Ist dieser Vertrag Befristet oder unbefristet?

Hallo Experten,

wer kann mir sagen wie dieser Arbeitsvertrag aufzufassen ist.

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Zwischen
Arbeitgeber X
und
Arbeitnehmer Z

Punkt1: Gegenstand
.
.
.
bla, bla, bla…

Punkt 2: Vertragsdauer

Erscheint der Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nicht und benachrichtigt X nicht unverzüglich über die Verhinderung am ersten Arbeitstag, so gilt der Arbeitsvertrag als nicht zustande gekommen

Punkt 2.1 unbefristetes Arbeitsverhältnis

Es wird zu nächst ein befristetes Probearbeitsverhältnis von 6 Monaten „Zu Zwecken der Erprobung“ für die Zeit von 03.07. bis 31.12. vereinbart. Das Probearbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht vorher die unbefristete Weiterbeschäftigung ausdrücklich vereinbart wird.

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Heute geht Z ein Schreiben zu mit dem Wortlaut:
wir freuen uns Ihr bis zum 31.12. befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.06.2008 einvernehmlich zu verlängern.
Die übrigen Vertragsbestimmen des Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx bleiben in Kraft.

*********************************************

Na, was denn nun… befristet oder unbefristet(Vertragsüberschrift)? Oder wollen die einen verarschen?

Liebes Grüssle Zauberm@us

Punkt 2.1 unbefristetes Arbeitsverhältnis

Es wird zu nächst ein befristetes
Probearbeitsverhältnis von 6 Monaten „Zu Zwecken der
Erprobung“ für die Zeit von 03.07. bis 31.12. vereinbart. Das
Probearbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist
ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht vorher die
unbefristete Weiterbeschäftigung ausdrücklich vereinbart
wird.

**************************
Na, was denn nun… befristet oder
unbefristet(Vertragsüberschrift)? Oder wollen die einen
verarschen?

Liebes Grüssle Zauberm@us

Hallo,

verarschen würde ich nicht sagen.
In dem o.g Arbeitsvertrag ist nicht von einem unbefristeten Arbeitsvertrag die Rede, nur wann ein unbefristeter Vertrag zustande kommen könnte.

Mit dem zweiten Schreiben wird der Arbeitvertrag nur verlängert ( befristet ) nach Ablauf entscheidet der Arbeitgeber wieder was geschieht, ob Kündigung eine weitere Verlängerung oder aber endlich einen unbefristeten Vertrag.

Gruß
Elmi

Mit dem zweiten Schreiben wird der Arbeitvertrag nur
verlängert ( befristet ) nach Ablauf entscheidet der
Arbeitgeber wieder was geschieht, ob Kündigung eine weitere
Verlängerung oder aber endlich einen unbefristeten Vertrag.

Möglich ist doch danach nur: (neuer) unbefristeter Vertrag oder gar nix. Denn er muss doch nach Ablauf nicht kündigen. Der Vertrag läuft einfach aus.
Und man darf nicht ein 3. Mal befristet einstellen.

Oder irre ich mich??

JA !!!

Er darf in einem Zeitraum von 2 Jahren bis zu 3x verlängert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen auch ein viertes mal.

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Danke für die Antwort.
Hmmm, aber die Überschrift über den Vertrag, quasi das erste was auf dem Blatt Papier steht, lautet: Unbefristeter Arbeitsvertrag

Das ist doch Augenwischerei. Dann sollte doch gleich lauten befristeter Vertrag.
Was zum Teufel ist der Unterschied zwischen einer Probezeit und einem
Probearbeitsverhältnis ???
dazu sollte der Vertrag nicht mit Un befristeter Arbeitsvertrag übertitelt werden…
und das „Probearbeitsverhältinis“, zählt das dann als „befristeter Vertrag“ Nr. 1 oder als gar nix?

Nehmen wir an es bedeutet halt nur befristet, wieso taucht das Wort unbefristet überhautpt auf???

In der Verlängerungsvereinbarung steht, nehmen wir mal an, „die übrigen Vertragsbestimmungenen des Arbeitsvertrages vom xx.xx.xx bleiben in Kraft.“
Dort steht aber nur " Probearbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Frist ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht vorher die unbefristete Weiterbeschäftigung ausdrücklich vereinbart wird."
Keine spezielle Reglung was mit dem befristeten Verhältnis passiert…
Es muss doch Z vorliegen, wie die Regelungen für einen befristeten Vertrag lauten, oder ist Z gezwungen sich das aus der geltenden Tarifvereinbarung herauszusuchen?

fragendes Grüssli Zauberm@us

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Unter bestimmten Voraussetzungen auch ein viertes mal.

Und welche Voraussetzungen wären das?

Unter bestimmten Voraussetzungen auch ein viertes mal.

Und welche Voraussetzungen wären das?

z.B. wenn der Betriebsrat dem zustimmt, oder der Mitarbeiter stimmt zu.
Ein Beispiel aus der Firma wo ich arbeite:
So langsam wurde die Halle in der wir arbeiten zu klein, deshalb wurde beschlossen eine größere Halle zu bauen. Dauer ca. 2 Jahre da die Firma aber weiter expandierte wurden befristete Mitarbeiter zuerst auf ein Jahr, dann für ein weiteres Jahr eingestellt. Dem Mitarbeiter wurde sofort gesagt das keine Möglichkeit besteht nach den zwei Jahren einen unbefristeten Vertrag zu bekommen. Weil durch Einsatz neuster Technik Arbeitsplätze entfallen.
Nun hat sich die Fertigstellung jedoch verzögert. In Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat wurde beschlossen das alle Zeitverträge sofern der Mitarbeiter dies will um 7 Monate verlängert werden.

Die wäre nun ein Beispiel.

Hallo,

Was zum Teufel ist der Unterschied zwischen einer Probezeit
und einem
Probearbeitsverhältnis?

Die Probezeit ist eine in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis integrierte Zeit, in der es meist kürzere Kündigungsfristen gibt.
Als „Probearbeitsverhältnis“ bezeichnet man auch ein befristetes Arbeitsverhältnis mit dem Sachgrund „… zur Erprobung …“ (http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html Absatz 1 Ziffer 7)

und das „Probearbeitsverhältinis“, zählt das dann als
„befristeter Vertrag“ Nr. 1 …?

Jep.

Nehmen wir an es bedeutet halt nur befristet, wieso taucht das
Wort unbefristet überhautpt auf?

Wir wissen es nicht. Vielleicht eine Art Universalarbeitsvertrag für alle Arbeitsverhältnisse dort?

In der Verlängerungsvereinbarung steht, nehmen wir mal an,
„die übrigen Vertragsbestimmungenen des Arbeitsvertrages vom
xx.xx.xx bleiben in Kraft.“

Na in dem zuerst vereinbarten Arbeitsvertrag wird ja (hoffentlich) nicht nur das mit dem Probearbeitsverhältnis stehen. Oder?

Es muss doch Z vorliegen, wie die Regelungen für einen
befristeten Vertrag lauten, oder ist Z gezwungen sich das aus
der geltenden Tarifvereinbarung herauszusuchen?

Insofern ein Tarifvertrag gilt, wird Z dort wohl mal reinschauen müssen. Der Tarifvertrag sollte in der Firma zugänglich sein.

MfG

Unter bestimmten Voraussetzungen auch ein viertes mal.

Und welche Voraussetzungen wären das?

z.B. wenn der Betriebsrat dem zustimmt, oder der Mitarbeiter
stimmt zu.

Hallo,
Das ist aber ziemlich falsch. Es gibt nur eine Möglichkeit, einen befristeten Vertrag länger als 2 jahre zu befristen, ganz egal, was MA oder BR sagen. Diese Möglichkeit steht im Gesetz (§ 14 Abs. 1 TzBfG) und heißt: „sachlicher Grund“
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Ein Beispiel aus der Firma wo ich arbeite:
So langsam wurde die Halle in der wir arbeiten zu klein,
deshalb wurde beschlossen eine größere Halle zu bauen. Dauer
ca. 2 Jahre da die Firma aber weiter expandierte wurden
befristete Mitarbeiter zuerst auf ein Jahr, dann für ein
weiteres Jahr eingestellt. Dem Mitarbeiter wurde sofort gesagt
das keine Möglichkeit besteht nach den zwei Jahren einen
unbefristeten Vertrag zu bekommen. Weil durch Einsatz neuster
Technik Arbeitsplätze entfallen.
Nun hat sich die Fertigstellung jedoch verzögert. In
Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat wurde beschlossen das alle
Zeitverträge sofern der Mitarbeiter dies will um 7 Monate
verlängert werden.

Die wäre nun ein Beispiel.

Tja, und würde in diesem Beispiel die Befristung ohne sachlichen Grund erfolgt sein bzw. der AG dies nicht geltend machen, wären mit der Befristung über 2 Jahre hinaus automatisch unbefristete Arbeitsverhältnisse zustande gekommen.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,
Das ist aber ziemlich falsch. Es gibt nur eine Möglichkeit,
einen befristeten Vertrag länger als 2 jahre zu befristen,
ganz egal, was MA oder BR sagen. Diese Möglichkeit steht im
Gesetz (§ 14 Abs. 1 TzBfG) und heißt: „sachlicher Grund“
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Riiiichtig und genau dem muss der BR zustimmen sonst läuft nix

Das ist aber ziemlich falsch. Es gibt nur eine Möglichkeit,
einen befristeten Vertrag länger als 2 jahre zu befristen,
ganz egal, was MA oder BR sagen. Diese Möglichkeit steht im
Gesetz (§ 14 Abs. 1 TzBfG) und heißt: „sachlicher Grund“
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html

Riiiichtig und genau dem muss der BR zustimmen sonst läuft nix

Das hast du aber so dargestellt, als wenn der BR zu irgendwas zustimmt und damit die Verlängerung (über 2 Jahre hinaus) einfach okay ist. Wenn kein sachlicher Grund vorliegt, dann kann der BR zustimmen bis er schwarz wird. Das Arbeitsgericht wird dann im Zweifels- und Ernstfall entscheiden, ob die Befristung wirksam war oder nicht.

MfG

Ähm
Hi!

Riiiichtig und genau dem muss der BR zustimmen sonst läuft nix

So, wie der BR JEDER Befristung zustimmen muss?

Nebenbei: Glaubst Du wirklich, ein BR widerspricht einer Befristung, wenn als Alternative das Ende des Vertrags im Raum steht?

LG
Guido

Hallo Zaubermaus,

wenn dieses Schreiben des Arbeitgebers nicht unterschrieben und nicht auch vom Arbeitnehmer bis 31.12.2007 gegengezeichnet wurde und der Arbeitnehmer weiterarbeitet, besteht spätestens dann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, da die Verlängerung einer Befristung wie diese selbst nach § 14 Abs. 4 TzBfG der Schriftform bedarf.

Im übrigen gilt nach der Schuldrechtsreform AGB-Recht für Arbeitsverträge. Dieser hier ist widersprüchlich (Überschrift und Inhalt stimmen nicht überein und die befristete Verlängerung nach der Probezeit ist nach dem Vertrag auch nicht vorgesehen, sondern nur die unbefristete Fortsetzung).

Die „versteckte“ Probebefristung in der Probezeitklausel bei der dicken Überschrift „unbefristet“ ist mE eine überraschende Klausel nach § 305c BGB und würde einer gerichtlichen Überprüfung höchstwahrscheinlich nicht standhalten - mit der Folge, dass die Probebefristung unwirksam ist und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

http://www.ra-kotz.de/formulararbeitsvertrag.htm

Grüße
EK

Holla EK,

danke füer Deine Antwort. So ähnlich würde ich das auch sehen, ohne Ahnung von den Paragraphen zu haben ;o)
Irgendwie klingt das unlauter…

Also: die freudige Verlängerung der Befristung ist von X bereits unterschrieben.(es könnte eine Zeitarbeitsfirma sein…*gg*)
Z hat ja nicht viele Möglichkeiten… abwarten und Tee trinken … und dann aufs Gericht und die unbefristete Tätigkeit feststellen lassen… langwierig und danach mit Sicherheit entlassen…
oder unterschreiben und zumindest bis 30.06.08 arbeit haben…
…grübel, grübel… irgendwie doof…

zauberhafte Grüsse Zauberm@us

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]