"Das Mietverhältnis beginnt am … für die Dauer auf unbefristet Zeit.
Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen?? Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig und läuft dann auf unbestimmte Zeit"
Die ordentliche Kündigung ist die „normale“, mit Frist, zum Beispiel weil man umziehen will.
Die außerordentliche Kündigung ist die, die man aus wichtigem Grund (etwa Unbenutzbarkeit nach Feuer) aussprechen kann.
Was soll denn da gemietet werden? Eine Lagerhalle, ein möbliertes Zimmer, eine Wohnung im sonst nur noch vom Eigentümer bewohnten Haus, …?
Wichtig ist auch der Zweck - wenn eine Wohnung vom Gewerbetreibenden zum Zweck der Gewerbeausübung angemietet wird, gelten schon wieder ganz andere Regeln.
Entschuldige, aber dafür hast du dich extra angemeldet, knapp 2 Wochen nachdem die Frage gestellt wurde, und obwohl die Fragestellerin nicht mal auf Nachfragen geantwortet hat?
Vielleicht suchst du Fragen, auf die du hilfreiche Antworten geben kannst? Es gibt sicherlich die eine oder andere.