Ist eine Lebensversicherung pflicht Selbstständig

Ich wollte meine Lebensversicherung bei der Allianz kündigen. Die haben gesagt, ich kann das nicht, weil der Gesetzgeber sagt, ein Selbstständiger muß eine Lebensvericherung als Altersvorsorge haben. Ich habe aber noch andere Lebens- und Altersversicherungen. Kann ich diese nun kündigen? Die von der Allianz weis natürlich nicht, das ich noch andere habe, da ich diese bei anderen Versicherer habe.
Kann mir da jemand helfen?

mfg

Was heißt hier „die Allianz“? Sieht mir nach einem Feld- Wald- Wiesenheini aus, der sich nicht anders zu helfen weiß, als mit Lügen den Kunden zu bandigen.

Sie haben Versicherungsbedingungen, die - § 4 oder 7, denke ich - eine Kündigung zulassen. Eine Lebensversicherung ohne Kündigungsrecht gibt es nicht. Original-Zitat der früheren Aufsichtsbehörde: Eine erzwungene Versichertengemsinschaft ist nicht erwünscht.So wird es die heutige BaFin auch sehen. Einfach mal Googeln mit BaFin und dort besschweren unter Nennung des Namens des Auskunftgebers. Die Allianz ist auch nicht mehr das, was sie mal war (ich habe 2 Monate auf Kfz_Schadensregulierung und 4 Monate auf Nutzungsaufall gewartet…

Hallo,

es ist schwer von Ferne etwas dazu zu sagen. Möglicherweise handelt es sich bei dem Allianzvertrag um eine Befreiungsversicherung die man abschließen musste, damit man sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien konnte? Wie auch immer - ich gehe mal davon aus, dass die anderen Lebensversicherungen kündbar sind. Genau kann das doch aber recht einfach die jeweilige Versicherungsgesellschaft beantworten.

viele Grüße

Thomas K.

Die Lebensversicherung ist eine Direktversicherung. Ist hier etwas anders als bei einer normalen Lebensversicherung? Wegen der Kündigung meine ich.

mfg

Die Lebensversicherung ist eine Direktversicherung. Ist hier
etwas anders als bei einer normalen Lebensversicherung? Wegen
der Kündigung meine ich.

mfg

Tja, irgendwie stimmt da etwas nicht. Ich denke, Sie sind nicht Selbständig, denn dann gäbe es keine Direktversicherung.

Bei der Direktversicherung ist das Kündigungsrecht eingeschränkt solange die Unverfallbarkeit nicht eingetreten ist - nachdem gar unmöglich. Denn eine Direktversicherung (nicht zu verwechseln mit einer Verischerung bei einem Direktversicherer = Versicherer ohne Zwischenschaltung eines Aussendienstes) schließt der Arbeitgeber mit dem Versicherer auf das Leben seines Arbeitnehmers ab. Kündigen kann deshalb nur der Arbeitgeber. Eine Direktversicherung ist nur vor der Unverfallbarkeit aufzulösen wenn der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber ausscheidet und Einvernehmen darüber besteht (z.B. im Sinne einer Abfíndung). Nach Unverfallbarkeit schreibt das BetrAVG vor, dass eine Kündigung vor Vollendung des 59. Lebensjahres ausgeschlossen ist.

Bitte zu dem Thema einfach googeln und von der Allianz mehr INformationen erbitten (z.B. ist unverfallbar, was ist wenn Sie beim AG ausscheiden usw. Die Allianz dürfte zur Direktversicherung auch heute noch gutes Material für die Kunden als Info haben.

Ein VOrtrag zum Thema DV dauert etwa 4 Stunden oder auch 8 Seiten. Dies sprengt den Rahmen hier deutlich.

Freundliche Grüße

Hallo

Die Direktversicherung war für den Zweck, als ich noch angestellt war, das da mein Weihnachts- und Urlaubsgeld einbezahlt worden ist. Als ich dann bei meinem Vater im Betrieb zu Arbeiten anfing, hat er diese übernommen und weiterbezahlt. Ab 2008 habe ich den Betrieb übernommen. Somit bin Einzahler und Begünstigter zugleich und die Allianz meint deswegen kann ich die Versicherung nicht kündigen. Also die nette Dame am Telefon sagt, wegen des Gesetzgebers könnte ich diese Versicherung nicht kündigen. Wer kann mir das helfen?

Hallo - das ist aber nicht wirklich so abgelaufen ?!?!?

Es besteht keine Pflicht eine LV zu haben - so wie Du schreibst- das ist doch ausgemachter Unsinn von demjenigen, der das behauptet.

Natürlich ist die Kündigung eines Vertrages nicht immer sinnvoll - aber jederzeit möglich. Vielleicht mit einer 2-3 Monatsfrist-

Tip:

wenn Du kündigen willst, dann mach das schriftlich. Und zwar an die Hauptverwaltung

gruß

www.tuerk-versicherungen.de

Hallo

Genau das habe ich gemacht. Ich habe direkt bei der Hauptversicherung in München schriftlich gekündigt. Dann wollte Sie Dies Schreiben und Das Schreiben und und und … Das Ganze geht jetzt schon seit Janaur so. Und jetzt sagt die nette Dame das die Versicherung laut Gesetz nicht kündbar ist. Ich habe keine Ahnung was ich noch machen soll.

Hallo Airbob,

als erstes eine Antwort, die sicher auch bereits andere von dir befragte gegeben haben: So ein Unsinn!!

Eine Lebensversicherung ist, wie jeder andere auch, ein privater Versicherungsvertrag und kann selbstverständlich von dir gekündigt werden. Hier also bitte keinen Bären aufbinden lassen von jemandem, der seine Provision womöglich nicht verlieren will (oder es sich schriftlich geben lassen und ihm juristisch einen Denkzettel verpassen).

Aber ich möchte auch etwas ergänzen! Wenn Sie mehrere Lebensversicherungen haben, dann lassen Sie sich - entweder von einem Versicherungsberater (die heißen exakt so) oder von einem Versicherungsmakler dahingehend beraten, welche dieser Verträge erhalten bleiben sollten und welche gekündigt werden können.

Der Makler macht sowas womöglich gänzlich kostenfrei und kennt alle Gesetzesänderungen der letzten Jahre und auch andere wichtige Punkte, um einschätzen zu können, wie man Ihre Altersvorsorge am besten sortiert.

So etwas als Laie allein zu entscheiden ist zwar bequem, kann aber finanziell nachteilig werden, wenn man sich falsch entscheidet.

Beste Grüße aus Berlin

Alexander Haid

Da sieht man mal wieder wie seriös doch die Allianz beraten kann. Wenden Sie sich doch mal an den Ombutsmann, der freut sich wirklich über solche Informationen! Aber bitte Roß und Reiter der Allianz direkt mit benennen, damit er auch was vom Segen abbekommt.

eine private Lebensversicherung muss kündbar sein. Die Lebnesversicherung bei Allianz kann daher gekündigt werden. Auch als selbständiger kann man sich aussuchen bei wem man seinen Vertrag abschließen will. Ob überhaupt eine behauptete Versicherungspflicht besteht sollte weiß ich in diesem speziellen Fall auch nicht. Jedoch gibt es keine Pflicht die bestehende bei Allianz u belassen.

Hallo!

Wenn Sie selbständig sind, ist eine LV nicht Pflicht. Wahrscheinlich denkt der Allianz-Vertreter nur an seine Provision.
Andererseits ist es normalerweise nicht ratsam, eine LV, die vor 2005 abgeschlossen wurde, zu kündigen wegen der Steuerfreiheit. Fragen Sie doch mal Ihre Versicherung oder Ihre Bank, ob sie Ihnen den Rückkaufwert nicht finanzieren, dann müssen Sie nicht kündigen.
Mit freundlichen Grüßen

H.C.

Guten Tag,

als erstmal ist die Aussage: Selbständige müssen eine Lebensversicherung haben totaler Quatsch. Der einzige Grund, warum ein Selbständiger eine Lebensversicherung haben MUSS, ist, wenn er Sie zwecks Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei „Scheinselbständigkeit“ nutzt. Da gab es vor Jahhren mal die Welle. Alle Selbständigen, die lediglich einen Auftraggeber hatten (Subunternehmer etc.) mussten nachweisen, dass sie eine private Vosroge getätigt hatten, die einer gesetzlichen Absicherung entspricht, um keine Abgaben zur gesetzlichen Rentenversicherun leidten zu müssen.
Sollte es sic um eine solcheRegelung im vorliegenden Fall handeln, so stimmt die Aussage in soweit, dass es die Regelung zwar noch gibt, aber keiner mehr davon spricht, noch kontrolliert.

In allen anderen Fällen muss die Aussage: „Jeder Selbständige muss eine Lebens-/ Rentenversicherung haben“ in „Jeder Selbständige sollte selbstverständlich eine ausreichende Vorsorge treffen“ umgewandelt werden. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches zum Sparen verpflichtet, auchh wenn es manche Vermittler gerne so sehen würden. Sollte der Vertrag weniger als 5 Jahre bestehen, so ´liegt das Interesse des Vermittlers lediglich darin, dass die Provision nicht zurückgezahlt werden muss. Denn der Vermittler haftet in den ersten 5 Jahren (manchmal auch etwas mehr oder weniger) für den Vertrag. Sollte er in dieser Zeit storiert werden, so muss der Vermittler die anteilige Provision zurückzahlen.

Also abschließend:
etweder ist es ein Vertrag, der als Nachweis bei der gesetzlichen Rentenversicherung zur Befreiung diente, oder eine reine private Vorsorge. In bei den Fällen sollte eine Kündigung natürlich reiflich überlegt sein, aber die Entscheidung liegt einzig und alleine beim Kunden.

Grüße

K. Esser

Ich wollte meine Lebensversicherung bei der Allianz kündigen.

Die haben gesagt, ich kann das nicht, weil der Gesetzgeber
sagt, ein Selbstständiger muß eine Lebensvericherung als
Altersvorsorge haben. Ich habe aber noch andere Lebens- und
Altersversicherungen. Kann ich diese nun kündigen? Die von der
Allianz weis natürlich nicht, das ich noch andere habe, da ich
diese bei anderen Versicherer habe.
Kann mir da jemand helfen?

mfg

Hallo,

also handelt es sich bei dem Allianzvertrag um eine Direktversicherung. Einhergehend mit der staatlichen Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse der Beiträge ist gesetzlich verankert, dass hier eben keine einfache Kündigung vor dem Rentenalter möglich ist.

Weiterhelfen kann ich leider nicht.

Haha, da will dich aber jemand verarschen. :smile: Eine LV ist keine Pflicht und wird es niemals sein. Der einzige Grund wäre, wenn diese LV an eine Bank als Absicherung für einen Kredit abgetreten wäre. Dann könnte dich die Bank zwingen diese weiterzuzahlen.
Tipp: Am besten alle LV / RV´s kündigen. Schlechtes Produkt, miese Rendite, unsicher ist heutigen Zeiten. (Investition in Staatsanleihen)

Gruß
Dennis

Hallo Airbob,

ein Selbstständiger „muss“ gar nichts!!!
Außer eine Steuerklärung abgeben und krankenversichert sein und ein Betriebshaftpflicht haben.

Da Du die LV selbst abgeschlossen hast kannst Du diese auch selbst kündigen; frühestens nach einem Jahr und dann immer so wie Du zahlst. (Monatlich, viertel- halb- oder jährlich)
Sollte die Allianz-LV noch nicht so alt sein, muss Deine Vertreterin die Provision (4% von den gesamten während der Laufzeit zu zahlenden Beiträgen z.B. 100.000,- € Einzahlung = 4000,- € Provision, fällig am Anfang des Vertrages) zurück zahlen!!!
Wenn die Vertreterin behauptet, dass eine LV Plicht ist für Selbstständige grenzt das fast an Betrug.
Ich empfehle eine Meldung an das BaFin.
(Bundesaufsichtsamt für Finanzen)

hallo,

das ist mir nicht bekannt. das würde im umkerschluss bedeuten, dass ich immer eine AV abschließen muss, wenn ich selbstständig bin.
leider kann ich aber keine genaue aussage treffen.

VG

Bei der Verbraucherzentrale nachfragen.

gruß, Sabine

Hallo,
jeder kann eine Lebensversicherung abschliessen oder Kündigen. Das was Allianz MENSCH sagt ist Qatsch.

Gruss
Daniel

Die Aussage der bzw. des Vertreters ist definitiv falsch. Jeder Vertrag ist kündbar. Im Zweifel immer in die Bedingungen nachsehen. Da steht es klipp und klar drin.

Mfg