Jahre später gegen Stiefvater vorgehen

Hallöchen, gesetzt der Fall, jemand wurde während seiner Kindheit durch den Stiefvater regelmässig geprügelt, vielleicht sogar mit Gegenständen (Gürtel, Teppichklopfer, Verlängerungskabel oder ähnliches), hat diese Person irgendeine Möglichkeit, nach etwa 25 Jahren zivil- oder strafrechtlich gegen den Stiefvater vorzugehen?

MfG

Goetz

Hallo,

gesetzt der Fall, jemand wurde während seiner
Kindheit durch den Stiefvater regelmässig geprügelt,
vielleicht sogar mit Gegenständen (Gürtel, Teppichklopfer,
Verlängerungskabel oder ähnliches), hat diese Person
irgendeine Möglichkeit, nach etwa 25 Jahren zivil- oder
strafrechtlich gegen den Stiefvater vorzugehen?

wenn ich - als juristischer Laie - die Paragraphen http://bundesrecht.juris.de/stgb/__225.html und http://bundesrecht.juris.de/stgb/__78.html richtig interpretiere, dürfte das inzwischen verjährt sein (Höchststrafe 10 Jahre -> Verjährungsfrist 10 Jahre).

Siehe auch http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d…

Gruß
Kreszenz

Wobei die Verjährungsfrist bei einigen Straftaten erst von dem Zeitpunkt an läuft, an dem das Opfer volljährig wurde.

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