man ihn dennoch behauptet, dann kann das natürlich Betrug
darstellen; entsprechend geurteilt wurde bereits.

Genau darum geht es ja.
Wenn man sich so im seriösen Fernsehen umsiegt, kommt das immer wieder vor.
Erst vor Gericht oder wenn es öffentlich wird, wird klein bei gegeben.
Gäbe es ein Grundsatzurteil dazu, wäre es meines Erachtens anders.

Der hier innerhalb des Betrugs diskutierte Irrtum bzgl des
Bestehens des Anspruchs ist übrigens wieder gänzlich anderer
Natur als der Irrtum darüber, ob du „in exakt diesem Zug auch
bezehlen“ musst.

War ja auch nur überspitzt, obwohle man bei der Anzahl der Optionen schon mal den falschen Fahrschein zieht.

Wenn nur 10% aller unrechtmäßigen Forderungen bezahlt werden, ist eine Menge Geld.
Genau aus diesem Grund läuft es ja so. Wer riskiert den einen Rechtsstreit mit großen Unternehmen?

Schon einmal überlegt,das für ein Jahr und 72 € ZWEI
Personen die

Leistungen der Bahncard 100 2mal erhalten ???..

Naja, es geht hier aber auch um eine Begleitperson. Also das,
was man früher vielleicht Zivi nannte und heute Bufdi oder so.
Selbst wenn die Arbeit mit Behinderten Spaß macht, macht er
oder sie die Reise nicht aus Spaß.

Ich muss dir zum Teil widersprechen. Auch wenn die Wertmarke nur 2 Cent kostet, hat der Behinderte/die Begleitperson eienen Rechtsanspruch darauf.
Zivi, Bufdi, Mutter, Vater oder Großeltern ist dabei egal.
Bei ALG II und 5 Bahnfahrten im Jahr wird sich jede/r überlegen, ob sie sich die Wertmarke holt, wen das Atm die Übernahme der Kosten ablehnt.

Es macht sehr viel Spaß, kostet aber auch eine Menge Kraft und Geld.
Warum soll man darauf verzichten.

Diese Äußerung ist eine Beleidigung. Er beantragt doch auf ALG I oder II, wenn er seinen Job verliert und geht nicht betteln.
Wenn es die Bahncard nicht gebe, würde er Auto fahren, weil es billiger ist.

Wenn nur 10% aller unrechtmäßigen Forderungen bezahlt werden,
ist eine Menge Geld.
Genau aus diesem Grund läuft es ja so. Wer riskiert den einen
Rechtsstreit mit großen Unternehmen?

Das kannst du umgekehrt genau so sehen. Wenn nur 10% der berechtigten Fahrpreisnacherhebungen nicht bezahlt werden, ist das eine Menge Geld. Und bei so vielen Schwarzfahrern ist nichts zu holen, weil diese Leute mittellos sind. Wer riskiert einen Rechtsstreit mit solchen Leuten? Das ist auch der Grund, warum die ganzen Fahrpreisnacherhebungen recht stiefmütterlich behandelt werden.

Wenn es dir nur darum geht, kannst du es ja direkt so ansprechen. Zumindest der beschriebene Sachverhalt enthält nicht zwangsläufig das Problem, das du ansprichst und ich dem Grunde nach auch nachvollziehen kann.

Wenn man vor Gericht oder der Öffentlichkeit klein beigibt, muss das kein Beweis dafür sein, dass man rechtswidriger Auffassung war (und noch weniger dafür, dass dies bewusst war).

Anlegen kann man sich gerne auch mit den Großen: Einfach Strafanzeige stellen, das Strafverfahren kümmert sich um das Weitere. Das ist wie gesagt eine Sache zwischen dem Staat und dem vermeintlichen Delinquenten - nicht zwischen dem Großen und dem Kleinen.

Aus dieser Sicht hast du recht.

Hallo,

tja,die Wahrheit tut meistens weh…:smile:

Denn es ist nicht nachvollziehbar,was deine „Jammerei“ soll…

Für 72 € bekommst du ein „Ticket“,das dich samt Begleitperson zu Fahrten innerhalb ganz Deutschlands berechtigt,wofür jeder_Normalsterbliche_ mindestens 15.000,- € auf den Tisch legen müsste…

Und was soll der dämliche Vergleich mit dem ALG ???

Das ist eine Versicherung,die man jeden Monat mit einem reichlichen Beitrag bezahlt…und kein „Geschenk“.

Und ein ALG I -Empfänger hat überhaupt keinen Anspruch auf „Verbilligte Tickets“…
erst bei ALG II (Hartz-IV) gibt es in vielen Kommunen ein Stadt-Ticket für 45 €.

Kannst du oder willst du es nicht verstehen.
Für die Regelung für die Begleitperson gibt es einen Rechtsanspruch. Es ist völlig Wurst, was das „Ticket“ kostet.
Wenn der Normalsterbliche nur 5 mal im Jahr Bahn fährt, kauft er sich auch keine Bahncard100 oder bezahlt einen Fahrschein für ein Kind unter 6 Jahren, weil es ja kostenfrei befördert wird.
Wenn ein KFZ steuerermäßigt auf den Behinderten zugelassen ist, gibt es keine Wertmarke.

Sicher zahlst du beim ALG I ein. Es ging ja auch darum, daß du im Fall der Fälle auf nicht darauf verzichtest. Für ALG II zahlst nicht ein.

Verzichtest du auf alles, worauf DU Anspruch hast ander aber nicht?

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Hallo,

Kannst du oder willst du es nicht verstehen.

nein du offensichtlich wohl nicht…

Für die Regelung für die Begleitperson gibt es einen Rechtsanspruch. Es ist völlig Wurst,
was das „Ticket“ kostet.

Aber nur unter den Voraussetzungen,die im Gesetz genannt sind…

Wenn der Normalsterbliche nur 5 mal im Jahr Bahn fährt, kauft er sich auch keine :Bahncard100 oder bezahlt einen Fahrschein für ein Kind unter 6 Jahren, weil es ja :kostenfrei befördert wird.

Nein,der kauft sich ein enstprechend billliges Ticket je nach Fahrtstrecke…da gibt es ja zig Sonderangebote und Möglichkeiten…

Auch ein Kind unter 6 Jahren wird nicht „umsonst“ befördert…wann kapierst du das endlich,das es NICHTS für umsonst gibt.

Die kostenlose Beförderung bezahlt der Staat (und damit nämlich wir alle über die Steuern).

Weil Politiker sind nämlich immer supergroßzügig mit Geldern,die ihnen nicht gehören…

Wenn ein KFZ steuerermäßigt auf den Behinderten zugelassen ist, gibt es keine :Wertmarke.

Also verfügt die Person doch über genügend Geld um einen Pkw zu unterhalten…
Warum also nicht die 10 € aus eigener Tasche zahlen anstelle hier so einen Aufstand zu veranstalten ??

Sicher zahlst du beim ALG I ein. Es ging ja auch darum, daß du im Fall der Fälle auf nicht :darauf verzichtest. Für ALG II zahlst nicht ein.

Natürlich,schließlich ist das eine von mir bezahlte Versicherung (auch ALG II…nicht immer dem Herrn Hartz glauben,der mit einer Werkspension von 25.000,- € im Monat die Arbeitslosenhilfe auf ein Almosen gedrückt hat…von seinen anderen Bezügen wollen wir mal gar nicht reden bzw. den Bordellbesuchen,die hätte ich auch gerne von meinem AG bezahlt bekommen).

Verzichtest du auf alles, worauf DU Anspruch hast ander aber nicht? …

Nein,sofern ein solcher vorliegt…was in diesem Falle eben fraglich ist…

Genau diese Regelung steht im Gesetz.

Auszug aus: http://www.budget.bmas.de/DE/StdS/Mobilitaet/Schwerb…

"Begleitpersonen und Begleithunde

Ist ein behinderter Mensch zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt (muss durch das Ausweismerkmal „B“ nachgewiesen sein),fährt die Begleitperson im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, selbst dann, wenn der behinderte Mensch keine Wertmarke gekauft hat. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geeignete Begleitperson handelt. Sie muss in der Lage sein, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu leisten. Andere behinderte Menschen mit Merkzeichen B gelten im öffenltichen Personenverkehr nicht als unentgeltlich zu befördernde Begleitperson (gegenseitige Begleitung ausgeschlossen). Weitere Voraussetzungen gibt es nicht. Außerdem kann ein Hund mitgenommen werden. Wie für alle anderen Fahrgäste auch gilt für behinderte Menschen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr die allgemeine Beförderungspflicht der Verkehrsunternehmer. Sie erstreckt sich auf das Reisegepäck, zu dem Rollstühle und andere Hilfsmittel zählen. Eine Beförderung kann nur im Ausnahmefall abgelehnt werden, etwa wenn das Fahrzeug nicht zur Beförderung geeignet ist."

Und genau darum geht es.

Noch was. Nicht jeder, der ein Auto besitzt und es nutzt, hat genug Geld.

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