Hallo,
wie beurteilen die Experten folgende Begründung für eine Eigenbedarfkündigung?
Meine Tochter studiert in A und möchte auch anschließend in
A bleiben. Sie möchte mit ihrer Lebenspartnerin zusammen
ziehen, aber beide finden keine Wohnung. Meine Tochter hat derzeit nur einen bis 01.04.20 befristeten Mietvertrag, alle unbefristeten Wohnungsangebote wurden offensichtlich an andere Interessenten vergeben.
Sie hat sich im letzten Sommer und Herbst intensiv um eine
Wohnung bemüht, diese Befristete ist alles, was sie bekommen konnte.
Ihre jetzige Wohnung wird sie jedenfalls zum angegebenen Termin räumen müssen, da in dem Haus umfangreiche Bau- und Renovierungsarbeiten geplant sind. Sie hat auch keinerlei Ansprüche, dort anschließend wieder einzuziehen.
Ihre Lebensgefährtin ist ebenfalls Studentin und bewohnt derzeit ein kleines Zimmer in einer WG. Dort ist ein Zusammenleben der Beiden nicht möglich.
Muss man das so akzeptieren oder könnten der Tochter und Lebenspartnerin nicht auch andere Möglichkeiten wie wohnen außerhalb der Stadt zugemutet werden?
Danke,
Paran