wie beurteilen die Experten folgende Begründung für eine Eigenbedarfkündigung?
Meine Tochter studiert in A und möchte auch anschließend in
A bleiben. Sie möchte mit ihrer Lebenspartnerin zusammen
ziehen, aber beide finden keine Wohnung. Meine Tochter hat derzeit nur einen bis 01.04.20 befristeten Mietvertrag, alle unbefristeten Wohnungsangebote wurden offensichtlich an andere Interessenten vergeben.
Sie hat sich im letzten Sommer und Herbst intensiv um eine
Wohnung bemüht, diese Befristete ist alles, was sie bekommen konnte.
Ihre jetzige Wohnung wird sie jedenfalls zum angegebenen Termin räumen müssen, da in dem Haus umfangreiche Bau- und Renovierungsarbeiten geplant sind. Sie hat auch keinerlei Ansprüche, dort anschließend wieder einzuziehen.
Ihre Lebensgefährtin ist ebenfalls Studentin und bewohnt derzeit ein kleines Zimmer in einer WG. Dort ist ein Zusammenleben der Beiden nicht möglich.
Muss man das so akzeptieren oder könnten der Tochter und Lebenspartnerin nicht auch andere Möglichkeiten wie wohnen außerhalb der Stadt zugemutet werden?
danke, aber das war nat. nur ein Beispiel. Es gäbe ja eventuell noch andere Möglichkeiten (Studentenwohnheim?) und die Beiden müssen / wollen eh umziehen, der bisherige Mieter eigentlich nicht.
mal so in die Tüte gesprochen: wenn sich die Wohnsituation des Kindes ändern soll und die eigene Wohnung den geänderten Bedürfnissen des Kindes Rechnung trägt, sticht das Eigentumsrecht und damit der Eigenbedarf. Würden die beiden in einer ähnlichen Wohnung zwei Straßen weiter wohnen, könnte man die Eigenbedarfskarte natürlich nicht ziehen, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Ich denke, daß es vielleicht hilft, sich zu vergegenwärtigen, daß die Wohnung dem Vermieter gehört und nicht den Mietern. Zwar hat der Gesetzgeber Hürden aufgebaut, um mißbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen vorzubeugen, aber am Ende ist es immer noch die Wohnung des Eigentümers und der muß dann nicht alle Verrenkungen unternehmen, um für sich selbst oder Verwandte eine andere Wohnung zu finden, wenn er eine passende Wohnung sein Eigentum nennt.
Wohnst du in A, und die beiden wollen deine Wohnung dort beziehen?
Ich lese nur Gründe, warum sie irgendwo (in A) keine Wohnung finden,
aber keine einzige Begründung, was deine Wohnung damit zu tun hat,
und warum sie ausgerechnet die haben wollen.
Bist du der einzige Mieter im Haus, oder gibt es mehrere?
es geht hier im WWW-Rechtsbrett nat. um eine hypothetische Situation.
Ein privater Vermieter kündigt mit o.g. Begründung einem Mieter.
Weitere passende Wohnungen hat der Vermieter nicht zur Verfügung.
Die Eignung der Wohnung (passende Größe, Lage und Kosten) nehmen wir mal als gegeben an.
Der Text zwischen den Sternchen ist die Begründung für eine Eigenbedarfskündigung. @paran fragt einfach, ob das wasserdicht ist oder nicht.
Na also, du verstehst es doch!? Falls dem Eigentümer der gekündigten Wohnung mehrere Wohnungen in A, und möglicherweise im selben Haus, gehören - und vielleicht sogar leerstehen -, ist die Frage „warum gerade meine Wohnung?“ durchaus berechtigt.
Aus der gegebenen Begründung gehen die Ansprüche, die die beiden an die Wohnung haben, nicht hervor.
Die gekündigte Wohnung könnte z.B. die einzige mit Kinderzimmer sein, und die beiden planen, ein Kind zu bekommen. Oder Parterre, und die Tochter sitzt im Rollstuhl. Oder die Alternativwohnung wäre am Stadtrand, die Tochter arbeitet aber in der Innenstadt. Oder oder oder…
„Ich hab gewürfelt und es hat nun mal eure Wohnung getroffen“ ist m.E. schon anfechtbar.
Falls besagte Wohnung die einzige in A ist, die dem Vermieter gehört, ist die Sache klar. Wem sonst gegenüber soll er sonst seinen Eigenbedarf geltend machen?
Ich schätze, es ist schon zu lange her, dass Du mit dem deutschen Wohnungsmarkt zu tun hattest. Der ist seit rund fünf Jahren nicht mehr besonders harmlos.
Wegen der plöten Darstellung lässt sich bloß noch mit Zitaten zeigen, an wen man sich richtet - hast Du ja grade auch gemacht.
Kurioserweise wird meine Replik an Carsten aber auch so angezeigt, als bezöge sie sich auf „Mooooment mal. …“. Vielleicht hat sich das Sischdem ja gemerkt, dass ich mich mit C. schon ziemlich in der Wolle hatte, und tut deswegen so, als hätte ich Dich gemeint. Offenbar kennt Dich das Sischdem nicht ;-).