Nein, denn ein anständig arbeitender Anwalt wird sich zunächst mal den ganzen Sachverhalt erörtern lassen, hiernach feststellen, was überhaupt für Vertragstypen und -gestaltungen Sinn machen könnten, dann entweder dich zum Vertragspartner schicken, oder selbst mit diesem Kontakt aufnehmen, um auszuloten, in welche Richtung es Sinn macht, mit einem konkreten Vorschlag zu gehen, und wird dann seine eigenen Muster, die er schon - zumindest auf Ebene einzelner Klauseln - x-fach erfolgreich eingesetzt hat, zu einem geeigneten 1. Entwurf zusammenstellen, der dann nach Rücksprache mit dir an den Vertragspartner geht. Dann wird auch der vermutlich noch die ein oder andere Änderung haben wollen, man verhandelt ein bisschen, sieht zu, dass die Änderung hier nicht die wichtige Klausel da aufhebt, der eigene Mandant bestmöglich geschützt ist, … Und das Ergebnis dann noch mal zu verschriftlichen ist eher Kleinkram.
Einen laienhaft erstellten Vertrag zu prüfen macht hingegen grundsätzlich keinen Spaß und wenig Sinn, weil die einzelnen Klauseln sich eben nicht an aktuellen Standards für dies und jenes orientieren, was nun mal dummerweise Gesetz ist, oder vom BGH neulich ausgewürfelt wurde, und vermutlich weder die Vertragsart so richtig passt, es massenhaft Lücken geben wird, noch eine Chance besteht, den beim Vertragspartner durch zu bekommen.