Ist dieser Fall unlauterer Wettbewerb ?

Hallo!
Stellt euch vor, eine Firma A kauft 1000 Liter Chemie von einer Firma B, dessen Hauptanteilseigner die Firma A selbst ist. Dadurch steigen die Aktienkurse der Firma B enorm, wovon Firma A profitiert.
Liegt in diesem Fall ein unlauterer Wettbewerb vor, da andere Firmen, garnicht die Chance hatten, ihre Chemie an die Firma A zu verkaufen?
Oder wie kann ich dieses Vergehen (ich hoffe es ist eins) sonst nennen?

LG Markus

Das nennt man Legal

Oh, ok, vielen Dank!
Aber ist das auch legal, wenn es eine öffentliche Ausschreibung gibt, und die Firma B genommen wird, obwohl sie bei weitem nicht das beste angebot anbietet?

LG Markus

  1. wer entscheidet, was das Beste ist?
  2. Vergaberegeln gelten nur für staatliche Einrichtungen, nicht für Private.

Hallo!
Stellt euch vor, eine Firma A kauft 1000 Liter Chemie von
einer Firma B, dessen Hauptanteilseigner die Firma A selbst
ist. Dadurch steigen die Aktienkurse der Firma B enorm, wovon
Firma A profitiert.
Liegt in diesem Fall ein unlauterer Wettbewerb vor,

Hallo Markus,
ich sehe dort keinen strafbaren Tatbestand. Anders wäre es, wenn das Produkt wieder an B zurückginge. Vorsatz unterstellt, könnte darin dann der TB der versuchten Manipulation des Aktienkurses zu sehen sein, wobei im Strafrecht wohl der 263 StGB einschlägig wäre. Nehme aber an, dass es eine Spezialvorschrift im Aktienrecht gibt. Unlauterer Wettbewerb wäre es mE in keinem Fall.
MfG

Hallo,
nach meiner unverbindlichen Einschätzung ist es folgendermaßen:
Der Fall kann kartellrechtlich relevant sein, muss es aber nicht. Im Einzelnen ist er dann auch nur halbwegs zu beurteilen, wenn man umfassende Informationen hat.
Grundsätzlich gilt aber in etwa folgendes:
Solange ein Unternehmen noch keine Marktmacht hat (sehr hoher Marktanteil eines Produktes, Bsp Microsoft) und solange es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag handelt (Ausschreibungspflichtig), kann man Verträge schließen mit wem man will (Vertragsfreiheit).

nein, das ist vollkommen ok. da kannst nix machen

Hallo,
also ich würde hier gar kein Vergehen sehen. Es muss nicht für jeden Einkauf zugleich eine Ausschreibung gemacht werden, wo es viele Bewerber daraufhin geben würde. Es gibt kein Gesetz das ich kenne, welches verbietet, seine Waren von einem Stammlieferanten zu erwerben. Wenn der Verkauf ganz normal über Rechnung und Bezahlung, etc. geht, wer solle das in Abrede stellen. Und wenn man viel Geld erwirtschaftet hat, warum soll man sich dann nicht vergrößern und über „Tochterunternehmen“ sich selbst mit Waren versorgen. Das sorgt für ständige Liquidität und ist völlig legitim. Denke, dass würde auch jedes Unternehmen machen, wenn es dazu in der Lage ist.
Es gäbe lediglich den Versuch der Wettbewerbsverzerrung, wenn der Inh. einer Firma bestimmt, Waren immer nur bei einem bestimmten Lieferanten zu kaufen, ohne auf jegliche Preise oder sonstigen Konditionen zu achten. Da könnte man theoretisch sagen, dass ein Kartel-Versuch oder etwas dergleichen vorläge. Doch dies nachzuweisen ist eine sehr schwierige Sache.
Also in Kurzform: Tut mir leid, aber sich sehe da keine wirkliche Chancen für dich.

Gruß, TT

Hi!

Meiner Ansicht nach liegt hier ein Verstoß gegen buchhalterische und aktienrechtliche Vorschriften vor. Grundsätzlich haben die Konkurrenzunternehmen von B keinen Rechtsanapruch mit A Geschäfte zu machen. Etwas anderes gälte nur, wenn es sich um öffentliche Unternehmen handelt. Aber selbst dann wäre es eine Frage des Vergaberechts und nicht eine des Wettbewerbsrechts.

Taiyo