Ist diese Begründung für Eigenbdarfskündigung rechtens?

Hallo,

wie beurteilen die Experten folgende Begründung für eine Eigenbedarfkündigung?

Meine Tochter studiert in A und möchte auch anschließend in
A bleiben. Sie möchte mit ihrer Lebenspartnerin zusammen
ziehen, aber beide finden keine Wohnung. Meine Tochter hat derzeit nur einen bis 01.04.20 befristeten Mietvertrag, alle unbefristeten Wohnungsangebote wurden offensichtlich an andere Interessenten vergeben.
Sie hat sich im letzten Sommer und Herbst intensiv um eine
Wohnung bemüht, diese Befristete ist alles, was sie bekommen konnte.
Ihre jetzige Wohnung wird sie jedenfalls zum angegebenen Termin räumen müssen, da in dem Haus umfangreiche Bau- und Renovierungsarbeiten geplant sind. Sie hat auch keinerlei Ansprüche, dort anschließend wieder einzuziehen.
Ihre Lebensgefährtin ist ebenfalls Studentin und bewohnt derzeit ein kleines Zimmer in einer WG. Dort ist ein Zusammenleben der Beiden nicht möglich.

Muss man das so akzeptieren oder könnten der Tochter und Lebenspartnerin nicht auch andere Möglichkeiten wie wohnen außerhalb der Stadt zugemutet werden?

Danke,
Paran

Das könnte genauso gut den derzeitigen Mietern zugemutet werden. Fällt also als Grund aus, um der Kündigung erfolgsversprechend zu widersprechen.

Hallo,

danke, aber das war nat. nur ein Beispiel. Es gäbe ja eventuell noch andere Möglichkeiten (Studentenwohnheim?) und die Beiden müssen / wollen eh umziehen, der bisherige Mieter eigentlich nicht.

Gruß,
Paran

Hallo,

mal so in die Tüte gesprochen: wenn sich die Wohnsituation des Kindes ändern soll und die eigene Wohnung den geänderten Bedürfnissen des Kindes Rechnung trägt, sticht das Eigentumsrecht und damit der Eigenbedarf. Würden die beiden in einer ähnlichen Wohnung zwei Straßen weiter wohnen, könnte man die Eigenbedarfskarte natürlich nicht ziehen, aber das ist hier ja nicht der Fall.

Ich denke, daß es vielleicht hilft, sich zu vergegenwärtigen, daß die Wohnung dem Vermieter gehört und nicht den Mietern. Zwar hat der Gesetzgeber Hürden aufgebaut, um mißbräuchlichen Eigenbedarfskündigungen vorzubeugen, aber am Ende ist es immer noch die Wohnung des Eigentümers und der muß dann nicht alle Verrenkungen unternehmen, um für sich selbst oder Verwandte eine andere Wohnung zu finden, wenn er eine passende Wohnung sein Eigentum nennt.

Gruß
C.

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Ich verstehe das Ganze nicht:

Wohnst du in A, und die beiden wollen deine Wohnung dort beziehen?

Ich lese nur Gründe, warum sie irgendwo (in A) keine Wohnung finden,
aber keine einzige Begründung, was deine Wohnung damit zu tun hat,
und warum sie ausgerechnet die haben wollen.

Bist du der einzige Mieter im Haus, oder gibt es mehrere?

Oder hast du Wesentliches weggelassen?

Ich auch nicht …

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Hallo,

es geht hier im WWW-Rechtsbrett nat. um eine hypothetische Situation.
Ein privater Vermieter kündigt mit o.g. Begründung einem Mieter.
Weitere passende Wohnungen hat der Vermieter nicht zur Verfügung.
Die Eignung der Wohnung (passende Größe, Lage und Kosten) nehmen wir mal als gegeben an.

Gruß,
Paran

Dsnn nimm das mal weiter an. Und wende dich wieder an uns, wenn du ein echtes Problem hast oder kennst.

Schade um die Zeit, die ich für dich aufgewandt habe.

Ach komm, das versteh ja sogar ich! :slight_smile:

Der Text zwischen den Sternchen ist die Begründung für eine Eigenbedarfskündigung.
@paran fragt einfach, ob das wasserdicht ist oder nicht.

Na also, du verstehst es doch!? :wink: Falls dem Eigentümer der gekündigten Wohnung mehrere Wohnungen in A, und möglicherweise im selben Haus, gehören - und vielleicht sogar leerstehen -, ist die Frage „warum gerade meine Wohnung?“ durchaus berechtigt.
Aus der gegebenen Begründung gehen die Ansprüche, die die beiden an die Wohnung haben, nicht hervor.
Die gekündigte Wohnung könnte z.B. die einzige mit Kinderzimmer sein, und die beiden planen, ein Kind zu bekommen. Oder Parterre, und die Tochter sitzt im Rollstuhl. Oder die Alternativwohnung wäre am Stadtrand, die Tochter arbeitet aber in der Innenstadt. Oder oder oder…
„Ich hab gewürfelt und es hat nun mal eure Wohnung getroffen“ ist m.E. schon anfechtbar.

Falls besagte Wohnung die einzige in A ist, die dem Vermieter gehört, ist die Sache klar. Wem sonst gegenüber soll er sonst seinen Eigenbedarf geltend machen?

Gruß,

Kannitverstan

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Mooooment mal. Hier darf jede/r Fragen stellen, soviel wie er/sie lustig ist.
(Denk mal an Deine eigenen.)

Selber schuld.
In jedem Forum ist Antworten eine ganz und gar freiwillige Angelegenheit.
Wer keine Lust hat, läßt es bleiben, zumal bei

ohnehin nix Vernünftiges rauskommen kann.
.

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Und aus der Wohnung rausfliegen ist kein Problem?

Ich schätze, es ist schon zu lange her, dass Du mit dem deutschen Wohnungsmarkt zu tun hattest. Der ist seit rund fünf Jahren nicht mehr besonders harmlos.

Schöne Grüße

MM

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Ich nehme mal an, Dein Artikel ist nicht an mich gerichtet.
Aber wieso bekomme ich eine Nachricht im Glöckchen?

Gruß
.

Wegen der plöten Darstellung lässt sich bloß noch mit Zitaten zeigen, an wen man sich richtet - hast Du ja grade auch gemacht.

Kurioserweise wird meine Replik an Carsten aber auch so angezeigt, als bezöge sie sich auf „Mooooment mal. …“. Vielleicht hat sich das Sischdem ja gemerkt, dass ich mich mit C. schon ziemlich in der Wolle hatte, und tut deswegen so, als hätte ich Dich gemeint. Offenbar kennt Dich das Sischdem nicht ;-).

Schöne Grüße

MM

Seltsam. Einen solchen Systemfehler hatte ich bisher noch nicht festgestellt.

Oder hast Du vielleicht Dein C.-Zitat nicht bei C. direkt kopiert, sondern aus meinem Beitrag heraus?

Hach, schön wär’s. Dann hätte ich ja Narrenfreiheit. :wink:

Gruß
.

Dann sähe es so aus, die Maschine versieht es dann mit falscher Flagge:

‚Zitiertes Zitat‘ ist zu abstrakt für das Teil. Aber es soll herich demnächst eine KI-Offensive geben hier herum!

Hi,

davon abgesehen, dass @Gudrun vollkommen Recht hat mit

Hat auch @paran mit der Aussage:

natürlich Recht.

Damit war dieser Hinweis gemeint, der dir auch angezeigt wurde, als du geantwortet hast:
grafik

Dafür, dass du das nicht verstehst oder ignorierst, kann @paran rein gar nichts.

Gruß
Christa

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„Meschschihnelörning“ heißt das, Du

 NO CARRIER 

Das geht nur von hinten durch die Brust ins Auge:

So halt irgendwie.

Ich glaube eher, das ist was für den „Kinschdlichen Depp“ aka Klaus-Dieter.

Was?

Ich finde den Bezug nicht … ähhhh … mangels Zitat