Schönen Abend,
mich würde eine rechtliche Einschätzung folgender hypothetischen Situation interessieren:
A entsorgt nicht mehr benützte/benötigte Gegenstände in der Mülltonne.
B fischt die Dinge wieder heraus und verwendet sie selbst.
Hat sich B in diesem Fall etwas zu Schulden kommen lassen?
Wir nehmen ferner an, dass die Mülltonne auf öffentlichem Gebiet und nicht auf Privatgrund des A steht.
Es geht mir vor allem um die Frage, ob A mit dem In-die-Mülltonne-Werfen sein „Besitzrecht“ an den Gütern aufgibt oder die Dinge trotzdem noch ihm gehören, obwohl sie schon im Müll liegen und sie daher ggf von B zurückfordern kann, wenn er sieht, wie er sie an sich nimmt. Und ab wann gehört es eigentlich der Müllabfuhr?
Mit herzlichen Grüßen
Jerry