Jahresabrechnung Abrechnungsspitze

Hallo,
wann findet die Abrechnungsspitze Anwendung? Wie ich auch hier
/t/aerger-mit-der-jahresabrechnung-fuer-etw/1067338

Die Abrechnungsspitze hat mit dem, was du unten beschreibst wenig zu tun.
Abrechnungsspitze kannst du vergleichen mit Nachzahlung und Erstattung bei Nebenkosten.

In Eigentümergemeinschaften wird idR ein Wirtschaftsplan beschlossen, der für jede Einheit das Wohngeld definiert, dass man zukünftig als Wohngeld/Hausgeld bezahlen muss. Grundlage ist eine wirtschaftliche Prognose der Hausverwaltung.

Nach einem Jahr wird auf der nächsten Eigentümerversammlung eine Jahresabrechnung vorgelegt und beschlossen. Da wird das rückliegende Jahr abgerechnet…
Daraus ergebene Nachzahlung/Rückzahlung wird Abrechnungsspitze genannt und wird falls nicht anders vereinbart von dem gezahlt der den Beschluss gefaßt hat, also idR von dem neuen Eigentümer.

nachgelesen habe, geht die Hasuverwaltung immer auf den neuen
Eigentümer zu. Bei einer Nachzahlung muss der neue Eigentümer
diese leisten und ein Guthaben bekommt der neue Eigentümer
ausbezahlt. Soweit ist das klar.

Was wäre nun, wenn die Hasuverwaltung die Jahresabrechnung mit
einer Nachzahlung über 5.000,00 Euro an den neuen Eigentümer
verschickt. Darin sind auch noch die Hausgelder der vorherigen
Jahre des vorherigen Eingetümers enthalten. Der vorherige
Eingentümer hat schon länger nicht gezahlt.

Wenn Wohngeld beschlossen wurde, das der alte Eigentümer nicht bezahlt hat, sind die Rückstände keine Abrechnungsspitze.

Die Hausverwaltung
hat meiner Meinung nach keine ordnungesgemäße Verwaltung
durchgeführt und den vorherigen Eingentümer nicht zur Zahlung
angemahnt. Die Hasverwaltung pocht daruaf, dass der neue
Eigentümer zahlen muss und alles weitere im Innenverhältnis
mit dem vorherigen Eingentümer klären muss.

Das kann man nur anhand der Teilungserklärung und des Kaufvertrags beurteilen.
Gruß n.