Ist die Parkweise erlaubt?

Hallo, mein Anliegen ist folgendes: In dem kleinen Stadtteil in dem ich wohne ist es was Parkplätze angeht enorm. Egal um welche Uhrzeit, in der Regel muss man damit rechnen ca. 10- 20 Minuten einen Parkplatz zu suchen. Oft findet man auch keinen nach dieser Zeit und ist regelrecht dazu gezwungen im Park- ,bzw. Halteverbot zu parken. Nun ist das so, dass bei uns in der Straße in einem Haus mehrere Familien wohnen, die Autos, Motorräder und Roller haben. Diese Familien halten sich organisiert Parkplätze frei. Stehen die Autos da, parken sie die Zweiräder quer, oder teilweise auf dem Gehweg. Fährt einer von ihnen mit dem Auto weg, parken sie aus, machen den Warnblinker an, steigen aus und stellen die Zweiräder längs in die Parklücke und fahren dann mit dem Auto weiter. Wenn Sie zurück kommen, das gleiche Spiel. Warnblinker an, Zweiräder aus dem Weg und Auto rein. Manchmal stehen 6 Zweiräder großzügig längs geparkt da, wenn mehrere mit dem Auto unterwegs sind. Für alle anderen Anwohner ist das ziemlich ärgerlich. Nun meine Frage: Ist das gesetzlich ok? Ich meine sie zahlen ja auch für die Zweiräder Steuern… aber die Art und Weise ist echt schon gemein.

Lies selbst:

Das Problem bei der Antwort des Kollegen ist nur, dass der Nachweis, dass ein Zweirad nur „als Platzhalter“ aufgestellt wird, kaum zu führen sein wird. Denn wenn das Zweirad ordnungsgemäß versichert/zugelassen ist, dann darf es jeden öffentlichen Parkplatz selbstverständlich nutzen. D.h. selbst wenn jemand eine Garage hat, kann man ihm weder verbieten sein Auto, noch seinen Roller/sein Motorrad auf einem öffentlichen Parkplatz vor der Haustür abzustellen.

BTW: Das Kuriosum beim Parken von Zweirädern ist es, dass zwar grundsätzlich platzsparend zu parken ist, Zweiräder aber trotzdem wie Autos zu parken sind, wenn es nicht ausdrückliche Regelungen vor Ort gibt, die dies anders bestimmen. D.h. die Zweiradfahrer im Ausgangsfall riskieren gerade für das Parken längst zur Fahrbahn kein Knöllchen, könnten aber über Nacht dafür ran genommen werden, wenn sie die Kisten senkrecht zur Fahrbahn zwischen die Autos parken.

Bevor der Fragesteller aber jetzt auf die Idee kommt, dies dann mal anzuzeigen, sollte er gewarnt sein, dass die so bestraften Zweiradfahrer dann auf die Idee kommen dürften, zukünftig auch die Zweiräder stehts richtig zu parken, und damit die Parkplatznot noch verschärfen dürften.

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Es ist platzsparend zu parken. (Quelle: „Das große Buch der Weisheit“ - ach ne, Quatsch, StVO §12 Abs. 6).

Da haben Kraftfahrzeuge nie zu stehen, falls es nicht explizit erlaubt wurde.

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