Jahresumsatz rauslesen

Hallo,
ich hätte eine Frage:
Wie kann ich aus der tabelle( leider kann man die tabelle nicht hineinkopieren) den jahresumsatz herauslesen ?

A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 € 25,00 €
II. Sachanlagen 2.654,00 € 1.918,00 €
III. Finanzanlagen 24.500,00 € 15.300,00 €
Summe Anlagevermögen 27.155,00 € 17.243,00 €
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 547.841,91 661.600,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 93.565,92 € 43.117,17 €
Summe Umlaufvermögen 641.407,83 € 704.718,06 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.773,32 € 4.440,00 €
D. Bilanzsumme 671.336,15 € 726.401,06 €

Ich hoffe das man aus diesen daten etwas ablesen kann.

Vielen Dank

Gruß

Andrea

Sehe ich jetzt erst mal nicht.

Das ist ja nur eine Bilanz.

Die Umsatzerlöse hat man nnormalerweise in der GuV stehen.

Ach so,
das sollen jetzt die Bilanzzahlen von zwei veschiedenen
jahren sein?

Hi Andrea,

Wie kann ich aus der tabelle( leider kann man die tabelle nicht hineinkopieren) den jahresumsatz herauslesen ?

Was du heraus kopiert hast ist auch nur die Aktiva der Bilanz.
Was nicht heißen soll, dass die Passiva weitergeholfen hätte aber dort hätte der Gewinn unter Umständen gestanden.

Vielleicht kannst du hier mal schauen:

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

Unter Umständen ist das Unternehem dort erfasst und wenn es richtig gut läuft ist dort eine Gewinn- und Verlustrechnung hinterlegt.

Viel Erfolg
Timm Picker
FELICON

Hallo,

Was nicht heißen soll, dass die Passiva weitergeholfen hätte
aber dort hätte der Gewinn unter Umständen gestanden.

der wäre bei der Ermittlung des Umsatzes aber auch eher weniger hilfreich gewesen.

Unter Umständen ist das Unternehem dort erfasst und wenn es
richtig gut läuft ist dort eine Gewinn- und Verlustrechnung
hinterlegt.

Eher unwahrscheinlich. Es handelt sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine kleine Kapitalgesellschaft und eine solche muß die GuV-Rechnung nicht veröffentlichen. Wenn es sich überhaupt um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Gruß
C.

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Hi,

deine Antwort ist komplett Überflüssig!

der wäre bei der Ermittlung des Umsatzes aber auch eher weniger hilfreich gewesen.

Genau das steht da!

Eher unwahrscheinlich. Es handelt sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine kleine Kapitalgesellschaft und eine solche muß die GuV-Rechnung nicht veröffentlichen. Wenn es sich überhaupt um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Wo steht was von Kapitalgesellschaft? Eben wenn es sich darum handelt!!!

Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter, z. B. die GmbH & Co. KG unterliegen übrigens ebenfalls der Publizitätspflicht!

Wenn dann mach es richtig!

Es ist eine Möglichkeit!!! Wie du schon richtig festgestellt hast MUSS es nicht sein aber mit ein wenig Glück KANN es sein…

Unter Umständen ist das Unternehem dort erfasst und wenn es

richtig gut läuft ist dort eine Gewinn- und Verlustrechnung
hinterlegt.

Bist du des Konjunktives mächtig?

Danke

Hi,

deine Antwort ist komplett Überflüssig!

der wäre bei der Ermittlung des Umsatzes aber auch eher weniger hilfreich gewesen.

Genau das steht da!

Ja, aber wenn Du weißt, daß ein eventuell vorgetragener Gewinn bei der Suche nach dem Umsatz nicht hilft, warum erwähnst Du es dann?

Eher unwahrscheinlich. Es handelt sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine kleine Kapitalgesellschaft und eine solche muß die GuV-Rechnung nicht veröffentlichen. Wenn es sich überhaupt um eine Kapitalgesellschaft handelt.

Wo steht was von Kapitalgesellschaft? Eben wenn es sich darum
handelt!!!

Selbst wenn es sich um eine Kapitlgesellschaft handeln würde, wäre Dein Hinwes auf den eBundesanzeiger schon nicht hilfreich. Wenn es sich nicht um eine Kapitalgesellschaft handelt, erst recht.

Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als
persönlich haftendem Gesellschafter, z. B. die GmbH & Co. KG
unterliegen übrigens ebenfalls der Publizitätspflicht!

  1. Ich weiß.
  2. Ja und?

Wenn dann mach es richtig!

Es hätte einfach schon gereicht, wenn Du sachverhaltsbezogen geantwortet hättest.

Zum Glück entscheidest du nicht welche Informationen hilfreich sind!

Der fragende hat zumindest alle Informationen …

Und damit ists gut jetzt.

Zum Glück entscheidest du nicht welche Informationen hilfreich
sind!

Das stimmt. Aber ich habe das Gefühl, daß es jemandem, der nach dem Umsatz des letzten Geschäftsjahres fragt, nicht geholfen ist, wenn man ihm sagt, wo er in Unterlagen, die er nicht hat, möglicherweise den Gewinn finden könnte.

Das gleiche gilt dann für den Verweis auf eine Seite, auf der die GuV-Rechnung selbst dann nicht zu finden wäre, wenn die betreffende Gesellschaft veröffentlichungspflichtig wäre.

Und damit ists gut jetzt.

War’s schon vorher.

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Zitat:
„War’s schon vorher“

ich finde man sollte auch Menschen zulassen, die sich
bemühen.

Weil das findet man in unserer heutigen kosum -profit-orientierten Gesellschaft
außerordentlich selten, dass sich die Menschen in
reine Nächstenliebe der kostenlosen Onlineberatung
widmen

Umsatz ermitteln
Hallo Andrea,

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 € 25,00 €
II. Sachanlagen 2.654,00 € 1.918,00 €
III. Finanzanlagen 24.500,00 € 15.300,00 €
Summe Anlagevermögen 27.155,00 € 17.243,00 €
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 547.841,91
661.600,89
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 93.565,92 € 43.117,17 €
Summe Umlaufvermögen 641.407,83 € 704.718,06 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.773,32 € 4.440,00 €

wenn man die Branche wüßte, könnte man über das Umlaufvermögen den Umsatz in etwa ermitteln (erraten). Wahrscheinlich handelt es sich aber nur um eine (Zwischen)Holding, die selber kaum oder keinen Umsatz macht.

Es könnte auch ein kleiner (konzerninterner) Finanzdienstleister sein, derr vermutlich keinen nennenswerten Umsatz ausweist. Aber wie gesagt: ohne nähere Informationen wird es schwierig - selbst mit dem Raten.

Ansonsten könnte man mal im Konzernabschluß der Muttergesellschaft schauen, ob dort nicht Informationen zu den Töchtern zu finden sind.

Gruß
Christian

„War’s schon vorher“

Das bezog sich nicht auf die erste Antwort.

Hallo,

oje, ich wollte nicht solche Unruhe stiften.

Es ist ja so, dass mein Mann einen Businessplan aufstellen muss und dadrin soll er auch einen eventúellen Jahresumsatz eintragen. Aber das ist nicht so einfach, woher soll man wissen, was er für ein Umsatz gemacht wird? Er ist schon seit 10 Jahr ein der Branche, aber auf der Seite (Einkauf.

Also wir dachten, wir recherchieren nach ähnlichen Firmen (Handel). Nach lange recherche sind wir auf die Seite ‚Unternehmensregister‘ (hier wurde auch vorgeschlagen) gekommen und da haben wir folgende Daten über einer Konkurenz Firma, eine GmbH, gefunden. Wir dachten, wir haben endlich mal einen Jahresumsatz gefunden, aber die Tabelle richtig zu dueten konnten wir ja auch nicht.

Im Passiv Teil
Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 € 25.564,59 €
II. Bilanzgewinn 173.543,22 € 105.659,08 €
Summe Eigenkapital 199.107,81 € 131.223,67 €
B. Rückstellungen 69.791,00 € 53.245,15 €
C. Verbindlichkeiten 402.437,34 € 541.932,24 €
D. Bilanzsumme 671.336,15 € 726.401,06 €

Vielleicht kann man hier doch was rauslesen?

Vielen Dank und viele Grüße
schandrea

sorry, mein deutsch ist nicht so gut

Hallo,

Vielleicht kann man hier doch was rauslesen?

nein, das ist die Passivseite der Bilanz. Da steht nur, wie sich das Unternehmen finanziert, d.h. Fremdkapital (Kredite) und Eigenkapital. Im Vergleich mit dem Vorjahr kann man dann herauslesen, wie sich diese Positionen verändert haben. Daraus kann man aber nicht ablesen, was das Unternehmen umgesetzt hat.

Der Umsatz ist das, was das Unternehmen einnimmt. Das läßt sich näherungsweise durchaus bestimmen, wenn man sich ein paar Gedanken macht. Als Beispiel für einen Bäcker: wieviele Kunden pro Stunde, wieviel Umsatz pro Kunde bzw. gibt es Tageszeiten, in denen mehr bzw. weniger los ist usw.

Bei der Bilanz, die Du herausgepickt hast, handelt es sich möglicherweise um ein Unternehmen, das keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlicht. Ohne diese wirst Du aber nicht viel weiterkommen.

Nebenbei: Dein Mann sollte schon Grundkenntnisse bei Buchführung usw. haben, wenn er sich selbständig macht. Für die wichtigsten Dinge gibt es Kurse bei der IHK/Volkshochschule.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich gebe dir vollkommen recht, man sollte Buchführung können, aber das geht zuerst auch mal mit einer Buchhalterin. Wir sind nun erst sehr am Anfang, es geht noch um den Buseinessplan für die Bank.

Ok, dann muss man weitersuchen…

Es ist mir aber noch immer ein Rätsel, woher soll man es wissen, wieviele Kunden und wieviel in unserem GmbH (ich möchte hier nicht schreiben, was genau, weil mein Man noch in Anstellung ist)bestellen werden?
Jetzt nehmen wir mal an, wir machen ein Geschäft für Möbelstoff auf. Dann muss ich zuerst mal eine gewisse Anzahl von Stoffbahnen kaufen. Woher weiß ich es, wieviele Kunden und wieviel Stoffe kaufen werden?? Ich muss mal bei Konkurenz nach Jahresumsatz schauen - schreibt unserer Ratgeberbuch. Ohne Jahresumsatzt kann man auch keine Kalkulation erstellen, oder? Hm, ich sehe schon, es ist nicht einfach…

steht es z.B hier drin?

Passiva
31.12.2008 EUR 31.12.2007

EUR
A. Eigenkapital 153.432,60 135.356,93
I. gezeichnetes Kapital 51.150,00 51.150,00
II. Kapitalrücklage 15.850,05 15.850,05
III. Gewinnvortrag 68.356,88 56.223,35
IV. Jahresüberschuss 18.075,67 12.133,53
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 12.080,00
C. Rückstellungen 44.830,50 47.228,47
D. Verbindlichkeiten 400.197,21 361.678,36
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 379.842,81 361.678,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 598.460,31 556.343,76

steht es z.B hier drin?

Leider nicht. Das ist wieder die Passivseite einer Bilanz. Das, was Du brauchst, ist die Gewinn- und Verlustrechnung und die sieht standardmäßig so aus:

  1. Umsatzerlöse
  2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
  3. andere aktivierte Eigenleistungen
  4. sonstige betriebliche Erträge
  5. Materialaufwand:
    a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
    b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
  6. Personalaufwand:
    a) Löhne und Gehälter
    b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,
    davon für Altersversorgung
  7. Abschreibungen:
    a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
    b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
  8. sonstige betriebliche Aufwendungen
  9. Erträge aus Beteiligungen,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,
    davon aus verbundenen Unternehmen
  12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
  13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen,
    davon an verbundene Unternehmen
  14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  15. außerordentliche Erträge
  16. außerordentliche Aufwendungen
  17. außerordentliches Ergebnis
  18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  19. sonstige Steuern
  20. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.

Hallo Andrea,

Jetzt nehmen wir mal an, wir machen ein Geschäft für
Möbelstoff auf. Dann muss ich zuerst mal eine gewisse Anzahl
von Stoffbahnen kaufen. Woher weiß ich es, wieviele Kunden und
wieviel Stoffe kaufen werden??

ja, das ist sicherlich schwierig, gerade wenn man neu anfängt. Man kann auch versuchen, nach veröffentlichten Branchenkennzahlen vorzugehen, also Umsatz je Quadratmeter, Bestellungen pro Tag usw. Dabei muß man natürlich berücksichtigen, daß Ihr neu im Geschäft seid und einen Kundenstamm braucht usw.

Ich muss mal bei Konkurenz nach
Jahresumsatz schauen - schreibt unserer Ratgeberbuch. Ohne
Jahresumsatzt kann man auch keine Kalkulation erstellen, oder?

Schwierig. Ob der Blick auf einen einzelnen Konkurrenten hilfreich ist, hängt sicherlich vom Einzelfall und auch von der Branche ab.

Gruß
Christian

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Zitat:
„oje, ich wollte nicht solche Unruhe stiften.“

das macht nichts, das hebt die stimmung.

Also grundsätzlich ist es natürlich so,
dass man bei den Anfragen schon genau
beschreiben soll, wodrum es geht;
weil der laie die begriffe manchmal auch falsch verwendet.

ich habe jetzt keine Zeit alles zu lesen,
was schon geschrieben worden ist,
aber grundsätzlich:

Ohne profunde Kenntnisse der Buchführung,
ist das m.E. ein Unding so vorgehen zu wollen.

Darüber hinaus, wenn der Business Plan für
einen Kredit sein soll:
Solche Kredite im Rahmen einer
Existenzgründung werden nur sehr restriktiv
vergeben.

Ein wichtiges Merkmal des Businessplan
ist die subjektie Berechnung der Umsatzerlöse,
und die daraus abgeleiteten Kennzahlen
wie Gewinn und Rendite
mit Hilfe von subjektiven Umsatz- und Kostenplanungen
sowie subjektiven Finanzplanungen.

Subjektiv heißt,
dass diese Daten alleine aus der individuellen
Sichtweise des Investors mittels seiner
konkreten Geschäftsidee abgeleitet werden.

Solche subjektiven Planungen unterliegen natürlich
erheblichen individuellen Spielräumen;
so dass solche Planungen bei einem Existenzgründer
von objektiven Betrachtungen wie Branchenvergleichs-
größen begleitet werden sollten.

Die alleinge Übernahme von objektiven Größen
in den Businessplan
würde einem Aussenstehenden signalisieren,
dass der Existenzgründer sich nicht genügend
mit dem Zahlenmaterial seine konkreten
eigenen Geschäftsidee befasst hat.

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