Ist es Zumutbar,- dass Mieter in der Badewanne duschen?

Hallo,

ich habe erneut eine Frage.

Also,
In der Wohnung über mir, der früheren Wohnung meiner Mutter gibt es eine Undichtigkeit in der Dusche.

Im Juli 2018 wurde die ursprüngliche Dusche in eine barrierefreie Dusche umgebaut,- das ganze wurde von der Pflegekasse gezahlt. Meine Mutter duschte dreimal darin, bevor sie starb.

Dann stand die Wohnung leer, wurde umgebaut etc. und letztes Jahr zum Mai 2020 wieder vermietet.

Die Mieterin meldete am 19. September,- dass sich ein Wasserfleck an der Wand der Dusche befindet,- also im Flur an der Wand und auch in der Küche an der Wand. Der Wasserfleck war „hoch gezogen“. Und die Gewährleistung für die Arbeiten waren erloschen.

Ein Handwerker, den ich über my Hammer gefunden hatte, erklärte mir, dass die komplette Dusche neu gebaut werden müsse und das würde erneut, wie bei der Pflegekasse knapp 4000 Euro kosten, ich lehne ab.

Ich suchte also einen zweiten Installateur. Dieser erklärte,- dass es wahrscheinlich daran läge, dass sich keine Duschtür vor der Dusche befände, sondern nur ein Duschvorhang von dem das Wasser vor die Dusche tropfte und das dann in die Fugen sickern würde. ( auf die Tür hatte ich damals verzichtet, da man sonst nicht an meine Mutter ran gekommen wäre um sie zu waschen)

Also ließ ich nachträglich eine Duschtür einbauen.

Von der Meldung der Mieterin bis zu Reparatur vergingen so gut 3 Monate, weil es in Berlin zur Zeit sehr schwer ist Handwerker zu bekommen.

In der Zwischenzeit bat ich die beiden Mieterinnen in der Badewanne zu duschen,- die wie oft in anderen Wohnungen mit einem Duschkopf etc. ausgerüstet ist.

Währenddessen trocknete der Fleck ab.

Ach ja, als der Zweite Handwerker da war bekam ich mit, wie die eine der Mieterinnen sagte, dass der Abfluss sowieso verstopft gewesen wäre und sie hätten Rohreiniger benutzt ( Ich bin mir fast sicher, dass der Abfluss der Dusche aus Kunststoff ist, ich dachte gleich „ na Prima)

Die Duschtür wurde am 16.12. eingebaut, danach fuhren die Mieterinnen nach Köln nach Hause, kamen ca. am 10.1. zurück

Ja und heute Abend, vor ca. 30 Min sehe ich einen großen Wasserfleck an meiner Badezimmer decke.

Ich befürchte, weiß es aber nicht,- dass ggf. der Rohreiniger die Kunststoffrohre zum schmelzen gebracht hat und nun Wasser austritt. Denn während die erste Undichtigkeit nach 5 Monaten auftrat, ist nun die Undichtigkeit bereits nach 3 Wochen aufgetreten. Ich mache mir das keine Illusionen,- dass zu beweisen wird schwierig und wahrscheinlich müsste ohnehin der Vermieter die Kosten tragen, etc.

ich werde also den Beiden gleich eine Mail schreiben und sie bitten erneut in der Badewanne zu duschen. Und erneut einen Handwerker suchen um diesmal den Abfluss reparieren zu lassen.

Meine Frage ist jetzt,- kann ich den Mieterinnen zumuten erneut in der Badewanne zu duschen,- es bleibt mir ja keine andere Möglichkeit,- denn duschen sie weiter in der Dusche, wird alles nur noch schlimmer.

Aber haben die Mieterinnen ein Anrecht darauf,- das die Dusche funktioniert,- ich weiß nicht wann ich einen Handwerker finde,- der die Dusche repariert,- selbstverständlich werde ich Montags sofort auf die Suche gehen.

Aber können die Mieterinnen die Miete mindern? Denn die Wohnung ist von Ihnen ja mit Dusche und Badewanne gemietet worden`?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Ich Bürger 79

Guten Morgen,

oh je, das Problem mit den ebenerdigen Duschen kenne ich nur zu gut.

Alles was Du geschildert hast wie die Kosten für Reparatur, fehlende Duschtür usw. stimmt und kann für den Schaden verantwortlich sein.

Wir bauen ebenerdige Duschen deshalb nur auf Wunsch des neuen Mieters nur noch in EG.-Wohnungen an der Fensterwand( rechts und links Wände, Duschbereich 135x90) ein.

Richte Dich innerlich auf eine Komplettsanierung ein, die Mieter haben selbstverständlich einen Anspruch zur Minderung.

Wünsche Dir gute Nerven und viel Kraft

der liebe Peter

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hi,

da frage ich mich natürlich mal wieder, was für Handwerker mit sowas beauftragt werden.

Eine fehlende Duschtür ist nur ein Problem, wenn so viel Wasser anfällt, dass es aus dem Badezimmer hinaus läuft.

Ich kann deutlich mehr Schäden an Duschwannen (meist unfachmännisch montiert, was nach >5 Jahren zum Schaden führt) feststellen, als bei ebenerdigen Duschen.
Seit etwa 10 Jahren geht der Trend stark zur gefliesten Dusche, daher müssten sich hier bereits Schäden gezeigt haben.

Das ist erstmal korrekt und du solltest dich freuen, dass er ehrlich ist und er dir nicht einfach zu deinem Schaden noch eine Duschtür verkaufen will.

Es klappt aber manchmal, dass man an die alte Abdichtung irgendwo vor der Dusche wieder anschließen kann.
Der Aufwand liegt also irgendwo zwischen Komplett und „Duschboden + 1. Reihe Wandfliesen“
Das kann man vorher leider nicht sagen und wenn man die damals verwendeten Materialien nicht kennt, sollte man damit auch nicht planen.

also seit Juli 2018 sind nach meiner Rechnung keine 5 Jahre vergangen.

grüße
lipi

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Wenn die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Verbrauch der Wohnung nur unerheblich gemindert ist, gibt es keine Mietminderung.

Wenn nicht besondere Umstände dazu führen, dass das Duschen in der Wanne eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt, haben die Mieter keinen Minderungsanspruch.

Sind Dusche und Wanne in getrennten Bädern und handelt es sich um Großfamilie, dann ist die Reduzierung auf nur eine Duschmöglichkeit sicher erheblich.
Ist der Bewohner in der Mobilität eingeschränkt und kann nur mit großer Anstrengung in die Wanne treten, um da zu duschen, dann ist die nicht benutzbare Dusche ebenso ein erheblicher Mangel.

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Hallo,

das hatte ich wohl etwas irreführend beschrieben,- das Wasser läuft nicht aus dem Badezimmer heraus,- es zieht sich „nur“ die Wand hoch. Die Duschnische, befindet sich zwischen Flur und küchenwand und da ist die Feuchtigkeit das erste Mal hochgezogen.

Aber Danke für den Hinweis mit der Gewährleistung,- ich weiß nicht warum ich selbst nicht daran gedacht habe, ich war so verbohrt und dachte immer an zwei Jahre. Aber das mit der Gewährleistung hilft mir auf jeden Fall sehr weiter. Jetzt muss ich nur noch herausfinden wie das in diesem Fall läuft,- die Dusche wurde von der Pflegekasse gezahlt.

DAnke!!! Bürger 79

Hallo,

vielen Dank, das beruhigt mich erst einmal.

Bürger 79

hi,

nein war schon klar.
Daher war es auch ersichtlich, dass die Duschtür natürlich keine Abhilfe schaffen kann.

grüße
lipi

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Das sehe ich aber völlig anders. Weder ist in einer Wanne der Spritzschutz vorhanden noch gibt es ausreichend Rutschfestigkeit (vor allem in der Rundung des Bodens) noch ist der Rand annähernd ebeneerdig wie in der Dusche. Selbstverständlich ist das eine erhebliche Beeinträchtigung.

Und wer weiß - vielleicht war die vorhandene ebenerdige Dusche sogar ein Hauptkriterium beim Eingehen des Mietvertrags?

Abflussreiniger und Kunststoffrohre sollten verträglich sein. Zu den anderen Fragen will ich nichts sagen. Ich bewundere aber alle Wohnungseigentümer, die noch Wohnungen vermieten, statt sie zu verkaufen.
Udo Becker

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Hallo,

würdest Du die Wohnung direkt über dir verkaufen? Wenn man Pech hat, wird die anschließend gewinnbringend als Ferienwohnung vermietet und man hat Dauerpartie über dem Kopp.
Kenne Leute, in deren Häusern Wohnungen so genutzt werden - ein echtes Lärmproblem für alle anderen.

Gruß,
Paran

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ich auch, als meine Schwägerin baute warnte ich sie vor ebenerdige Duschen und deren tücken. Fazit nach einen guten 3/4 Jahr sind sie wieder Ausgezogen um die Schäden durch die ebenerdige Dusche beheben zu lassen. im fast dem halben Haus musste der Boden raus und die Wände trocken gelegt werden.

Der Grund für den Schaden war diesmal eine nicht gerade angebrachte Ablaufrinne, sodass das Wasser nicht den Geruchsverschluss richtig nehmen konnte und so neben an vorbei in den Boden sickern konnte.

Oh danke,
das beruhigt doch sehr ;0).

Na, ich hoffe jetzt mal nicht das Schlimmste.

Das ist in meiner Gemeinde nicht erlaubt, weil dem Wohnungsmarkt Wohnungen entzogen werden, die dann auch noch außerhalb der Saison leer stehen.
Udo Becker
Udo Becker

So die Sache mit den gegenseitigen Verpflichtungen hast du nicht ganz verstanden. Die Mieterinnen bezahlen Miete, dafür dürfen sie die Mietsache nutzen. Sie dürfen zum Beispiel zu Fuß in ihrer Wohnung von Zimmer zu Zimmer gehen, das sogar des Nachts. Falls dafür Türen geöffnet und geschlossen werden müssen, ist das hinzunehmen.

Du als Vermieter hast im Gegenzug die Verpflichtung, die Mietsache zur Nutzung zu überlassen, und zwar im Umfang, der vereinbart ist. Wenn Bad mit Wanne und Duschkabine mitvermietet wird, kannst du jetzt nicht einfach sagen, die Mieterinnen sollen sich gefälligst an der Küchenspüle waschen, dir wäre eine Reparatur zu teuer.

Wenn du die Mietsache nicht im vereinbarten Zustand hältst, kann ggf. Miete gemindert oder auch auf deine Kosten (unter bestimmten Voraussetzungen) von den Mieterinnen selbst instand gesetzt werden.

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Wahrscheinlich haben Sie das nicht ganz verstanden,- es ging einzig und allein um die Übergangszeit, bis die Dusche, die auf Gewährleistung repariert wird, wieder benutzt werden kann.

Niemand hat hier irgendetwas geschrieben, dass die Mieter übervorteilt werden sollten,- Das ist vielleicht Ihre Erwartungshaltung?!

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Die Mieterinnen werden ja wohl auch nur solange die Miete mindern, bis du die Dusche wieder repariert hast. Ob du da irgendwen in Gewährleistung nimmst oder anderweitig für Abhilfe sorgst, erscheint mir nebensächlich.

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Ja und genau, dass hatte ich gefragt. Ob die Mieterin die Miete dann mindern darf/ kann oder nicht und diese Frage wurde mir bereits 2 Tage vor Ihrer Antwort beantwortet.

Also Danke dafür

Jein.

Mietminderung ist immer eine Einzelfallentscheidung, es kommt immer darauf an, wie groß die individuelle Beeinträchtigung für genau diesen Mieter ist.
Leider habe ich keine kostenlos verfügbaren Urteile gefunden, aus denen hervorgeht, ob es eine Mietminderung bei einer nicht benutzbaren Dusche gibt, falls das Duschen in der Badewanne möglich ist, ich fand auch kein Urteil zur Mietminderung, falls das Duschen komplett unmöglich ist, aber das Baden noch möglich ist.
Es gibt ein paar Urteile zu „Dusche nicht benutzbar“, aber es ist nicht ersichtlich, ob die dort genannten Sätze auch dann anwendbar sind, wenn Duschen und / oder Baden noch möglich sind.

Falls deine Mieterin eher „alt und gebrechlich“ wäre, würde ich ihr direkt 17% zugestehen (und hoffen, dass sie Urteile mit „33%“ oder „25%“ nicht im Netz findet. 17% oder „ein Sechstel“ findet man öfters in Mietminderungstabellen mit dem lapidaren Zusatz „Dusche nicht nutzbar“ - das ist ohne Zugriff auf das ganze Urteil leider wertlos, da nicht klar ist, ob das auch dann gilt, wenn eine weitere Bade-oder Duschmöglichkeit existiert.

Ich vermute, dass meine Antwort falsch verstanden wurde. Ich streite nicht ab, dass hier eine nicht funktionierende Dusche eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen kann. Aber nicht per se, wenn ein Duschen in der Badewanne zumutbar und möglich ist. Ein nicht vorhandener Spritzschutz schränkt das schon erheblich ein, ebenso ein Gebrechen oder eine altesbedingte Immobilität.
Bei letzteren Bedingungen hielte ich weder das Duschen noch das Baden für einen auch nur halbwegs adäquaten oder zumutbaren Ersatz!

Mein Beitrag entstand unter dem Eindruck einer anderen Antwort, dass es „selbstverständlich“ einen Anspruch zur Mietminderung gebe; mir fehlte da dringende Einschränkung auf die erhebliche Gebrauchsminderung, ohne die ein Mangel an der Mietsache nicht zum Mietminderungsanspruch führt. (Und das ist nicht meine Meinung, sondern steht so im BGB. Aus §536: „Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.“)

(Ich dusche übrigens ausschließlich in der Badewanne, habe aber einen Spritzschutz in Form einer über 40% der Wannenlänge reichenden Trennwand. Als ich damals das Bad renovierte und vergrößerte, hatte ich den Einbau von nur einer Dusche angedacht. Dusche und Badewanne waren nicht möglich, also habe ich eine „beduschbare“ Badewanne installieren lassen. Ich nutze die Wanne selten, aber wenn ich mal so richtig durchgefroren und durchnässt von der Arbeit komme, freue ich mich auf ein Vollbad. Ja doch, Greta weint. Da muss sie halt durch, zehnmal im Jahr.)

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Ich nehme gelegentlich ein Vollbad, um dabei Sportschau zu gucken. Meine Frau ist sowieso angenervt, wenn ich Fußball anschalte. Also verdrücke ich mich in die Badewanne, schön mit Schaumbad, stelle mir ein Fläschchen Bier auf den Badewannenrand, Laptop auf den Klodeckel und in der Mediathek auf Livestream die Sportschau, und dann chille ich da zwei Stunden…

Obwohl ich Greta ja irgendwie klasse finden, aber da muss sie dann durch.

Ja, die Urteile habe ich glaube ich auch gefunden.
Ich habe auch irgend etwas mit 10 % gefunden.
Da muss ich eben durch,- ich bin gerade dabei die Rechnung für den Duscheinbau zu suchen um dann die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können. Die Mieter bekommen derweil einen Spritzschutz an die Wanne montiert und der Duschschlauch wird verlängert. Und wenn die dann immer noch die Miete mindern wollen,- kann ich nichts dagegen machen. Ich hoffe das die Reparatur nicth Monate dauert.

Aber Danke für Deine sachlich und ehrliche Antwort. und Hilfe.

schönen Abend noch
Bürger 79