Jack Russel Terrier angebunden, was tun?

Hallo!
Haben das Veterinäramt angerufen und die haben mir geantwortet, dass sie nicht dafür zuständig ist!
Ich verzweifle…
Sorry, ich bin kein Mensch der hier jeden anscheissen will aber der Hund tut mir einfach leid.Der Jack ist ca. ein halbes Jahr alt und der muss doch gefördert bzw. Input bekommen.spazieren gehen, soziales verhalten…ect.pp…

Werde morgen die Tierschutzorganisation anrufen und dann bin ich mal gespannt.

Ich hatte schon mal so einen Fall.
Ein Mieter von uns hat einen Schäferhundmix 17 Jahre alt, konnte nicht laufen(100 kg) hat unter sich uriniert.Seine Hauptmahlzeit war Fressen on mass und Schokolade. Habe das Veterinäramt angerufen und die sind gekommen, der Mieter hat auf die Tränendrüse gedrückt und das wars.
Der Mieter ist dann ausgezogen und da haben wohl die neuen Nachbarn auch das Veterinäramt angerufen(weil es einfach Tierquälerei war), und endlich wurde der Hund von seinem Leiden erlöst.

Ich glaube ich wohne in einem falschen Ort.

Sind unsere Veterinärärzte nicht kompetent genug oder was läuft da falsch.

Ich verstehe die Welt nicht mehr! Hunde sind doch auf uns angewiesen.

Danke für eure Antworten!

Werde euch berichten, wie es jetzt abläuft.

gruß Claire

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Hallo Iru,

die Amtsveterinäre, die ich kenne, machen einen guten und gründlichen Job, wohingegen Du leider nur Vermutungen vorbringst, was passieren wird oder nicht. Dass keiner nachts um 3h aufsteht, weil ein Hund zu kurz angebunden ist, dürfte klar sein, daraus aber zu folgern, dass überhaupt nichts passiert finde ich nicht fair, da aus der Luft gegriffen.
Zur Beurteilung: Es gibt nur artgerecht oder nicht artgerecht, was gleichbedeutend mit Quälerei ist. Die Kriterien sind festgelegt. Werden sie nicht erfüllt, gibt es eine Palette von Maßnahmen, die dann zum Tragen kommen. Man ist ja auch nicht erst schwanger, wenn man 100% schwanger ist.
Zu dem Auge des Schweins: Hast Du ein Foto? Es reichen auch Zeugen, auch vom Zielort, um diesen Veterinär anzuzeigen! Aber wahrscheinlich kommt jetzt von Deiner Seite wieder: Da kommt doch eh nix dabei raus. Die halten zusammen, da deckt doch dann einer den anderen usw.
Übrigens, bis auf den letzten Satz habe ich nur Feststellungen gemacht, keine Unterstellungen!

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Hallo,

wenn sich keiner zuständig fühlt, mach eine Anzeige bei der Polizei wg Verstoß gegen § 2 TierSchG
Laß dich nicht abwimmeln sondern besteh darauf, daß sie die Anzeige aufnehmen!
Die Polizei leitet dann die schriftliche Anzeige an die zuständige Stelle weiter.

Oder du versuchst mal übers Internet rauszufinden, wer bei dir in der Stadt für den Vollzug des TierSchG zuständig ist.
Bei kleineren Gemeinden ist der Landkreis zuständig

grüße
miamei

Hallo,

die Amtsveterinäre, die ich kenne, machen einen guten und
gründlichen Job, wohingegen Du leider nur Vermutungen
vorbringst, was passieren wird oder nicht.

Mehr kannst du auch nicht, weil der hier zuständige Amtsveterinar dir genauso ungekannt ist Iru.
Du hast von deinen Erfahrungen gesprochen, Iru von seinen (und wenn ich mich richtig an seine Vika erinnere, hat er dadurch Erfahrungen).

Dass keiner nachts
um 3h aufsteht, weil ein Hund zu kurz angebunden ist, dürfte
klar sein, daraus aber zu folgern, dass überhaupt nichts
passiert finde ich nicht fair, da aus der Luft gegriffen.

Wie gesagt, deine Erfahrungen sind genau so valide wie die von Iru.
Nebenbei: das zuständige Veterinärsamt hat ja bereits seine Zuständigkeit abgelehnt.

Zu dem Auge des Schweins: Hast Du ein Foto? Es reichen auch
Zeugen, auch vom Zielort, um diesen Veterinär anzuzeigen!

Ich glaube wirklich nicht, dass Iru in dieser Hinsicht eine Belehrung braucht.

Übrigens, bis auf den letzten Satz habe ich nur Feststellungen
gemacht, keine Unterstellungen!

Du hast deine Erfahrungen geschildert, Iru seine.

Gruß
Elke

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Gerade habe ich mir Irus Vika angesehen, die sah mal anders aus!
Dennoch stimmt, was ich geschrieben habe.

Gruß
Elke

Das verblüfft mich sehr!
Wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, ist das Vet-Amt sehr wohl zuständig. Du kannst und solltest eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen! Aber alles, was Du unternimmst, muss schriftlich mit Datum und Unterschrift sein, also Brief oder Fax! Keine E-Mails! Telefonieren ist sinnlos.
Zur Info: http://tierschutz.wikia.com/wiki/Anzeige_erstatten_-…

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Hallo Elke,

was ist eine Vika?

Ansonsten kann ich nur sagen, dass das hier allmählich nicht mal mehr Bildzeitungsniveau hat.

Ciao

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Hallo Manfred!

mich verwundert das überhaupt nicht! Hast Du eine Ahnung, wie viele Pferde, Kühe, Schafe usw. auf irgendwelchen verkommenen Weiden teilweise ohne Futter/Wasser/Unterstand dahinvegetieren, obwohl das Veterinäramt informiert ist? In den meisten Fällen ist das Vet-Amt schwerfällig und träge wie nur irgendwas.

Grüße
Inge2

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Hallo,

was ist eine Vika?

Vika ist die Visitenkarte.
Irgendwann war die von Iru mal ausgefüllt.
Da sie es nicht mehr ist, ist es nicht an mir, das Arbeitsgebiet von Iru darzulegen. Dennoch ist Iru jemand, dem ich Erfahrung auf dem angesprochenen Gebiet zutraue.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass das hier allmählich nicht
mal mehr Bildzeitungsniveau hat.

Außer, dass du nun dauernd „Bildzeitung“ schreist, hast du keine Argumente gebracht.
Und bist auch nicht darauf eingegangen, dass die UP schreibt, sie habe sich an das Veterinäramt gewandt und sei dort abgewiesen worden.
Ich sehe keinen Grund, ihr weniger zu glauben als dir.

Gruß
Elke

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mit Lesen scheinst Du es nicht allzusehr zu haben ,-))

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mit Lesen scheinst Du es nicht allzusehr zu haben ,-))

Nur weil du Tierarzt in deine Vika schreibst, heißt das nicht, dass deine Behauptungen hier irgendwie wertvoller sind, als die von anderen.
Im Übrigen bist du immer noch nicht auf Argumente eingegangen (von der UP, wie ich nun zum dritten Mal anmerke - wer hier also nicht liest, steht zur Diskussion).

Elke

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Jetzt bleib mal auf dem Teppich und schmeiß nicht mit irgendwelchen Abkürzungen rum.
Ich hab mich heute um 1153 zu der Sache geäußert, was willst Du eigentlich?

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was willst
Du eigentlich?

Dass du vielleicht nicht mich oder andere beleidigst und deine Erfahrungen über die von anderen stellst.
UP ist eine ziemlich gebräuchliche Abkürzung für „Ursprungsposter“. Wenn du den Thread (den Artikelbaum) durchliest, wirst du ein Posting finden, wo der gleiche Poster, der auc die Ursprungsfrage gestellt hat, mitteilt, dass er/sie das Veterinäramt angerufen hat und dort abgewiesen wurde.
Was kann ich dafür, wenn du zig mal antwortest, aber die wichtigen Sachen überliest?

Elke

Ich habe darauf um 1153h geantwortet, wenn Du das Überliest, kann ich auch nichts für, und jetzt lass mich bitte mit Deinem Schmarrn in Ruhe!

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Ich habe darauf um 1153h geantwortet,

Meine Güte, du bist doch hier im Forum, dann verlink halt richtig, dann weiß man was du meinst:
/t/jack-russel-terrier-angebunden-was-tun/6052319/16

Ich habs tatsächlich überlesen, mea culpa.
Deinen Diskussionsstil macht das aber nicht besser.

Elke

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Hi Inge

Danke dass Du realistisch bist. Das Veterinäramt ist auch lediglich eine Behörde…

@Immer wieder auch Kontrollen durch das Veterinäramt.

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Kleiner-Ese…

Hi sin*

Danke dass Du realistisch bist. Das Veterinäramt ist auch
lediglich eine Behörde…

@Immer wieder auch Kontrollen durch das Veterinäramt.

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/Kleiner-Ese…

Ich wünschte, ich hätte unrecht! Aber solche Fälle gibt es leider viel zu viele.

Viele Grüße
Inge2

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Hallo Inge,

Ich wünschte, ich hätte unrecht!

leider hast Du aber Recht!

http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/richter…

Aber solche Fälle gibt es
leider viel zu viele.

Besonders in den ländlichen Regionen.

Liebe Grüße

Kathleen

Bild-Niveau oder gekränkte Eitelkeit?
Hallo Manfred,

ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass du dich durch meinen Beitrag persönlich angegriffen bzw. in der Berufsehre gekränkt fühlst.
Nun, aus meinem Beruf heraus habe ich sehr viele Berühungspunkte mit Amts(auch Tier)-ärzten gehabt. Wenn ein Amtstierarzt gegen einen Tierhalter tätig wird, ist das immer hoheitlich-rechtliches Tätigwerden, gegen das der Verwaltungsstreitweg offen steht.
Wenn ein Hoheitsträger tätig werden soll, hat er immer eine Beurteilung der Lage vorzunehmen, d.h. er muss die rechtlichen Grundlagen sowie den Handlungsbedarf prüfen. Man kann solche Prüfung aus zwei Gesichtpunkten heraus angehen:

  1. Ich will tätig werden,
  2. ich will nicht tätig werden.
    Wer sich ein bisschen im Verwaltungsrecht auskennt, weiss genau, dass das positive und auch das negative Ergebnis eindeutig und vordergründig als rechtmäßig begründet werden kann. Es kommt wirklich darauf an, was man begründen will.
    Der Amtsveterinär steht vor der gleichen Aufgabe, er kann mit seinem Fachwissen etwas positiv oder auch negativ begründen. Begründet er etwas negativ, d.h. es besteht aus seiner Sicht heraus kein Handlungsbedarf, so sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Dies würde auch nicht gegen den § 1 der von dir genannten Berufsordnung verstoßen.
    Begründet der Veterinär aber etwas negativ, d.h. er schreitet ein, hat er zwei Probleme am Hals: Einerseits das drohende Widerspruchsverfahren, andererseits ein oder mehrere Tiere, die anständig untergebracht werden sollen.
    Wenn sich der Amtsveterinär nun der bequemeren Lösung zuneigt, ist das durchaus menschlich verständlich, aber nicht unbedingt das, was der Dienstherr und die Mitmenschen von ihm erwarten.
    Von daher sind die Entscheidungen der Amtsveterinäre - siehe auch meinen Beitrag - nicht immer ohne Kritik. Beachte bitte das „nicht immer“, ich will beileibe nicht ausdrücken, dass alle Amtsveterinäre so handeln.
    Meine Äußerung:

Auf ein Veterinäramt würde ich nicht bauen, bevor das einschreitet, muss schon sehr viel passieren.

deckt sich durchaus mit meinen Erfahrungen sowie von anderen Tierfreunden. Das Veterinäramt schreitet in der Regel (s.o.) nur dann ein, wenn es sich um einen eindeutigen und offensichtlichen Verstoß handelt.

Zu dem Auge des Schweins: Hast Du ein Foto? Es reichen auch Zeugen, auch vom Zielort, um diesen Veterinär anzuzeigen!

Warum brauche ich Zeugen, um meine Meinung zu festigen. Der Tiertransport wurde fortgesetzt, trotz des offenichtlich leidenden Schweins. Ein nicht fachkundiger Zeuge wäre bei einem Straf-/Owi-Verfahren sowie nicht dienlich. Dieser Vorfall ist aber nur einer von vielen, oft hat mir das amtstierärztliche Verhalten nur noch ein Kopfschütteln verursacht.

Aber wahrscheinlich kommt jetzt von Deiner Seite wieder: Da kommt doch eh nix dabei raus. Die halten zusammen, da deckt doch dann einer den anderen usw.

„…kommt von Deiner Seite wieder…“. Schon wieder? Wann habe ich das mir Unterstellte schon einmal angeführt? Würdest du dir die Mühe machen und meine Beiträge einmal lesen, wüsstest du, dass solcherart Äußerungen bei mir ausgeschlossen sind. Dann würdest du wissen, dass ich durchaus Willens und in der Lage bin, rechtswidriges Verhalten aufzugreifen und für eine Ahndung zu sorgen. Aber ich bin lernfähig und warte gespannt auf ein Beispiel über das mir von dir Unterstellte.

Gruss

Iru

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Nachtrag

Begründet der Veterinär aber etwas negativ…

soll richtig heißen: Begründet der Veterinär aber etwas positiv…