Hallo nochmal,
Wird einem Herzkranken die Zahlung von Herzmedikamenten
verweigert, wenn er sich nicht zwangsweise operieren lassen
will ?
Die Kosten für die Medikamente trägt die Krankenkasse, nicht die Rentenversicherung. Beide Leistungsträger entscheiden unabhängig darüber, ob einem Versicherten, der seiner Mitwirkungspflicht - angeblich oder tatsächlich - nicht nachkommt, Leistungen gestrichen werden.
Dass Herzmedikamente nicht mehr gezahlt werden, habe ich persönlich noch nie gehört…
Werden ihm Leistungen der Rentenversicherung gestrichen, wenn
er sich nicht operieren lässt ? Mir fällt es schwer zu
glauben, daß eine OP, die „lediglich“ den nahenden Todesfall
abwendet, den Rentenversicherer in die Berechtigung bringt,
eine anschließende Reha erzwingen zu dürfen.
Nein, das kann er auch nicht. Nochmal: Die Reha kann von keinem Leistungsträger ERZWUNGEN werden. Die Rentenversicherung kann lediglich dann ihre Leistung - hier: die Rente - einstellen.
Es ist also unverzichtbar, a) festzustellen, ob die Mitwirkungspflicht im vorliegenden Fall zumutbar ist (dazu könnte ein Fachanwalt z.B. ein psychologisches Gutachten beauftragen, um die psychischen Folgen für den Patienten zu beurteilen) und b) das konkrete und nüchterne Gespräch mit dem Rentenversicherer zu suchen. Der Fall könnte dann vor Ort mit allen relevanten Details besprochen werden.
Was ich damit sagen will: Wenn es dem zuständigen Entscheider bei der RV so geht wie uns hier im Forum, nämlich dass er nur wenige oder gar keine Gründe, die FÜR eine Ablehnung der Reha sprechen, zur Kenntnis bekommt, ist es kein Wunder, dass die Mitwirkungspflicht pauschal bejaht und in der Folge die weitere Rentenzahlung eingestellt wird…
Bei dieser Reha kann nichts passieren, was der
Rentenversicherung irgendeinen Vorteil verschaffen könnte.
Es geht nicht um einen Vorteil für die Rentenversicherung…
Eine Erwerbsfähigkeit ist nach 3 Infarkten mit 4 Bypässen und
mittlerweiles 19 Stents und vierteljährlichen Stenosen in
allen Bypässen, Wasser in den Beinen, erblich bedingtem hohen
Cholesterinspiegel ( den kein Arzt bisher in den Griff
bekommen hat, bei ca 15 verschiedenen Medikamentenversuchen )
und Diabetes völlig ausgeschlossen.
Und dies darzulegen, das ist nun einmal die Aufgabe des Patienten (sowie seines Anwalts, seines Arztes, seines Psychologens, etc.). Hier ist er in einer Bring- und nicht die RV in einer Holschuld.
Wer darf bestimmen, was einem anderen Menschen „gut“ tut ?
Nur mal so am Rande und ganz subjektiv: Wenn (!!) bislang in ähnlicher Art und Weise mit dem Rentenversicherer „verhandelt“ wurde, ist es - sorry - kein Wunder, dass man dort auf der Reha beharrt. Wenn ich mir vorstelle, ich sei der zuständige Sachbearbeiter der Rentenversicherung und hätte einen Versicherten vor mir, der mir pauschal unterstellen würde, seinen Fall nicht fach- und sachgerecht beurteilen zu können (und dieser Eindruck entsteht leider, tut mir leid), würde ich auch hingehen und die beschriebenen Konsequenzen ziehen.
Ob es also zielführend ist, in diesem Zusammenhang von „Zwang“, „Erpressung“ und „nur der Patient hat Ahnung und Ihr alle nicht“ zu sprechen, überlasse ich der persönlichen Einschätzung…
Wenn die Zwangsreha massive psychische und körperliche Schäden
verursacht, wer haftet dann ???
Ich verweise noch einmal auf meine Ausführungen zu dem Thema, wann eine Mitwirkung nicht zumutbar ist. Und nochmal: es gibt keine „Zwangsreha“.
Sehr wohl gibt es aber falsche oder fehlerhafte Behandlungen (im Volksmund: „Kunstfehler“). Liegt ein solcher Fall nach der Behandlung vor, stehen dem Geschädigten natürlich alle rechtlichen Wege offen. Ich halte es aber weiterhin für den falschen Weg, von vorneherein mit einem Leistungsträger „in den Clinch“ zu gehen und pauschal davon auszugehen, dass keiner außer dem Patienten weiß, was zu tun ist. So etwas kann nur zu (berechtigtem) Widerstand der Gegenseite führen.
Viele Grüße
Loroth