Jetzt muss ich es mal genau wissen

…im Brett „Instandhaltung / Haushaltsgeräte“ ist wieder so eine Diskussion über Veränderungen am Herdanschluss durch Laien im Gange. Und ich weiß nun nicht mehr, was ich eigentlich darf oder nicht darf. Wäre erfreut, wenn jemand die Antwort weiß… also wirklich weiß.

Eckdaten: gelernter Fernmelder; 2 Jahre zum Fernmeldeinstallateur mit Facharbeiterprüfung, eineinhalb anschließende Jahre zum Fernmeldeelektroniker mit neuerlicher Facharbeiterprüfung.
Tatsache ist: Ich kann diverse Arbeiten im hauselektrischen Netz ausführen. Nicht nur, dass ich es mir zutraue, sondern ich beherrsche es. Eine Lampe, ein Herd, das Verlegen von Leitungen und Dosen aP und uP, Kenntnisse über die Zusammenhänge von Strömen und Querschnitten und Schutzmaßnahmen. Das alles funktioniert dann nicht nur, sondern lässt sich von den Arbeiten eines Fachbetriebes nicht unterscheiden. Allenfalls arbeite ich höchstens noch korrekter und akkurater, weil ich dabei mir Zeit lassen muss. Doch spätestens dann, wenn ich an eine Zählertafel oder an den Sicherungskasten gerate, mache ich freiwillig Schluss und überlasse dem erfahrenen Elektriker das Feld.

Ein Teil des ersten Lehrjahres beschäftige sich mit Elektrik und Mechanik. So wurden auch Arbeiten auf Spanplatte und Lochrasterblech angefertigt; also Leitungen, Steckdosen, Schalter, Schütze… dieser ganze unbeliebte Kram, den die Ausbilder mit ihren argwöhnischen Augen so schonungslos bewerten. Also gelernt habe ich das. Werksunterricht in Theorie und Praxis, Berufsschule, Arbeitsproben, Facharbeiterprüfung vor der IHK… heißt das nun, dass ich - trotz allem! - eine besondere Zulassung benötigen würde, wenn ich beispielsweise einen blöden Elektroherd anschließen oder eine dusselige Leitung auf die Wand nageln und anschließen will?
Irgendwie… ich kann’s einfach nicht glauben!

Gruß!
Tino

Hallo Tino,

Facharbeiterprüfung vor der IHK… heißt das nun, dass ich -
trotz allem! - eine besondere Zulassung benötigen würde, wenn
ich beispielsweise einen blöden Elektroherd anschließen oder
eine dusselige Leitung auf die Wand nageln und anschließen
will?

JA !!

geht mir hier in CH eigentlich genau so, nur, dass ich auch vor der Hauptverteilung nicht halt mache :wink:

Ich habe auch schon in meiner Lehrzeit vereinzelt Elektro-Installationen, inklusive Arbeiten an der HV gemacht, welche alle ohne Beanstandungen von einem Prüfer der EVU abgenommen wurden.

Einer meiner gefährlichsten Arbeitsorte war in einer 1.2MW HV eines Spitals, wir haben dort Verbrauchmessungen aufgezeichnet. Unsere Geräte waren hinter der Absperrung, hinten oben installiert, darunter befanden sich die, nicht isolierten, Kupferbalken… Wenn dir da der Schraubenzieher runterfällt, steht das am nächsten Tag in der Zeitung… Die ersten 2 mal kam der „Oberelektriker“ noch mit, danach hat er mir nur noch den Schlüssel in die Hand gedrückt … Eigentlich darf man, von den Vorschriften her, dort gar nicht alleine arbeiten …

Beim Militär war ich als Elektriker bei der Bahn. Dort gingen die Arbeiten vom Telefon bis zur Telefonzentrale und vom Erdkabel einziehen, Gefechtstelefone einrichten bis zum Strippen der Erdkabel in der Telefonzentrale, was den Bereich Fernmeldetechnik angeht über alles was mit 230V Betrieben wird, bis zu Zugsvorheitzungen, welche mit 1.5kV betrieben werden.

In den Vergangenen 10 Jahren habe ich oft, wenn ich Zeit hatte, einem befreundeten Elektriker ausgeholfen. Meist musste ich die komplizierteren Arbeiten ausführen.
Wenn es mehr als 5 Drähte sind, sind Elektriker schnell überfordert :wink:
Für eine Erneuerung der WC-Lüftung (gekoppelt mit dem Licht im WC, statt nur über die Zeit gesteuert) hatte ich das Programm geschrieben und „durfte“ dann die LOGO! alle selber einbauen, während der Rest der Mannschaft die neuen Strippen durch das Haus zog und die einzelnen Etagen anschloss. Die HVs waren noch alt, mit Schmelzsicherungen, und nur um einen neuen Draht für die Steuerphase anzuschliessen, kann man nicht den ganzen Block vom Netz trennen. Hat auch fast immer alles auf Anhieb funktioniert, bei 11 umgerüsteten Wohnblocks, waren zwei faule LOGO! dabei.

Mein Büro hatte ich da auch komplett selber Verdrahtet(Komplett neue UV, Kabelkanäle, Steckdosen und ISDN). Ich habe dann meinen Freund gebeten noch ein Messprotokoll zu machen. Eigentlich wollte er das gar nicht, da er wusste, dass er keine Fehler finden wird :smile: Allerdings hat er bis heute noch nicht verstanden, wieso ich wollte, dass er auch den Kurzschlussstrom, gegen meine geerdeten Metallregale messen sollte …

Tja, das hilft mir alles auch nichts, ich bin auch nur Elektroniker und kein Elektriker …

Allerdings habe ich an den Jahren auch festgestellt, dass Installationstechnik eigentlich fast gar nichts mehr mit Elektrotechnik zu tun hat. Wichtig sind nur die Vorschriften! Als Elektriker benötigt man das Wissen um die Elektrotechnik eigentlich nur bei Spezialfällen, aber nicht im täglichen Elektrikerleben.
Und die Vorschriften sind ein Fall für sich. Im Allgemeinen entstehen die Vorschriften aus der Analyse von Schadensereignissen, es muss also immer erst etwas passiert sein, bevor eine Vorschrift erlassen wird.
In meinem Büro hatte ich 3-Fach Steckdosen verbaut und jede Steckdose war an 3 Phasen angeschlossen, welche einzeln abgesichert waren. Somit konnte ich an jedem Platz Computer, allgemeine Geräte und zu testende Geräte auf die 3 Phasen verteilen, damit bei einem Kurzschluss die Computer weiterlaufen konnten.
Etwa 6 Monate danach, wurde diese, bis dahin für Brüstungskanäle übliche, Schaltung verboten, weil jemand über eine einzelne Steckdose 30A gezogen hatte, diese¨dadurch überhitzte und es zu einem Brand kam …

MfG Peter(TOO)

Im Zweifelsfalle …
… gegen den Angeklagten. Da sich die Handwerkszünfte schon seit alters her gegen Konkurrenz abgeschottet haben, wirst Du nicht so einfach bei den Starkstrom-Elektrikern wildern dürfen :wink: Allerdings gibt es immer auch Ausnahmen, und deswegen würde ich mal direkt mit der Handwerkskammer reden. Z.B. hat in meiner Heimatstadt mal einer einen Betrieb führen dürfen, auch ohne Meister, weil er der Kammer versprochen hatte, den Meister baldigst nachzumachen!

Auch nur ne Laienmeinung, sorry …

Okay, wir verstehen uns…
…wir beide haben nicht die Veranlagung, dagegen zu opponieren, irgendein Treiben zur Schau zu stellen oder uns sonstwie zu exponieren. Hinter allem steht selbstverständlich eine Lobby und ein Arbeitsmarkt. In diesem Gefüge bewegen wir uns, und dort werden wir gesehen. Fäuste werden in den Taschen gemacht, Vögel zeigen wir hinten den Rücken. Derweil halten wir selbstverständlich unser Werkzeug penibel in Ordnung und kümmern uns rechtzeitig um frische Batterie in den Multimetern.

Gruß & Dank!
Tino

Hallo Tino,

Hier in CH besteht der „Trick“ darin, sich das Material nicht im Baumarkt zu besorgen, sondern aus denjenigen Quellen zu beziehen, welche auch der Elektriker benutzt :wink:

Bei einer Elektrokontrolle, gibt es dann wirklich nur dann Beanstandungen, wenn ein Fehler vorliegt !

MfG Peter(TOO)

Hallo Tino,
ich denke, ich weiss wo Du arbeitest. In diesem Betrieb durfte früher ein Fernmelder nichtmal einen neuen Stecker an der Bohrmaschine oder der Handlampe anbringen. Defekte Geräte mussten zwingend umgetauscht werden und wurden von „Fachkräften im Sinne der VDE“ instandgesetzt.

Als „Fachkraft im Sinne der VDE“ wurde nur anerkannt, wer durch Schulungen ständig auf dem aktuellen Stand der Elektro-Technik gehalten wurde. Diese Einstufung als Fachkraft im Sinne der VDE wurde schriftlich dokumentiert. Ebenso die regelmäßigen Weiterbildungen.

Ich weiss zwar nicht, ob es heute auch noch so ist, aber vorstellen kann ich es mir schon.

Ich denke, dass das ganze mit Lobby nicht viel zu tun hat.

Gruss
Waldemar

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Hallo Tino,
ich denke, ich weiss wo Du arbeitest. In diesem Betrieb durfte
früher ein Fernmelder nichtmal einen neuen Stecker an der
Bohrmaschine oder der Handlampe anbringen. Defekte Geräte
mussten zwingend umgetauscht werden und wurden von
„Fachkräften im Sinne der VDE“ instandgesetzt.

So ist’s! Die Werkzeuglager waren groß wie Karstadt und wurden von den Regenten wie Königreiche geführt. Aber das geht nun am Thema vorbei. Wenn Du diesen Arbeitgeber kennst, dann weißt Du auch, dass dort ordentlich ausgebildet wurde. Dieser Tatsache steht also gegenüber, dass ich trotz meiner Ausbildung nicht befugt sein soll - nicht befugt bin! - einen Herd anzuschließen oder einen ordinären Stecker an der besagten Handlampe zu tauschen. Trotz aller, bzw. wegen aller Vorschriften entzieht sich das meinem Verständnis… als hätte ich irgendwann mal einen Dreitagesfernlehrgang oder einen Bastelkurs in der Volkshochschule besucht und wäre nun gerade genug befähigt, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darzustellen.
Aber gut, ich weiß was Du meinst.

Gruß!
Tino

Hallo ,

grundsätzlich ist es richtig wenn hier auf die Fachkraft des Elektrohandwerkers verwiesen wird.
Allerdings muss auch gesagt werden das im reinen privaten Bereich keinerlei
Rechtliche Verpflichtung besteht die einen zwingen würde Arbeiten im Elektrobereich ausschließlich von einem zugelassenen Fachbetrieb ausführen zu lassen.
Der Laie tut jedoch sicherlich gut daran gewisse Arbeiten vom Fachbetrieb ausführen zu lassen nicht nur der eigenen Sicherheit wegen:

Abgesehen von den diesbezüglichen Bestimmungen gemäß VDE;TAB;
verweist daher schon der Hersteller darauf das derartige Geräte nur
von Autorisierten Fachkräften in Betrieb genommen werden sollen.
Dieser Hinweis findet sich daher schon in der Bedienungsanleitung zum jeweiligen Gerät.
Eine Gewährleistung und oder Garantie erlöscht daher auch generell bei einem Falschanschluss, welcher zur Beschädigung und oder zur Zerstörung des Gerätes führt
.
Ein Falschanschluss ist immer anhand des Schadensbildes nachweisbar

Der E-Herd als Stand oder Einbauherd gilt als ortsveränderlicher Verbraucher und ist
daher mit einem flexiblem Anschlußkabel 5X2,5mm² anzuschließen.
Unzulässig ist der Anschluss über ein starres Kabel wie NYM.
Absicherung erfolgt entweder über drei ein-poligeLS-Leitungsschutzschalter B 16A
oder über einen drei-poligen LS-Schalter B 16A Vorteil hier ein klick und alle drei
Leiter sind freigeschaltet.

Stellt sich noch die Frage der Netzspannung denn es gibt sie noch die Altbauten in denen auch heute noch lediglich Wechselstrom anliegt, anstelle wie überwiegend Drehstrom.
Die Phasen L1-L2-L3 sind für die herkömmlichen Herde ohne Belang da hier die
Lüfter über eine Phase und dem Neutralleiter also über Wechselstrom betrieben werden.

Eine Hilfe zu Herdanschluss
http://www.herd.josefscholz.de/Herdanschluss/Herdans…

zu der Frage wer darf was gilt ansonsten:

Elektrofachkraft

Nur eine Elektrofachkraft darf z.B. elektrische Anlagen und Betriebsmittel errichten, ändern und in Stand halten! Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch eine Ausbildung z.B. als Elektroingenieur, -techniker, -meister oder -geselle nachgewiesen. Sie kann aber auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden, wobei der Nachweis zu dokumentieren ist.

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Der Unternehmer kann für spezielle Tätigkeiten einen Elektrolaien (mit abgeschlossener Berufsausbildung) ausbilden lassen, so dass z.B. ein Küchenmonteur auch den Elektroherd anschließen darf. Die Ausbildung muss Theorie und Praxis der für die Tätigkeiten in Frage kommenden Betriebsmittel umfassen und durch fachlich qualifizierte Personen, z. B. Meister in einem elektrotechnischen Beruf, durchgeführt werden ( Näheres siehe DA zu § 2 Abs.3 BGA 2). Nachstehend sind Institutionen genannt, die eine Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten anbieten

Elektrotechnisch unterwiesene Personen

Einige wenige Aufgaben aus dem Bereich der Elektrofachkraft dürfen auch elektrotechnisch unterwiesenen Personen übertragen werden, wenn sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft stehen. Genauere Informationen hierüber gibt unser Merkblatt „Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen"

Elektrotechnischer Laie

Er darf, da ohne spezielle Ausbildung, nur noch wenig: z.B. ein- und ausschalten, Steckvorrichtungen zusammenfügen und trennen, Funktionssicherheit feststellen, erkennbare Mängel ermitteln, Schraubsicherungen, Glühlampen u. ä. einsetzen und auswechseln sowie einfach äußerliche Reinigungsarbeiten an geschlossenen Anlagen durchführen.
Der elektrotechnische Laie sollte die „10 Sicherheitsregeln für elektrotechnische Laien“ beachten .

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen,
bei uns in Deutschland wird im Baumarkt in der Regel das gleiche Elektromaterial verkauft, wie beim Elektro-Großhandel. Auch von den gleichen Marken (Herstellern). Allerdings ist es im Elektro-Großhandel oft billiger

Gruß
Waldemar

Hi Tino,

Dieser Tatsache
steht also gegenüber, dass ich trotz meiner Ausbildung nicht
befugt sein soll - nicht befugt bin! - einen Herd
anzuschließen oder einen ordinären Stecker an der besagten
Handlampe zu tauschen.

ich fürchte fast, dass du unter Deinesgleichen kaum eine Antwort auf deine Frage finden wirst. Letztendlich läuft alles auf die Gegenüberstellung zwischen können und dürfen hinaus. Das hat IMHO auch keineswegs etwas mit speziell deinem Fachgebiet oder „Zünften“ zu tun, sondern mit den Regeln in unserer Gesellschaft ganz allgemein und unseren (eigenen!) Gesetzen.
Kann die Krankenschwester nicht besser Blut abnehmen, kann der erfahrene Sanitäter nicht oft besser intubieren als der junge Arzt? Spielt aber keine Rolle wenn es um die Auslegung von Gesetzen geht. Irgendwie muss ja auch ein Außenstehender (Abteilungsleiter, Personalchef, Kunde, IHK, …) erkennen können ob jemand etwas kann. Da er dazu fachlich nicht in der Lage ist, muss er eben auf ein Stück Papier sehen können. Ob DU im Speziellen auch die Befähigung für irgendwas besitzt ist da nun mal (leider) egal.

Das du mit dieser Unklarheit unzufrieden bist kann ich absolut verstehen. Auch ich kann weit mehr als ich darf und ich kann auch ganz gut beurteilen, wann mein Wissen zuende und mein Problem besser in anderer Leute Hände aufgehoben ist. Trotzdem bin ich immer noch nicht restlos sicher was ich darf oder auch nicht. Damit muss ich entweder leben lernen :wink: oder Dienst nach Vorschrift machen und Probleme liegen lassen bis sie verstaubt sind oder sich die „Brief-und-Siegel-Person“ bequemt damit zu beschäftigen :frowning:

Viele Grüße,
J~

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Hallo,

Eckdaten: gelernter Fernmelder; 2 Jahre zum
Fernmeldeinstallateur mit Facharbeiterprüfung, eineinhalb
anschließende Jahre zum Fernmeldeelektroniker mit neuerlicher
Facharbeiterprüfung.

Mit der Ausbildung und einigen Kenntnissen, die Du Dir auch aus
Interesse selbst angeeignet hast oder weil es für die Erfüllung
bestimmter Jobs notwendig war, darfst Du Dich für die meisten
einfachen Probleme der Eletrotechnik zumindest als
unterwiesenes Personal zählen.

Tatsache ist: Ich kann diverse Arbeiten im
hauselektrischen Netz ausführen. Nicht nur, dass ich es mir
zutraue, sondern ich beherrsche es. Eine Lampe, ein
Herd, das Verlegen von Leitungen und Dosen aP und uP,
Kenntnisse über die Zusammenhänge von Strömen und
Querschnitten und Schutzmaßnahmen.

Ja sicher, können kannst Du das.
Aber um Elektrofachkraft zu sein, brauchst Du auch die
vorgeschriebene Qualifikation.
Hast Du einen Schaltberechtigung für Niederspannungsinstallationen?
Über Mittelspanng. (muss. Doch spätestens dann, wenn ich an

eine Zählertafel oder an den Sicherungskasten gerate, mache
ich freiwillig Schluss und überlasse dem erfahrenen Elektriker
das Feld.

Aha, doch noch ein gewisser Unterschied :wink:

Ein Teil des ersten Lehrjahres beschäftige sich mit Elektrik
und Mechanik. So wurden auch Arbeiten auf Spanplatte und
Lochrasterblech angefertigt; also Leitungen, Steckdosen,
Schalter, Schütze… dieser ganze unbeliebte Kram, den die
Ausbilder mit ihren argwöhnischen Augen so schonungslos
bewerten. Also gelernt habe ich das. Werksunterricht in
Theorie und Praxis, Berufsschule, Arbeitsproben,
Facharbeiterprüfung vor der IHK… heißt das nun, dass ich -
trotz allem! - eine besondere Zulassung benötigen würde, wenn
ich beispielsweise einen blöden Elektroherd anschließen oder
eine dusselige Leitung auf die Wand nageln und anschließen
will?

Anschließen darfst Du das selber. Wenn Du nachweislich nix falsch
gemacht hast, wird auch im schlimmsten Fall der Staatsanwalt
Dir keinen Strick draus drehen können.
Ich habe meinen Herd auch selber angeschlossen, dann aber trotzdem
noch mal einen Elektriker geholt, der mittels mitgebrachter
Messgeräte, die Isolationswiderstände und den Schutzleiteranschluß
geprüft hat.
Der war sogar so nett, und hat für die paar Min. Arbeit nicht mal
was verlangt :smile:

Irgendwie… ich kann’s einfach nicht glauben!

Was kannst Du nicht glauben ? - Daß Du als Fernmeldetechniker
zu wenig über Elektroinstallationen gelernt hast und deshalb auch
mit dem Facharbeiterbrief nicht gleich besagte Schaltberechtigungen
vom IHK mit ausgehändigt bekommen hast?

Gruß Uwi

Mit der Ausbildung und einigen Kenntnissen, die Du Dir auch
aus Interesse selbst angeeignet hast oder weil es für die
Erfüllung bestimmter Jobs notwendig war, darfst Du Dich für die
meisten einfachen Probleme der Eletrotechnik zumindest als
unterwiesenes Personal zählen.

Gut. Das ist schon mal ein Status, über den ich bisher noch nicht nachdachte. Damit falle ich jedenfalls nicht komplett durch das Raster.

Aber um Elektrofachkraft zu sein, brauchst Du auch die
vorgeschriebene Qualifikation.

Selbstredend. Übrigens war genau das der Hintergrund meiner Frage. Denn ich bin keine Elektrofachkraft mit dieser vorgeschriebenen Qualifikation. Sonst trüge meine Berufsbezeichnung einen anderen Namen, und ich bräuchte die Frage nicht gestellt zu haben.

Hast Du einen Schaltberechtigung für Niederspannungsinstallationen?
Über Mittelspanng. (

In meinem Büro hatte ich 3-Fach Steckdosen verbaut und jede
Steckdose war an 3 Phasen angeschlossen, welche einzeln
abgesichert waren.

Etwa 6 Monate danach, wurde diese, bis dahin für
Brüstungskanäle übliche, Schaltung verboten, weil jemand über
eine einzelne Steckdose 30A gezogen hatte, diese¨dadurch
überhitzte und es zu einem Brand kam …

Dumme Frage: Wie kann man über eine Steckdose so lange 30 A ziehen dass sie schneller in Brand Gerät als deren Leitungsschutzschalter fliegt?

Hallo,

Hast Du einen Schaltberechtigung für Niederspannungsinstallationen?
Über Mittelspanng. (

  1. Privat kannst Du eben Installationen machen, mußt diese aber
    von einer Elektrofachkraft abnehmen lassen.
  2. Privat darfst Du auch elektrische Geräte auf eigene Gefahr
    reparieren.
  3. Im Beruf mußt Du dein Wissen anwenden, um zu entscheiden,
    welche Sachen Du machen darfst und was nicht.
    Z.B. darfst Du Schaltschränke öffnen und Schalter/Sicherungen
    betätigen.
    Außderdem mußt Du an Schnittstellen von Fernmeldetechnik zur
    Installationstechnik über die Probleme und Normen Bescheid
    wissen (z.B. Stromversorgungen, interne eingebaute Sicherungen
    usw.).
  4. Du darfst bei entsprechender Qualifikation sicher auch eure
    Fernmeldegeräte mit Netzanschluß überprüfen und reparieren
    (und dazu z.B. Gehäuse öffnen und unter Spannung messen usw.)
  5. In gewissen Fällen kanst Du auch spezielle Installationen
    ausführen, wenn das zum Ausführen einer Arbeitsaufgabe
    notwendig ist, der Arbeitgeber das anweist und Du die entsprechende
    Unterweisungen (fachl. und Arbeitsschutz) bekommen hast.
    Allerdings muß auch das eine Fachkraft die Abnahme machen.

Das ist doch schon eine ganze Menge mehr, als ein Laie je machen
darf (Angaben aber ohne Garantie auf absolute Korrektheit. Ich habe
dazu jetzt nicht die VDE und sonstige Vorschriften der Berufs-
genossenschaften oder IHK studiert).

Ansatzweise bringe ich dafür Verständnis auf, wenn ich das
reine Dasein von Vorschriften zugrunde lege. Manche Dinge sind
eben so, wie sie sind.

Wie soll man den sonst vorgehen. Wenn man die Sache nicht so
rigoros behandeln würde, könnte sich doch jeder zu Fachmann
erklären. Wie will man dann noch unterscheiden? Auch der Kunde
muß doch irgendein hartes Kriterium zur Auswahl haben.

Ansonsten war Deine Antwort - und dafür meinen Dank und
Respekt - hilfreich.

Danke.

Troztdem noch mal zur Verdeutlicheung des Problems:

Ich kann locker von mir behaupten, weitaus mehr Qualifikation
in Sachen E-Technik zu haben und muß mich praktisch z.B. damit
als Entwickler elektrischer Geräte und Systeme auseinandersetzen,
die einschlägigen Normen bis ins letzte zu interpretieren und
einzuhalten. Das geht soweit, daß ich dem Elektromeister, welcher
Schaltkästen für uns herstellt vorschreibe, wie die Verdrahtung
konkret auszusehen hat (natürlich frage ich den auch mal um Rat).

Es ist aber keinesfalls so, daß jeder Elektroniking. wirklich
irgend eine Ahnung von VDE haben muß. So mancher Ing. kann
auch locker als Laie durchgehen.

Da ich also keine Schaltberechtigung für Installationen habe
(die könnte ich zwar machen, brauche ich aber im Beruf nicht)
und auch sonst wenig Berufserfahrung damit habe, werde ich
mich hüten, an Elektroinstallationen die über das Verdrahten
von Steckdosenleisten hinausgehen zu vergreifen.
Im Zweifelsfall wird ein Elektriker geholt.
Gruß Uwi

Moin,

Unklar ist mir lediglich, warum ich das in einer
Berufsausbildung Erlernte nicht anwenden darf.

Das ist „leider“ ein Problem, das nicht nur für Dein Berufsbild gilt.
Es sind einige Berufbezeichnungen, die mittlerweile den „Elektroniker“ oder „Mechatroniker“ im Namen führen.
Die grundlegende Ausbildung ist sogar gleich,
nur arbeitet man später, im Berufsalltag, nicht mehr mit diesen Anforderungen der Spannungsebene ( AC ) und hat daher nicht
Zitat aus BGV A3 § 2 Absatz 3
(3) …
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
http://www.bgfe.de/bilder/pdf/bgv_a3_a06-2005.pdf

Die Ausbildung „allein“ reicht daher, rein rechtlich eben nicht,
um Arbeiten gemäß der DIN EN(VDE) auszuführen.

Kleine Normen-Übersicht in den PDFs
VDE-Bestimmungen
Auswahl zu elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (nach BGV A3)
http://www.vde-verlag.de/normen/bgva3.pdf
http://www.vde-verlag.de/normen/BGVGeleitwort.pdf
http://www.vde-verlag.de/normen/Hinweisliste_BGV.pdf
Auswahl für das Elektrotechniker-Handwerk
http://www.vde-verlag.de/normen/elekhand.pdf
http://www.vde-verlag.de/normen/Hinweisliste_HW.pdf

Wenn Du also, solche/ähnliche Arbeiten, im privaten ausführst, sollte dir klar sein, das bei einem „elektrischen Fehler“ oder „Defekt“, außer Dir auch andere Personen gefährdet sind/sein können.

Ansatzweise bringe ich dafür Verständnis auf,
wenn ich das reine Dasein von Vorschriften zugrunde lege.
Manche Dinge sind eben so, wie sie sind.

Zu wissen, wo die eigenen Grenzen sind, ist sehr gute Einstellung.

Gruß!
Tino

mfg
W.

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Hallo Fragewurm,

Dumme Frage: Wie kann man über eine Steckdose so lange 30 A
ziehen dass sie schneller in Brand Gerät als deren
Leitungsschutzschalter fliegt?

Es gibt zwei unterschiedliche Ausführungen von 3fach Steckdosen:

  1. L ist gemeinsam für alle drei Steckplätze.
  2. Jeder Steckplatz hat seinen L-Anschluss einzeln herausgeführt.

Bei Variante 2. kann ich jedes L einzeln mit 10A absichern. Man kann also 3x10A saugen.

MfG Peter(TOO)

Was eigentlich hindert dich daran, eine entsprechende Befähigung zu erwerben? Deutschland ist ein freies Land.
Du kanst jederzeit und ohne Steine in den Weg gelegt zu bekommen, z.B. den Meister machen.

HM

Diskussion auf (zu) hohem Niveau (?) …
Hallo Leute
wenn ich die Diskussion am Stück noch mal lese, dann kommt mir das schon irgendwie speziell vor. Als ob die Mannschaft der Titanic darüber diskutiert, ob sie die Boote mit den verchromten oder den vergoldeten Handkurbeln zu Wasser lassen sollen. Okay, nicht der beste Vergleich … aber Tatsache ist doch wohl, dass in der EU im Hintergrund ganz andere Prozesse wüten, die viel weitreichendere Folgen für die Branchen und Gesellschaften haben werden, als die Frage des Stempels auf der Urkunde. Ich denke da z.B. an die Dienstleistungsfreiheit. Klar war das Gekreische gross und die Politiker sind auch sofort wieder zurückgerudert, aber für mich waren das schon mal katastrophale Wetterleuchten! Aber wenn das erstmal einreisst … sobald dann auch die Portugiesencrew hier die Liftanlagen warten darf (wegen der Portugal-EU-Einverleibung wurden scheinbar schon einige relevante Sicherheitsnormen in den Keller gefahren), na dann Gutnacht. Sportliches Treppensteigen für die Zukunft!

Hoffentlich ist das nur meine kleine private Paranoia! Schönen Montag noch …

Niko

Hallo Fragewurm,

Hallo Seppl,

Dumme Frage: Wie kann man über eine Steckdose so lange 30 A

Bei Variante 2. kann ich jedes L einzeln mit 10A absichern.
Man kann also 3x10A saugen.

Ich dachte natürlich, dass dann auch drei getrennte Neutralleiter vorhanden wären. Offensichtlich kam es ja nur deshalb zu einem Brand weil die 30 A über einen gemeinsamen Neutralleiter wieder zurückgeführt wurden, weshalb natürlich auch die Leitungsschutzschalter nicht fliegen konnten.

…im Brett „Instandhaltung / Haushaltsgeräte“ ist wieder so
eine Diskussion über Veränderungen am Herdanschluss durch
Laien im Gange. Und ich weiß nun nicht mehr, was ich
eigentlich darf oder nicht darf. Wäre erfreut, wenn jemand die
Antwort weiß… also wirklich weiß.

AVBELTV, §12, Absatz 2:

(2) Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in
ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen
Installateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder
behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet,
erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist
berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen.

Wenn Du also eine deutsche Anlage, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist, errichten/erweitern/ändern/unterhalten willst, brauchst Du zwingend eine Eintragung bei einem VNB.