Doch:
Sicher, doch nach einer solchen Erstberatung wirst Du keinen wasserdichten Vertrag in der Hand halten. Niemand, sicher auch Du nicht, arbeitet ohne Gegenleistung. Und pro bono wird ein Anwalt nicht arbeiten, wenn er einen Vertrag zwischen zwei Geschäftspartnern aufsetzen/ prüfen soll.
In Deinem Fall die Frage: was kostet es, solch einen Vertrag zu überarbeiten? Wie lange dauert das? Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass auf Grund Deines Vertrages einer der Partner wirtschaftlichen Schaden erleiden muss.
Ja, Du hast recht, es ist ein Vertrag. Wer diesen Vertrag mit Dir abschließt, muss aber aus meiner Sicht mit dem Klammerbeutel gepudert sein. Ich würde darauf nicht eingehen weil:
Was bedeutet „jede Menge“? Werden die anzuschaffenden Maschinen rentabel arbeiten können? Muss weiteres Personal eingestellt werden? Welcher Auftragswert wird erwartet oder gar garantiert?
Wie wird der Gewinn ermittelt? Wann soll es zur Auszahlung kommen?
Mit anderen Worten: B soll sich die Maschinen kaufen und damit für den Kunden von A exklusiv produzieren? Nochmal die Frage: welche Umsatzgarantien kann A machen? Werden sich die Maschinen rentieren? Was, wenn die Maschinen nicht rentabel laufen oder nicht ausgelastet sind? Darf sich B keine weiteren Kunden suchen, um für die auch etwas zu produzieren? Welche Stückzahl erwartet A mindestens pro Woche/ Monat? B muss also in Gottvertrauen darauf hoffen, dass A weiß, was er tut?!
Was soll dieser Satz bedeuten?
Hast Du schon mal irgendeinen Vertrag gesehen, in dem beide Parteien eine „ungefähre“ Laufzeit formulierten? Wie lang ist die Kündigungsfrist, unter welchen Bedingungen ist eine Sonderkündigung gestattet bzw. angedroht? Wie sehen Vertragsstrafen aus, wenn gegen eine der Pflichten verstoßen wird? Verpflichtet sich der Kunde von A auch, über die gesamte Zeit die Produkte abzunehmen? Hat der Kunde von A ebenfalls ein Kündigungsrecht? Und falls ja, welches?
Du siehst, die Fragen, die Dein „Vertrag“ aufwirft, nehmen deutlich mehr Platz ein, als der Vertrag selbst. Ein guter Vertrag sollte aber so wenig Fragen wie möglich ungeregelt lassen.
Wäre ich an der Stelle von B, ich würde diesen „Vertrag“ nicht abschließen, weil mir das wirtschaftliche Risiko einseitig zu hoch ist. Es scheint mir regelrecht unkalkulierbar. Ohne einen sinnvollen Businessplan würde ich keine zehn- oder gar hunderttausende Euro in einen Maschinenpark und entsprechendes Personal investieren. Mit diesem „Vertrag“ würde ich davon ausgehen, dass A eine fixe Idee hat, aber keine Ahnung davon, wie man Geschäfte macht und Waren herstellt und vertreibt.
In einem Vertrag geht es darum zu klären, welche Partei welche Pflichten erfüllt. Er sollte möglichst konkret und unzweifelhaft formuliert werden. Spätestens wenn es um Investitionen von erheblichen Wert geht, sollte man, zur Sicherung dieser Investitionen anwaltlichen und evtl. fachlichen Rat dazu holen. Natürlich geht das auch ohne Anwalt. Dann sollten aber auch alle Parteien aus meiner Sicht wenigstens eine kaufmännische Ausbildung haben um die Folgen und Risiken abschätzen zu kennen.
Ich arbeite im Facheinzelhandel für elektronische Luxusgüter. Mein Arbeitgeber hat mit keinem Lieferanten einen Vertrag mündlich geschlossen. Alle Verträge haben die Schriftform. Und allen Verträgen sieht man an, dass sie von Anwälten formuliert wurden. Natürlich werden uns die Verträge zum Teil auch per Mail zugeschickt, zurück gehen sie aber mit der Unterschrift per Briefform.
Du begründest Deine falsche Annahme, indem Du die falsche Annahme mit etlichen Konjunktiven wiederholst? Das ist ein Zirkelschluss und macht die Sache nicht richtiger.
Und dass an Deinem „Vertrag“ hier viele vieles auszusetzen haben, sollte Dir inzwischen klar geworden sein.
Nein, es geht darum, im Vorfeld so viele Eventualitäten wie möglich so konkret wie möglich abzuklären. Zudem sollte so ein Vertrag der Gesetzgebung und der Rechtsprechung entsprechen. Und dafür kann es ratsam sein, rechtliche und wirtschaftliche Unterstützung zu Rate zu ziehen.
Dein Vertrag erscheint mir nicht nur nicht rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich nicht sicher. Im Grunde liegt sämtliches wirtschaftliches Risiko bei Deinem B, ohne das dem irgendwelche Rechte eingeräumt werden. Wenn die wirtschaftliche Seite ebenso überzeugend abläuft, wie die vertragliche, sollte B schon mal einen Nummer beim Inso-Gericht ziehen.
Ja, aber wenn doch der Vertrag praktisch gar nichts regelt, ist doch der Streitfall schon vorprogrammiert!
Lass uns nur einen Punkt nehmen: die Gewinnbeteiligung. B muss den Maschinenpark vorfinanzieren. Das bedeutet, er startet mit einem großen Verlust. Was, wenn der Park erst nach 4 Jahren abgeschrieben ist und dann das erste mal Gewinn abwirft? Dann wird A erst nach dem 6. Jahr, nachdem die BWA des 5. Jahres abgeschlossen ist, das erste mal Geld sehen. Ist das so gewollt?
Aber letzten Endes: mach was Du willst! Und auch B soll machen, was er will. Ich hoffe nur, dass weder A noch B oder C irgendwann als gescheiterte Existenten der Gesellschaft auf der Tasche liegen werden.
Viel Erfolg dabei
Pierre