"USA-FLÜGE
Reisende müssen Urlaubsadresse angeben
Der Fingerabdruck bei der Einreise reicht nicht mehr: Wer in die Vereinigten Staaten fliegt, muss vom 4. Oktober an schon vor der Abreise seine erste Adresse in den USA angeben. Die Fluggesellschaften sollen die Daten für die US-Behörden erfassen.
Frankfurt/Main - Bei Delta Air Lines sollen die Kunden bereits bei der Buchung im Reisebüro nach ihrer US-Anschrift gefragt werden, sagte eine Sprecherin der Fluggesellschaft in Frankfurt. In der Regel sei dies eine Hoteladresse. Das US-Unternehmen hat die Datenerfassung bereits diese Woche gestartet, um für Oktober gerüstet zu sein. Offene Fragen aus dem Testlauf bis zum 4. Oktober werde Delta an die US-Behörden weiterleiten. Unklar sei bislang unter anderem, welche Adresse Urlauber angeben können, die mit Mietwagen und Wohnmobilen reisen und keine feste Anschrift haben.
„Das stellt uns vor größere Probleme, weil diese Adressdaten nicht im Reservierungssystem, sondern manuell erfasst werden müssen“, sagte Lufthansa-Sprecher Michael Göntgens in Frankfurt. Anders als Delta plant die Airline, die Daten in der Anfangsphase beim Check-In oder am Gate zu erfassen. „Mit veränderten Check-In-Zeiten rechnen wir zunächst einmal nicht“, sagte Göntgens. Die Adressen werden 15 Minuten nach dem Start der Maschine an die US- Behörden übermittelt.
Adresse beim Check-In bereit halten
Auch Nina Dumbert vom Reisekonzern Thomas Cook im hessischen Oberursel rechnet nicht mit Verzögerungen bei der Abfertigung der Flugpassagiere: „Wir geben einen Hinweis für die Kunden von Condor aus, damit sie beim Check-In die Adresse zusammen mit den Reiseunterlagen bereit halten.“
Die Fluggesellschaft LTU in Düsseldorf wiederum will ihren Gästen bereits mit den Reiseunterlagen Formulare aushändigen, um den Vorgang zu beschleunigen. Die ausgefüllten Papiere sollen die Reisenden dann mit zum Schalter bringen, sagte eine Sprecherin. Ob es längere Wartezeiten gibt, sei noch unklar: „Man muss abwarten, wie es sich entwickelt“.
Bereits im Mai 2004 hatten die USA und die Europäische Union ein Abkommen geschlossen, das den US-Zollbehörden den Zugriff auf die Reise- und Reservierungsdaten von Fluggästen in Richtung USA erlaubt. Dort stehen neben dem Namen des Gastes unter anderem Reiseverlauf, Angaben über die Buchungsstelle und die Art der Bezahlung - unter Umständen also die Kreditkartendaten des Kunden. Nun werden diese Angaben durch die erste Adresse in den USA erweitert.
Annika Graf, gms"
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,373763,00…
Gruß, Hartmann.