Bild-Niveau oder gekränkte Eitelkeit?
Hallo Manfred,
ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass du dich durch meinen Beitrag persönlich angegriffen bzw. in der Berufsehre gekränkt fühlst.
Nun, aus meinem Beruf heraus habe ich sehr viele Berühungspunkte mit Amts(auch Tier)-ärzten gehabt. Wenn ein Amtstierarzt gegen einen Tierhalter tätig wird, ist das immer hoheitlich-rechtliches Tätigwerden, gegen das der Verwaltungsstreitweg offen steht.
Wenn ein Hoheitsträger tätig werden soll, hat er immer eine Beurteilung der Lage vorzunehmen, d.h. er muss die rechtlichen Grundlagen sowie den Handlungsbedarf prüfen. Man kann solche Prüfung aus zwei Gesichtpunkten heraus angehen:
- Ich will tätig werden,
- ich will nicht tätig werden.
Wer sich ein bisschen im Verwaltungsrecht auskennt, weiss genau, dass das positive und auch das negative Ergebnis eindeutig und vordergründig als rechtmäßig begründet werden kann. Es kommt wirklich darauf an, was man begründen will.
Der Amtsveterinär steht vor der gleichen Aufgabe, er kann mit seinem Fachwissen etwas positiv oder auch negativ begründen. Begründet er etwas negativ, d.h. es besteht aus seiner Sicht heraus kein Handlungsbedarf, so sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Dies würde auch nicht gegen den § 1 der von dir genannten Berufsordnung verstoßen.
Begründet der Veterinär aber etwas negativ, d.h. er schreitet ein, hat er zwei Probleme am Hals: Einerseits das drohende Widerspruchsverfahren, andererseits ein oder mehrere Tiere, die anständig untergebracht werden sollen.
Wenn sich der Amtsveterinär nun der bequemeren Lösung zuneigt, ist das durchaus menschlich verständlich, aber nicht unbedingt das, was der Dienstherr und die Mitmenschen von ihm erwarten.
Von daher sind die Entscheidungen der Amtsveterinäre - siehe auch meinen Beitrag - nicht immer ohne Kritik. Beachte bitte das „nicht immer“, ich will beileibe nicht ausdrücken, dass alle Amtsveterinäre so handeln.
Meine Äußerung:
Auf ein Veterinäramt würde ich nicht bauen, bevor das einschreitet, muss schon sehr viel passieren.
deckt sich durchaus mit meinen Erfahrungen sowie von anderen Tierfreunden. Das Veterinäramt schreitet in der Regel (s.o.) nur dann ein, wenn es sich um einen eindeutigen und offensichtlichen Verstoß handelt.
Zu dem Auge des Schweins: Hast Du ein Foto? Es reichen auch Zeugen, auch vom Zielort, um diesen Veterinär anzuzeigen!
Warum brauche ich Zeugen, um meine Meinung zu festigen. Der Tiertransport wurde fortgesetzt, trotz des offenichtlich leidenden Schweins. Ein nicht fachkundiger Zeuge wäre bei einem Straf-/Owi-Verfahren sowie nicht dienlich. Dieser Vorfall ist aber nur einer von vielen, oft hat mir das amtstierärztliche Verhalten nur noch ein Kopfschütteln verursacht.
Aber wahrscheinlich kommt jetzt von Deiner Seite wieder: Da kommt doch eh nix dabei raus. Die halten zusammen, da deckt doch dann einer den anderen usw.
„…kommt von Deiner Seite wieder…“. Schon wieder? Wann habe ich das mir Unterstellte schon einmal angeführt? Würdest du dir die Mühe machen und meine Beiträge einmal lesen, wüsstest du, dass solcherart Äußerungen bei mir ausgeschlossen sind. Dann würdest du wissen, dass ich durchaus Willens und in der Lage bin, rechtswidriges Verhalten aufzugreifen und für eine Ahndung zu sorgen. Aber ich bin lernfähig und warte gespannt auf ein Beispiel über das mir von dir Unterstellte.
Gruss
Iru