Ist Kloning ethisch vertretbar?

Moin,

Bei einer Ethik, die prinzipiell jedes Leben als
schützenswert erachtet, ist jedoch bereits in dem Moment, wo
Leben absichtlich erzeugt und wieder vernichtet wird, der
Zeitpunkt gekommen, Einspruch zu erheben.

moin moin

hier liegen aber die probleme dieser argumentation: „jedes
leben als schützenswert erachten“ hast du sicher nicht
gemeint. denn mastschweine werden auch absichtlich erzeugt nur
zu dem zweck, daß sie dann später aufgegessen werden. also
hast du sicher „jedes menschliche leben ist schützenswert“
gemeint.

Nein, ich habe tatsächlich „jedes Leben“ gemeint. Das schließt auch Mastschweine mit ein :smile:

und jetzt sind wir wieder bei dem punkt: was ist

menschliches leben? was definieren wir als mensch? (die
diskussion mündet jetzt wieder in unseren anderen thread zur
abtreibung.) nochmal: das ist keine frage persönlicher
(glaubens-)meinungen mehr, sondern reines argumentieren und
definieren. ich lade jeden ein, eine antwort auf diese frage
zu geben, OHNE direkt auf reigiöse dogmen zurückzugreifen
(diese sind nämlich für persönliche entscheidungen wichtig,
aber in der ethischen *diskussion* irrelevant.) und wenn es in
der theorie schon hapert, wie kann man dann aussagen über
praktisches handeln davon ableiten?

Wenn man buddhisische Ethik als Grundlage nimmt, dann ist der Fall klar. Da ist tatsächlich jedes Leben gemeint und in sofern ist der Versuch, „Mensch“ zu definieren irrelevant (wie ich auch oben schon im Posting an Carlos schrieb). Die Verantwortung für das entsprechende praktische Handeln, dass sich aus diesem Grundsatz ergibt, liegt jedoch immer beim einzelnen selbst (zumal es keine Gesetze gibt, die diesem ethischen Grundsatz entsprechen würden).

Jetzt kann man natürlich einwenden, ja, aber der Mensch MUSS Leben nehmen, um zu überleben, z.B. zumindest in Form von pflanzlicher Nahrung, und er nimmt ständig Leben, ohne dass es ihm bewusst ist, z.B. wenn er auf der Straße auf eine Ameise tritt, dann würde der Buddhist antworten: Ja, das ist schon richtig. Allerdings sollten wir uns dessen immer bewußt sein und versuchen achtsam mit Leben jeglicher Art umzugehen.

Dies z.B. in ein Gesetz packen zu wollen, ist faktisch unmöglich. Man kann aber Gesetze schaffen, die diesem ethischen Grundsatz Rechnung tragen, indem man z.B. sagt, ok, WENN es in einer Gesellschaft schon üblich ist, Tiere zum Verzehr zu züchten, DANN sollte man ihnen bis zu ihrem Tod wenigstens ein möglichst artgerechtes Leben ermöglichen.

Der Verbot gewisser Handlungen z.B. in Form von Gesetzen ist für den Buddhisten auch nicht das Ziel. Der Buddhist setzt vielmehr auf die Einsicht und das Wirken an den Ursachen (insbesondere bei jedem selbst), um manche Folgen und Problematiken gar nicht erst entstehen zu lassen.

Gruss
Marion

na endlich!

Bei uns heißt es (glaube ich): Die Abtreibung bis zur 16.
Woche ist straffrei.

Wahrscheinlich ist Lehitraot auch davon ausgegangen.

dann hatte ich also DOCH RECHT !! ich bin keine deutsche, sondern aus österreich, und ich WUSSTE ES, daß abtreibung straffrei ist!

danke harald, daß du das aufgeklärt hast.

du hast es erfaßt: für die ablehnung des klonens kann nicht mit dem schutz des lebens argumentiert werden.

grüße lehitraot.

Hallo Harald,

in DE ist Abtreibung bis zur 12. Woche straffrei. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Frau eine der staatlich zugelassenen Beratungsstellen aufgesucht hat und einen Schein erhält, der die Erlaubnis zur Abtreibung bestätigt. Ohne diese Bestätigung darf ich DE kein Arzt abtreiben.

Im übrigen, mit Ausnahme der Opfer einer Straftat, sehe ich persönlich keinen Anlass, weshalb jemand abtreiben darf, wer sich nicht unter Kontrolle hat und jede Verantwortung vermissen lässt.

Grüsse Günter

Zugegeben bin ich kein Jurist und habe die entsprechenden
Paragraphen nicht im Kopf. Aber wenn eine Abtreibung
grundsätzlich verboten aber straffrei ist, kann sie genausogut
erlaubt werden. Hier fehlt mir der Sinn des Verbotes.

*seufz*. Was soll denn das sein, „grundsätzlich verboten aber
straffrei“ ? Ich hab keine Ahnung, ob die Gesetze in
Österreich SO sind, in Deutschland sind sie es jedenfalls
nicht.

sorry, da gibt es also einen Unterschied zwischen Ö und D, den
ich nicht kenne.
Bei uns heißt es (glaube ich): Die Abtreibung bis zur 16.
Woche ist straffrei.

Wahrscheinlich ist Lehitraot auch davon ausgegangen.

Wenn Klonen für dich oder andere aus welchen Gründen auch
immer ok ist, dann bitte, das ist eure Meinung. Diese Meinung
muss ich aber nicht teilen, nur weil ihr auch generelle
Abtreibungen befürwortet.

Ich habe nie Abtreibungen befürwortet. Es ist aber
gesellschaftlicher Konsens.

Gruss Harald

Guten Tag

Ich dachte wir diskutieren über den Soll- nicht über den Ist-Zustand.
Doch selbst von diesem Gesetz ausgehend beruht ja die Entscheidung letzendlich auf dem was der Richter als grob sittenwidrig beurteilt, also schliesst es meine Srgumentation durchaus nicht aus.

SAN

Moin SAN

Doch selbst von diesem Gesetz ausgehend beruht ja die
Entscheidung letzendlich auf dem was der Richter als grob
sittenwidrig beurteilt…

Nein. Aber das lässt du dir vielleicht besser im Brett „Recht“ erklären.

Gruss
Marion