Finden Sie den (Gedanken-)Fehler …
Merkst du was??
Finden Sie den (Gedanken-)Fehler …
Merkst du was??
Hallo!
Natürlich gehe ich davon aus, dass er rechtssicher ist, NACHDEM ich den Fehler wieder herausgenommen habe.
Grüße
Andreas
Hallo,
selbst wenn es hier jemanden gäbe, der auf deine Spielchen (was Falsches verstecken ) eonginge, warum sollte er/sie? Du bist - das zeigen deine Antworten in diesem Thread - heute genau so beratungsresistent wie vor einigen Jahren, als du Dutzende Ratschläge zu deinen Buchprojekten abgeht hast, zum Teil von sehr kompetenten, in diesem Gebiet arbeitenden Menschen. Du hast dich gegen nahezu jeden Rat mit Händen und Füßen gewehrt.
Aber die Frechheit ist eigentlich, dass du Hilfe einforderst, die dir sehr viel Geld sparen soll (ob sie das tun würde, sei nochmal dahingestellt), und alles, was du ihm Gegenzug anbietest ist Besserwisserei und Selbstüberschätzung (wenn du nämlich wirklich in der Lage wärst, die Spreu vom Weizen zu trennen, aka: eine richtige, juristisch einwandfreie Antwort zu erkennen, dann bräuchtest du die Frage gar nicht erst im Forum zu stellen.
Siboniwe
DAS meinte ich NATÜRLICH nicht. Aber ich erkläre dir auch gerne, was ich meinte: du behauptest
Es hat aber bisher niemand deinen (ich behaupte jetzt erstmal vermeintlichen - bin aber auch kein Jurist, das nur mal zur Abgrenzung/Klarstellung!) Fehler gefunden. Wie sicher kannst du dir dann sein, dass der Vertrag rechtssicher ist, selbst wenn du deinen absichtlich eingebauten Fehler wieder rausnimmst? Wenn du Verträge alleine rechtssicher formulieren kannst, war deine Anfrage nicht nötig, und die Diskussion kann ins Plauderbrett verschoben werden.
Deswegen kann ich nur nochmal sagen: viel Glück!
Christa
Hallo!
Scheint nicht der Fall zu sein. Ich hätte mir also sparen können, hier im Forum zu fragen. Wenn hier nur ein einziger Experte zugegen wäre, Anwalt oder nicht Anwalt, hätte er mir gerne seine Hilfe anbieten dürfen, aber wer nicht mal einen so offensichtlichen Fehler sieht, bekommt kein Geld von mir.
Solche Falschaussagen bitte ich zu unterlassen. Danke.
Nur weil der Autor eines Textes, sei es ein Roman, ein Vertrag oder was auch immer, einen Fehler erkennen kann, wenn man ihn darauf hinweist, heißt das noch lange nicht, dass er jeden eigenen Fehler selber findet. Das wird dir jeder Autor oder Lektor bestätigen.
Grüße
Andreas
Hallo!
Ja, kann sie. Ich habe wohl vergeblich gehofft, es gäbe hier Experten, die Fehler finden können, damit ein Vertrag rechtssicher wird. Falls es deine Absicht ist, mir das Gegenteil zu beweisen, kann ich dir nicht widersprechen. Leider.
Grüße
Andreas
Um meine frühere Antwort nicht zu wiederholen, verlinke ich sie nur, vielleicht hast du sie überlesen!
Gibt es. Aber Erfahrung (mit dir) macht offensichtlich klug.
Siboniwe
Doch. Aber geh mal ins Fremdsprachenbrett und sieh nach, was die Übersetzer so davon halten, wenn jemand versucht, auf deren Kosten Geld sparen.
Damit hätte er sich den AGB von werweisswas gegenüber schuldig gemacht. Ein Anwalt würde sich in diese Falle nicht begeben.
Falschaussagen? Man sehe sich die Endlos-Diskussionen mit dir vor einigen Jahren an, als du Schriftsteller werden wolltest. Das wird meine Behauptungen aber 100%ig bestätigen.
Du verstehst nicht mal, was man dir schreibt.
Mir ging es darum: Um zu erkennen, ob dir hier (in einem anoynmen Internetforum) einen brauchbaren, rechtssicheren Rat gibt (was er im Übrigen gar nicht dürfte). müsstest du selbst soviel Ahnung von der Materie haben, dass du den Rat gar nciht erst brauchst.
Etwas anderes ist es, wenn du zu einem Rechtsanwalt gehst, den du dafür bezahlst, über den du vorher Erkundigungen eingezogen hat, ob er sich auf dem Gebiet auskennt, bzw. was für einen Ruf er in der Branche hat. Dem ist man gewissermaßen als Laie auch ausgeliefert (wobei ein RA ja gern, und sei es nur um hinterher weitere Aufträge des gleichen oder von neuen Kunden zu bekommen, gute Arbeit abliefern möchte), aber man hätte im Fall der Fälle durchaus eine gewisse Regressmöglichkeit. Bei einem Internetforum — eher nicht.
Renn in dein Unglück. Ist mir egal. Aber versuche nicht die hier gegebenen Antworten / Antworter schlecht zu machen, die in diesem Thread zumindest keine schlechten Ratschläge gegeben haben.
Siboniwe
Wie großzügig!
Da hat Siboniwe wohl Recht mit
Hallo!
Ein Anwalt wüsste, wie man diese Falle ganz legal umgehen kann.
Grüße
Andreas
Hallo!
Im Gegenteil. Meine Behauptung, es sei eine Falschaussage, wird dadurch bestätigt.
Eine Behauptung machen, und wenn jemand anders zu Recht schreibt, die Behauptung sei falsch, nicht EINS der angeblich im Dutzend vorhandenen Beispiele nennen zu können ist eine Bankrotterklärung deiner Argumentation. Nenn mir EINEN, der kompetent ist, in der Weise, dass er, nachweislich, als Autor(!) ein Buch geschrieben hat, das veröffentlicht wurde(!), damals schon, und mir einen Rat gegeben hat, den ich abgelehnt habe. Ich glaube nicht, dass du das kannst, und selbst wenn, wäre es noch lange kein Dutzend.
Grüße
Andreas
Ann da Cava.
Du bist dran.
Außerdem gab es damals auch Menschen, die als Übersetzer veröffentlicht sind und als Lektoren arbeiten.
Was ist aus deinen Büchern geworden?
Eben.
Und warum sollte ein Anwalt auf dieses Spielchen eingehen?
Kein guter Anwalt hätte so ein geringes Maß an Selbstwert.
Ein schlauer Anwalt weiß insbesondere, dass eine einzelne Formulierung isoliert in den aller seltensten Fällen überhaupt sinnvoll prüfbar ist, wenn wir mal von Verstößen gegen nicht dispositives Recht - wobei man da dann schon wieder wissen müsste, um welche Rechtsordnung es überhaupt geht - absehen. Denn es macht schon mal einen großen Unterschied, für welchen Vertragsgegenstand und Vertragstyp in welcher Rolle eine Vertragspartei eine Klausel verwenden will, ob diese für den Verwender gut oder schlecht ist, ob die Klausel als AGB im konkreten Anwendungsfall verstanden werden könnte, oder nicht, …
Aber Du machst das schon. Mit deiner Einstellung wirst du es weit bringen. Wir werden sicher noch viel von dir hören.
Hallo @Andreas_Hillerkus,
der erste Fehler Deiner Frage ist die Grundannahme, dass es hier im Forum Juristen gibt, die untergeldlich die Arbeit eines Anwaltes leisten und dann rechtlich verbindliche Antworten geben.
Es mag Juristen geben - ich bin mir bei so manch einem sogar sicher. Aber niemand hier tritt offen als Anwalt auf, und leistet die Arbeit gemäß Rechtsberatungsgesetz. Und daher übernimmt niemand die Haftung für seine Aussagen.
Für diese Dienstleistung gibt es andere Foren und natürlich den Weg zu einem Anwalt. Der ist aber, wie Du schon selbst erkannt hast, nicht kostenfrei. Und dass die Anwaltsforen einen solche umfangreichen Fall beantworten, wage ich zu bezweifeln.
Der zweite Fehler ist, dass Du gar keinen Vertrag und dessen Formulierung zur Diskussion stellst, sondern nur ein paar sehr vage Rahmenbedingungen. Ein Vertrag zwischen zwei gewerblichen Partnern wird aber möglichst viele Fragen im Vorfeld klären wollen, damit es später keine Streitigkeiten gibt, oder diese, wenn nötig möglichst einfach und eindeutig zu klären sind. Solche Verträge werden in der Regel von Anwälten für Anwälte erstellt, einfach weil zu viele Dinge zu beachten sind, die der (rechtliche) Amateur nicht kennt. Ein einzelnes falsch gewähltes Wort kann in so einem Vertrag schon katastrophale wirtschaftliche Folgen haben.
Aus diesen Gründen wird in diesem Forum Dein Ansinnen niemand bearbeiten. Daher ist Deine Annahme „da es niemand bearbeitet, wird wohl alles richtig sein“ ein falscher und womöglich gefährlicher Schluss.
Grüße
Pierre
Hallo!
Diese Grundannahme habe ich nie gemacht.
Die Erstberatung ist fast immer kostenfrei. Und in der Regel werden schon in der Erstberatung wichtige Fragen beantwortet.
Doch. Der Vertrag mag falsch formuliert sein, aber es IST ein Vertrag. Abgesehen von den fehlenden Namen und Adressen und der fehlenden Prozentangabe,
Nein. Es mag sein, dass es MANCHMAL so ist, aber nicht IN DER REGEL. Verträge zwischen Unternehmern werden IN DER REGEL mündlich geschlossen oder per Email, und zwar OHNE anwaltliche Beratung. Ich kenne unzählige Fälle, wo das so ist. Und es gibt gute Gründe dafür.
WENN jemand den Fehler gefunden hätte, den ich eingebaut habe, und DANN niemand etwas weiteres auszusetzen hat, DANN wird wohl (wahrscheinlich) alles richtig sein.
Der Fehlschluss mancher Paragraphenliebhaber ist es, zu glauben, dass ein Vertrag so rechtssicher sein muss, dass er vor Gericht standhält. In Wirklichkeit genügt es, wenn er so rechtssicher SCHEINT, dass der Vertragspartner es im Streitfall für aussichtslos hält, vor Gericht zu gehen oder auch nur einen Anwalt einzuschalten. In dem Fall hat der Vertrag seinen Zweck erfüllt, sogar wenn er eigentlich nichtig ist. Das ist keine Theorie, sondern Praxis. Noch besser ist es, wenn erst gar kein Streitfall auftritt. In dem Fall braucht der Vertrag nicht mal schriftlich zu sein.
Grüße
Andreas
Hallo!
Einen Beleg in Form eines Buchtitels konnte man damals vergeblich suchen.
Ich kenne inzwischen jemand, der ist nicht „Übersetzer“ und nicht „Co-Autor“, sondern wirklich „Autor“, und der kümmert sich heute um meine Bücher. Kennengelernt habe ich ihn übers Internet, weil er im Gegensatz zu den anderen Leuten wirklich GUTE Ratschläge gibt.
Grüße
Andreas
Toll.
Dann frägst du den am Besten auch wegen des Vertrags um Rat.
Oder jemand anderen in der realen Welt.
Hier nimmt dich eh einer mehr ernst.
rofl
Gerade hast du gezeigt, WARUM dich hier leider ernst nimmt.