Ist es erlaubt Geldstrafen in die AGB zu schreiben

Guten Tag,
ist es eigentlich erlaubt in seine AGB/ Nutzungsbedingungen Klausel wie :

„Der/Die Nutzer/-in ist verpflichtet, die Nutzung für geschäftliche Zwecke, insbesondere Werbezwecke, oder die Verbreitung inhaltsgleicher oder weitgehend inhaltsgleicher Nachrichten („Spam“) zu unterlassen. Der/Die Nutzer/-in verpflichtet sich bei jedem Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR.“

zu schreiben??
DIe Ermittlung der persönlichen Daten ist doch hierbei nur über IP möglich oder?!
Darf in einem soclhen Fall der Internetanbieter überhaupt die DAten rausgeben?

Die Vertragsstarfe kann doch so von jedem willkürlich gewählt werden und sehr unangemessen sein?!

ist es eigentlich erlaubt in seine AGB/ Nutzungsbedingungen
Klausel wie. …

Hallo,
natürlich ist das erlaubt. Ob es dann durchsetzbar ist, war nicht deine Frage.
Grüße
Ulf

Hallo Ulf,

natürlich ist das erlaubt. Ob es dann durchsetzbar ist, war
nicht deine Frage.

wie würdest du dann § 309 Nr. 6 BGB verstehen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

VG
EK

wie würdest du dann § 309 Nr. 6 BGB verstehen?

http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

Das trifft hier doch gar nicht zu, es geht doch um Vertragsstrafe für verspätete Abnahme, Nichtabnahme, Leistungsverzug etc.

Grüße

Holygrail

natürlich ist das erlaubt. Ob es dann durchsetzbar ist, war
nicht deine Frage.

wie würdest du dann § 309 Nr. 6 BGB verstehen?
http://dejure.org/gesetze/BGB/309.html

Hallo EK,
ich beziehe mich auf Satz 1 im Gesetzestext und nicht auf die Überschrift zu § 309 BGB. Da steht „unwirksam“.
Aber selbst wenn man Punkt 6 von § 309 BGB mit verboten statt unwirksam einordnet, geht es dort um eine Leistung. Ich sehe den Zusammenhang zur Frage nicht (Verbot von Spam).
Ist meine Antwort dann falsch?

Es gibt übrigens Punkt 4 der AGB dieses Forums, von dessen Durchsetzung ich noch nie gehört habe, der aber bewusst zur Abschreckung stehen bleibt: http://www.wer-weiss-was.de/content/agb.shtml
Lustig war, als ich in Verbindung mit FAQ:1782 eine Produktionsfirma im Forum darauf hinwies, die für Sat1 arbeitet. Da habe ich nicht einmal eine Löschbenachrichtigung bekommen.
Grüße
Ulf

Danke erstmal für die Antworten.
Inwieweit ist denn so ein Abschnitt durchsetzbar? Und ab welchem Ausmaß ist es überhaupt durchsetzbar?

Hallo,

das absolute Verbot für diese Fälle bringt zum Ausdruck, dass Vertragsstrafen einer Angemessenheitskontrolle zu unterziehen sind.

Es ist also nicht so einfach. Die Rechtsprechung hat hier eine differenzierte Rechtsprechung entwickelt.

Beispiel:

http://www.jurablogs.com/de/olg-koeln-fuer-jeden-fal…

VG
EK

Inwieweit ist denn so ein Abschnitt durchsetzbar? Und ab
welchem Ausmaß ist es überhaupt durchsetzbar?

Hallo,
ich war froh, dass du deine Frage nicht so erweitert gestellt hattest. So meinte ich, mit gutem Gewissen, sachlich richtig antworten zu können.
In den letzten Jahren wurde die Frage auch am konkreten Fall „w-w-w“ (natürlich verklausuliert) mehrmals in diesem Brett thematisiert. Eine eindeutige Antwort erfolgte meines Wissens nicht. Du kannst aber gerne die Suchfunktion benutzen.

Ich vermute, dass der Teil der AGB, wenn überhaupt, nur in wenigen Sonderfällen durchsetzbar wäre.
Grüße
Ulf

@MOD: Ist eine Vermutung eine konkrete Rechtsberatung? Falls ja, lösche bitte nur den letzten Satz.

Hallo EK,
einen Teil meiner Rückfrage, habe ich etwas allgemeiner formuliert, hier neu gestellt: /t/verbot-und-unwirksamkeit-in-309-bgb/5185712
Falls du Lust hast, zu diesem Thema zu antworten, dann bitte dort!
Grüße
Ulf