Jahresendabrechnung/Nachzahlung in der Nachzahlung

Erklärung: Jahresendabrechnung 2010/2011 wurde ein (Ablese)Fehler in der Warmwasserabrechnung gemacht, dieser Fehler soll nun in der Jahresabrechnung 2011/2012 behoben werden.
Frage: Darf die Hausverwaltung nun diesen Betrag überhaupt noch nachfordern ? Wenn nein gibt darüber Urteile ? Danke für die Antworten

Die Nebenkostenabrechnung kann noch min. 12 Monate nach Abrechnungszeitraum erfolgen.
Außerdem wäre wichtig wer den Fehler gemacht hat und wann die Rechnung durch den Versorger datiert wurde.
Insofern und auch daher dass es ja Eurem Verbrauch entspricht ist doch die Nachberechnung auf alle Fälle legitim und ich frage mich ehrlich gesagt warum man sich dagegen weren will?!?

Der Abrechnungszeitraum der Betriebskosten ist max. ein Jahr (12 Monate) - siehe auch § 556 Abs.3 S.1 BGB. Dieser Zeitraum muss nicht unbedingt ein Kalenderjahr (01.01.-31.12.) sein. Der gültige Abrechnungszeitraum kann dem Mietvertrag entnommen werden. Laut § 556 Abs.3 S.2 BGB muss die Nebenkostenabrechnung dem Mieter bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.

Beispiel: Ende Abrechnungszeitraum 31.07.2010 -> Abrechnung an Mieter bis spät. 31.07.2011.

Bei Überschreitung der Frist kann gemäß § 556 Abs.3 S.3 BGB keine Nachzahlung mehr verlangt werden.

Der Mieter hat zur Überprüfung der Nebenkostenabrechnung laut § 556 Abs.3 S.5 BGB anschließend 12 Monate Zeit. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten (§ 556 Abs.3 S.6 BGB).

Im Zweifel kann auch nur eine Teilzahlung unter Rückforderungsvorbehalt geleistet werden. Ich würde allerdings immer die Nebenkostenabrechnung von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Hallo.

hierbei kommt es auf den Umstand an, wann genau der Fehler bemerkt wurde. War das direkt nach der Zustellung der Abrechnung oder verging einige Zeit un wieviel Zeit verging ggf.

Hier auf jeden Fall von einem Anwalt oder Mieterverein beraten lassen.

Gruß

Hallo,
die Abrechnung 2011/12 muss in jedem Fall seperat sein. Eine Nachberechnung darf nicht enthalten sein. Bei einem offensichtlichen Fehler sind wir der Meinung, dass man nachberechnen kann. Ansonsten gilt: wenn jemand die Nebenkostenabrechnung für 01.01.-31.12.2010 erst in 2012 erhält, muss er keine Nachzahlung leisten. Nur Guthaben verjähren nicht.

Viele Grüße
JB

hallo - also der vermieter hat ja immer ein jahr zeit, die abrechnung zu machen und muss auch bis spätestens zum ablauf dieses einen jahres die abrechnung zuschicken. wenn er in diesen einm jahr nach zusendung der abrechnung einen fehler merkt, kann er diesen bis zum ablauf des jahres noch korrigieren - danach geht das nicht mehr. es sei denn, ihr bekommt geld - dann muss er euch auch nach alauf dieses zurück erstatten. will er aber eine nachzahlung, dann geht das nach ablauf der jahresfrist nicht mehr.nun kommt es auch drauf an, ob er euch noch in dieser frist mitgeteilt hat, dass er die nachzahlung mit der nächsten abrechnung verrechnen will und wir ihr darauf reagiert habt. wenn er erst jetzt mitgeteilt hat, dies mit der nächsten abrechnung zu verrechnen, ist das nicht zulässig,ausser eben , ihr bekommt geld von ihm, dann ist es rechtens. lg.

Wenn der Fehler in der vorletzten Abrechnung begangen wurden, dann nicht.
Gerichtsurteile -siehe Internet

Hallo, die Abrechnungen sind seperat,nur der Berechnungfehler wurde, aber ohne Erklärung, in die neue übernommen, so das ein sehr hoher Betrag von Warmwasser zustande kam. Abrechnungszeitraum ist immer Mai-Mai. Den Ablesefehler soll Brunata gemacht haben.Zeiraum der vergangen ist seid der letzen abrechnung, 10 Monate. Ich stelle mir nur die Frage warum die Hausverwaltung so lange braucht um diesen Fehler fest zu stellen.

Ciao Mike,

kann deine Frage nicht recht deuten. Wer hat falsch abgelesen und für welchen Zeitraum wurde wann abgerechnet? Wann und wie wurde der Fehler festgestellt.

Fakt:
a) Rechung ist Rechung. Selbstverständlich kann man eine Nachforderung stellen, wenn diese berechtigt ist und die in Rechung gestellte Leistung (hier Warmwasser) in Anspruch genommen wurde.
b) Sollte eine Nebenkostenabrechung nach mehr als 12 Monate nach Rechungszeitraum (Bsp. nächsten 01.01.2013 für das Jahr 01.01.-31.12.2011) zu Ungunsten des Mieters erfolgen, hat der Vermieter sein Recht auf Nachforderungen verwirkt.

Beachten solltest du, dass die zum Zeitpunkt X falsch abgelesen Verbrauchswerte im nächsten Abbrechnungszeitraum so oder so zur Erstattung anstehen.

Grundsätzlich: i.R. werden Nebenkosten als Voraussazahlung finanziert. Bei der Jahresrechung erfolgt die Differenzermittlung. Selbstverständlich kann der Versorger auch kleiner Zeitspannen oder eine Zwischenrechung erstellen.

So keine Verjährung vorliegt, empfehle ich auf deinen Versorger zu zugehen und sich mit ihm über eine Erstattung der Ausstehenden Zahlungen zu einigen.

Viel Erfolg!
cumar

hallo mike1,
ein fehler in der der alten abrechnung darf grundsätzlich nicht in der neuen korrigiert werden, und da gibt es nach meinem dafürhalten auch keine ausnahme bei ablesefehlern. aber mit irgendwelchen in stein gemeißelten urteilen zum thema kann ich leider nicht dienen.
viele grüße
salomo

antworten von „ja er kann“ und „nein kann er nicht“ ^^
das aber mit der jetzigen abrechnung der fehler so da gestellt wird als sei es der verbrauch vom zeitraum 2011/2012 und damit aucht die vorrauszahlungen erhöhen, da stimmt doch etwas gewaltig nicht, weil 2010/2011 ist nicht 2011/2012

antworten von „ja er kann“ und „nein kann er nicht“ ^^

ja, so ist das ja ganz oft im leben - frag 5 leute, und du bekommst 6 meinungen. ich stehe dazu: nein, im grundsatz ist er verpflichtet, richtige abrechnungen vorzulegen und kann diese nicht einfach so im nachgang korrigieren.

das aber mit der jetzigen abrechnung der fehler so da gestellt
wird als sei es der verbrauch vom zeitraum 2011/2012 und damit
aucht die vorrauszahlungen erhöhen, da stimmt doch etwas
gewaltig nicht, weil 2010/2011 ist nicht 2011/2012

aber andererseits („im grundsatz“ heißt: „ausnahmen bestätigen die regel“): seit wann weißt du eigentlich, dass da ein ablesefehler vorlag? wenn schon seit der letzten abrechnung, hättest du eigentlich damals reklamieren sollen. und wenn du das nicht getan hast und heute den ablesefehler rückwirkend nachweist, liegt ein sog. offensichtlicher rechenfehler vor - ich bin mir nicht sicher, möglicherweise kann der vermieter dann tatsächlich die abrechnung korrigieren. aber das beträfe dann wegen der anteiligen verteilung der kosten auf alle mietparteien das gesamte haus, also alle abrechnungen, und das ist bei mehreren parteien ein haufen arbeit und ein haufen ärger. tut mir leid, aber so ganz eindeutig ist die sache tatsächlich nicht.

…pech des vermieters… urteile sind mir jedoch nicht bekannt.
schönen 3. adventsabend,
udo

ich weiß von dem ablesefehler als der mieterverein um stellungnahm bei der hausverwaltung gebeten hat am 5.dez.12 diese hat dann zurück geschrieben und diese erklärung abgegeben und solle nun den fehlbetrag zahlen (nächste woche termin beim mieterverein) wollte aber hier schon mal nachfragen.

Hallo,
klingt aus unserer Sicht nicht so, als ob sie hier gegensteuern könnten. 10 Monate sind in Ordnung, warum der Fehler gemacht wurde, ist unerheblich.

Sind denn die neuen Zahlen von Brunata plausibel ?? Wenn die beispielsweise über 100 Kubikmeter Wasser pro Person und Jahr abrechnen, würde ich misstrauisch werden.

Viele Grüße
JB

Hallo,

weiß ich auch nicht. Uns ist ein Fehler zu gunsten des MIeters passiert! Wir haben die Differenz gezahlt. Aber eins ist doch klar, wenn es ein Guthaben gegeben hätte, dann wäre die Auszahlung doch OK? Also man muß immer beide Seiten sehen.

ja, wenn die jahresabrechnungen nicht immer falsch wären. es wäre gut wenn man vermieter wegen versuchten betruges anzeigen könnte, denn so kann es nicht weiter gehen. ich finde die politik gibt den vermietern viel zu viele rechte … aber warum mag das wohl so sein !?!
nichts für ungut

Das ist etwas kniffelig. Eigentlich ist die Abrechnung für das vorherige Jahr verjährt. Allerdings wurde der falsche Stand ja nicht dokumentiert, so dass vom falsch abgelesenen zum aktuellen Stand abgerechnet wird. Es ist ja immer eine „von-bis“-Ablesung und die Differenz wird abgerechnet.

Ich habe in der kommenden Abrechnung ein ähnliches Problem allerdings mit Heizkosten. Das wird bestimmt auch spannend, wie es die Hausverwaltung lösen wird.

Ich würde mich für keine der beiden Rechtsauffassungen auf ein Klageverfahren einlassen, wenn der Betrag zu verschmerzen ist. Halten Sie mich bitte über den Ausgang auf dem Laufenden.

Hallo ,

also, Sie wissen gar nicht wie kompliziert diese Abrechnungen sind!
Mein Mann ist immer TAGELANG damit beschäftigt, alle Zahlen
zu ordnen. Wir haben die ISTA die alles abließt, nur die machen auch alles falsch und vergessen die Hälfte, da jedes Jahr ein neuer Mitarbeiter kommt.
Wir haben Studiert und würden uns nicht als blöd bezeichnen.
Aber obwohl wir alles doppelt kontrollieren, ist uns auch schon ein Fehler zu Gunsten des Mieters passiert. Wenn wir so einen Mieter hätten, der uns des Betrugs nur aufgrund der Nebenkostenabrechnug bezichtigt, wäre es wohl besser wenn dieser auszieht. Wir sind ehrliche Vermieter. Ich Frage mich, wenn Sie so unzufrieden mit den Nebenkosten sind, warum kaufen Sie sich nicht einfach eine Wohnung? Die Zinsen sind so niedrig.
Mit freundlichen Grüßen und schöne Festtage

gegenfrage, wenn ihnen die sache zu kompliziert ist warum haben sie dann mietwohnungen !?! das zum thema ausziehen. und was ist nun die realität, immer und immer wieder wird darauf hingewiesen das jahresendabrechnungen falsch sind und diese nicht zu gunsten des mieters, absicht wird hier in den meisten fällen nicht nur unterstellt. es geht hier auch nicht darum das MAL ein fehler passieren kann, sondern ständig. da unsere abrechnungen nicht von einem bäcker der es neben bei macht ausgestellt werden sondern von einer hausverwaltung sehe ich es sehr kritisch. ich kann nur jedem raten seine abrechnungen von einem mieterverein prüfen zu lassen (was ich jedes jahr mache) es gibt bestimmt sehr viele mieter die das gleiche problem haben und deshalb schreibe ich auch hier. einem mieter mit der kündigung drohen wäre doch nur eine bestätigung. und, was hat ein studium damit zu tun … schaut man sich mal die wirtschaft an :wink: