moin moin (darf man das nachts überhaupt sagen? 
jo, moin geht immer 
dabei nahm ich die
gesetzeslage zur abtreibung als gegenargument: wenn abtreibung
ethisch erlaubt wird, dann MUSS auch klonen erlaubt sein. das
war mein argument. anscheinend ist es aber eben badengegangen,
da du mich über meinen irrtum aufgeklärt hast.
ok, mal davon abgesehen, ich denke das ist dann eher eine juristische Frage, also ob ein Gesetz, dass etwas bestimmtes erlaubt, nicht im Sinne einer Vergleichbarkeit etwas anderes nicht ebenfalls erlauben müsste. Diese Denkweise ist mir insbesondere aus dem Anglo-Amerikanischen Case-Law bekannt, wo also Präzedenzfällge geschaffen werden, anhand derer sich die Richter bei ihrer Urteilsfindung orientieren können. Dafür müsste man aber erstmal diskutieren, ob Klonen und Abtreibung tatsächlich vergleichbare „Fälle“ sind. Dazu weiter unten mehr.
Hier hatte ich hingegen die Fragestellung so verstanden, dass Carlos anhand einer bestimmten (persönlichen) Ethik, z.B. Anhand der katholischen, buddhistischen, jüdischen, humanistischen oder was auch immer Lehre, auf die diese persönliche Ethik sich stützt, herausfinden wollte, welche Argumente jeweils dieser Ethik entprechend gegen das Klonen vorgebracht werden. Dies hat nun mit der gegenwärtigen Gesetzeslage IMHO gar nichts mehr zutun. Wenn Gesetze im Idealfall einen ethischen Konsens in der Gesellschaft widerspiegeln, so können sie dennoch dem persönliche ethischen Empfinden eines Einzelnen, das er z.B. aufgrund seiner Religionszugehörigkeit hat, stark widerstreben.
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. meine persönliche
„meinung“ zu dem thema abtreibung ist indifferent. ich weiß
einfach nicht, wie ich handeln würde, wenn ich ein ungewolltes
kind hätte. solange ich nicht in dieser lage bin, enthalte ich
mich einer aussage, ob abtreibung nun gut oder schlecht ist.
herumtheoretisieren ist überheblichkeit. ein dogmatisches
verbot leuchtet mir nicht ein. das heißt aber nicht, daß es
deswegen geboten wäre.
Vielleicht hilft hier ein kurzer Rückblich auf die Geschichte des §218 in D weiter, die ich am Rande immer so mitverfolgt hab. Ursprünglich war es so, dass Abtreibung in D schlichtweg verboten war (um eben das ungeborene Leben zu schützen). Das führte allerdings dazu, dass viele Frauen illegal abtreiben ließen oder sich z.B. umbrachten. Irgendwann hat sich dann also die Erkenntnis durchgesetzt, dass der Zwang, eine Schwangerschaft auszutragen, ebenfalls tiefe Einschnitte in das Persönlichkeitsrecht der Frau hat (z.B. nach einer Vergewaltigung oder wenn Gefahr für ihr eigenes Leben besteht). Es wurde also quasi das „Recht des Ungeborenen Lebens“ dem „Recht der Frau“ gegenübergestellt und befunden, dass es duchaus Fälle geben kann, in denen eine Schwangerschaft für eine Frau nicht zumutbar ist. So hat man dann die Indikationsregelung erfunden, die eine Abtreibung unter ganz bestimmten Bedingungen ermöglichte. Wie du siehst, hats sich hier eine andere Ethische Haltung wiedergefunden, mit der die katholischen Kirchen in D z.B. überhaupt nicht einverstanden waren. Später wurden diese Bedingungen dann erneut ausgeweitet und spiegelten somit eine Werteverschiebung von „Recht des Ungeborenen“ weiter hin zum „Recht der Frau“ wider.
In Gesellschaften, in denen Abtreibung generell erlaubt ist, ist dann diese Werteverschiebung wohl komplett, dass heisst, das „Ungeborene Leben“ hat keinen (nicht mal einen theoretischen) Rechtsanspruch auf Schutz mehr. Dies ist aber z.B. in D nicht der Fall.
Oder willst du das jetzt auf Forscher übertragen im Sinne von
„Mein Reagenzglas gehört mir“ ? *g*
das scheint mir doch ein folgerichtiger schluß zu sein:
entweder der besitzer der samen- und eizellen darf über deren
schicksal bestimmen oder eben nicht. beim klonen werden
einfach die körperzellen noch hinzugezählt…
Naja, ich denke halt, dass der Fall beim Klonen eben doch anders ist. Bei einer Abreibung geht man im allgemeinen von einer ungewollten Schwangerschaft aus, d.h., der Embryo wurde nicht absichtlich gezeugt, sondern allenfalls fahrlässig. Der Forscher hingegen erzeugt absichtlich Embryonen, um mit ihnen zu experimentieren und sie anschließend zu töten.
Des weiteren ist bei einer Schwangerschaft das Persönlichkeitsrecht eines anderen Menschen betroffen, nämlich das der Frau. Eine Schwangerschaft ist nunmal eine für eine Frau u.U. sehr belastende Angelegenheit (z.B. wenn diese von einer Vergewaltigung her rührt). Hier muss man schon abwägen, ob man nicht das Recht der Frau verletzt, um dass eines ungeborenen Kindes zu schützen, und ob das ethisch dann so in Ordnung ist.
Beim Klonen werden aber von niemandem die Persönlichkeitsrechte verletzt. Kein Forscher kommt in eine persönliche körperliche oder psychische Notlange, wenn man ihm untersagt, Embryonen zu töten. Er kann dann lediglich ein paar Experimente nicht durchführen.
Ich denke also nicht, dass KLonen und Abtreibung vergleichbar sind, selbst wenn es in beiden Fällen um Embryonen geht.
Gruss
Marion